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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Personalsituation und Personalbedarf bei Gerichten und Staatsanwaltschaften

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

17.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/886101.04.2019

Personalsituation und Personalbedarf bei Gerichten und Staatsanwaltschaften

der Abgeordneten Katja Keul, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Monika Lazar, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Personalmangel an vielen Gerichten und Staatsanwaltschaften ist in den vergangenen Jahren immer stärker geworden. In dem zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 31. Januar 2019 beschlossenen „Pakt für den Rechtsstaat“ richtet sich die Perspektive beim Personalaufbau nur auf die Zeit bis Ende 2021. Für den Bund wird unter Ziffer 1 des Paktes lediglich der bereits im Bundeshaushalt für den Bundesgerichtshof und den Generalbundesanwalt veranschlagte Personalaufbau 2018 und 2019 referiert, eine längerfristige Perspektive fehlt nach Ansicht der Fragesteller. Für die Bundesländer heißt es dort, dass „die Länder im Justizbereich im Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021 insgesamt 2 000 neue Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (zuzüglich des dafür notwendigen Personals für den nicht-richterlichen und nicht-staatsanwaltschaftlichen Bereich) schaffen und besetzen“ werden. Zur Umsetzung ist in Ziffer 7 des Paktes lediglich eine Anschubfinanzierung von einmalig 220 Mio. Euro für die bis 31. Dezember 2021 zu schaffenden und zu besetzenden 2 000 Stellen vereinbart, obwohl allein dafür der tatsächliche Finanzbedarf auf insgesamt 4 Mrd. Euro geschätzt wird (vgl. FAZ, „Wer zahlt für den Pakt?“ vom 16. Januar 2019). Aus Sicht der Fragesteller fehlt die für eine sichere Rechtsgewährleistung, auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung (Stichwort Pensionierungswelle) notwendige Analyse des langfristigen tatsächlichen Personalbedarfs im Justizbereich. Nach Auffassung der Fragesteller braucht es hier in Zusammenarbeit mit den Ländern von Bundesseite konkrete Maßnahmen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gegenwärtige nicht gedeckte Personalbedarf an Staatsanwältinnen und Staatsanwälten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften (bitte einzeln nach Bund und Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gegenwärtige nicht gedeckte Personalbedarf an Richterinnen und Richtern bei Gerichten und Staatsanwaltschaften (bitte einzeln nach Bund und Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gegenwärtige nicht gedeckte Personalbedarf an nichtrichterlichem bzw. nichtstaatsanwaltlichem Personal bei Gerichten und Staatsanwaltschaften (bitte einzeln nach Bund und Bundesländern aufschlüsseln)?

4

Von welcher Entwicklung des Personalbedarfs in Bund und Ländern bei Staatsanwältinnen und Staatsanwälten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in den nächsten zehn Jahren geht die Bundesregierung gegenwärtig aus, und plant sie gegebenenfalls Maßnahmen zusammen mit den Ländern, damit genügend Personal vorhanden ist?

5

Von welcher Entwicklung des Personalbedarfs in Bund und Ländern bei Richterinnen und Richtern bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in den nächsten zehn Jahren geht die Bundesregierung gegenwärtig aus, und plant sie gegebenenfalls Maßnahmen zusammen mit den Ländern, damit genügend Personal vorhanden ist?

6

Von welcher Entwicklung des Personalbedarfs in Bund und Ländern bei nichtrichterlichem bzw. nichtstaatsanwaltlichem Personal bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in den nächsten zehn Jahren geht die Bundesregierung gegenwärtig aus, und plant sie gegebenenfalls Maßnahmen zusammen mit den Ländern, damit genügend Personal vorhanden ist?

Berlin, den 12. März 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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