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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

NS-Raubgutverdachtsfälle in bundesdeutschen Bibliotheken

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

03.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/891202.04.2019

NS-Raubgutverdachtsfälle in bundesdeutschen Bibliotheken

der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Anfang Februar 2019 berichtete „DER TAGESSPIEGEL“ mit Verweis auf die Tageszeitung „The New York Times“, dass in der Berliner Zentral- und Landesbibliothek „mehr als eine Million Bücher […] Nazi-Raubgut sein“ könnten (www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-landesbibliothek-mehr-als-ein-drittel-des-zlb-bestands-ns-raubgut/23944860.html).

Als „NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut“ gelten alle Objekte, die gewaltsam entwendet oder enteignet wurden, aber auch jene, die von den Verfolgten i. d. R. weit unter Wert verkauft werden mussten, um ihre Flucht zu ermöglichen.

Der Historiker Sebastian Finsterwalder, Provenienzforscher der Berliner Zentral- und Landesbibliothek, geht davon aus, dass „die meisten großen deutschen Bibliotheken im Besitz gestohlener Bücher sind“ (The Hunt for the Nazi Loot Still Sitting on Library Shelves, New York Times, 14. Januar 2019).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie viele Werke sind im Besitz bundeseigener Bibliotheken?

2

Wie viele Werke aus diesem Besitz stehen nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Verdacht, im Dritten Reich unrechtmäßig entzogen worden zu sein?

3

Wie viele Werke dieses Besitzes stehen nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Verdacht, im Dritten Reich jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern unrechtmäßig entzogen worden zu sein?

4

Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um diesen Bibliotheksbesitz auf etwaige NS-Raubgutverdachtsfälle zu untersuchen?

5

Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Provenienzen der bereits als NS-Raubgutverdachtsfälle identifizierten Werke zu untersuchen?

6

Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung damit beauftragt, etwaige NS-Raubgutverdachtsfälle innerhalb dieses Bibliotheksbesitzes zu identifizieren und zu untersuchen (bitte detailliert nach Institutionen auflisten)?

7

Sind die Stellen dieser Personen nach Kenntnis der Bundesregierung zeitlich befristet?

8

Welche finanziellen Mittel hat die Bundesregierung seit der Verabschiedung der Washingtoner Erklärung bereitgestellt, um diesen Bibliotheksbesitz auf NS-Raubgutverdachtsfälle zu überprüfen?

9

Welche finanziellen Mittel gedenkt die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode für die Erforschung dieses Bibliotheksbesitzes zur Verfügung zu stellen?

10

Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um Raubgut an die Eigentümer bzw. deren Erben zu restituieren?

11

Bis wann plant die Bundesregierung, die Provenienzerforschung dieses Bibliotheksbesitzes abgeschlossen zu haben?

12

Wie viele Werke aus diesem Bibliotheksbesitz hat die Bundesregierung seit der Verabschiedung der Washingtoner Erklärung an jüdische Opfer bzw. deren Erben aus diesem Bibliotheksbesitz zurückgegeben?

13

In wie vielen Fällen steht die Bundesregierung in Verhandlungen mit jüdischen Opfern oder deren Erben über die Rückgabe von NS-Raubgutverdachtsfällen aus diesem Bibliotheksbesitz?

14

Wie viele NS-Raubgutverdachtsfälle dieses Bibliotheksbesitzes sind öffentlich zugänglich?

15

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung garantiert, dass die öffentlich zugänglichen Werke fachgerecht behandelt werden (Beleuchtung, Raumklima etc.)?

16

Wie viele NS-Raubgutverdachtsfälle dieses Bibliotheksbesitzes werden in Depots aufbewahrt?

17

Sind diese Werke nach Kenntnis der Bundesregierung allesamt fachgerecht gelagert und gesichert (Beleuchtung, Lagerung, Raumklima etc.)?

18

In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung einer Anrufung der „beratenden Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter“ hinsichtlich des bundeseigenen Bibliotheksbesitzes zugestimmt?

19

In wie vielen Fällen hat sich die Bundesregierung einer Anrufung der „beratenden Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter“ hinsichtlich des bundeseigenen Bibliotheksbesitzes verweigert?

20

Wie viele der im Verdacht des unrechtmäßigen Entzugs während der NS-Zeit stehenden Werke dieses Bibliotheksbesitzes sind in öffentlich einsehbaren Datenbanken aufgelistet (bitte detailliert auflisten, um welche Datenbanken es sich hier handelt)?

21

Wann, und in welcher Form gedenkt die Bundesregierung alle Informationen zu Werken, die in Verdacht stehen, NS-Raubkunst zu seien, zu veröffentlichen?

22

Inwiefern hält es die Bundesregierung für sinnvoll, generell das Thema „NS-Raubkunst in Bundesinstitutionen“ durch externe Wissenschaftler aufbereiten zu lassen?

Berlin, den 13. März 2019

Christian Lindner und Fraktion

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