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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sinn und Zweck eines "Klimakabinetts"

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

23.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/894503.04.2019

Sinn und Zweck eines „Klimakabinetts“

der Abgeordneten Lisa Badum, Annalena Baerbock, Steffi Lemke, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nachdem dem Bundeskanzleramt seit dem 20. Februar 2019 ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit für ein umfassendes und ambitioniertes Klimaschutzgesetz vorliegt, gab die Bundesregierung nun am 14. März 2019 im Anschluss an den Koalitionsausschuss die Bildung eines „Klimakabinetts“ bekannt (vgl. https://rp-online.de/politik/deutschland/koalitionsausschuss-der-bundesregierung-will-eigenes-klimakabinetteinrichten_aid-37464907). Demnach solle das neue Gremium die „rechtlich verbindliche Umsetzung der Klimaschutzziele für das Jahr 2030 vorbereiten“ (vgl. www.zeit.de/news/2019-03/15/koalition-vereinbart-fahrplan-bei-klimaschutz-undmobilitaet-190315-99-394004). Zudem sollen die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen noch in diesem Jahr verabschiedet werden (www.klimareporter.de/deutschland/kabinett-gruendet-klimakabinett). Presseinformationen zufolge sollen die Bundesministerinnen und Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, für Wirtschaft und Energie, des Innern, für Bau und Heimat, für Ernährung und Landwirtschaft sowie der Finanzen ein so genanntes Klimakabinett bilden. Des Weiteren soll Kanzleramtsminister Braun in den kommenden Tagen über die genaue Zusammensetzung verhandeln (www.faz.net/aktuell/politik/inland/koalitionsausschuss-beschliesst-klimakabinett-16090121.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Bundesministerinnen und Bundesminister werden dem geplanten „Klimakabinett“ angehören, und mit welcher Begründung?

2

Was werden die Kompetenzen des „Klimakabinetts“ sein?

3

In welcher Weise wird sich das (exekutive) Vorgehen des Kabinetts mit einem „Klimakabinett“ von der bisherigen Ressortabstimmung unterscheiden?

a) Ist hierfür eine Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung (GGO) geplant?

b) Falls ja, in welcher Weise?

4

Inwiefern wird sich durch die Einsetzung eines „Klimakabinetts“ eine Beschleunigung der Ressortabstimmung im Bereich der Klimapolitik im Allgemeinen ergeben?

5

Inwiefern wird sich durch die Einsetzung eines „Klimakabinetts“ eine Beschleunigung der Ressortabstimmung des vorliegenden Referentenentwurfes zum Klimaschutzgesetz im Besonderen ergeben?

6

Inwiefern wird sich durch die Einsetzung eines „Klimakabinetts“ eine Beschleunigung der Vorlage eines Gesetzentwurfes zum deutschen Kohleausstieg auf der Grundlage der Beschlussempfehlung der Kommission für „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (Kohlekommission) im Lichte der Pariser Klimaziele ergeben?

7

Werden gesonderte finanzielle Mittel (wenn ja, bitte die entsprechende Höhe angeben) und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (wenn ja, bitte die Anzahl von Stellen, Zeiträumen und bestehenden Ressorts angeben) für die Zuarbeit zum „Klimakabinett“ bereitgestellt?

8

Welche strategischen Beweggründe und inhaltlichen Überlegungen begründen die Implementierung eines „Klimakabinetts“?

9

Wann und in welcher Zusammensetzung ist geplant, dass das „Klimakabinett“ zum ersten Mal zusammentritt?

10

Wird das „Klimakabinett“ unter dem Vorsitz der fachzuständigen Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit tagen, und wenn nein, warum nicht?

11

Bis wann soll das „Klimakabinett“ erste Ergebnisse vorlegen?

12

Ist das vorrangige Ziel des „Klimakabinetts“ die die Verabschiedung eines Klimaschutzgesetzes (Rahmengesetz zum Klimaschutz) in diesem Jahr?

a) Falls nein, warum nicht?

b) Gibt es weitere primäre bzw. alternative Ziele der Arbeit des angedachten „Klimakabinetts“?

13

Ist eine über das Jahr 2019 hinausgehende und verstetigte Arbeit des „Klimakabinetts“ angedacht, und wenn ja, bis wann? Falls nein, warum nicht, und bis wann soll das „Klimakabinett“ seine Arbeit abgeschlossen haben?

14

Plant die Bundesregierung, mit einem „Klimakabinett“ an die interministerielle Arbeitsgruppe „CO2-Reduktion“ unter Federführung des Bundesumweltministeriums anzuknüpfen, die seit 2007 nie wieder zusammentrat, obwohl sie formell nie abgeschafft wurde (https://background.tagesspiegel.de/vom-vorreiter-zum-nachzuegler-zum-niedergang-der-deutschen-klimapolitik)?

15

Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der erfolgreichen Klimaschutzpolitik zwischen 1990 und 2005 und der oben erwähnten interministeriellen Arbeitsgruppe (Anm. der Fragesteller: Die Treibhausgasemissionen gingen in den ersten fünfzehn Jahren deutscher Klimapolitik um 300 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zurück: vgl. www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_thg-emissionen_2018.pdf)?

Berlin, den 19. März 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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