Tarifverhandlungen im Rahmen der Errichtung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (IGA)
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Sven-Christian Kindler Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Cem Özdemir, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 13. September 2018 hat der Bund die „Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen“ (IGA) gegründet. Nach einer Aufbauphase soll die Gesellschaft ab dem 1. Januar 2021 sämtliche Aufgaben in Bezug auf Autobahnen übernehmen – d. h. Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung.
Seit 2018 führt der Bund mit den Gewerkschaften Tarifverhandlungen über den Abschluss eines Überleitungstarifvertrages und eines IGA-Tarifvertrages. Das Ziel der Bundesregierung ist es, dass die Beschäftigten der Länder, die bisher für Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der Autobahnen zuständig waren, die gleichen Aufgaben in den neuen Strukturen beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA) und bei der Infrastrukturgesellschaft fortführen. Ab 2021 sollen rund 15 000 Beschäftigte in der IGA tätig sein.
Die Tarifverhandlungen sollten nach den ursprünglichen Planungen der Bundesregierung eigentlich noch im Jahr 2018 abgeschlossen sein.
Mit Schreiben vom 28. Januar 2019 teilte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit, dass die IGA in „Die Autobahn GmbH des Bundes“ umbenannt wurde (vgl. Ausschussdrucksache 19(15)179). In der Kleinen Anfrage wird noch die Bezeichnung IGA verwendet.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen20
Wann sollen nach den aktuellen Planungen der Bundesregierung die Verhandlungen für einen IGA-Tarifvertrag und für einen Einführungs- und Überleitungstarif mit einem Tarifvertragsabschluss beendet werden, und was sind die Gründe für die bisherigen Verzögerungen?
Welche konkreten Beratungsleistungen erbrachten die Berater Werner Bayreuther und Ulrich Weber und das Beratungsunternehmen Roland Berger GmbH für das BMVI im Rahmen der Tarifverhandlungen, über welchen Zeitraum wurden und/oder werden die Beratungsleistungen erbracht, und in welchem Umfang wurde vor der Vergabe der entsprechenden Leistungen mit einem Gesamtauftragsvolumen von ca. 2,3 Mio. Euro (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 63 des Abgeordneten Stephan Kühn, Plenarprotokoll 19/70, S. 8184) die Wirtschaftlichkeit geprüft (bitte detailliert Beginn und Abschluss bzw. Dauer der Beratungen und der entsprechenden Beratungsverträge und Art der Beratungsverträge und die bisher erbrachten konkreten Leistungen benennen und im Zeitverlauf auflisten sowie Art und Umfang der Wirtschaftlichkeitsprüfung darstellen)?
Auf welcher Grundlage erfolgte die Vergabe der Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Begleitung der Tarifverhandlungen im Zuge der Gründung der IGA, wann erfolgte die Ausschreibung der entsprechenden Leistungen, wie viele Bieter bzw. Bewerber bzw. Interessenten gab es, und wann erfolgte der Zuschlag?
Aus welchen Gründen hat das BMVI für die Tarifverhandlungen, trotz der in der Bundesregierung vorhandenen Sach- und Fachkompetenz – insbesondere auch im Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) – auf externe Berater und externe Beratungsfirmen zurückgegriffen?
Hat die Bundesregierung vor der Beauftragung der Berater zur Begleitung der Tarifverhandlungen mit den anderen Ressorts der Bundesregierung geprüft, inwiefern die dort vorhandenen personellen Kapazitäten genutzt werden können, um die Tarifverhandlungen zu begleiten, und inwiefern ein Bedarf an externer Beratungsleistung besteht, und wenn ja, wann erfolgte eine solche Prüfung, welchen Umfang hatte sie, und welche anderen Ressorts der Bundesregierung wurden in die Prüfung einbezogen, und wenn nein, warum nicht?
Wie viele Planstellen für Beamtinnen und Beamte hat die Bundesregierung in der IGA ab 1. Januar 2020 bis 1. Januar 2025 eingeplant (bitte jahresscheibengenau darstellen)?
Wie viele Beschäftigte (ohne Beamtinnen und Beamte) sollen entsprechend den Planungen der Bundesregierung in der IGA zwischen 1. Januar 2020 bis 1. Januar 2025 tätig sein (bitte jahresscheibengenau darstellen)?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung in den Tarifverhandlungen dafür ein, dass die künftigen Beschäftigten der IGA nach Maßgabe des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) Bund beschäftigt werden, welche Regelungen des TVöD Bund sollen nach den Plänen der Bundesregierung für IGA-Beschäftigte übernommen werden, und welche Regelungen sollen nicht übernommen werden (bitte differenziert auflisten, welche Regelungen übernommen werden sollen, welche Regelungen nicht übernommen werden sollen und darstellen, welche zusätzlichen Regelungen, abweichend vom TVöD, bisher ausgehandelt wurden und jeweils begründen)?
Strebt die Bundesregierung in den Tarifverhandlungen an, den Eingruppierungstarif bei der Autobahngesellschaft in enger Anlehnung an die vorhandene Eingruppierungssystematik in der Entgeltordnung zum TVöD für den Bundesbereich auszugestalten, und plant sie eine Aufwertung von Eingruppierungen, insbesondere von ausgebildeten Straßenwärtern, Meistern, Technikern, und Ingenieuren, und wenn ja, für welche Aufwertung der Eingruppierung setzt sich die Bundesregierung jeweils ein, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, für einen Tarifvertrag zur IGA einen Systemwechsel für die bislang bei den Ländern wie beim Bund tariflich eingeübten Eingruppierungen einzuführen und bei der Eingruppierung andere Voraussetzungen als die auszuübende Tätigkeit voranzustellen, und wenn ja, wie konkret soll die neue Eingruppierungssystematik ausgestaltet sein, und wenn nein, warum nicht?
Setzt sich die Bundesregierung in den Tarifverhandlungen dafür ein, dass die Grundstruktur der Entgeltordnung IGA-spezifische Verbesserungen erfahren soll (insb. bei der horizontalen und vertikalen „Durchlässigkeit“, d. h. schnellerer Stufenaufstieg und rein tätigkeitsbezogene Höhergruppierung), und wenn ja, wie konkret soll die Durchlässigkeit verbessert werden, und wenn nein, warum nicht?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung in den Tarifverhandlungen in Bezug auf einen Einführungs- und Überleitungstarifvertrag (EÜTV) IGA für einen Bestandsschutz bzw. für spezifische Bestandsschutzregelungen der tariflichen Überleitung aus den bei den Ländern geltenden TV-L in den TV IGA ein?
Wer gehört dem im Papier „Gemeinsame Erklärung zu dem Stand der Tarifverhandlungen für die IGA“ benannten „kleinen Kreis auf Spitzenebene“ (Seite 1) an, der die Eckpunkte für den Tarifvertrag mit der IGA erarbeitet, die zugleich als Leitlinien für die Verhandlungen in den Arbeitsgruppen dienen sollen und dann den jeweiligen Kommissionen zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen?
Welche monatlichen bzw. jährlichen Vergütungen (in Euro) und Vergütungsmodelle (Bonus-Zahlungen, flexible Gehaltsanteile, Dienstwagen etc.) hat die Bundesregierung für die Interimsgeschäftsführer und für die drei Geschäftsführer, die die IGA bis hin zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Jahr 2021 und darüber hinaus führen werden, vorgesehen (bitte für alle Geschäftsführer differenziert darstellen)?
Für welche Regelungen hinsichtlich der Beteiligung am Unternehmenserfolg (vgl. § 18 TVöD) setzt sich die Bundesregierung in den Tarifverhandlungen ein, an welchen Erfolgsparametern sollen mögliche Bonuszahlungen nach Ansicht der Bundesregierung konkret ausgerichtet werden, und welche Finanzvolumen plant die Bundesregierung in der IGA für entsprechende Bonuszahlungen (als Beteiligung am Unternehmenserfolg) jährlich ab 2021 ein?
Verfügt die Bundesregierung über ein Feinkonzept für die Überleitung der Beschäftigten der Länder in die IGA, und wenn ja, welche Akteure und Institutionen sowie externen Beratungsunternehmen und/oder Einzelberater haben es erarbeitet (falls Berater beteiligt waren bitte die Höhe des Beratungshonorars benennen), seit wann liegt es der Bundesregierung vor, und inwiefern wird die Bundesregierung das Feinkonzept den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zugänglich machen?
Inwiefern wird die Bundesregierung bei der Ausgestaltung weiterer ÖPP-Projekte (ÖPP = öffentlich-private Partnerschaft) darauf achten, dass die Teilleistung des Unterhalts der Strecken nicht Teil der ÖPP-Projektausschreibungen und der ÖPP-Verträge sein wird?
War die Teilleistung des Unterhalts der Strecken Teil der Ausschreibungen der ÖPP-Projekte A 3 AK Fürth/Erlangen – AK Biebelried und A 10/A 24 AS Neuruppin – AD Pankow und ist sie auch Teil der ÖPP-Verträge bzw. wird sie es sein (bitte für beide Projekte differenziert darstellen)?
Hat die Bundesregierung die Teilleistung des Unterhalts der Strecken der ÖPP-Projekte A 49 AD Ohmtal (A5) – AS Fritzlar, A1/A30 Münster – AK Lotte/Osnabrück–Rheine-Nord und A 61 LGr. RP/BW – Worms mit auszuschreiben?
Plant die Bundesregierung derzeit weitere ÖPP-Projekte für Bundesfernstraßen über die in ihrer Antwort zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 19/6307) aufgelisteten Projekte hinaus, die zum Zeitpunkt der Beantwortung (4. Dezember 2018) in „Vorbereitung“ und „in Vergabe“ waren, und wenn ja, welche ÖPP-Projekte plant sie, wann sollen sie realisiert werden, welche Streckenlänge bzw. Betriebsstrecke bzw. Erhaltungsstrecke sollen sie haben, welche Gesamtausgaben und Anschubfinanzierungen sind für die entsprechenden Projekte geplant, und ist für diese Projekte geplant, die Teilleistung des Straßenunterhalts mit auszuschreiben und mit zu vergeben?