Wohngeld und Ergebnisse der Wohngeldreform 2016
der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Daniela Wagner, Stefan Schmidt, Britta Haßelmann, Sven Lehmann, Corinna Rüffer, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ziel des Wohngeldes ist es, einkommensschwache Haushalte bei ihren Wohnkosten zu unterstützen. Wohngeld kann als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter, aber auch als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer beantragt werden. Die Mittel für das Wohngeld werden hälftig von Bund und Ländern gezahlt.
Das Wohngeld passt sich nicht automatisch an steigende Wohnkosten an und wird in nicht festgelegten Abständen auf Initiative der Bundesregierung geändert. Die letzte Wohngeldnovelle erfolgte 2015 und wurde ab 2016 wirksam.
Beim Wohngipfel der Bundesregierung am 21. September 2018 wurde eine Erhöhung des Wohngeldes für 2020 angekündigt (www.bundesregierung.de/bregde/aktuelles/gemeinsam-fuer-mehr-wohnungen-1522906). Bisher wurde von Seiten der Bundesregierung noch kein Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren des Deutschen Bundestages eingebracht.
Mit dem Wohngeldgesetz 2016 wurde für den Personenkreis der „Selbstständig Tätigen, Gewerbetreibenden und Land- und Forstwirte“ eine neue gesetzliche Regelung in § 24 Absatz 4 des Wohngeldgesetzes (WoGG) eingefügt. Zur Umsetzung dieser Vorschrift wurden gezielt nur für den o. g. Personenkreis – der nicht mehr als 2 Prozent der Leistungsberechtigten ausmacht – in der Wohngeldverwaltungsvorschrift 2017 (WoGVwV) diverse Regelungen geschaffen, die nach Auffassung der Fragesteller für ihn zu erheblichen rechtlichen und in der Wirkung auch finanziellen Nachteilen im Vergleich zu den übrigen wohngeldberechtigten Personenkreise führen. Diese Regelungen werden nach Kenntnis der Fragesteller in der Praxis wegen der damit – auch nicht vermittelbaren – Ungleichbehandlung vielfach kritisch beurteilt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Entwicklung des Wohngeldes
Fragen29
Wie hoch waren die Bundesmittel für das Wohngeld in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018, und wie viele Wohngeldempfänger und Wohngeldempfängerinnen gab es in diesen Jahren (bitte für die Jahre einzeln aufschlüsseln)?
a) Wie viele Menschen wechselten in diesen Jahren von dem ALG-II-Bezug in den Wohngeldbezug?
b) Wie viele Menschen wechselten in diesen Jahren vom Wohngeldbezug in den ALG-II-Bezug?
Wie hoch war die durchschnittliche Höhe des Wohngeldes in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 (bitte für die Jahre einzeln aufschlüsseln)?
Wie hoch war die durchschnittliche Mietbelastungsquote von Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfängern in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 (bitte für die Jahre einzeln aufschlüsseln)?
Wie hoch sind aktuell die Bundesmittel für das Wohngeld, und wie viele Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger gibt es aktuell (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Mietstufen berechnet (bitte am Beispiel der Städte Karlsfeld, München, Stuttgart, Leinenfelden-Echterdingen, Dachau, Tübingen, Gemering, Ditzingen, Ludwigsburg, Darmstadt, Fellbach, Köln und Hamburg aufzeigen)?
Inwiefern fließen steigende Mieten zum Beispiel an Hand der ortsüblichen Vergleichsmieten vor Ort in die Höhe der Wohngeldstufen ein?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass u. a. bei der letzten Anpassung der Zuordnung zu den Mietenstufen Großstädte (wie z. B. Hannover) trotz einer objektiv gegebenen Mietensteigerung im allgemeinen Wohnungsmarkt in eine niedrigere Mietenstufe eingruppiert wurden, während kleinere Umlandkommunen von Ballungsräumen in eine höhere Stufe kamen (www.focus.de/immobilien/mieten/der-10-jahres-vergleich-hier-sinddie-mieten-um-mehr-als-100-prozent-gestiegen_id_9466414.html; www. wohngeld.org/mietstufe/niedersachsen.html)?
Wie hoch ist die durchschnittliche Mietbelastungsquote in den Städten und Gemeinden mit der Mietstufe VI (bitte auch nach den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 aufschlüsseln)?
Haben Wohngeldempfängerhaushalte mit Kindern im Durchschnitt nach der Wohngeldreform 2016 mehr oder weniger Wohngeld pro Haushalt und pro Kind erhalten?
a) Wenn ja, wieviel?
b) Wenn nein, wieviel weniger?
Wie viele Städte und Gemeinden haben nach der Wohngeldreform 2016 eine niedrigere Wohngeldstufe erhalten, und wie hoch ist dort die Mietbelastungsquote von Wohngeldempfängerhaushalten (bitte für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 aufschlüsseln)?
Wie hoch ist die Zahl der leistungsberechtigten Haushalte aus dem von den Regelungen des § 24 Absatz 4 WoGG betroffenen Personenkreis?
a) Wie hoch ist hierbei der Anteil der Ein-Personen-Haushalte?
b) Wie hoch ist die Zahl der Mehrpersonen-Haushalte? Wie groß ist hierbei der Anteil der Haushalte in denen das wohngeldrechtliche Einkommen ausschließlich aus einer der in § 24 Absatz 4 genannten Tätigkeiten erzielt wird?
In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die, nach einer erteilten Auflage gemäß § 24 Absatz 4 WoGG erfolgte, Einkommensüberprüfung zu einer Änderung des Wohngeldanspruches geführt?
a) Sind dabei nachträglich auch höhere Wohngeldansprüche als ursprünglich festgesetzt festgestellt worden?
b) Und wenn ja, wie häufig war das der Fall?
Auf welcher rechtlichen Grundlage stehen die in der Wohngeldverwaltungsvorschrift (WoGVwV) 2017 für den o. g. Personenkreis vorgenommenen Regelungen gegenüber allen anderen Leistungsberechtigten mit anderen Einkunftsarten abweichenden Regelungen zur Bildung von Bewilligungszeiträumen, Ermittlung und Festsetzung des für den Wohngeldanspruch maßgeblichen Einkommens bei
a) Erst- und Weiterleistungsanträgen und
b) Erhöhungsanträgen nach § 27 Absatz 1 WoGG?
Sieht die Bundesregierung als Folge dieser abweichenden Regelungen in der WoGVwV möglicherweise entstehende unterschiedliche Wohngeldansprüche bei ansonsten hinsichtlich der Einkommenshöhe, der zu berücksichtigenden Wohnkosten und Haushaltsgröße den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes gefährdet?
a) Wenn ja, wie will sie dem begegnen?
b) Wenn nein, mit welcher wohngeldrechtlichen Gesetzesgrundlage begründet sie dies?
Hält die Bundesregierung die in Ziffer 27.41 Absatz 3 WoGVwV enthaltene Aufforderung an die Wohngeldbehörden, im Falle einer erteilten Auflage bei den Leistungsberechtigten „darauf hinzuwirken, die vom Finanzamt gewährte Frist […] nicht voll auszuschöpfen, sondern die Einkommensteuererklärung alsbald als möglich beim Finanzamt einzureichen und diese der Wohngeldbehörde in Kopie inklusive aller Unterlagen einzureichen“, für gesetzeskonform, obwohl der § 24 Absatz 4 WoGG nach Auffassung der Fragesteller ausschließlich eine Ermächtigung enthält, die eine Vorlagepflicht der jeweiligen Einkommensteuerbescheide nach deren Erhalt begründet?
a) Wenn nein, wird sie diese die Wohngeldbehörden intern bindende Regelung streichen?
b) Wenn ja, wie begründet sie dies rechtlich?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die genannten besonderen Vorschriften der WoGVwV für diesen Personenkreis gerichtlich überprüft worden sind?
a) Wenn ja, um wie viele Fälle handelt es sich?
b) Was war der Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung, und welches Ergebnis ist dabei erfolgt?
Plant die Bundesregierung bei der angekündigten Wohngeldnovelle eine Anpassung der Mietstufen an die Entwicklung der Mietpreise bzw. die ortsübliche Vergleichsmiete oder die typisierte durchschnittliche Nettokaltmiete vor Ort und nicht nur der Miethöhen bzw. -entwicklung der Wohngeldempfängerhaushalte?
a) Wenn ja, inwiefern sollen diese in die künftige Berechnung mit einfließen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Werden die Angebotsmieten, die für wohnungssuchende Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger relevant sind, und die in angespannten Wohnungsmärkten weit über den Bestandsmieten bisheriger Wohngeldempfänger liegen, künftig in der Berechnung der durch Wohngeld förderfähigen Miethöhe abgebildet?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wie?
Welche Rahmenbedingungen soll die von der Bundesregierung geplante Mietenstufe VII erfüllen?
Plant die Bundesregierung bei der kommenden Wohngeldnovelle vor dem Hintergrund, dass beispielsweise auf den ostfriesischen Inseln in Niedersachsen die durchschnittlichen Mietpreise stark von den Mietstufen (I + II) der zugehörigen Landkreise abweichen (www.langeoognews.de/ langeoogaktuell/aktuelles/immobilienpreisevertreiben-auch-einheimische-20147/3b6b5c8e7 69634b79cbe4d0ed2b5ccbb/), die Regelungen, wonach Orte erst mit einer Einwohnerzahl von über 10 000 Menschen eigenen Mietstufen festlegen können, zu ändern, und wenn nein, warum nicht?
a) Sollen die ostfriesischen Inseln in die geplante Mietstufe VII eingruppiert werden?
b) Wenn nein, wird die Bundesregierung die ostfriesischen Inseln bei der kommenden Wohngeldnovelle zu einer Einheit (mit dann zusammen mehr als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern) zusammenfassen, damit dann eine realistischere Mietstufe für die Inseln ermittelt werden kann?
Welchen Effekt haben die steigenden Mieten auf die Verteilungswirkung des Wohngeldes?
Plant die Bundesregierung bei der angekündigten Wohngeldnovelle eine dynamische sowie automatische Anpassung des Wohngeldes an die Mietpreisentwicklungen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wie wird nach Auffassung der Bundesregierung in diesem Fall künftig der so genannte Drehtüreffekt, in dem die Leistungsberechtigten einem häufigen Wechsel zwischen den Leistungssystemen ausgesetzt sind, verhindert?
c) Wenn ja, inwiefern?
Plant die Bundesregierung, bei der anstehenden Wohngeldnovelle die von Bundesbauministerin a. D. Barbara Hendricks versprochene Klimakomponente für energetisch sanierten Wohnraum einzuführen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, inwiefern?
Wird die Bundesregierung die Empfehlungen aus der von ihr in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der Klimakomponente im Wohngeld entsprechend umsetzen, und wenn nein, warum nicht?
Durch welche Maßnahme in der Wohngeldnovelle stellt die Bundesregierung sicher, dass Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger sich Wohnraum, dessen Klimastandard den von der Bundesregierung beschlossenen Klimazielen von Paris entspricht, leisten können?
Welche Änderungswünsche wurden von Seiten der Bundesländer gegenüber dem Bundesbauministerium bei ihren Abstimmungsprozessen zum Referentenentwurf geäußert?
Welche Änderungswünsche wurden von Seiten der Interessenverbände gegenüber dem Bundesbauministerium bei ihren Abstimmungsprozessen zum Referentenentwurf geäußert? Welche Verbände wurden an der Verbändeanhörung beteiligt?
Wie ist der Zeitplan des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat bezüglich der Beschlussfassung des Gesetzentwurfs im Kabinett der Bundesregierung, der ersten Lesung im Deutschen Bundestag, Befassung im Bundesrat und zweiten und dritten Lesung im Deutschen Bundestag?
In wie vielen Städten wird das Wohngeld nach der Wohngeldreform sinken (bitte entsprechend aufschlüsseln)?