Haltung der Bundesregierung zu Wildtieren im Zirkus
der Abgeordneten Renate Künast, Harald Ebner, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Matthias Gastel, Dr. Irene Mihalic und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bereits in den Jahren 2003 (Drucksache 595/03), 2011 (Drucksache 565/11) und 2016 (Drucksache 78/16) forderte der Bundesrat ein Haltungsverbot und ein Zurschaustellungsverbot für bestimme Wildtiere in Zirkusbetrieben.
Vorliegende Zahlen über Tierschutzkontrollen von Zirkussen zeigen eine hohe Quote von Beanstandungen. So wurden in Bayern in den Jahren 2010 bis 2014 bei mehr als jeder zweiten Kontrolle von Zirkusbetrieben Verstöße gegen tierschutzrechtliche Verordnungen festgestellt (vgl. Drucksache 17/9602 des Bayerischen Landtages, www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/ Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/17_0009602.pdf), in Berlin wurden in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt 27 Kontrollen bei Zirkusbetrieben mit Wildtieren durchgeführt, davon wurden bei 25 Kontrollen Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen festgestellt (vgl. Drucksache 18/13832 des Abgeordnetenhauses Berlin, http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/ SchrAnfr/s18-13832.pdf) und nach den im ersten Quartal 2012 für den Bund zur Verfügung gestellten Informationen wurden im Jahr 2011 bei 895 Kontrollen von Zirkusbetrieben 409 Verstöße gegen Haltungsanforderungen für Tiere festgestellt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/2690, http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/026/ 1802690.pdf).
Bisherige Bundesregierungen haben die Gesetzeslage nicht den Forderungen des Bundesrates entsprechend angepasst. Am 18. Februar 2019 sprach die zuständige Bundesministerin Klöckner nun in einem Video (vgl. Facebook-Video „Willkommen zu meiner digitalen Bürgersprechstunde!“ der Bundesministerin Julia Klöckner vom 18. Februar 2019, www.facebook.com/juliakloeckner/videos/25 11361595811684) davon, dass es bei der Haltung von Wildtieren in Zirkussen Änderungen geben würde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie viele mobile Zirkusbetriebe bzw. Tierschauen bzw. Varietés bzw. separate Dressurnummern oder ähnliche mobile Einrichtungen (im Weiteren „Zirkusbetriebe“) sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland als Gewerbe gemeldet?
Wie viele dieser Betriebe halten nach Kenntnis der Bundesregierung Tiere und wie viele halten Wildtiere wie Affen, Elefanten, Bären, Giraffen, Nashörner, Löwen, Tiger, Leoparden, Flusspferde, Seelöwen, Zebras, Kängurus, Antilopen, Bisons, Vögel, Reptilien (im Weiteren „Wildtiere“)?
Wie viele Tiere werden nach Kenntnis der Bundesregierung in deutschen Zirkusbetrieben gehalten (bitte nach Tierarten mit dem Hinweis auf den taxonomischen Begriff der Tierart bzw. auch Unterart sowie die Anzahl der jeweiligen Tiere aufschlüsseln)?
Wie viele der Tierindividuen, die in der Natur in sozialen Gruppen leben (etwa Elefanten, Flusspferde, Primaten), werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Zirkussen einzeln gehalten (bitte nach Tierarten mit dem Hinweis auf den taxonomischen Begriff der Tierart, bzw. auch Unterart aufschlüsseln)?
Welche konkreten Anforderungen ergeben sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 für Zirkusbetriebe beim Transport von Wildtieren?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung dazu, die von der AG Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) im Handbuch Tiertransporte (Stand Dezember 2018) vorgenommene Ergänzung „Auch Zirkusbetriebe unterliegen nach Auffassung des BMEL der Verordnung (EG) Nr. 1/2005“ zu kommunizieren, was hat sich für den Transport von Tieren verändert (etwa die Definition des Begriffs „Beförderung“), und welche Maßnahmen (etwa im Berichtswesen mit der EU-Kommission) sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, um den Änderungen insbesondere beim Transport von Tieren in Zirkussen Rechnung zu tragen?
Wie viele Tierausbrüche aus Zirkussen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren (bitte nach Ausbrüchen ohne Verletzung von Menschen oder Tieren, mit verletzten Menschen, mit getöteten Menschen, mit verletzten Tieren, mit toten Tieren unter jeweiliger Angabe der Art des Vorfalls, der Individuenanzahl sowie der Tierart aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Kontrollen sicherheitsrelevante Aspekte der Einzäunung des Geländes, der Haltungseinrichtung sowie der Transportfahrzeuge in Bezug auf Ausbruchsicherheit und direktem Menschenkontakt kontrolliert, und in wie vielen Fällen geschah dies nicht?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass es in der Regel die Polizei ist, die entlaufene Tiere wieder einfangen muss (vgl. SZ.de, 17. Dezember 2018, Zirkus-Zebras brechen aus und halten Polizei in Atem), und inwiefern sind Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte nach Kenntnis der Bundesregierung für entsprechende Einsätze entsprechend ausgebildet?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die Polizei oft nicht über die nötigen Einsatzmittel verfügt, um ein gefährliches Tier nur einzufangen, ohne es zu töten (vgl. focus.de, 22. Januar 2018, Polizei rückt mit MPs an: Zirkus-Tiger verletzt zwei Dompteure in Mecklenburg-Vorpommern), und wie müsste die Polizei ausgestattet sein und über welche besonderen Kenntnisse müssten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte verfügen, um ein gefährliches Tier weitgehend gefahrlos für Mensch und Tier einfangen zu können?
In wie vielen europäischen Ländern ist die Zurschaustellung von Wildtieren nach Kenntnis der Bundesregierung verboten (bitte nach EU-Mitgliedstaaten und Datum des Inkrafttretens des Verbots aufschlüsseln)?
Welche Gutachten sind der Bundesregierung bekannt, die die Haltung von Wildtieren in Zirkusbetrieben als unvereinbar mit den Haltungsansprüchen an diese Arten einstufen (bitte nach begutachteten Tierarten, Autoren sowie Datum der Veröffentlichung aufschlüsseln)?
Wie viele Amtstierärzte in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf Wildtiere spezialisiert (bitte nach Spezialisierung aufschlüsseln), und wie viele davon sind an den Kontrollen von Zirkusbetrieben beteiligt?
Wie viele tierärztliche Kontrollen wurden seit der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2690 in Zirkusbetrieben durchgeführt (bitte nach Zirkusbetrieb aufschlüsseln)?
Wie viele Beanstandungen bei der Tierhaltung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Zirkusbetrieben seit der Antwort auf die Kleine Anfrage 18/2690 durch Amtstierärzte festgestellt (bitte nach Zirkusbetrieb, Jahren und Tierarten auflisten)?
Wie viele Beanstandungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung geführt, und wie viele Verfahren sind zu Lasten der Zirkusbetriebe ausgegangen?
Wie viele der erfassten Beanstandungen wurden in das Zirkusregister eingetragen?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass die bisher veröffentlichten Zahlen für Bayern, für Berlin und für den Bund eine durchgehend sehr hohe Quote von Verstößen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen durch Zirkusbetrieben mit Wildtieren zeigen, was wäre nach Ansicht der Bundesregierung maximal zulässig, bzw. welche weiteren Daten müssten vorliegen, damit die Bundesregierung angesichts der erschwerten Haltungsanforderungen für wildlebende Tiere in Zirkussen politischen Handlungsbedarf sieht?
Sollten der Bundesregierung keine neueren Zahlen vorliegen, warum liegen diese nicht vor, bzw. was hat sich seit der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2690 geändert, und wie bewertet die Bundesregierung angesichts dieses Informationsmangels die Möglichkeit der Bundesregierung, zu einer aufgeklärten und fachlich korrekten Handlungsentscheidung zu gelangen?
Sollten der Bundesregierung keine weiteren Zahlen vorliegen und sollte sie weiterhin die Ansicht vertreten, dass aus der außerordentlich hohen Zahl von Beanstandungen keine genügenden Schlüsse gezogen werden können (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11885), würde die Bundesregierung einem neuerlichen Antrag des Bundesrats zu einem Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben – deren Behörden für den Vollzug zuständig sind und die damit über die notwendige Datengrundlage verfügen – zustimmen?
Auf welcher Grundlage hat die Bundesregierung ihre Position bzgl. der Haltung von Wildtieren in Zirkusbetrieben seit Juni 2018 (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Renate Künast, Aktenzeichen 321-34804/0005) geändert (vgl. Facebook-Video „Willkommen zu meiner digitalen Bürgersprechstunde!“ der Bundesministerin Julia Klöckner vom 18. Febuar 2019) (bitte begründen)?
Welche Tiere gehören nach Auffassung der Bundesregierung in Zirkusse „nicht rein“, und welche Gründe sprechen dafür, dass „die Zeiten sich auch geändert haben und man Tiere nicht mehr so vorführen sollte, was auch nicht artgerecht ist“ (vgl. Facebook-Video „Willkommen zu meiner digitalen Bürgersprechstunde!“ der Bundesministerin Julia Klöckner vom 18. Februar 2019)?