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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Gemeinnützigkeit von Organisationen im politischen Raum

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

18.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/899703.04.2019

Gemeinnützigkeit von Organisationen im politischen Raum

der Abgeordneten Friedrich Straetmanns, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Klaus Ernst, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In Deutschland gibt es eine stark ausgeprägte Zivilgesellschaft, was sich in einem mannigfaltigen und stetig weiter ausdifferenzierten Non-Profit-Sektor niederschlägt. Von Sportvereinen über Elterninitiativen bis hin zu Unternehmensstiftungen mit der Zielsetzung der politischen Bildung reicht das Angebot. Der dritte Sektor ist damit eine zentrale Stütze der bundesrepublikanischen Gesellschaft – wenn nicht ihre wichtigste. Dass den dort aktiven Akteurinnen und Akteuren rechtliche Vorteile gewährt werden, um die Ausübung ihrer Tätigkeiten zu vereinfachen, ist nachvollziehbar.

Am deutschen Gemeinnützigkeitsrecht wird jedoch nach Ansicht der Fragesteller häufig moniert, dass Bestimmungen zu große Spielräume offenlassen und so zu großer Unsicherheit bei den Vereinen, Stiftungen etc. sowie den Prüfenden, also den Finanzämtern, führen. Unterschiedliche Finanzämter kommen zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen, was die Bewertung der Gemeinnützigkeit von Institutionen betrifft (www.wiwo.de/politik/deutschland/studie-finanzaemteruneinheitlich-bei-vergabe-der-gemeinnuetzigkeit/21099224.html).

Die Antwort auf die vorliegende Anfrage soll bei der Einschätzung helfen, ob und inwiefern es einer gesetzlichen Neuregelung im Gemeinnützigkeitsrecht bedarf. Zu diesem Zweck bitten die Fragestellerinnen und Fragesteller die Bundesregierung um Einschätzungen zu beispielhaften Situationen, Konstellationen oder Aussagen, inwieweit diese für oder gegen ein Wirken im Sinne des aktuellen Gemeinnützigkeitsrechts sprechen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Hält die Bundesregierung es für eine tagespolitische Aktivität, wenn eine gemeinnützige Organisation aktiv die Beratung von Entscheidungsträgern in der Politik anbietet und den weiteren Ausbau dieser Beratungstätigkeit als Stiftungsziel ausgibt (bitte erläutern, wie die Bundesregierung zu dieser Einschätzung kommt)?

2

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Aufstellung und medienwirksame Verbreitung eines detaillierten wirtschaftspolitischen Forderungskataloges (beispielsweise das Aussprechen für oder gegen einen Mindestlohn, das Eintreten für oder gegen Steuersenkungen) der Versuch der Einflussnahme auf den Willensbildungsprozess ist (bitte erläutern, wie die Bundesregierung zu dieser Einschätzung kommt)?

3

Hält es die Bundesregierung für im unmittelbaren Sinne gemeinnützig, wenn eine Stiftung die Privatisierung oder Liberalisierung von Bereichen offensiv einfordert, in denen mit der Stiftung assoziierte Unternehmen tätig sind und in der Folge Aufträge erhalten (bitte erläutern, wie die Bundesregierung zu dieser Einschätzung kommt)?

4

Ist es aus Sicht der Bundesregierung eine Einflussnahme auf den politischen Willensbildungsprozess, wenn eine Organisation in Zeiten von Koalitionsverhandlungen mit so genannten Handlungsempfehlungen, die konkrete politische Vorhaben beinhalten, an die Öffentlichkeit tritt (bitte erläutern, wie die Bundesregierung zu dieser Einschätzung kommt)?

5

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Forderung, Deutschland brauche einen schwachen Sozialstaat, eher politische Willensbildung oder politische Bildung darstellt (bitte erläutern, wie die Bundesregierung zu dieser Einschätzung kommt)?

6

Hält die Bundesregierung eine Roadshow zur Werbung für ein Freihandelsabkommen für politische Willensbildung oder allgemeinpolitische Bildung (bitte erläutern, wie die Bundesregierung zu dieser Einschätzung kommt)?

Berlin, den 19. März 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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