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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Planungsbeschleunigung und Parlamentsbeteiligung im Rahmen der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung

(insgesamt 36 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

07.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/899803.04.2019

Planungsbeschleunigung und Parlamentsbeteiligung im Rahmen der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung

der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Sven-Christian Kindler, Stefan Gelbhaar, Cem Özdemir, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit dem 1. Januar 2018 ist die sogenannte Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (kurz BUV) zur Finanzierung der Verkehrsprojekte (Neu- und/oder Ausbau), die im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege gemäß Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) enthalten sind, in Kraft. Laut dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sollen mithilfe der BUV die Planungsabläufe bessert werden, Kosten realistischer veranschlagt und schneller gebaut werden. Das BMVI prognostiziert hieraus resultierende Vorteile in „dreistelliger Millionenhöhe“ für die Bundeshand (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/ Artikel/E/bedarfsplanumsetzungsvereinbarung.html). Weiterhin formulieren die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG (DB AG) eine „verbesserte Einbeziehung des Deutschen Bundestages und […] Erhöhung der öffentlichen Akzeptanz der Verkehrsprojekte“ als zentrales Ziel der Vereinbarung (vgl. BUV, Präambel, S. 6).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Beschleunigungswirkung durch die Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung

Fragen38

1

Wie konkret hat sich die Projektumsetzung der Bedarfsplanprojekte seit Inkrafttreten der BUV beschleunigt (vgl. BUV, Präambel, S. 6), und bei welchen Prozessen und Planungsschritten konnte eine konkrete Verkürzung erzielt werden (bitte benennen, welche Prozesse, Planungs- und Bauphasen sich durch die BUV um wie viele Stunden bzw. Tage bzw. Monate verkürzt haben, entfallen sind bzw. durch welche kürzeren Prozesse ersetzt worden)?

2

Welche Kosten zur Planungs- und Projektbegleitung konnten seit Inkrafttreten der BUV konkret eingespart werden (bitte alle Kosteneinsparungen einzelnen Prozessen sowie möglichst projektscharf beziffern)?

3

In welchen konkreten Prozessen, Planungs- und Bauphasen fallen infolge der BUV bei EIU (Eisenbahninfrastrukturunternehmen), EBA (Eisenbahn-Bundesamt), BMVI, Verwaltung in welchem Umfang geringere Kosten, Aufwendungen und/oder personelle Ressourcen an?

4

In welchen konkreten Prozessen, Planungs- und Bauphasen werden infolge der BUV bei EIU, EBA, BMVI, Verwaltung in welchem Umfang höhere Kosten verursacht, entstehen Mehraufwendungen und/oder höherer Personalbedarf?

5

Wie viele Planstellen beim EBA befassen sich mit der Umsetzung von Abschnitt 3 BUV („Planungsbegleitung und Antragsverfahren“; bitte nach Abteilungen aufschlüsseln), und wie viele dieser Stellen sind derzeit tatsächlich besetzt (bitte gleichermaßen aufschlüsseln)?

6

Wie viele Personalstunden stehen in der Zentrale bzw. in den Außenstellen des EBA für welche Projekte (einzeln aufführen) monatlich ausschließlich für die BUV zur Verfügung (vgl. Ressourcenkonzept Planungsbegleitung EBA)?

7

Wie viel zusätzliches Personal für die reibungslose Umsetzung und zielgerichtete Durchführung der BUV insbesondere auch im Hinblick auf den so genannten Projekthochlauf benötigt das EBA nach Einschätzung der Bundesregierung zwischen 2020 und 2023 zusätzlich zu den bereits im Haushalt 2019 bewilligten Stellen?

8

Wie viel Personal wurde seit 1. Januar 2018 von den Ländern an das EBA übergeleitet, und in welchen Abteilungen des EBA sind die Personen tätig (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln und darstellen, in welchen Abteilungen die Personen jeweils tätig sind)?

9

Wie hat sich die personelle Ausstattung des EBA seit 2014 entwickelt (bitte jahresscheibengenau darstellen und nach einzelnen Abteilungen des EBA differenzieren)?

10

Inwiefern sind bei Bedarfsplanprojekten bauvorbereitende Maßnahmen ohne Vorliegen eines Planfeststellungsbeschlusses entsprechend dem Planungsbeschleunigungsgesetz (Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich) möglich, obwohl die Bedarfsplanmaßnahme noch nicht alle Meilensteine entsprechend BUV (Anlage 15.3: Prozessablauf Planungs-/Projektbegleitung) erreicht hat?

11

Ab welcher Planungsphase und ab welchem Meilenstein sind bauvorbereitende Maßnahmen ohne Vorliegen eines Planfeststellungsbeschlusses entsprechend dem Planungsbeschleunigungsgesetz in welchem Umfang möglich?

12

Wie werden diese Maßnahmen finanziert, wie werden ggf. später erforderliche bauliche Änderungen durch Auflagen aus der Planfeststellung finanziert, und welche Mehrkosten treten mit den damit verbundenen Risiken auf?

13

Welchen Anpassungsbedarf hat die Bundesregierung nach Inkrafttreten des Planungsbeschleunigungsgesetzes bei der BUV und insbesondere beim Prozessablauf der Planungs- bzw. Projektbegleitung (vgl. Anlage 15.3) identifiziert?

14

Für welche Bedarfsplanprojekte wurden Projektmanager bestellt, wer hat sie bestellt, wer finanziert ihre Tätigkeit, und wer sind die Projektmanager jeweils (vgl. § 17a des Allgemeinen Eisenbahngesetzes)?

15

Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Projektmanager?

16

Welche Fristen sind dem EBA jeweils zur Prüfung des Planungsauftrags, zur verkehrlichen Aufgabenstellung, zur betrieblichen Aufgabenstellung, zur Fertigstellung des Planungshefts Vorplanung, zur Empfehlung zum Entwurfsheft und zum Antrag auf Mittelfreigabe (vgl. Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung, Anlage 15.3: Prozessablauf Planungs-/Projektbegleitung) gesetzt (bitte tabellarisch auflisten)?

17

Nach welchen Kriterien prüft das EBA jeweils Planungsauftrag, verkehrliche Aufgabenstellung, betriebliche Aufgabenstellung, Fertigstellung des Planungshefts Vorplanung, die Empfehlung zum Entwurfsheft und zum Antrag auf Mittelfreigabe (vgl. Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung, Anlage 15.3: Prozessablauf Planungs-/Projektbegleitung), auf welcher Grundlage werden Änderungen gefordert, und welche Checklisten bzw. Kriterienkataloge gibt es dafür?

18

Bei welchen Projekten bzw. Vorhaben hat das EBA welche Prüfungen von Planungsauftrag, verkehrlicher Aufgabenstellung, betrieblicher Aufgabenstellung, Fertigstellung des Planungshefts Vorplanung, Empfehlung zum Entwurfsheft und zum Antrag auf Mittelfreigabe bereits durchgeführt, und mit welchem Ergebnis abgeschlossen (bitte alle Prüfberichte mit Zeitpunkt bzw. Zeitraum und Prüfergebnis darstellen)?

19

Wie geschieht die Einbindung und Prüfung der angesprochenen Dokumente durch die Träger der SPNV-Leistungen (SPNV = Schienenpersonennahverkehr), wenn diese durch Projekte des Bundes betroffen sind?

20

Welchen Planungs- bzw. Umsetzungsstand gemäß Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung, Anlage 15.3: „Prozessablauf Planungs-/Projektbegleitung“, haben die Projekte bzw. Vorhaben, die im Bedarfsplan enthalten und Gegenstand der Leistungsphasen 1/2 sind (bitte alle Projekte auflisten und den exakten Planungs- bzw. Umsetzungsstand gemäß Anlage 15.3 angeben)?

21

Für welche Projekte bzw. Vorhaben plant die Bundesregierung Einzelgesetze zu erlassen, und was sind hierfür jeweils die Gründe (bitte einzeln und differenziert darstellen)?

Parlamentsbeteiligung

22

Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Bericht gemäß Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (§ 5 Absatz 1 „Parlamentarische Beteiligung“) über neu zu verwirklichende Bedarfsplanprojekte, bei denen die Leistungsphasen 1 und 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) durchgeführt sind, vorlegen?

23

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung einen entsprechenden Bericht bisher noch nicht vorgelegt, obwohl sie sich nach § 5 Absatz 1 dazu verpflichtet hat, dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Bericht jährlich vorzulegen?

24

Für welche Bedarfsplanprojekte plant die Bundesregierung gemäß Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung eine parlamentarische Befassung, wann soll die parlamentarische Befassung bzw. Beteiligung jeweils beginnen, welchen zeitlichen Umfang soll sie jeweils haben, und bis wann soll sie jeweils abgeschlossen sein (bitte entsprechend tabellarisch auflisten)?

25

In welcher konkreten Form und in welchem Umfang sollen welche Ausschüsse und/oder Gremien des Deutschen Bundestages gemäß Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (§ 5 Absatz 1 „Parlamentarische Beteiligung“) an der parlamentarischen Befassung beteiligt werden?

26

Welche Unterlagen sollen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Zuge der Parlamentsbefassung erhalten?

27

Wie viel Zeit sollen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Zuge der Parlamentsbefassung erhalten um die Unterlagen zu prüfen, und welche Fristen sollen dem Deutschen Bundestag für seine Befassung gesetzt werden?

28

Bei welchen Bedarfsplanprojekten hat das EBA dem BMVI bereits eine Empfehlung für die Parlamentsbefassung übermittelt, wann wurden die Empfehlungen jeweils übermittelt, wann plant die Bundesregierung für die entsprechenden Bedarfsplanprojekte eine Parlamentsbefassung- bzw. -beteiligung einzuleiten (vgl. Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung, Anlage 15.3: Prozessablauf Planungs-/Projektbegleitung)?

29

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bisher noch keine Parlamentsbefassung gemäß § 5 der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung eingeleitet? Aus welchen Gründen kommt es zu Verzögerungen bei der parlamentarischen Beteiligung des Deutschen Bundestages gemäß § 5 der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung?

30

Wie werden die örtlich Betroffenen, die das Recht auf Einwendung im Planfeststellungsverfahren haben, vor der Parlamentsbefassung eingebunden bzw. angehört, und wie sind diese beiden Verfahren bzw. Prozesse miteinander verschränkt?

31

Welche rechtliche Wirkung hat die Parlamentsbefassung?

Finanzierungsvereinbarungen und Meilensteine

32

Wann hat der vom EBA oder dem BMVI beauftragte Wirtschaftsprüfer die betriebswirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsrechnung der EIU bestätigt, und welche konkreten projektspezifischen Tragfähigkeitsquoten wurden daraus ermittelt?

33

Welchen Betrag bzw. Wert hat die Gesamttragfähigkeitsquote, die sich aus der Zusammenfassung der einzelnen projektspezifischen Tragfähigkeitsquoten für einen Festlegungszeitraum von jeweils fünf Jahren ergibt, und wann wurde der Wert festgelegt?

34

In welchem Umfang wurden bisher die projektspezifischen Tragfähigkeitsquoten überprüft bzw. neu berechnet und ggf. angepasst, und was waren hierfür jeweils die Gründe?

35

Für welche Projekte bzw. Vorhaben haben die EIU mit dem EBA abgestimmte Unterlagen mit Bezug auf § 16 Absatz 1 BUV (Einreichung des Planungshefts Vorplanung, Meilenstein 1) vorgelegt, wann wurden sie vorgelegt, und inwiefern waren sie vollständig (vgl. § 12 Absatz 2 „Meilensteine“ BUV; bitte tabellarisch auflisten)?

36

Welche der Bedarfsplanprojekte im Rahmen der BUV werden mit Building Information Modeling (BIM) umgesetzt (bitte tabellarisch auflisten)?

Berlin, den 19. März 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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