BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Immobilien der extrem rechten Szene in Deutschland und mutmaßlich lückenhafte Angaben der Sicherheitsbehörden

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

09.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/906404.04.2019

Immobilien der extrem rechten Szene in Deutschland und mutmaßlich lückenhafte Angaben der Sicherheitsbehörden

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In den letzten Monaten gab es wiederholt Medienberichte über Erwerb und Nutzung von Immobilien durch Neonazis und andere Angehörige der extrem rechten Szene. In Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) eröffnete die Bekleidungsmarke „Thor Steinar“ am 24. Januar 2019 ein Ladengeschäft (vgl. www.endstation-rechts.de/news/thor-steinar-eroeffnet-laden-in-neubrandenburg.html). Im November 2018 hatte in Kloster Veßra (Thüringen) der Neonazi T. F. zunächst ein Wohnhaus ersteigert, in dem er Wohnungen und Hotelzimmer vermieten wollte. Das Amtsgericht Sonneberg erklärte den Zuschlag allerdings aus formalen Gründen für nichtig. Seit zehn Jahren betreibt F. in der Nähe bereits eine Gaststätte, wodurch der Ort zu einem deutschland- und europaweiten Austragungsort von Rechtsrock-Festivals mit teilweise Tausenden Besuchern geworden ist. Laut Medienberichten versuchen Bekannte von F. gegenwärtig einen ehemaligen Gasthof in der nahegelegenen Ortschaft Brattendorf zu erwerben (vgl. www.bnr.de/artikel/aktuelle-meldungen/tommy-frenck-ohne-immobilie, www.t-online.de/nachrichten/id_85258656/grundstuecksverkauf-an-rechtsrockveranstalter-gescheitert.html). In Jamel (Mecklenburg-Vorpommern) hat die Gemeindevertretung im September 2018 endgültig ein Grundstück für eine Zahlung von 65 Euro jährlich an einen mutmaßlichen Neonazi verpachtet. Die Wiese werde unter anderem für extrem rechte Feiern genutzt (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/mecklenburg-vorpommern-jamel-verpachtet-dorfwiese-an-mutmasslichen-neonazi/23057976.html, www.neues-deutschland.de/artikel/1092642.festival-jamel-rocktden-foerster-wenn-der-rechte-nachbar-die-wiese-pachtet.html). In Ostritz (Sachsen) haben Neonazis seit April 2018 mehrfach ein Hotelgrundstück für Rechtsrock-Festivals und Kampfsportveranstaltungen angemietet (vgl. www.neues-deutschland.de/artikel/1078351.rechtsrock-in-ostritz-neonazi-grosskonzert-zu-hitlers-geburtstag-geplant.html, https://runtervondermatte.noblogs.org/der-kampf-der-nibelungen-2018-eine-erste-auswertung). In Erfurt (Thüringen) baut die Partei „Der Dritte Weg“ seit vergangenem Jahr ihre Aktivitäten in angemieteten Räumlichkeiten aus, und bietet darin auch Kampfsporttraining für Kinder- und Jugendliche an (vgl. www.bnr.de/artikel/hintergrund/der-iii-weg-expandiert-inerfurt, www.waz.de/politik/so-dra-ngen-die-neonazis-in-die-kampfsportszene-id216524601.html).

Immobilien in der Hand von Rechtsextremen sind zudem Ausgangspunkt von mutmaßlich politisch motivierten Gewalttaten. Vom Anwesen des NPD-Politikers Thorsten Heise in Fretterode (Thüringen) aus sollen im April 2018 zwei Journalisten angegriffen worden sein. Ein tatverdächtiges Duo ist u. a. wegen gefährlicher Körperverletzung und schwerem gemeinschaftlichen Raub angeklagt (vgl. www.goettinger-tageblatt.de/Die-Region/Duderstadt/Anklage-gegen-Rechteaus-Fretterode). Im Umfeld des sogenannten Hauses der „Identitären Bewegung“ (IB) in Halle kam es in den letzten beiden Jahren wiederholt zu Auseinandersetzungen. Zuletzt sollen am 2. März 2019 fünf Tatverdächtige aus dem Haus gestürmt sein und zwei Personen angegriffen haben. Gegen sie wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt (vgl. www.l-iz.de/Topposts/2019/03/Identitaerein-Halle-haben-offenbar-wieder-zugeschlagen-262244). Schon im November 2017 attackierten zwei mutmaßliche IB-Anhänger am selben Ort eine Zivilstreife. Erst als die Polizisten ihre Dienstwaffen zogen, ließen die Angreifer von ihnen ab (vgl. www.mz-web.de/halle-saale/eskalation-der-gewalt-identitaere-greifenpolizisten-an---die-ziehen-ihre-waffen-28932000).

Die Bundesregierung gab zuletzt an, dass insgesamt 136 Objekte (Stand: 31. Dezember 2017) in Besitz von Angehörigen der extrem rechten Szene seien, von diesen gemietet oder anderweitig genutzt werden würden (Bundestagsdrucksache 19/518). Allerdings waren in der Auflistung mehrere öffentlich bekannte Objekte nicht aufgeführt. Hinzu kommt, dass die Angaben von Bundes- und Länderbehörden in der Vergangenheit mehrfach voneinander abwichen (vgl. https://faktenfinder.tagesschau.de/inland/rechtsextremismus-immobilien-101~_origin-eae5ada6-f65c-4406-8340-99f29229b09a.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Immobilien (Häuser, Wohneinheiten, Veranstaltungsräume, Gewerberäume, Grundstücke etc.) sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Besitz von Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder Gewerben, die der extrem rechten Szene zugeordnet werden (bitte nach Ort inklusive Bundesland, Zeitpunkt des Erwerbs, derzeitiger Nutzung, Besitzerin bzw. Besitzer und Betreiberin bzw. Betreiber auflisten)?

2

Welche Immobilen (Häuser, Wohneinheiten, Veranstaltungsräume, Gewerberäume, Grundstücke etc.) werden nach Kenntnis der Bundesregierung wiederholt bzw. dauerhaft von Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder Gewerben genutzt, die der extrem rechten Szene zugeordnet werden (bitte nach Ort inklusive Bundesland, Zeitpunkt des Nutzungsbeginns, derzeitiger Nutzungsweise, Partei, Verein, Organisation bzw. Einzelperson, Szenezugehörigkeit auflisten)?

3

Welche Immobilen (Häuser, Wohneinheiten, Veranstaltungsräume, Gewerberäume, Grundstücke etc.) werden nach Kenntnis der Bundesregierung dauerhaft von folgenden extrem rechten Organisationen und Szenen genutzt (bitte Angaben zu Ort inklusive Bundesland, Zeitpunkt des Nutzungsbeginns, derzeitiger Nutzung machen)?

a) „NPD“ und „JN“

b) Partei „Der Dritte Weg“

c) Partei „Die Rechte“

d) Partei „Die Einheit“

e) „Identitäre Bewegung Deutschland e. V.“

f) „Ein Prozent“

g) „Pegida“

h) „Zukunft Heimat e. V.“

i) „Sturmvogel – deutscher Jugendbund“

j) „Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff e. V.)“

k) „Freibund – Bund Heimattreuer Jugend“

l) „Gedächtnisstätte e. V.“

m) „Nordadler“

n) „Europäische Aktion“

o) „Combat 18“

p) „Ku-Klux-Klan“-Gruppierungen

q) „Reichsbürger“ und/oder „Selbstverwalter“

r) „Völkische“ und/oder „germanische Siedler“

s) Evangelikale bzw. religiöse Fundamentalisten

4

Welche Veranstaltungen seit dem 1. Januar 2018 sind der Bundesregierung in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien bekannt (bitte nach Ort inklusive Bundesland, Datum und Titel bzw. Thema der Veranstaltung, Veranstalterin bzw. Veranstalter, Anmelderin bzw. Anmelder, beteiligten Organisationen, Rednern, Bands sowie Teilnehmerzahl auflisten)?

5

Welche Ordnungswidrigkeiten und/oder Straftaten sind der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2018 im Zusammenhang mit den in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien bekannt (bitte nach Datum der Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat, Strafvorwurf bzw. Art der Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat, Ausgang des Ermittlungs-, Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafverfahren auflisten)?

6

In welchen der in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2016 Personen festgenommen, die einer Straftat verdächtig waren und/oder per Haftbefehl gesucht wurden (bitte nach Datum und Ort der Festnahme, Tatvorwurf und möglichem Haftbefehlsvollzug auflisten)?

7

In welchen der in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2016 Hausdurchsuchungen durchgeführt (bitte nach Datum und Ort der Durchsuchung, Ermittlungsanlass, Ausgang des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens auflisten)?

8

In welchen der in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2016 Schusswaffen, Sprengstoff oder Sprengvorrichtungen beschlagnahmt (bitte nach Datum und Ort der Beschlagnahme, beschlagnahmten Gegenständen, Strafvorwurf, Ausgang des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens auflisten)?

9

Welche der in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien standen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2016 aus welchem Anlass in Zusammenhang mit Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft (bitte nach Jahr des Ermittlungsbeginns, Strafvorwurf und möglichem Organisationsnamen auflisten)?

10

In wie vielen und welchen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit Verbotsverfügungen gegen rechtsextreme Vereinigungen seit dem Jahr 2016 Immobilien beschlagnahmt oder eingezogen bzw. waren von einer Verfallsanordnung betroffen, und welcher weiteren Verwendungen wurden diese Objekte zugeführt (bitte nach Ort und Datum des Maßnahmevollzugs sowie Name der Vereinigung auflisten)?

11

Hat sich das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) seit dem Jahr 2016 mit in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien befasst, und wenn ja, wann, wie oft und zu welchen Zeitpunkten?

12

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Finanzierung von in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien?

a) Zu welchen der in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien liegen der Bundesregierung Informationen vor, dass diese von öffentlicher Hand bzw. von Einrichtungen des Bundes, der Länder oder der Kommunen verkauft, vermietet oder überlassen wurden (bitte Angabe dazu, welche Einrichtung oder welcher Teil der öffentlichen Hand die Immobilie verkauft, vermietet oder überlassen hat, machen)?

b) Zu welchen der in Frage 12a genannten Immobilien erfolgte seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Bundeskriminalamtes oder GETZ-R im Vorfeld des Kaufs, der Vermietung, der Überlassung eine Information gegenüber den Stellen bzw. den Einrichtungen der öffentlichen Hand über Hintergrund und Absicht des Käufers bzw. der Käufer?

c) Zu welcher der in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien liegen der Bundesregierung Informationen vor, dass es im Rahmen von Förderprogrammen bei Erwerb oder Unterhalt der Immobilie Zuwendungen bzw. Vergünstigungen aus öffentlichen Stellen (z. B. KfW-Kredit, EU-Drittmittel etc.) gab (bitte nach Datum und Art der Zuwendung bzw. Vergünstigung auflisten)?

13

Wurden von Seiten der Bundesregierung Präventionsmaßnahmen ergriffen, um dem Erwerb und der Nutzung von Immobilien durch Angehörige der extrem rechten Szene vorzubeugen, und wenn ja, von welcher Stelle des Bundes?

a) Existieren diesbezüglich Weiterbildungsangebote (bspw. zu Tarn- und Raumaneignungsstrategien)?

b) Existieren Handreichungen zum Thema (bspw. für die Verwaltung, Politik und Polizei)?

14

Wann und durch welche Behörden bzw. Stellen wurden die vereinheitlichten „Kriterien zur Erfassung rechtsextremer Immobilien“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/518, S. 2) in welcher Form (bspw. Kriterienkatalog) erarbeitet und verbindlich festgelegt?

a) Welche weiteren Maßnahmen wurden durch die Bundesregierung ergriffen, um Abweichungen bei der Erfassung von Immobilien – die von der extrem rechten Szene genutzt werden – durch Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern zu vermeiden?

b) Erfolgt ein Austausch zu von extremen Rechten genutzten Immobilien zwischen Sicherheitsbehörden und -Stellen des Bundes und der Länder, und wenn ja, wie oft und in welcher Weise?

15

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 24. Januar 2018 (Bundestagsdrucksache 19/518, S. 3 f) u. a. folgende öffentlich bekannte durch Angehörige der extrem rechten Szene genutzte Immobilien, nicht aufgeführt

a) Halle/Saale (Sachsen-Anhalt): Haus der „Identitären Bewegung“ bzw. der -Gruppierung „Kontrakultur“,

b) Fretterode (Thüringen): Haus bzw. Grundstück des NPD-Politikers Thorsten Heise und Sitz seines Verlags „W+B Medien“,

c) Erfurt (Thüringen): ehemalige Vereinsräumlichkeiten des „Volksgemeinschaft e. V.“, jetzt von „Der Dritte Weg“ als Parteidomizil genutzt (vgl. https://mobit.org/Material/MOBIT_Nach%20den%20rechten%20H%C3%A4usern%20sehen_2018.pdf, S. 19f.; www.bnr.de/artikel/hintergrund/der-iii-weg-expandiert-in-erfurt, www.waz.de/politik/so-dra-ngen-die-neonazis-in-die-kampfsportszene-id216524601.html),

d) Lindenau (Brandenburg): Haus des Neonazis Sebastian R. (vgl. www.pnn.de/brandenburg/rechtsextremismus-der-nette-neonazi-von-lindenau/21304994.html, www.deutschlandfunkkultur.de/lindenau-in-brandenburg-wie-rechtsextreme-ein-dorf.1001.de.html?dram:article_id=429238),

e) Ortrand (Brandenburg): Haus des Neonazis Sebastian R. (vgl. www.pnn.de/brandenburg/rechtsextremismus-der-nette-neonazi-von-lindenau/21304994.html, www.deutschlandfunkkultur.de/lindenau-in-brandenburg-wie-rechtsextreme-ein-dorf.1001.de.html?dram:article_id=429238),

f) Plauen (Lange Str. 5, PLZ 08525, Sachsen): Parteidomizil von „Der Dritte Weg“ (vgl. www.endstation-rechts.de/news/dritter-weg-eroeffnet-buergerbuero-im-saechsischen-vogtland.html),

g) Schnellroda (Sachsen-Anhalt): Haus bzw. Grundstück des „Institut für Staatspolitik“ (IfS), Ort für Veranstaltungen mit Referenten und Teilnehmenden der „Identitären Bewegung“ sowie anderen Rechtsextremisten (vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/2017-04/identitaere-bewegungrechtsextremismus-neonazis-mitglieder/komplettansicht, www.belltower.news/neue-rechte-gegen-die-entmannung-48250),

h) Bienenbüttel OT Hohnstorf (PLZ 29553, Niedersachsen): Haus bzw. Grundstück von sogenannten völkischen Siedlern, auf dem u. a. Treffen der Gruppierung „Sturmvogel“ stattgefunden haben sollen (vgl. www.amadeu-antonio-stiftung.de/w/files/publikationen/voclkischer-rechts-extremismus-in-niedersachsen.pdf, S. 10; www.az-online.de/uelzen/bienenbuettel/unheimliche-nachbarn-voelkische-siedler-region-9445507.html)?

Berlin, den 19. März 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen