Finanzielle Risiken für den Bundeshaushalt durch Zukauf von Emissionszertifikaten im Rahmen der EU-Lastenteilung
der Abgeordneten Lisa Badum, Sven-Christian Kindler, Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Dr. Bettina Hoffmann, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Dr. Ingrid Nestle, Friedrich Ostendorff, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Reduktion jener Treibhausgasemissionen, die nicht vom europäischen Emissionshandel (ETS) erfasst sind, wurde zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Lastenteilung aufgeteilt. Für die Zeit bis 2020 ist das entsprechende Regelwerk die EU-Effort-Sharing-Entscheidung, unter der Deutschland ein nationales Minderungsziel von 14 Prozent im Vergleich zu 2005 zu erbringen hat (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32009D0406). Von 2021 bis 2030 greift die EU-Climate-Action-Verordnung, unter der Deutschland zu einer Minderung von 38 Prozent verpflichtet ist.
Zur Erhöhung der Kosteneffizienz bei der Zielerreichung sind eine Reihe von Flexibilitäten vorgesehen: So ist es den Mitgliedstaaten explizit erlaubt, Emissionsminderungen „auf die Bank zu legen“ oder aus Folgejahren vorwegzunehmen. Zudem dürfen die Mitgliedstaaten Emissionsminderungen auf andere Länder übertragen bzw. von diesen erwerben (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32018R0842&from=DE).
Deutschland wird sein Klimaschutzziel in den Non-ETS-Sektoren Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft aller Voraussicht nach um viele Millionen Tonnen CO2-Äquivalente verfehlen. Erreicht Deutschland seine Klimaziele für 2020 und 2030 mit den Emissionsminderungen in den verschiedenen Bereichen nicht, muss es Zertifikate von anderen EU-Staaten zukaufen, die ihre Ziele übererfüllen.
Die Verfehlung der CO2Äq-Einsparziele beläuft sich nach Berechnungen von Experten des Öko-Instituts bis 2020 auf 118 Millionen Tonnen CO2Äq, was für Deutschland mit Kosten von bis zu 600 Mio. Euro verbunden wäre.
Berechnungen von Agora Energiewende und Agora Verkehrswende gehen für denselben Zeitraum von einem Defizit von 93 Millionen Tonnen CO2Äq und Kosten von sogar bis zu 2 Mrd. Euro aus (Öko-Institut: www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Abschaetzung-des-Zukaufs-von-AEA-bis-2030.pdf; Agora Energiewende und Agora Verkehrswende: www.agora-energiewende.de/fileadmin2/Projekte/2018/Non-ETS/142_Nicht-ETS-Papier_WEB.pdf).
Für den Zeitraum 2021 bis 2030 beläuft sich die Zielverfehlung laut Öko-Institut auf 410 Millionen Tonnen CO2Äq, was Kosten von bis zu 41 Mrd. Euro bedeuten würde. Agora Energiewende und Agora Verkehrswende rechnen für diesen Zeitraum mit einem Defizit von 616 Millionen Tonnen CO2Äq und entsprechenden Kosten von bis zu 60 Mrd. Euro (Öko-Institut: www.cleanenergywire.org/news/germany-increasingly-track-regarding-eu-2030-non-ets-climate-targetsresearchers; Agora Energiewende und Agora Verkehrswende: www.agora-energiewende.de/fileadmin2/Projekte/2018/Non-ETS/142_Nicht-ETS-Papier_WEB.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie schätzt die Bundesregierung die Höhe des deutschen Defizits an Emissionszertifikaten und das entsprechende auf den Bundeshaushalt zukommende Finanzierungsvolumen über den Zeitraum der Jahre 2013 bis 2020 zum jetzigen Zeitpunkt ein (bitte nach Sektoren aufschlüsseln)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Öko-Instituts, wonach das kumulierte Defizit Deutschlands für die gesamte Periode 2013 bis 2020 etwa 118 Millionen Tonnen CO2Äq betragen und sich das entsprechende Finanzierungsvolumen auf bis zu 600 Mio. Euro belaufen wird (www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Abschaetzung-des-Zukaufs-von-AEA-bis-2030.pdf)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Agora Energiewende und Agora Verkehrswende, wonach das kumulierte Defizit Deutschlands für die gesamte Periode 2013 bis 2020 etwa 93 Millionen Tonnen CO2Äq betragen und sich das entsprechende Finanzierungsvolumen auf bis zu 2 Mrd. Euro belaufen wird (www.agora-energiewende.de/fileadmin2/Projekte/2018/Non-ETS/142_Nicht-ETS-Papier_WEB.pdf)?
Falls die Bundesregierung sich weder auf die Einschätzung des Öko-Instituts noch auf die Einschätzung von Agora Energiewende und Agora Verkehrswende stützt, noch über eigene Schätzungen verfügt, plant sie mittlerweile hierzu eine eigene Studie in Auftrag zu geben oder hat diese bereits in Auftrag gegeben?
Falls ja, wann rechnet sie mit deren Fertigstellung (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/6176)?
Zu welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit letztgültigen Zahlen zum im Jahr 2018 angefallenen Defizit, welches laut Agora Energiewende und Agora Verkehrswende nach Abzug der überschüssigen Zertifikate aus den Vorjahren voraussichtlich 14 Millionen Zertifikate beträgt?
Ist die Aussage vom Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz vom 22. Februar 2019 im Inforadio des „RBB“ in Bezug auf die drohenden Zahlungen im Non-ETS-Bereich („Wir werden auf alle Fälle alles dafür tun, dass wir die richtigen Weichen stellen, damit es möglichst nicht zu Strafzahlungen kommt. Und das, was wir machen müssen, muss dann die Bundesregierung insgesamt tragen.“; www.presseportal.de/pm/51580/4200059) eine Einzelmeinung oder Position der gesamten Bundesregierung?
a) Welche „Weichen“ plant die Bundesregierung zu stellen, damit Strafzahlungen vermieden werden können?
b) Inwiefern bezieht sich die Äußerung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz und die darin intendierten Maßnahmen noch auf die Vermeidung von Strafzahlungen im Zeitraum von 2013 bis 2020?
c) Wie und wann hat der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/6176 (Antworten zu den Fragen 2, 3 und 4) „regelmäßige Austausch innerhalb der Bundesregierung“ zu diesem Thema stattgefunden, und mit welchem bisherigen Ergebnis (bitte Datum der Treffen und Teilnehmende angeben)?
d) Inwiefern hält es die Bundesregierung für sinnvoll, ohnehin anstehende Klimaschutzmaßnahmen wie z. B. die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung im Bereich Gebäude oder die Umgestaltung des Dienstwagenprivilegs im Bereich Verkehr anzugehen, statt Zertifikate im Non-ETS-Bereich zuzukaufen?
Auf welcher Berechnungsgrundlage basieren die 300 Mio. Euro, die im Kabinettsentwurf des Finanzplans 2019 bis 2023 unter dem Titel „Ankauf von Emissionsrechten nach EU-Lastenteilungsentscheidung“ im Einzelplan 16 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit veranschlagt sind?
a) Von welchem Defizit an Zertifikaten geht die Bundesregierung bei der Berechnung der 300 Mio. Euro aus?
b) Von welchem Zertifikatspreis geht die Bundesregierung bei der Berechnung der 300 Mio. Euro aus?
c) Warum werden die veranschlagten Finanzmittel für den „Ankauf von Emissionsrechten nach EU-Lastenteilungsentscheidung“ im Kabinettsentwurf in den Einzelplan 16 eingestellt und nicht aufgeschlüsselt nach den Sektoren, in die Einzelpläne des jeweils für die verfehlte CO2-Minderung verantwortliche und zuständige Bundesministerium?
Mit welchen EU-Mitgliedstaaten hat die Bundesregierung wann Gespräche und Konsultationen über einen möglichen Zukauf von Emissionszertifikaten in der Periode 2013 bis 2020 geführt (bitte Datum der Treffen und Teilnehmende angeben)?
a) Welche Mitgliedstaaten sind bereit, Emissionszertifikate an Deutschland zu verkaufen?
b) Welche Preiskorridore für die zu erwerbenden Emissionszertifikate wurden mit den Mitgliedstaaten jeweils diskutiert?
Teilt die Bundesregierung die jüngste Einschätzung des Öko-Instituts, wonach das kumulierte Defizit Deutschlands für die gesamte Periode 2021 bis 2030 etwa 410 Millionen Tonnen CO2Äq betragen und sich das entsprechende Finanzierungsvolumen auf 13,5 Mrd. bis 41 Mrd. Euro belaufen wird (www.cleanenergywire.org/news/germany-increasingly-track-regarding-eu-2030-non-ets-climate-targets-researchers)?
Wenn nein, warum nicht, und von welchen anderen Mengen an CO2Äq und welchem Finanzierungsvolumen geht sie in dem Fall stattdessen aus?
Kann die Bundesregierung sicher ausschließen, dass durch das vom Öko-Institut auf rund 410 Millionen Tonnen CO2Äq geschätzte deutsche Defizit die gesamte Menge an Emissionsrechten überstiegen wird, die im Rahmen der EU-Climate-Action-Verordnung in den Jahren 2021 bis 2030 europaweit zur Verfügung steht (www.cleanenergywire.org/news/germany-increasinglytrack-regarding-eu-2030-non-ets-climate-targets-researchers)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des New Climate Institute, wonach das kumulierte Defizit Deutschlands im Verkehrssektor für die gesamte Periode 2021 bis 2030 zwischen 160 und 355 Millionen Tonnen CO2Äq betragen und sich das entsprechende Finanzierungsvolumen auf 3 bis 36 Mrd. Euro belaufen wird (https://newclimate.org/wp-content/uploads/2019/03/Greenpeace_Klimaziel_Verkehr.pdf)?
Auf welcher institutionellen und gesetzlichen Grundlage wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Übertragung von Emissionszuweisungen von einem Mitgliedstaat auf andere Mitgliedstaaten basieren, vor dem Hintergrund, dass es im Gegensatz zum ETS bisher keinen festgelegten Mechanismus für den Zertifikatehandel gibt?
Plant die Bundesregierung hierzu bilaterale Verträge mit anderen Mitgliedstaaten oder sind weitere Mechanismen angedacht?
Teilt die Bundesregierung den Vorschlag im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit für ein Bundesklimaschutzgesetz, wonach bei einer Überschreitung der Jahresemissionsmengen im Non-ETS-Bereich die entstehenden Ausgaben „im Bundeshaushalt anteilig nach dem Grad der Nichteinhaltung der jeweiligen Jahresemissionsmengen in den Einzelplänen der nach § 4 Absatz 4 verantwortlichen Bundesministerien veranschlagt“ werden (www.klimareporter.de/images/dokumente/2019/02/ksg.pdf)?
Wäre nach dem aktuellen Referentenentwurf für das Klimaschutzgesetz sichergestellt, dass das jeweils für die verfehlte CO2-Minderung verantwortliche und zuständige Bundesministerium für die entstehenden Ausgaben tatsächlich aufkommt, oder könnten die Ausgaben im Haushaltsgesetz dennoch in andere Einzelpläne eingestellt werden?