Exportkreditgarantien für Tiertransporte und Tierhaltungsanlagen
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Renate Künast, Markus Tressel, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Durch so genannte Hermesbürgschaften unterstützt Deutschland die Ausfuhr von Systemen und Anlagen zur landwirtschaftlichen Tierhaltung. So hat die Bundesregierung mit Beschlussfassung im Dezember 2013 in Zusammenhang mit der Errichtung einer Entenfarm in der Ukraine beispielsweise eine Hermesdeckung in Höhe von 42 Mio. Euro übernommen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9017).
In diesem Fall handelte es sich um eine Verwendung öffentlicher Gelder, um eine Art der Tierhaltung zu unterstützen, die in Deutschland bzw. in der Europäischen Union verboten ist (vgl. Bundestagsdrucksache 17/11266).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Für welche Projekte im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Tierhaltungsanlagen hat die Bundesregierung seit 2013 Exportkreditgarantien übernommen, bzw. liegen aktuelle Anträge vor (bitte nach Jahr, Standort, Deckungsvolumen, Art der Tierhaltung und Tierzahl aufschlüsseln)?
Für welche Projekte im Zusammenhang mit dem Export von Tieren hat die Bundesregierung seit 2013 Exportkreditgarantien übernommen, bzw. liegen aktuelle Anträge vor (bitte nach Jahr, Zielland, Deckungsvolumen, Tierart, Tierzahl, Verkehrsmittel aufschlüsseln)?
In welcher Höhe wurden aus den Bürgschaften entstandene Kosten seit 2013 fällig (bitte nach Jahr, Standort, Kosten, Art des Projekts aufschlüsseln)?
Welches Risiko wurde durch die Bundesregierung abgesichert?
Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die private Wirtschaft für diese Ausfuhrgeschäfte kein entsprechendes oder ausreichendes Absicherungsangebot zur Verfügung stellt (vgl. www.agaportal.de/exportkreditgarantien/grundlagen/grundzuege)?
Mit welcher Transportdauer wurden die Tiertransporte angemeldet, und wie lange war nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächliche Dauer (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Wo wurden die Tiere nach Kenntnis der Bundesregierung während des Transports gemäß Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport abgeladen und versorgt (innerhalb und ggf. außerhalb der EU)?
Inwiefern werden die Exportkreditgarantien an Auflagen für die Betreuung der Tiere während des Transports oder an den Nachweis des Aufbaus nachhaltiger Zuchtherden mit diesen Tieren in den Zielländern geknüpft?
Bestehen in den Zielländern außerhalb der EU nach Kenntnis der Bundesregierung Förderprogramme, die den Kauf von Tieren aus Deutschland unterstützen (falls ja, bitte nach Land und Fördersumme pro Tier aufschlüsseln)?
Kann die Bundesregierung garantieren, dass bei möglichen Transporten nach Ägypten die Tierwohlaspekte berücksichtigt werden, die laut Bundesregierung im Rahmen der Prüfung zur Vergabe von Exportkreditgarantien zum Tragen kommen (Zugang zu frischem Wasser und Futter, Prozesse zur Vermeidung von Leid und Angst, vgl. www.agaportal.de/exportkreditgarantien/grundlagen/tierhaltung)?
Inwiefern sind diese Exportkreditgarantien mit dem von der Bundesregierung formulierten Ziel, die Dauer von Tiertransporten zu verkürzen (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode), vereinbar?
Übernimmt die Bundesregierung Hermesbürgschaften für die Ausstattung von Tierhaltungsanlagen, die nicht dem Tierschutzniveau der europäischen Gesetzgebung entsprechen?
Falls ja, haben die Tiere in Drittstaaten denselben Anspruch auf eine tiergerechte Haltung, und trifft die Aussage „Für das BMEL ist das Wohlergehen der Tiere ein wichtiges Anliegen“ (www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/tierschutz_node.html) nicht auf Tiere in Drittländern zu?
Falls nein, welche Vorteile ergeben sich für die Tiere, wenn sie in tierschutzwidrigen Anlagen deutscher Hersteller gehalten werden, im Vergleich zur Unterbringung in tierschutzwidrigen Anlagen nicht-deutscher Hersteller (vgl. „Bei der Berücksichtigung von EU-Standards allein durch Deutschland, kämen in der Regel Lieferanten aus anderen Ländern zum Zuge und es wäre kein positiver Beitrag zum Tierwohl erzielt worden“, www.agaportal.de/exportkreditgarantien/grundlagen/tierhaltung)?