Rechtliche Situation von gleichgeschlechtlichen Paaren in der Europäischen Union
der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Nicola Beer, Gyde Jensen, Konstantin Kuhle, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In den Ländern der Europäischen Union ist die Rechtslage für Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle (LSBTI) weit fortgeschritten im Vergleich zum globalen Süden und Osten. Die Grundrechtecharta der Europäischen Union verbietet Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung. Auch Trans-Personen sind laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs durch die Grundrechtecharta vor Diskriminierung wegen ihres Geschlechts geschützt.
Im Januar 2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare innerhalb der EU mit einem Urteil weiter gestärkt. In einem Präzedenzfall entschied er, dass die Ehepartner von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern innerhalb der EU ein Aufenthaltsrecht erhalten, unabhängig davon, ob es sich um eine verschieden- oder gleichgeschlechtliche Ehe handelt (Rechtssache C-673/16). Das gilt auch in Mitgliedstaaten, in denen die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkannt ist. Das Urteil verpflichtet diese Staaten jedoch nicht, die gleichgeschlechtliche Ehe einzuführen.
Begründet wurde die Gerichtsentscheidung mit der geltenden Freizügigkeit für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und ihre Familienangehörigen. Weiterhin verstoße die Nichtanerkennung von gleichgeschlechtlichen Ehepaaren gegen den in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Familienlebens (Rechtssache C‑673/16).
In einem großen Teil der Mitgliedstaaten der EU sind die gleichgeschlechtliche Ehe sowie die Adoption von Kindern für gleichgeschlechtliche Paare möglich. Da das Familienrecht aber in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegt, gibt es in anderen Mitgliedstaaten für gleichgeschlechtliche Paare keinen Zugang zur Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bzw. keine Möglichkeit, gemeinschaftlich Kinder zu adoptieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten die unten genannten familienrechtlichen und antidiskriminierenden gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen (bitte auflisten):
a) die Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare, die Ehe einzugehen;
b) die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen;
c) die Möglichkeit der Sukzessivadoption des Kindes durch den bzw. die gleichgeschlechtlichen Partner bzw. die gleichgeschlechtliche Partnerin;
d) die Möglichkeit der Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare;
e) ein verfassungsrechtlicher Schutz von LSBTI?
In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, welche die eingetragenen Lebenspartnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare ermöglichen, gibt es rechtliche Unterschiede zwischen Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften (bitte Länder und jeweilige Erläuterung der Unterschiede auflisten)?
In welchen Mitgliedstaaten der EU wird die deutsche eingetragene Lebenspartnerschaft und/oder die für gleichgeschlechtliche Paare geöffnete Ehe mit allen dort geltenden Rechtsfolgen der Ehe anerkannt?
Welche Konflikte sind der Bundesregierung bekannt (bitte auflisten und jeweils erläutern)?
Wie nimmt die Bundesregierung die Interessen betroffener Bürgerinnen und Bürger wahr, die in Deutschland geheiratet haben oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind und in Mitgliedstaaten der EU arbeiten oder wohnen, in denen es noch nicht die Möglichkeit der gleichgeschlechtlichen Ehe oder Lebenspartnerschaft gibt?
Welche unterschiedliche rechtliche und steuerliche Behandlung erfahren gleichgeschlechtliche Paare in deutscher eingetragener Lebenspartnerschaft und/oder gleichgeschlechtlicher Ehe bei einem dauerhaften Aufenthalt in einem bzw. bei Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der EU im Vergleich zu verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren (bitte möglichst nach Mitgliedstaat auflisten):
a) bei Rentenansprüchen,
b) bei Pensionsansprüchen,
c) bei der Hinterbliebenenversorgung über berufsständische Versorgungswerke und/oder private Rentenversicherungen,
d) im Einkommenssteuerrecht,
e) im Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht,
f) bei der Grunderwerbsteuer,
g) in der familienversicherten Krankenversicherung,
h) beim Bezug von Elterngeld,
i) in weiteren Bereichen des Sozial- und Steuerrechts?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die vorgenanntes EuGH-Urteil hinsichtlich des Aufenthaltsrechts von Ehegatten aus Drittstaaten nicht in die Rechtspraxis umgesetzt haben?
Wenn ja, welche?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rat der EU oder anderweitig bisher ergriffen, um die Anerkennung von in Deutschland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften bzw. Ehen in der gesamten EU in allen Rechtsbereichen zu sichern?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rat der EU oder anderweitig zu ergreifen, um die Anerkennung von in Deutschland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften bzw. Ehen in der gesamten EU in allen Rechtsbereichen zu sichern?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rat der EU oder anderweitig bisher ergriffen, um die rechtliche Situation von gleichgeschlechtlichen Paaren innerhalb der EU zu verbessern (bitte erläutern)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rat der EU oder anderweitig zu ergreifen, um die rechtliche Situation von gleichgeschlechtlichen Paaren innerhalb der EU zu verbessern (bitte erläutern)?