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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Nicht vollstreckte Haftbefehle als Gefahr für die innere Sicherheit 2019

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

24.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/931211.04.2019

Nicht vollstreckte Haftbefehle als Gefahr für die innere Sicherheit 2019

der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Um ein zuverlässiges Gesamtbild von der Arbeit der Sicherheitsbehörden und der Kriminalitätslage in Deutschland zu erhalten, ist es unerlässlich, verschiedene Datenquellen zu berücksichtigen. Allein ein Vergleich der Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) beziehungsweise der Statistik zur politisch motivierten Kriminalität (PMK) mit den Zahlen des Vorjahres reicht dabei nach Ansicht der Fragesteller bei weitem nicht aus, zumal diese in erster Linie als Arbeitsnachweis der Polizei verstanden werden können. Auch die Leistung der Polizeibehörden bemisst sich aber nicht nach den Zahlen der PKS allein. So ist insbesondere auch die Entwicklung der Zahl der nicht vollstreckten Haftbefehle neben anderen Faktoren ein wichtiger Indikator für die Arbeit der Polizeibehörden (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/12660 und 19/2914). Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang auch der durch das Bundeskriminalamt seit Ende des Jahres 2012 bzw. 2011 turnusmäßig stattfindenden Erhebungen der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter für alle Phänomenbereiche der PMK zu (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8572), zumal bei der Erhebung zum 1. April 2019 erstmals auch belastbare Zahlen zum Spektrum der ,,Reichsbürger/Selbstverwalter“ vorliegen sollen (vgl. Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/7844).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele Haftbefehle waren nach Kenntnis der Bundesregierung (ggf. zum Stichtag Ende März 2019 gemäß Frage 2) insgesamt nicht vollstreckt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Wie viele Haftbefehle gemäß Frage 1 waren dabei (ggf. zum Stichtag Ende März 2019) nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils den einzelnen Phänomenbereichen der PMK zuzuordnen (bitte tabellarisch auflisten; vgl. Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache19/2914)?

3

Wie viele offene Haftbefehle politisch motivierter Straftäter gemäß Frage 2 sind im Laufe des letzten Jahres dazu gekommen, und wie viele sind bereits länger als drei Jahre offen?

4

Wann, mit welchem Haftgrund und mit welchen dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikten wurden die Haftbefehle im Bereich der PMK (vgl. Frage 2) ausgestellt (bitte tabellarisch nach Bundesland auflisten; vgl. die Anlage in der Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/2914)?

5

Wie viele a) Gefährder und b) relevante Personen mit mindestens einem offenen Haftbefehl wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Phänomenbereichen der PMK zum Stichtag gemäß Frage 2 gezählt (bitte tabellarisch auflisten; vgl. Antwort zu den Fragen 5 und 6 auf Bundestagsdrucksache 19/2914)?

6

Wie viele Haftbefehle gemäß Frage 4 wurden mit welchem Haftgrund und mit welchen dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikten dem Oberbegriff „Reichsbürger/Selbstverwalter“ aus dem Themenfeldkatalog der PMK zugeordnet (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Berlin, den 2. April 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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