Die betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz – ein erster Zwischenstand
der Abgeordneten Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sven Lehmann, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Ekin Deligöz, Katharina Dröge, Sven-Christian Kindler, Claudia Müller, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Betriebsrenten sind nach wie vor wenig verbreitet. Besonders in kleinen Unternehmen und in zahlreichen Branchen verfügen heute nur wenige Beschäftigte über Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Grundsätzlich gilt zudem: Wer wenig verdient, muss mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine Betriebsrente verzichten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2017: Verbreitung der Altersvorsorge 2015).
Nach dem Willen der Koalition soll die bAV eine zunehmend wichtige Rolle im Drei-Säulen-System der Alterssicherung übernehmen. Seit dem 1. Januar 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft, mit dem die Bundesregierung das Ziel verfolgt, „eine möglichst hohe Abdeckung der betrieblichen Altersversorgung und damit ein höheres Versorgungsniveau durch zusätzliche Altersvorsorge zu erreichen“ (BRSG-Gesetzentwurf vom 22. Februar 2017, Seite 31). Dazu ist es seit bald eineinhalb Jahren möglich, auf tarifvertraglicher Grundlage sogenannte reine Beitragszusagen zu vereinbaren. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind in diesem Fall nicht mehr verpflichtet, Mindestrentenleistungen zu garantieren.
Bereits in der Anhörung zum Betriebsrentenstärkungsgesetz am 27. März 2017 wurden Zweifel laut, ob die neue, einen Tarifvertrag voraussetzende Form der Betriebsrente tatsächlich zu einer signifikant größeren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleineren Unternehmen führen wird. Denn gerade diese sind vergleichsweise selten tariflich gebunden. Zudem mehren sich die Anzeichen, dass die Sozialpartner dem „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ zurückhaltend gegenüberstehen (siehe z. B. DIE WELT vom 6. Februar 2019, Seite 13, „Neue Betriebsrente kommt nicht in Schwung“). Dennoch drängt der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil die Gewerkschaften und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, zügig Betriebsrentenmodelle mit reiner Beitragszusage zu vereinbaren: „Es muss noch in diesem Jahr sein“ (FAZ, 11. März 2019).
Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, den aktuellen Stand der praktischen Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zu erschließen und die neuesten Daten zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung offenzulegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Zur Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
1. In wie vielen und welchen im amtlichen Tarifregister hinterlegten Tarifverträgen wurden bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung Vereinbarungen über eine Betriebsrente im Sinne des Betriebsrentenstärkungsgesetzes getroffen?
2. Welche im Rahmen von Tarifverträgen vonseiten der Sozialpartnerinnen und Sozialpartner geplanten bAV-Vereinbarungen im Sinne des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind der Bundesregierung bekannt?
3. Wie viele Träger der betrieblichen Altersversorgung führen nach Kenntnis der Bundesregierung heute reine Beitragszusagen durch, und wie viele führen die neue (BRSG-)Betriebsrente in ihrem Produktportfolio? Um welche Träger handelt es sich im Einzelnen?
4. Wie bewertet die Bundesregierung, dass „Gewerkschaftsfunktionäre […] eine Abwehrhaltung in den Belegschaften registrieren, die einer Betriebsrente ohne Garantien wegen der Schwankungen auf den Kapitalmärkten misstrauen“ (Handelsblatt, 11. März 2019, Seite 9), und inwiefern plant die Bundesregierung darauf zu reagieren?
5. Welche einzelnen Akteure beabsichtigt die Bundesregierung in das ab April 2019 tagende „Forum“ einzubeziehen, das die Sozialpartner bei der Umsetzung des neuen Betriebsrentenmodells beraten soll (Handelsblatt, 11. März 2019, Seite 9), und welche Ziele verfolgt sie mit den geplanten Gesprächen?
6. Welche Schritte sind nach Auffassung der Bundesregierung denkbar, um die betriebliche Altersversorgung in Anbetracht der bisherigen Zurückhaltung der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zu fördern, und inwiefern kann nach Auffassung der Bundesregierung insbesondere ein „alle Arbeitgeber verpflichtendes gesetzliches Options- beziehungsweise Opting-Out-System“ (BRSG-Gesetzentwurf vom 22. Februar 2017, Seite 2) einen gangbaren Weg darstellen, um Betriebsrenten besser zu verbreiten, insofern das Betriebsrentenstärkungsgesetz auch in Zukunft keine oder nur wenig praktische Umsetzung erfährt?
7. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das tarifliche Instrument zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in erster Linie von großen und mittleren Unternehmen genutzt werden kann, in denen die Beschäftigten ohnehin überdurchschnittlich häufig über bAV-Anwartschaften verfügen?
8. Wie viele Betriebe gibt es derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und wie groß ist die Zahl der Beschäftigten in tarifgebundenen sowie in tarifungebundenen Betrieben in der Bundesrepublik Deutschland (bitte Gesamt- sowie nach Ost und West differenzierte und nach Geschlecht unterscheidende Zahlen angeben)?
9. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der Anteil der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben an allen Beschäftigten (bitte Gesamt- sowie nach Ost und West differenzierte und Geschlecht unterscheidende Zahlen angeben)?
10. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die Zahl der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben sowie der Anteil der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben an allen Beschäftigten (bitte nach Branchen differenzierte Zahlen angeben)?
Zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit aktiven bAV-Anwartschaften in den einzelnen Jahren seit 2010 entwickelt, und wie hoch ist deren Anteil an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den einzelnen Jahren seit 2010 (Verbreitungsquote; bitte Gesamt- und nach Ost/West sowie nach Geschlecht differenzierte Zahlen angeben)?
12. Wie groß ist aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit betrieblicher Altersversorgung in den im Alterssicherungsbericht 2016 genannten Wirtschaftszweigen der Privatwirtschaft?
13. Wie groß ist aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil sowie die Zahl der Geringverdienenden mit einem Bruttolohn von weniger als 1 500 Euro, die
- a) nicht über eine Form der betrieblichen Altersversorgung,
- b) nicht über einen Riester-Vertrag und
- c) weder über eine Form der betrieblichen Altersversorgung noch über einen Riester-Vertrag verfügen?
14. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Betriebe mit einem Betriebsrentenangebot differenziert nach
- a) Betriebsgröße (bitte sinnvolle Größenklassen angeben),
- b) Ost- und Westdeutschland,
- c) Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Tarifbindung,
- d) Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines Betriebsrates?
15. Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen einzelnen zehn Jahren jeweils der Anteil der arbeitgeberinnenfinanzierten bzw. arbeitgeberfinanzierten, der arbeitnehmerinnenfinanzierten bzw. arbeitnehmerfinanzierten sowie der mischfinanzierten betrieblichen Angebote der bAV?
16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Inanspruchnahmequote bei Betriebsrentenangeboten vonseiten der Belegschaft, und wie lässt sich diese erklären?
17. Welche Forschungsvorhaben zur betrieblichen Altersversorgung sind im Auftrag der Bundesregierung derzeit in Bearbeitung und in Planung?
Fragen17
In wie vielen und welchen im amtlichen Tarifregister hinterlegten Tarifverträgen wurden bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung Vereinbarungen über eine Betriebsrente im Sinne des Betriebsrentenstärkungsgesetzes getroffen?
Welche im Rahmen von Tarifverträgen vonseiten der Sozialpartnerinnen und Sozialpartner geplanten bAV-Vereinbarungen im Sinne des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind der Bundesregierung bekannt?
Wie viele Träger der betrieblichen Altersversorgung führen nach Kenntnis der Bundesregierung heute reine Beitragszusagen durch, und wie viele führen die neue (BRSG-)Betriebsrente in ihrem Produktportfolio? Um welche Träger handelt es sich im Einzelnen?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass „Gewerkschaftsfunktionäre […] eine Abwehrhaltung in den Belegschaften registrieren, die einer Betriebsrente ohne Garantien wegen der Schwankungen auf den Kapitalmärkten misstrauen“ (Handelsblatt, 11. März 2019, Seite 9), und inwiefern plant die Bundesregierung darauf zu reagieren?
Welche einzelnen Akteure beabsichtigt die Bundesregierung in das ab April 2019 tagende „Forum“ einzubeziehen, das die Sozialpartner bei der Umsetzung des neuen Betriebsrentenmodells beraten soll (Handelsblatt, 11. März 2019, Seite 9), und welche Ziele verfolgt sie mit den geplanten Gesprächen?
Welche Schritte sind nach Auffassung der Bundesregierung denkbar, um die betriebliche Altersversorgung in Anbetracht der bisherigen Zurückhaltung der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zu fördern, und inwiefern kann nach Auffassung der Bundesregierung insbesondere ein „alle Arbeitgeber verpflichtendes gesetzliches Options- beziehungsweise Opting-Out-System“ (BRSG-Gesetzentwurf vom 22. Februar 2017, Seite 2) einen gangbaren Weg darstellen, um Betriebsrenten besser zu verbreiten, insofern das Betriebsrentenstärkungsgesetz auch in Zukunft keine oder nur wenig praktische Umsetzung erfährt?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das tarifliche Instrument zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in erster Linie von großen und mittleren Unternehmen genutzt werden kann, in denen die Beschäftigten ohnehin überdurchschnittlich häufig über bAV-Anwartschaften verfügen?
Wie viele Betriebe gibt es derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und wie groß ist die Zahl der Beschäftigten in tarifgebundenen sowie in tarifungebundenen Betrieben in der Bundesrepublik Deutschland (bitte Gesamt- sowie nach Ost und West differenzierte und nach Geschlecht unterscheidende Zahlen angeben)?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der Anteil der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben an allen Beschäftigten (bitte Gesamt- sowie nach Ost und West differenzierte und Geschlecht unterscheidende Zahlen angeben)?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die Zahl der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben sowie der Anteil der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben an allen Beschäftigten (bitte nach Branchen differenzierte Zahlen angeben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit aktiven bAV-Anwartschaften in den einzelnen Jahren seit 2010 entwickelt, und wie hoch ist deren Anteil an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den einzelnen Jahren seit 2010 (Verbreitungsquote; bitte Gesamt- und nach Ost/West sowie nach Geschlecht differenzierte Zahlen angeben)?
Wie groß ist aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit betrieblicher Altersversorgung in den im Alterssicherungsbericht 2016 genannten Wirtschaftszweigen der Privatwirtschaft?
Wie groß ist aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil sowie die Zahl der Geringverdienenden mit einem Bruttolohn von weniger als 1 500 Euro, die
a) nicht über eine Form der betrieblichen Altersversorgung,
b) nicht über einen Riester-Vertrag und
c) weder über eine Form der betrieblichen Altersversorgung noch über einen Riester-Vertrag verfügen?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Betriebe mit einem Betriebsrentenangebot differenziert nach
a) Betriebsgröße (bitte sinnvolle Größenklassen angeben),
b) Ost- und Westdeutschland,
c) Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Tarifbindung,
d) Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines Betriebsrates?
Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen einzelnen zehn Jahren jeweils der Anteil der arbeitgeberinnenfinanzierten bzw. arbeitgeberfinanzierten, der arbeitnehmerinnenfinanzierten bzw. arbeitnehmerfinanzierten sowie der mischfinanzierten betrieblichen Angebote der bAV?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Inanspruchnahmequote bei Betriebsrentenangeboten vonseiten der Belegschaft, und wie lässt sich diese erklären?
Welche Forschungsvorhaben zur betrieblichen Altersversorgung sind im Auftrag der Bundesregierung derzeit in Bearbeitung und in Planung?