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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rolle und Regulierung von Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

(insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

07.06.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/937612.04.2019

Rolle und Regulierung von Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die weltweit größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften („Big Four“) Deloitte, Ernst & Young (EY), KPMG und PricewaterhouseCoopers (PwC) erwirtschaften einen Jahresumsatz von 120 Mrd. Euro und beraten 89 Prozent der 160 größten deutschen Aktienunternehmen (www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/wirtschaftspruefer-102.html). Die hohe Macht- und Marktkonzentration der „Big Four“ wird von Wirtschaftsexperten kritisch betrachtet, da sie Wettbewerbsverzerrungen herbeiführe sowie für Verschleierung, Absprachen und den Missbrauch von Insiderwissen anfällig sei (www.fnlondon.com/articles/kpmg-chair-calls-big-four-an-oligopoly-after-carillion-collapse-20180516). In Deutschland ist die Analyse der Unternehmenskonzentration Aufgabe der staatlichen Monopolkommission, welche dafür vom Statistischen Bundesamt nach § 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) umfangreiche Daten erhält.

Durch die „Luxemburg Leaks“ wurde einer breiten Öffentlichkeit bekannt, dass die „Big Four“ aggressive Steuersparmodelle vermarkten (www.icij.org/investigations/luxembourg-leaks/new-leak-reveals-luxembourg-tax-deals-disney-kochbrothers-empire/). Die „Paradise Papers“ unterstrichen dies erneut. EY etwa half Besitzern von Privatjets bei der steuerfreien Einfuhr ihrer Flugzeuge. Schätzungen zufolge kam es zu Steuereinbußen von bis zu 250 Mio. Euro innerhalb der EU (www.tagesschau.de/ausland/paradisepapers/paradisepapers-179.html).

Firmen der „Big Four“ waren zudem an Cum-Ex-Fällen beteiligt. So wussten Wirtschaftsprüfer von KPMG schon 2010, dass die Erstattung der Kapitalertragsteuern einer von ihnen geprüften Bank illegal sein könnte (Süddeutsche Zeitung, 25. Februar 2019 S. 17). Auch die Bilanzen etlicher Banken, die im großen Maße an Cum-Ex-Geschäften beteiligt waren, wurden von Firmen der „Big Four“ geprüft (www.tagesschau.de/wirtschaft/cum-ex-kpmg-101.html).

Spätestens seit der Finanzkrise werden überdies etwaige Interessenskonflikte aus gleichzeitiger Prüfung und Beratung von Unternehmen durch die „Big Four“ von Seiten des Europäischen Parlaments sowie des Rates der Europäischen Union (EU) kritisch diskutiert (www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2016-0223_DE.pdf?redirect). Im Jahr 2014 beschloss die EU für gewisse Fälle ein Prüfungsverbot für Wirtschaftsprüfgesellschaften, die zugleich das Unternehmen beraten (Verordnung (EU) Nr. 537/2014). Weitergehende Forderungen des damaligen EU-Kommissars Michel Barnier wurden mutmaßlich durch starken Lobbyismus der betroffenen Unternehmen verworfen (http://mediathek.daserste.de/Reportage-Dokumentation/Die-unheimliche-Macht-der-Berater/Video?bcastId=799280&documentId=60601660). Interessenskonflikte könnten außerdem aus der Gleichzeitigkeit von Beratung sowohl in Gesetzgebungsverfahren als auch für Privatfirmen zur Anwendung der Gesetze erwachsen (https://corporateeurope.org/sites/default/files/tax-avoidance-industry-lobby-low-res.pdf).

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/7489 geht hervor, dass sich die Ausgaben der Bundesregierung für externe Berater seit 2014 vervierfacht haben. Insgesamt haben die Bundesregierungen unter Bundeskanzlerin Dr. Merkel seit 2006 über 1,2 Mrd. Euro an Berater überwiesen. Schon 2016 warnte der Bundesrechnungshof vor der Gefahr, dass staatliche „Kernaufgaben“ an Dritte ausgelagert werden und die „Gestaltungskompetenz“ des eigenen Personals verloren gehe (DER SPIEGEL Nr. 5/26. Januar 2019 S. 20). Dr. Dietmar Fink, Professor für Unternehmensberatung, bemängelt, dass der Staat so abhängig von externer Hilfe sei, dass er ohne Berater seine Aufgaben nicht mehr wahrnehmen könne (DER SPIEGEL Nr. 5/26. Januar 2019 S. 22). Grund hierfür könnte auch die vom deutschen Beamtenbund ermittelte Personallücke von 200 000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst sein (DER SPIEGEL Nr. 5/26. Januar 2019 S. 15).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Welchen Marktanteil hatten die Unternehmen der „Big Four“ nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2008 in Deutschland jeweils in den Märkten für Wirtschaftsprüfung sowie einzelnen Formen der Beratungstätigkeit (bitte nach Unternehmen, Prüfungs- bzw. Beratungstätigkeit und Jahren aufschlüsseln)?

2

Welche Risiken entstehen nach Auffassung der Bundesregierung aus der hohen Marktkonzentration der „Big Four“ bezüglich a) Wettbewerbsverzerrungen, b) Verschleierungen, c) Absprachen, d) Missbrauch von Insiderwissen (bitte begründen)?

3

Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland seit 2008 kartellbzw. wettbewerbsrechtliche Verfahren bzw. Erlasse gegen Unternehmen der „Big Four“ gegeben? Falls ja, wann, wie viele, und welcher Art?

4

Wie viele der Aktiengesellschaften, an denen der Bund ausweislich Bundesbeteiligungsbericht mittelbare oder unmittelbare Beteiligungen hält, wurden seit 2013 von Unternehmen der „Big Four“ geprüft (bitte nach Jahr und Prüfgesellschaft aufschlüsseln)?

5

Welche Risiken sieht die Bundesregierung aus der Geschäftstätigkeit der „Big Four“ für die Verbreitung aggressiver Steuergestaltungen in Deutschland bzw. mit fiskalischem Effekt für Deutschland?

6

Hat die Bundesregierung aus den Veröffentlichungen der vergangenen Jahre, welche eine Beteiligung von Beratungsunternehmen wie den „Big Four“ an Steuerskandalen wie den „Luxembourg Leaks“ oder den „Paradise Papers“ berichteten, gesetzgeberische Konsequenzen hinsichtlich der Regulierung von Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften in Deutschland gezogen (bitte begründen)?

7

In wie vielen Fällen wurde in Deutschland seit 2008 nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Unternehmen der „Big Four“ wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt, und mit welchen Ergebnissen (bitte nach Jahren, finanziellen Volumina und Bundesländern aufschlüsseln)?

8

In wie vielen Fällen wurde in Deutschland seit 2008 nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Unternehmen der „Big Four“ wegen anderer Wirtschaftsvergehen als Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt, und mit welchen Ergebnissen (bitte nach Jahren, finanziellen Volumina und Bundesländern aufschlüsseln)?

9

Gibt oder gab es einen Austausch zwischen der Bundesregierung und den „Big Four“ bezüglich den Vorgängen zu Cum-Ex oder vergleichbaren Geschäften? a) Wann fanden diesbezüglich Treffen mit welchen Teilnehmern statt? b) Was war oder ist das Ziel des Austausches? c) Welche Ergebnisse wurden bisher erzielt?

10

In wie vielen Cum-Ex-Verdachtsfällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Unternehmen der „Big Four“ Prüfungen in den von Ermittlungen betroffenen Jahren bei im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften verdächtigten Unternehmen durchgeführt?

11

In wie vielen Fällen wurde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach Kenntnis der Bundesregierung vor 2012 von Beschäftigten bei Unternehmen der „Big Four“ über Sachverhalte im Zusammenhang mit Cum-Ex oder vergleichbaren Geschäften informiert (vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/cum-ex-kpmg-101.html)?

12

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass aus der gleichzeitigen Bereitstellung von Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsdienstleistungen, wie unter anderem von den Unternehmen der „Big Four“ praktiziert, Interessenskonflikte entstehen können (bitte begründen)?

13

Sieht die Bundesregierung nach der 2016 erfolgten und durch die EU-Audit-Reform induzierten Überarbeitung der Abschlussprüfungsreform- und Abschlussprüferaufsichtsreformgesetze aktuell gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Begrenzung bzw. Vermeidung von Interessenskonflikten bei der Ausübung von Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsdienstleistungen (bitte begründen)?

14

Wie viele Wirtschaftsprüfungsunternehmen waren seit 2008 in Deutschland jeweils selber als Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities – PIE) einzustufen (bitte nach Jahren auflisten)? Waren die Unternehmen der „Big Four“ seit 2008 jeweils immer als PIE eingestuft (bitte nach Jahren und Firma auflisten)?

15

Sieht die Bundesregierung Gründe für eine über den aktuellen Rechtsrahmen hinausgehende formaljuristische bzw. konzerninterne faktische Trennung (Ring Fencing) von Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen (bitte begründen)?

16

In wie vielen Fällen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2008 Verstöße durch Unternehmen der „Big Four“ gegen den Rechtsrahmen zur Regulierung von Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsdienstleistungen gegeben, und wie wurden diese jeweils sanktioniert?

17

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass aus der gleichzeitigen Beratung öffentlicher Einrichtungen im Rahmen von Gesetzgebungsprozessen und privaten Unternehmen, welche diese Gesetze anwenden, Interessenskonflikte entstehen können (bitte begründen)?

18

Durch welche Maßnahmen, Vorkehrungen und Regelungen hegt die Bundesregierung etwaige Interessenskonflikte in solchen Fällen ein, insbesondere mit Blick auf Unternehmen wie die der „Big Four“, welche in hohem Ausmaß Expertise sowohl in Gesetzgebungsprozesse einspeisen, als auch im Privatsektor beratend agieren?

19

In welchen von der Bundesregierung eingesetzten bzw. die Bundesregierung in ihrer Arbeit unterstützenden Beratungsgremien sind jeweils wie viele Beschäftigte von Unternehmen der „Big Four“ vertreten (bitte auflisten)?

20

Wie oft und zu welchem Zweck haben seit 2008 Treffen von Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) mit Mitarbeitern von Unternehmen der „Big Four“ stattgefunden (bitte nach Jahr, Zweck und Abteilung auflisten)?

21

Welche aktuellen Mitglieder der Bundesregierung bzw. leitende Beschäftigte von Bundesministerien waren in der Vergangenheit in welcher Funktion für eine oder mehrere Unternehmen der „Big Four“ tätig (bitte auflisten)?

22

Welche ehemaligen Mitglieder der Bundesregierung bzw. leitende Beschäftigte von Bundesministerien sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell für Unternehmen der „Big Four“ tätig (bitte auflisten)?

23

Welche Aufträge wurden zwischen November 2005 und Oktober 2009 durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, zwischen Dezember 2013 und Januar 2017 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie zwischen Februar 2017 und März 2018 durch das Auswärtige Amt an das Unternehmen Deloitte vergeben?

24

In welcher Höhe und für welche Dienstleistungen hat die Bundesregierung seit 2008 Aufträge an die Unternehmen der „Big Four“ vergeben (bitte Aufträge mit Informationen zu dienstleistendem Unternehmen, Jahr, auftraggebendem Bundesministerium, Auftragsbeschreibung und finanziellem Volumen auflisten)?

25

Wie viele Beratertage haben Unternehmen der „Big Four“ je Bundesministerium seit 2008 der Bundesregierung in Rechnung gestellt (bitte nach Jahr, Bundesministerium und durchschnittlichem Tagessatz aufschlüsseln)?

26

Nach welchen Kriterien prüft welche Stelle in der Bundesregierung die Ergebnisse bzw. die Kosteneffizienz der von externen Unternehmen erbrachten Beratungsdienstleistungen? Was waren Ergebnisse solcher Überprüfungen seit 2008?

27

In welcher Höhe und für welche Dienstleistungen hat das BMF inklusive nachgeordneter Behörden und Gesellschaften in Verantwortung des Bundesministeriums seit 2008 Aufträge an die Unternehmen der „Big Four“ vergeben (bitte Aufträge mit Informationen zu dienstleistendem Unternehmen, Jahr, auftraggebendem Bundesministerium, Auftragsbeschreibung und finanziellem Volumen auflisten)?

28

Für welche Vorhaben der laufenden Legislaturperiode beabsichtigt das BMF externe, entgeltliche Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen, und aus welchem Haushaltstitel sollen die entsprechenden Zahlungen geleistet werden?

29

Ist das BMF nach eigener Auffassung auf die Hilfe von Beratungsunternehmen angewiesen? Falls ja, weshalb? Falls nicht, wie begründet sie die Vergabe von Beratungsaufträgen?

30

Wie hat sich der Soll- und Ist-Personalstand des BMF in Vollzeitäquivalenten seit 2008 entwickelt (bitte nach Jahren und Abteilung aufschlüsseln)?

31

Ist in der laufenden Legislaturperiode ein weiterer Personalzuwachs im BMF geplant? Falls ja, wie viele zusätzliche neue Stellen sollen wann in welchen Abteilungen geschaffen werden? Falls nein, warum nicht?

32

Plant das BMF, zukünftig in stärkerem oder weniger starkem Maß auf externe Beratungsdienstleistungen zurückzugreifen? Was spricht aus Sicht des BMF für eine erweiterte bzw. eingeschränkte Nutzung externer Beratungsgesellschaften zur Aufgabenerfüllung des Bundesministeriums (bitte begründen)?

Berlin, den 29. März 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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