Verbraucherschutzministerkonferenz
der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) tagt jährlich und befasst sich als Fachministerkonferenz mit verbraucherpolitischen Themen. Mitglieder sind die für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister der Länder und des Bundes. Die 15. Verbraucherschutzministerkonferenz tagt in diesem Jahr vom 22. bis zum 24. Mai 2019 unter dem Vorsitz von Rheinland-Pfalz. Eines der Hauptthemen soll die Digitalisierung darstellen, daneben wird sich den Themenbereichen „starke Verbraucherrechte“ und „effektive Rechtsdurchsetzung“ gewidmet (www.verbraucherschutzministerkonferenz.de/). In diesen Bereichen hat es bereits auf nationaler und europäischer Ebene Veränderungen gegeben.
Fraglich ist aus Sicht der Fragesteller vor diesem Hintergrund, welche Ziele erreicht und umgesetzt wurden. Außerdem stellt sich die Frage, welche Pläne die Bundesregierung für die nachfolgenden Verbraucherschutzministerkonferenzen hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Inwieweit hat die Bundesregierung die Ergebnisse aus dem Ergebnisprotokoll der 14. VSMK umgesetzt oder plant sie umzusetzen?
Welche Impulse der 14. VSMK hat die Bundesregierung zum Anlass genommen, Maßnahmen zu ergreifen, und wie sahen diese Maßnahmen aus?
Welche Impulse nimmt die Bundesregierung aus der vergangenen VSMK mit in die 15. VSMK?
Welche Verbraucherschutzangelegenheiten verfolgt die diesjährige Ministerkonferenz nach Kenntnis der Bundesregierung?
a) Welche Rolle spielen Fluggastrechte auf der VSMK?
b) Welche Rolle spielen Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr auf der VSMK?
c) Welche Rolle spielen Fahrgastrechte im Omnibusverkehr auf der VSMK?
d) Welche Rolle spielen Verbraucherrechte im Reisewesen im Allgemeinen und bei Pauschalreisen im Speziellen auf der VSMK?
e) Welche Kooperationen bzw. welche Austauschkonzepte gibt es bereits in diesen Bereichen zwischen dem Bund und den Ländern?
Inwieweit und inwiefern nimmt die Bundesregierung auf die Themen, die bei der VSMK behandelt werden, Einfluss?
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der diesjährigen VSMK?
a) Welche Themen plant die Bundesregierung im Rahmen der VSMK anzusprechen und zu behandeln?
b) Was plant die Bundesregierung im Rahmen der diesjährigen VSMK umzusetzen?
Welche Beschlüsse der VSMK sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang umgesetzt worden? Inwiefern wurde durch diese Beschlüsse das Verbraucher- und Reiserecht (Fahr- und Fluggastrechte) tangiert?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die 15. VSMK auch über Änderungen und Maßnahmen im Fahr- und Fluggastrecht beraten?
a) Wenn ja, welche, und in welcher Hinsicht?
b) Wenn ja, welche Ansicht vertritt die Bundesregierung zu diesen Themen?
c) Wenn nein, warum nicht?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die 15. VSMK auch über Änderungen und Maßnahmen im Verbraucherschutz beraten?
a) Wenn ja, welche, und in welcher Hinsicht?
b) Wenn ja, welche Ansicht vertritt die Bundesregierung zu diesen Themen?
c) Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit wird sich die Bundesregierung für Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung auf der VSMK einsetzen?
Welche Rolle spielt die Entwicklung und gesetzgeberische Einbindung von Legal Tech nach Kenntnis der Bundesregierung auf der VSMK?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Beschlüssen der VSMK für den Bund und die Bundespolitik bei?
Inwiefern fühlt sich die Bundesregierung an Ergebnisse der VSMK gebunden?
Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der VSMK?
a) Wie schlüsseln sich diese auf?
b) Wer hat die Kosten zu übernehmen, und zu welchen Teilen?
c) Sieht die Bundesregierung Einsparpotentiale?