BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Qualitätsoffensive bei den Integrationskursen starten

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

20.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/946417.04.2019

Qualitätsoffensive bei den Integrationskursen starten

der Abgeordneten Filiz Polat, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Ekin Deligöz, Katharina Dröge, Britta Haßelmann, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Markus Kurth, Monika Lazar, Sven Lehmann, Dr. Irene Mihalic, Claudia Müller, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Corinna Rüffer, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Jahr 2005 trat das mit rot-grüner Mehrheit beschlossene Zuwanderungsgesetz in Kraft. Damit wurde die Integrationspolitik in Deutschland auf eine gesetzliche Grundlage gestellt: Während bis dahin weniger als 10 Prozent der Neueinwandernden ein Sprachkurs angeboten wurde, geht seitdem mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in der Regel ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs einher. Dieser integrationspolitische Neuanfang wurde maßgeblich durch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erreicht (Bundestagsdrucksache 17/7075, Bundestagsdrucksache 18/5606). Insofern fühlt sich die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN dem Gelingen der Integrationskurse in besonderem Maße verpflichtet. Nach mehr als 13 Jahren praktischer Erfahrung mit den Integrationskursen ist festzustellen: Die Integrationskurse sind auf ein beispielloses Interesse gestoßen. Weit über 2 Millionen Menschen haben seither einen Integrationskurs besucht und die Nachfrage steigt ungebrochen. Damit erhöht sich die Zahl der Teilnehmenden, gerade auch die Zahl derjenigen, die freiwillig an einem Integrationskurs teilnehmen, stetig.

Dennoch lohnt sich aus Sicht der Fragesteller ein kritischer Blick auf das bislang Erreichte, um Möglichkeiten und Notwendigkeiten für eine dynamische Weiterentwicklung des Integrationskursangebotes auszuloten. Nicht zuletzt weil sich die Zielgruppe stetig verändert. Ursprünglich wurden nur neu Zugewanderte adressiert, später wurden auch sog. Alteinwanderer „nachholend integriert“. Seit 2013 und 2014 sind die Flüchtlinge im Fokus des Angebots. Nach bisheriger Rechtslage haben jedoch weder Unionsbürger und Unionbürgerinnen noch Asylsuchende aus den allermeisten Herkunftsländern einen Rechtsanspruch auf Teilnahme am Integrationskurs.

Die Sprachvermittlung der Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist aus Sicht der Fragesteller reformbedürftig. Sowohl die erzielten Ergebnisse der Kursteilnehmenden, als auch die Erfahrungen mit der bisherigen zentralstaatlichen Organisation liefern Argumente dafür. Insbesondere die politische Zuständigkeit, als auch die Organisation und Koordination der Integrationskurse werfen viele Fragen auf. Dies zeigt sich vor allem bei der Verschränkung der Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen und den daran geknüpften Fragen der Finanzierung und Kostenerstattung. Aber auch die zentrale Festlegung inhaltlicher Standards, der Qualitätssicherung sowie die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Kursangebotes benötigen mehr Aufmerksamkeit, wie die fortwehrenden Diskussionen um Bestehensquoten zeigen.

Darüber hinaus bleibt die wirtschaftliche Situation der Integrationskurslehrkräfte prekär. Unsichere Arbeitsbedingungen mit Honorarverträgen, eine im Vergleich zu anderen lehrenden Berufen sehr niedrige Entlohnung und immer größer werdende Klassen sind nur einige der Probleme. Das vom BAMF vorgegebene System von Zwangsmaßnahmen, das die Lebensrealitäten der Kursteilnehmenden nicht miteinbezieht, führt darüber hinaus zu einem repressiven Kursklima, welches die Teilnehmenden und Lehrenden daran hindert die notwendige, von Vertrauen geprägte Lernatmosphäre herzustellen (Brief mit dem Betreff „Förderung statt Zwang in Integrationskursen!“ des Bündnisses Freier Dozentinnen und Dozenten Berlin vom 18. Dezember 2018).

Die Sprachförderung von Zugewanderten und Flüchtlingen durch Integrationskurse erfolgt im bestehenden System nicht allgemein, nicht ebenenübergreifend, nicht durchgängig zielorientiert, sondern in einem Nebeneinander von politisch-administrativen Institutionen, Kompetenzen, Akteuren und Angeboten (Ohlinger/Polat/Schammann/Tränhard, Integrationskurse reformieren – Steuerung neu koordinieren: Schritte zu einer verbesserten Sprachvermittlung in Einwanderungsland Deutschland, Bericht der Kommission „Perspektiven für eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Flüchtlings- und Einwanderungspolitik“ der Heinrich-Böll-Stiftung Band 46 der Schriftenreihe Demokratie, 2017, S. 172).

Die Bündelung der Ressourcen sowie die ziel- und themenorientierte Organisation der Kurse wäre eine anzustrebende Alternative und könnte bessere Ergebnisse erzielen. Dies würde eine grundlegende Reform der Organisation, der Finanzierung und der Durchführung der Integrationskurse voraussetzen.

Die Koalition hat im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD folgende Vorhaben formuliert: Verbesserte Effizienz, bessere Zielgruppenorientierung und stärkere Kursdifferenzierung nach Vorkenntnissen; bessere Nutzung digitaler Angebote; zusätzliche Anreize setzen und Hilfestellungen ausbauen sowie Mitwirkung beim Spracherwerb stärker einfordern und Sanktionsmöglichkeiten konsequent nutzen. Ende Februar 2019 wendete sich die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Annette Widmann-Mauz mit einem Brief an den Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und den Bundesminister für Arbeit und Soziales (BMAS), in dem sie diese auffordert EU-Bürger und EU-Bürgerinnen und Asylsuchende zu den Kursen zuzulassen und bei der Ausgestaltung der Kurse die individuellen Bedarfe besser zu berücksichtigen (www.migazin.de/amp/2019/03/14/blauer-brief-seehofer-beauftragteintegrationskurse/).

Ende Januar 2019 kündigte das BAMF an, dass ein Projekt „Evaluation der Integrationskurse“ die Wirkungsweise der Integrationskurse mit besonderem Fokus auf die Teilnehmendengruppe der Geflüchteten untersuchen solle (www.bamf.de/SharedDocs/Projekte/DE/DasBAMF/Forschung/Integration/evaluation-integrationskurse.html). Basierend auf bereits bestehenden Erkenntnissen solle hierbei folgenden Fragen nachgegangen werden: „welche durch das Bundesamt steuerbaren oder beeinflussbaren Erfolgsfaktoren für eine erfolgreiche Sprach- und Wertevermittlung durch den Integrationskurs bestehen, ob sich das Integrationskursangebot sinnvoll in die Integrationslandschaft einfügt und – generell – welche Maßnahmen zur Steigerung seiner Effektivität und Effizienz beitragen können“. Den Haupterhebungen und -auswertungen sollen Analysen aus einer Primärerhebung anhand von Sekundärdaten vorgelagert werden, da die bestehenden Datenquellen „keine ausreichenden Informationen“ beinhalten würden. Die Laufzeit dieser Evaluation ist bis 2022 angelegt, reicht also erkennbar über diese Wahlperiode hinaus. Gleichwohl seien aber laut dem BAMF „Forschungsdesign und Zeitplanung [der Studie] so ausgelegt, dass eine zeitnahe Politikberatung ermöglicht wird.“

Nun erscheint jedoch aus Sicht der Fragesteller die Durchführung einer so umfassenden und auf einen Forschungszeitraum von immerhin drei Jahren angelegten Evaluation zumindest nicht selbsterklärend, wenn man sich vergegenwärtigt, dass die Integrationskurse zu den mit am intensivsten untersuchten Integrationsmaßnahmen des Bundes gehören. Nicht weniger als zwölf Evaluations- und Forschungsberichte bzw. Working Paper hat allein das BAMF in den letzten zwölf Jahren hierzu vorlegt (z. B. „Abschlussbericht der Evaluation der Integrationskurse“, 2007, durch: Rambøll Management, „Das Integrationspanel. Entwicklung der Deutschkenntnisse und Fortschritte der Integration bei Teilnehmenden an Alphabetisierungskursen“, Working Paper 54; Stand: Juli 2012; „Schnell und erfolgreich Deutsch lernen – wie geht das? Erkenntnisse zu den Determinanten des Zweitspracherwerbs unter besonderer Berücksichtigung von Geflüchteten“ = Abschluss des Forschungsprojekts „Erklärungsansätze für Unterschiede beim Zweitspracherwerb“, BAMF-Working Paper 72; Stand: Januar 2017).

Hinzu kommen noch Forschungsberichte aus anderen Ressorts wie etwa des BMAS. Der Umfang der bisherigen Untersuchungen wirft die Frage auf, ob die Evaluation alle relevanten Fragen beinhaltet, und ob auf Seiten der Bundesregierung wirklich ein Erkenntnis- und nicht vielmehr ein Umsetzungsproblem existiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Zum BAMF-Projekt „Evaluation der Integrationskurse“

1. Welche Institutionen bzw. Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Form und mit welchem Umfang an der Ausführung des Projekts „Evaluation der Integrationskurse“ beteiligt?

2. Wie viele Haushaltsmittel werden für das Projekt „Evaluation der Integrationskurse“ seitens der Bundesregierung insgesamt bereitgestellt (bitte die Haushaltstitel angeben)?

3. Welche Problem- bzw. Fragestellungen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung der Analyse der Bestehensquoten zugrunde?

  • a) Welche Einflussfaktoren sollen der Analyse der Bestehensquoten zugrunde gelegt werden?
  • b) Werden auch die Vergütungspraxis bzw. die häufig prekären Beschäftigungsverhältnisse der Integrationslehrkräfte untersucht werden, und wenn nein, warum nicht?
  • c) Welche Problem- bzw. Fragestellungen liegen der Analyse von Kursverläufen und -abbrüchen zugrunde?
  • d) Welche Problem- bzw. Fragestellungen sowie Definition von Nachhaltigkeit liegen der „Analyse der Nachhaltigkeit“ zugrunde?
  • e) Wird in diesem Rahmen untersucht, inwiefern sich die Entscheidung des BAMF (vgl. Trägerrundschreiben vom 23. November 2018), die Höchstteilnehmerzahl auf 25 Personen unbefristet gelten zu lassen, auf die Bestehensquoten bzw. auf die Nachhaltigkeit der Integrationskurse auswirkt, und wenn nein, warum nicht?
  • f) Wird sich die Evaluation auch mit der Frage beschäftigen, ob ein vorhandenes bzw. fehlendes Angebot einer kursbegleitenden Kinderbetreuung Auswirkungen auf die Bestehensquoten bzw. auf die Nachhaltigkeit der Integrationskurse hat, und wenn nein, warum nicht?
  • g) Wird die Überprüfung der Lerninhalte und der Kursziele Teil der Evaluation sein, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche Problem- bzw. Fragestellungen liegen der Analyse zugrunde?

4. Welche Problem- bzw. Fragestellungen liegen der Analyse der Schnittstellen mit den Bundes- und Landesangeboten der Sprachförderung und Wertevermittlung zugrunde?

  • a) Wird in der Evaluation auch die Frage einer Veränderung ggf. auch der föderalen Strukturen und Aufgabenzuweisungen als ein ggf. relevanter Einflussfaktor bei der Durchführung bzw. für die Nachhaltigkeit der Integrationskurse untersucht (wie dies z. B. in dem Abschlussbericht der Kommission zu Flüchtlings- und Einwanderungspolitik der Heinrich Böll Stiftung ebenso angeregt wurde – „Perspektiven für eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Flüchtlings- und Einwanderungspolitik“, 2017, S. 172-184 – wie auch von der Stiftung Mercator – „Bessere Verwaltung in der Migrations- und Integrationspolitik. Handlungsempfehlungen für Verwaltungen und Gesetzgebung im föderalen System“, 2018, S. 5 f.), und wenn nein, warum nicht?
  • b) In welcher Form werden die informationstechnischen Schnittstellen (wie bei der Integrationskursgeschäftsdatei des BAMF) untersucht werden, sowie auch solche Schnittstellen, wie z. B. die zu den Angeboten der berufsbezogenen Sprachförderung oder zu denen der Migrationsberatung?
  • c) In welcher Form wird die Optimierung der Integrationskurszusteuerung, die Arbeit und die Ergebnisse des mit 903 210 Euro finanzierten Pilotprojektes des BAMF zu diesem Thema (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1949, S. 17) ebenfalls Gegenstand der Evaluierung der Integrationskurse, und wenn nein, warum nicht?

5. In welcher Form werden die möglichen Folge- und Wechselwirkungen des Entwurfes für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit den Integrationskursen des Bundes untersucht (z. B. Ausbau der Deutschsprachförderung in Mitglieds- und Drittstaaten sowie eine Bedarfsentwicklung für die Integrationskurse angesichts verstärkter Sprachnachweise bereits bei Einreise nach Deutschland), und falls nicht, warum nicht?

6. Welche Datenquellen des BAMF haben sich als „nicht ausreichend“ erwiesen, um eine Evaluation auch ohne Durchführung einer vorgeschalteten Erhebung von Primärdaten durchzuführen? Wie wird begründet, dass mit der Erhebung dieser Daten erst jetzt begonnen wird und dies in den vergangenen Jahren nicht stattgefunden hat (vgl. Bundestagsdrucksache. 16/725, S. 3, 7 und 9; 16/9222, S. 10f; 17/705, S. 15 ff. sowie 18/5606, S. 12 ff. und 17 ff.)?

7. Sind das Projektdesign und die Zeitplanung der Evaluation so ausgelegt, dass eine zeitnahe Befassung der Fachausschüsse des Deutschen Bundestages auch noch in dieser Wahlperiode möglich ist, und wenn nein, warum nicht?

Vorherige Untersuchungen und Empfehlungen

8. Hat die Bundesregierung die Empfehlungen der „Untersuchung Integrationskurse“ des BAMF aus dem Jahr 2016 umgesetzt (Aussetzen der sog. Dublin-Fall-Prüfung bei Zulassungsanträgen; frühere Ausstellung der Berechtigungsscheine, Flexibilisierung der Möglichkeiten zur Kurswiederholung, bessere Ausrichtung der Lehrkräftequalifizierung auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden mit Fluchterfahrungen)? Wenn ja, wann, und mit welchen Schritten? Wenn nein, warum nicht?

  • a) Hat die Bundesregierung die Empfehlungen des Working Paper 72 des BAMF aus dem Jahr 2017 mit dem Titel „Schnell und erfolgreich Deutsch lernen – wie geht das? Erkenntnisse zu den Determinanten des Zweitspracherwerbs unter besonderer Berücksichtigung von Geflüchteten“ umgesetzt (z. B. mehr Lehrkräfte mit Migrationshintergrund bzw. mehr gleichgeschlechtliche Kursleitende, verstärkter Einsatz der BAMF-Regionalkoordinierenden bei der Vermittlung einer vermehrten Nutzung der deutschen Sprache außerhalb der Integrationskurse, mehr Ausdifferenzierung der Kurse, kleinere Kursgröße, keine Überforderung von Geflüchteten)? Wenn ja, wann, und mit welchen Schritten? Wenn nein, warum nicht?
  • b) Hat die Bundesregierung die Empfehlungen des Abschlussberichts „Regionale Koordinierung der Integrationsförderung“ umgesetzt (z. B. mehr Präsenz bzw. Sichtbarkeit der Regionalen Koordinierung, bessere Erreichbarkeit von Kursangeboten, verbesserter Datenaustausch zwischen BAMF, kommunalen Akteuren und Kursträgern, nahtloses Ineinandergreifen der Regelangebote zur Deutschsprachförderung, allgemeingültige Zertifizierungen des Sprachstands junger Geflüchteter an Berufsschulen)? Wenn ja, wann, und mit welchen Schritten? Wenn nein, warum nicht?

9. Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung bereits 2016 1 179 647 Euro für eine „Untersuchung der Integrationskurse des BAMF“ bzw. für eine „Untersuchung der Schnittstellen zwischen den Integrationskursen und der berufsbezogenen Sprachförderung sowie Maßnahmen der BA“ verausgabt hat (also Fragestellungen, die in der jetzigen Evaluation erneut Untersucht werden; vgl. 19/1949, S. 16), und wenn ja, wo wurden die Ergebnisse dieser Untersuchungen veröffentlicht bzw. wie wurden sie umgesetzt?

10. Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung 2016 bereits 1 505 350 Euro für die „Unterstützung bei der Umsetzung der Ergebnisse aus der externen Untersuchung der Integrationskurse“ verausgabt hat (ebd.), und wenn ja, für die Umsetzung welcher Ergebnisse und externen Untersuchungen wurden diese Gelder konkret ausgegeben (bitte aufschlüsseln)?

Zu einigen evaluationsrelevanten Sachverhalten

Entwicklung der Teilnahme

11. Wie viele Personen haben in den Jahren von 2015 bis 2018 eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs erhalten (bitte nach Jahren, Bundesländern, Geschlecht, Statusgruppe und Kurstypen aufschlüsseln)?

12. Wie lange mussten nach Kenntnis der Bundesregierung die Personen mit einem Anspruch auf einen Integrationskurs in den Jahren 2015 bis 2018 von der Beantragung bis zum Beginn der Kurse durchschnittlich warten (bitte nach Jahren, Statusgruppe, Kursart und Bundeländern aufschlüsseln)? Wie lange mussten die Personen, die lediglich eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs ohne gleichzeitig einen Anspruch darauf zu haben, in den Jahren 2015 bis 2018 von der Beantragung bis zum Beginn der Kurse durchschnittlich warten (bitte nach Jahren, Statusgruppe, Kursart und Bundeländern aufschlüsseln)?

13. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2018 ihre Teilnahmeberechtigung nicht wahrgenommen, und wie viele Teilnahmeberechtigungen sind demnach in den Jahren 2015 bis 2018 letztlich verfallen (bitte nach Jahren, Bundesländern, Geschlecht, Statusgruppe und Kurstypen aufschlüsseln)?

14. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2018 einen begonnenen Integrationskurs ohne Abschluss beendet (bitte nach Jahren, Bundesländern, Geschlecht, Statusgruppe und Kurstypen aufschlüsseln)?

15. Welche Gründe liegen nach Kenntnis der Bundesregierung der Nichtteilnahme, dem Abbruch und der Beendigung der Kurse ohne Abschluss zu Grunde?

  • a) Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang die besondere Lebenssituation der Teilnehmenden (z. B. die Verpflichtung zu regelmäßigen Behördenterminen, Wohnungssuche, beengte Wohnverhältnisse in Gemeinschaftsunterkünften ohne Rückzugsorte zum Lernen, (chronische) Krankheiten, Traumatisierungen etc.)?
  • b) Falls keine Erkenntnisse zu den Gründen vorliegen, warum werden die Gründe weder erfasst noch analysiert?

16. Wie hat sich die freiwillige Kursteilnahme in den Jahren 2015 bis 2018 (im Vergleich zu der verpflichtenden Teilnahme) aus Sicht der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahren, Bundesländern, Geschlecht, Statusgruppe und Kurstypen aufschlüsseln)?

17. Wie viele sog. Alteinwandernden, wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger bzw. wie viele deutsche Staatsangehörige ohne ausreichende Deutschkenntnisse erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015-2018 im Rahmen von § 44 Absatz 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) eine Teilnahmeberechtigung, und wie viele davon haben ihren Integrationskurs begonnen (bitte zum einen nach Jahren, Bundesländern, sowie nach den drei Personengruppen Alteinwanderinnen bzw. Alteinwanderer, EU-Bürgerinnen bzw. EU-Bürger und Deutsche aufschlüsseln)?

18. Ist es zutreffend, dass im Jahr 2018 weniger als 1 Prozent aller Integrationskurse ein sog. KompAS-Kurs („Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb“) waren (Bundestagsdrucksache 19/4155, S. 5), und wenn ja, was tut die Bundesregierung, um mehr von diesen – zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit betriebenen – Kursen anzubieten?

19. Wird die Bundesregierung, wie von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Annette Widmann-Mauz gefordert, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und Asylsuchende zu den Kursen zulassen (die Antwort bitte begründen)? Wenn ja, wann soll dies umgesetzt werden, und wird es als Anspruch ausgestaltet?

20. Plant die Bundesregierung auch die Einführung eines Anspruchs auf Integrationskurse für die Personen mit einem Aufenthaltstitel nach Abschnitt 5 Aufenthaltsgesetz, die bisher keinen Anspruch haben (insbesondere Personen mit einem Aufenthaltsrecht gemäß §§ 22, 25 Absatz 3, 25 Absatz 5; die Antwort bitte begründen)? Wenn ja, wann soll dies umgesetzt werden?

Situation von Asylsuchenden und Geduldeten

21. Wie viele Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, haben in den Jahren von 2016 bis 2018 einen Antrag gestellt, um am Integrationskurs teilzunehmen (bitte nach Jahren, Bundesländern, Kurstypen und Herkunftsländern aufschlüsseln)?

  • a) Wie vielen von ihnen wurde die Teilnahme auch ermöglicht (bitte nach Jahren, Bundesländern, Kurstypen und Herkunftsländern aufschlüsseln)?
  • b) Mit wie vielen teilnehmenden Asylsuchenden, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, rechnet die Bundesregierung für das Jahr 2019?

22. Wie viele Geduldete haben in den in den Jahren 2016 bis 2018 einen Antrag gestellt, am Integrationskurs teilnehmen zu wollen, und wie vielen von ihnen wurde die Teilnahme auch ermöglicht (bitte nach Jahr der Teilnahme, Herkunftsland und Aufenthaltsdauer in Deutschland sowie Bundesland aufschlüsseln), und mit wie vielen Geduldeten rechnet die Bundesregierung für das Jahr 2019?

23. Wie wird sichergestellt, dass den zur Integrationskursteilnahme Berechtigten, die in Erstaufnahmeeinrichtungen, Ankunftszentren oder AnkER-Zentren leben, der Zugang zu den Kursen effektiv ermöglicht wird?

24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Abschneiden von Asylsuchenden mit Aufenthaltsgestattung bei der Abschlussprüfung ihres Integrationskurses in den Jahren 2016 bis 2018?

25. Wie viele Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und Geduldete, bei denen kein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, hatten 2011 bis 2018 einen Antrag auf Teilnahme an einem sog. Erstorientierungskurs gestellt, und wie viele der Antragstellenden konnten letztlich an einem solchen Erstorientierungskurs teilnehmen (bitte beides nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

  • a) An wie vielen Standorten werden diese Erstorientierungskurse angeboten?
  • b) Mit wie vielen Asylsuchenden mit Aufenthaltsgestattung, bei denen die Prognose, ob ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, nicht pauschal vorgenommen wird, die im Jahr 2019 den Antrag auf Teilnahme an einem solchen Erstorientierungskurs stellen werden, rechnet die Bundesregierung?
  • c) Hält die Bundesregierung das jetzige quantitative Angebot dieser Erstorientierungskurse für bedarfsdeckend?
  • d) Aus welchem fachlichen Grund werden Lehrkräfte dieser Erstorientierungskurse schlechter bezahlt als Integrationslehrkräfte (so erhalten die Honorarkräfte der Erstorientierungskurse nicht 35 Euro, sondern nur 32,50 Euro pro Unterrichtseinheit, BMI-Sachinfo an den Abgeordneten Tobias Lindner vom 9. Oktober 2018)?

Entwicklung der Prüfungsabschlüsse

26. Wie viele Personen haben in den Jahren von 2015 bis 2018 in der Abschlussprüfung ihres Kurses welches Sprachniveau erreicht (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

  • a) Wie viele Personen erreichen das Integrationskursziel (Zertifikat Integrationskurs) bei dem ersten Versuch (bitte nach Jahren, Geschlecht, Statusgruppe und Kurstypen aufschlüsseln)?
  • b) Wie viele Personen erreichen das Integrationskursziel (Zertifikat Integrationskurs) nach dem Besuch eines Wiederholungskurses (bitte nach Jahren, Geschlecht, Statusgruppe und Kurstypen aufschlüsseln)?
  • c) Wie viele Personen schließen den Integrationskurs mit dem Bestehen der Sprachprüfung auf der Stufe A2 ab (bitte nach Jahren, Geschlecht, Statusgruppe und Kurstypen aufschlüsseln)?

27. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Abschneiden der Teilnehmenden von Jugend-, Eltern- bzw. Frauenkursen sowie von Alphabetisierungskursen bei der Abschlussprüfung ihres Kurses (bitte für die Jahre 2011 bis 2014 aufschlüsseln, vgl. Bundestagsdrucksache 18/5606, S. 9 f.)?

28. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Abschneiden von Asylsuchenden; Geduldeten, Alteinwanderinnen und Alteinwanderern, EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern bzw. von Deutschen bei der Abschlussprüfung ihres Integrationskurses in den Jahren von 2015 bis 2018 und den Gründen, die zu diesem Abschneiden führen (bitte nach Jahren und Statusgruppen aufschlüsseln)?

Sanktionierung der Teilnahmepflicht

29. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber,

  • a) wie viele Personen zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet worden sind (§ 44a Absatz 1 Nummer 1 und 3 AufenthG),
  • b) in wie vielen Fällen Personen ihrer Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs (§ 44a Absatz 1 AufenthG) aus von ihnen zu vertretenden Gründen nicht nachgekommen sind (bitte jeweils – entsprechend der Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/11661, S. 16 – für die Jahre von 2012 bis 2018 aufschlüsseln), und
  • c) welche Gründe für die Nichtteilnahme trotz Verpflichtung vorliegen?

30. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in wie vielen Fällen und aus welchen Gründen

  • a) ein Bußgeld angedroht bzw. verhängt wurde (§ 98 Absatz 2 Nummer 4 AufenthG),
  • b) die Nichtverlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 8 Absatz 3 AufenthG angedroht bzw. vollzogen wurde und
  • c) eine Ausweisung gemäß § 55 Absatz 2 Nummer 2 AufenthG verfügt bzw. Verwaltungszwang angeordnet wurde (bitte jeweils – entsprechend der Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/11661, S. 16 – für die Jahre von 2012 bis 2018 aufschlüsseln)?

31. Welche Kosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Höhe für den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit den o. g. Sanktionsmitteln an (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?

32. In wie vielen Fällen wurde – nach Kenntnis der Bundesregierung – von der im Jahr 2011 eingeführten Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Aufenthaltserlaubnis von Personen, die zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet worden sind, jeweils nur um „höchstens ein Jahr“ zu verlängern, solange die Betroffenen den Integrationskurs noch nicht erfolgreich abgeschlossen oder nicht den Nachweis erbracht haben, dass ihre Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist (§ 8 Absatz 3 Satz 6 AufenthG)? Sind der Bundesregierung hierbei rechtliche Anwendungsprobleme bekannt geworden (z. B. bei der Beurteilung, ob die Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist), und wenn ja, welche?

33. Plant die Bundesregierung, die Ankündigungen aus dem aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, also die Mitwirkung beim Spracherwerb, stärker durch Sanktionen einzufordern bzw. vorhandene Sanktionsmöglichkeiten konsequenter zu nutzen, trotz der laufenden Evaluation noch in der laufenden Wahlperiode umzusetzen? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die (Aus-)Wirkungen von Sanktionen auf die Lernmotivation, den Lernerfolg und die insgesamt wirtschaftliche und soziale Situation der Teilnehmenden?

Situation der Lehrkräfte der Integrationskurse

34. Wie viele Personen waren in den Jahren von 2015 bis 2018 als Integrationskurslehrkraft zugelassen (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?

35. Wie viele Lehrkräfte haben in den Jahren von 2015 bis 2018 bei den zugelassenen Integrationskursträgern gearbeitet (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?

  • a) Wie viele von ihnen waren mit welchem Stundenumfang fest angestellt (bitte nach Geschlecht und Bundesland aufschlüsseln)?
  • b) Wie viele von ihnen haben in welchem Stundenumfang als Honorarkräfte gearbeitet (bitte nach Geschlecht und Bundesland aufschlüsseln)?

36. Welche Honorare erhielten Integrationskurslehrkräfte – nach Kenntnis der Bundesregierung – im Jahr 2018 pro Unterrichtseinheit (bitte nach Bundesland und nach den Schritten 20-25 Euro, 26-30 Euro, 31-35 Euro, 36-38 Euro und über 38 Euro aufschlüsseln)?

37. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass – bezogen auf das derzeitige Mindesthonorar von 35 Euro pro Unterrichtseinheit (UE) – eine Honorarkraft selbst bei einer Vollzeitarbeitsleistung von 25 UEs letztlich nur auf ein Nettomonatseinkommen von rund 1 500 Euro kommen kann (aus einem Gespräch mit dem Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte in Hannover am 16. November 2018)? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, hält sie das für eine angemessene Vergütung?

38. Müsste nach Ansicht der Bundesregierung das derzeitige Mindesthonorar von 35 Euro nicht allein schon deswegen zumindest auf 38 Euro erhöht werden, weil der ihm zugrundeliegende Mindestlohn in der Weiterbildung bereits zum 1. Januar 2018 um 0,66 Euro auf 15,26 Euro angehoben worden ist, und wenn nein, warum nicht?

  • a) Warum wird kein dynamisiertes Mindesthonorar eingeführt, um ein Zurückfallen hinter die der Berechnung zugrundeliegenden Honorare zu gewährleisten?

39. Ist die Bundesregierung bzw. das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durch das „Bündnis DaF/FaZ-Lehrkräfte“ darüber unterrichtet worden, dass Integrationskursanbieter Lehrkräfte häufig zwar fest anstellen, diese dann aber zu einer Arbeitsleistung von bis zu 40 UEs verpflichten (was aufgrund der notwendigen Vor- und Nachbereitung de facto eine Arbeitsleistung von 50 bis 60 Stunden bedeutet), und dass hierfür regelmäßig dann nur ein Bruttogehalt von 2 500 Euro vorgesehen ist? Und wenn ja,

  • a) hält die Bundesregierung eine vertraglich vorgesehene Arbeitsleistung von 40 UEs für zulässig bzw. für sachgerecht,
  • b) sieht die Bundesregierung bei solchen Arbeitsverträgen eine Gefahr des Unterlaufens des Mindestlohns, und wenn nein, warum nicht,
  • c) inwiefern prüft das BAMF im Zuge seiner Vor-Ort-Kontrollen auch die Inhalte der jeweiligen Arbeitsverträge (mit Blick auf die Einhaltung des Mindestlohns), und
  • d) wie bewertet die Bundesregierung eine einheitliche Faktorisierung bei Festanstellung als Instrument zur Verhinderung der Umgehung des Mindesthonorars?

40. Wie viele Lehrkräfte bezogen in den Jahren von 2015 bis 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung ergänzende Sozialleistungen, und welche Gesamtkosten sind dadurch nach Kenntnis bzw. Einschätzung der Bundesregierung für die öffentliche Hand entstanden (bitte nach Geschlecht und nach Angestelltenverhältnis oder Honorarkraft, Jahr und Bundesland unterscheiden)?

41. Sind der Bundesregierung aus den Jahren von 2015 bis 2018 Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung oder arbeitsgerichtliche Verfahren bekannt, in denen die Frage einer möglichen Scheinselbstständigkeit von freiberuflichen Integrationskurslehrkräften verhandelt worden ist? Wenn ja, welche, und wie wurden sie abgeschlossen? In wie vielen Fällen ist beim Goethe-Institut in den Jahren von 2017 bis 2018 seitens der Rentenversicherungsträger der Verdacht einer möglichen Scheinselbstständigkeit von freiberuflichen Integrationskurslehrkräften erhoben bzw. belegt worden, und mithilfe welcher Maßnahmen hat das Goethe-Institut auf das Problem einer möglichen Scheinselbstständigkeit von freiberuflichen Integrationskurslehrkräften reagiert?

42. Was hält die Bundesregierung von einer Umstellung der Finanzierung von der Individualförderung auf eine Gruppenförderung und der Möglichkeit, damit die wirtschaftlichen Interessen der Kursträger und Lehrkräfte zu unterstützen?

43. Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung die Individualförderung im Gegensatz zu der Gruppenförderung auf die Zulassung von kleineren Kursträgern?

Fahrtkostenerstattung

44. Wie haben sich die Ausgaben für die Fahrtkosten (u. a. mit Blick auf die seit das 1. Januar 2018 neu geregelte Fahrtkostenvergütungsverfahren) in den Jahren von 2017 bis 2018 entwickelt (bitte nach Fahrtkosten – gesamt –, reine Fahrtkosten, Fahrtkosten nach dem Kooperationsmodell, Verwaltungsausgaben aufschlüsseln)?

45. In wie vielen Fällen hat sich die Fahrtkostenpauschale im Jahr 2018 als zu niedrig erwiesen, so dass das BAMF mithilfe eines Trägerrundschreibens vom 29. Januar 2019 das Fahrtkostenvergütungsverfahren Anfang 2019 ändern musste?

  • a) Ist es zutreffend, dass nunmehr Teilnehmende, die außerhalb von Großstädten leben, regelmäßig „bereits mit dem Fahrtkostenantrag einen Härtefallantrag einreichen“ sollen (aus einem Gespräch mit Integrationskursträgern in Krefeld am 6. Dezember 2018)?
  • b) Ist es zutreffen, dass für Teilnehmende, die in Großstädten leben, die Tagespauschale von 2,50 Euro (einem Betrag mit dem man z. B. in Berlin gerade mal einen Einzelfahrschein lösen kann) künftig regelmäßig die Kosten für ein Sozial- bzw. Monatsticket übernommen werden sollen (aus einem Gespräch mit Integrationskursträgern in Krefeld am 6. Dezember 2018)?

Projekt des BAMF „Soziale Begleitung im Integrationskurs“

46. Wie viele Kursträger bzw. wie viele Teilnehmende haben an diesem Begleitprojekt im Jahr 2018 partizipiert?

  • a) Wurde dieses Projekt – wie angekündigt – evaluiert, und wenn ja, welche Erfahrungen wurden mit diesem Projekt gemacht?
  • b) Wurde dieses Projekt für das Jahr 2019 verlängert, und wenn ja, wie viele Mittel hat das BMI aus seinem Einzelplan hierfür für 2018 bzw. 2019 zur Verfügung gestellt?

47. Wie werden die Aufgaben und Ziele von denen der Migrationsberatung für Erwachsene abgegrenzt?

Pilotprojekt des BAMF „Ganzheitliches Integrationskursmanagement“

48. An welchen 24 Standorten wird dieses Pilotprojekt durchgeführt?

  • a) Ist es zutreffend, dass eine Zielvorgabe dieses Pilotprojektes ist, die Wartezeiten (und damit auch die sog. Drop-out-Quote) zu reduzieren, indem die Frist zwischen einer Teilnahmeverpflichtung und dem Kursbeginn halbiert werden soll, bzw. dass Teilnahmeberechtigte sich innerhalb von drei Tagen bei dem Kursträger melden sollen, auf den das BAMF sie bzw. ihn verwiesen hat (Gespräch mit dem Bündnis Freier Dozentinnen und Dozenten Berlin am 14. Februar 2019)?
  • b) Inwiefern werden bei der Zuweisung auch die Erfahrungen berücksichtigt, die das BAMF insbesondere auch hinsichtlich der Test- und Meldestellen (TuM) mit dem jeweiligen Kursträger gemacht hat (Lernmethoden, Erfolgsquote, Abbrecherquote), und wenn nein, warum nicht?
  • c) Wie bewertet die Bundesregierung die durch die zentrale Zuweisung möglicherweise entstehende Inflexibilität, wenn ein Wechsel des Kurses nach der Zusteuerung und dem Kursantritt notwendig wird, um einen Lernerfolg zu ermöglichen?
  • d) Anhand welcher Parameter wird bei der Zusteuerung die Frage der Erreichbarkeit eines Kursträgers beurteilt?
  • e) Bis wann soll dieses Pilotprojekt durchgeführt werden?
  • f) Wird dieses Pilotprojekt evaluiert? Wenn ja, bis wann, und durch wen? Wenn nein, warum nicht?

49. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die „Zentrale Zusteuerung“ bisher

  • a) für die in den Kommunen und Ländern gewachsenen Strukturen der Integrationskursangebote und der Verschränkung von Bundes- und Länderangeboten,
  • b) für Träger mit unterschiedlichen Unternehmensgrößen von Integrationskursen,
  • c) auf die Qualität der Integrationskurse und
  • d) auf die Wartezeiten von Integrationsberechtigten mit und ohne Anspruch (bitte nach Statusgruppe, Kursart und Projektstandorten aufschlüsseln)?

Pilotprojekt des BAMF „Schaffung erweiterter finanzieller Anreize“

50. An welchen Standorten wird dieses Pilotprojekt durchgeführt?

  • a) Ist es zutreffend, dass es die Intention dieses Pilotprojektes ist, das bestehende Vergütungssystem der Integrationskurse um zwei finanzielle Anreize zu ergänzen, zum einen durch eine an die Einhaltung des Kursbeginns gekoppelte, kursbezogene Garantievergütung, wie die Einführung eines sog. Flexibilitätsbonus (für die in Absprache mit dem BAMF vorgenommene Anpassung des gemeldeten Kursbeginns angesichts einer veränderten Bedarfssituation) und zum anderen, indem die Durchführung von Alphabetisierungskursen durch qualifizierte Lehrkräfte durch Zahlung eines Bonus an den Kursträger honoriert werden (so sollen Honorarlehrkräfte hier eine Mindestvergütung in Höhe von 40 Euro erhalten, Anlage 3 zum Trägerrundschreiben 09/18 vom BAMF www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse/Kurstraeger/Traegerrundschreiben/Anlagen/traegerrundschreiben-09_20181112-anlage3.pdf?__blob=publicationFile)?
  • b) Bis wann soll dieses Pilotprojekt durchgeführt werden?
  • c) Wird dieses Pilotprojekt evaluiert? Wenn ja, bis wann, und durch wen? Wenn nein, warum nicht?

Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD

51. Gedenkt die Bundesregierung, die Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD – trotz der laufenden Evaluation – noch in der Wahlperiode umzusetzen, nämlich

  • a) die Verbesserung der Effizienz der Integrationskurse,
  • b) die Ermöglichung einer besseren Zielgruppenorientierung,
  • c) eine stärkere Kursdifferenzierung nach Vorkenntnissen sowie
  • d) den besseren Einsatz digitaler Angebote innerhalb der Integrationskurse? Wenn ja, wann, und durch welche Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht?

Umgang mit den Beschlüssen der 13. Integrationsministerkonferenz 2018

52. Teilt die Bundesregierung die Feststellung der 13. Integrationsministerkonferenz (Ergebnisprotokoll der Integrationsministerkonferenz am 15. und 16. März 2018 in Nürnberg, S. 18)

  • a) dass sowohl die Differenzierung, als auch die Erfolgsquote der Integrationskurse „zu gering“ sei
  • b) und dass mit Blick auf die Durchführung der Integrationskurse valide Daten häufig „fehlen“ würden, und wenn ja, welche Daten stehen hierfür regelmäßig nicht zur Verfügung?

53. Gedenkt die Bundesregierung, der Aufforderung der 13. Integrationsministerkonferenz noch in der Wahlperiode nachzukommen, nämlich „eine grundlegende Überprüfung der Qualität und Effizienz der Integrationskurse vorzunehmen und notwendige Reformen einzuleiten“ sowie „fortan entsprechende Daten zu Abbruchgründen zu erheben und den Ländern für eine gemeinsame Bewertung zur Verfügung zu stellen“? Wenn ja, wann, und durch welche Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht?

54. Gedenkt die Bundesregierung, dem Appell der 13. Integrationsministerkonferenz noch in der Wahlperiode nachzukommen, nämlich

  • a) die im Gesamtprogramm Sprache zusammengefassten Integrationskurse und Kurse der berufsbezogenen Sprachförderung bereits vor Ablauf der Wartezeit auch für solche Asylsuchende sowie Geduldete zu öffnen, die nicht aus den Herkunftsländern Iran, Irak, Syrien, Eritrea und Somalia stammen, die jedoch über einen Arbeitsmarktzugang verfügen, und hierfür die notwendigen Kapazitäten zu schaffen, sowie
  • b) Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern einen Rechtsanspruch auf Teilnahme am Integrationskurs einzuräumen? Wenn ja, wann, und durch welche Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht?

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

55. Inwiefern ist mit Blick auf den Entwurf der Bundesregierung für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz insofern (mit Blick auf die Integrationskurse) ein Paradigmenwechsel verbunden, als künftig bereits für die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Sprachkenntnisse vorausgesetzt werden, die bislang doch eigentlich erst nach einem Zuzug in einem Integrationskurs erworben werden sollten?

Fragen55

1

Welche Institutionen bzw. Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Form und mit welchem Umfang an der Ausführung des Projekts „Evaluation der Integrationskurse“ beteiligt?

2

Wie viele Haushaltsmittel werden für das Projekt „Evaluation der Integrationskurse“ seitens der Bundesregierung insgesamt bereitgestellt (bitte die Haushaltstitel angeben)?

3

Welche Problem- bzw. Fragestellungen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung der Analyse der Bestehensquoten zugrunde?

a) Welche Einflussfaktoren sollen der Analyse der Bestehensquoten zugrunde gelegt werden?

b) Werden auch die Vergütungspraxis bzw. die häufig prekären Beschäftigungsverhältnisse der Integrationslehrkräfte untersucht werden, und wenn nein, warum nicht?

c) Welche Problem- bzw. Fragestellungen liegen der Analyse von Kursverläufen und -abbrüchen zugrunde?

d) Welche Problem- bzw. Fragestellungen sowie Definition von Nachhaltigkeit liegen der „Analyse der Nachhaltigkeit“ zugrunde?

e) Wird in diesem Rahmen untersucht, inwiefern sich die Entscheidung des BAMF (vgl. Trägerrundschreiben vom 23. November 2018), die Höchstteilnehmerzahl auf 25 Personen unbefristet gelten zu lassen, auf die Bestehensquoten bzw. auf die Nachhaltigkeit der Integrationskurse auswirkt, und wenn nein, warum nicht?

f) Wird sich die Evaluation auch mit der Frage beschäftigen, ob ein vorhandenes bzw. fehlendes Angebot einer kursbegleitenden Kinderbetreuung Auswirkungen auf die Bestehensquoten bzw. auf die Nachhaltigkeit der Integrationskurse hat, und wenn nein, warum nicht?

g) Wird die Überprüfung der Lerninhalte und der Kursziele Teil der Evaluation sein, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche Problem- bzw. Fragestellungen liegen der Analyse zugrunde?

4

Welche Problem- bzw. Fragestellungen liegen der Analyse der Schnittstellen mit den Bundes- und Landesangeboten der Sprachförderung und Wertevermittlung zugrunde?

a) Wird in der Evaluation auch die Frage einer Veränderung ggf. auch der föderalen Strukturen und Aufgabenzuweisungen als ein ggf. relevanter Einflussfaktor bei der Durchführung bzw. für die Nachhaltigkeit der Integrationskurse untersucht (wie dies z. B. in dem Abschlussbericht der Kommission zu Flüchtlings- und Einwanderungspolitik der Heinrich Böll Stiftung ebenso angeregt wurde – „Perspektiven für eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Flüchtlings- und Einwanderungspolitik“, 2017, S. 172-184 – wie auch von der Stiftung Mercator – „Bessere Verwaltung in der Migrations- und Integrationspolitik. Handlungsempfehlungen für Verwaltungen und Gesetzgebung im föderalen System“, 2018, S. 5 f.), und wenn nein, warum nicht?

b) In welcher Form werden die informationstechnischen Schnittstellen (wie bei der Integrationskursgeschäftsdatei des BAMF) untersucht werden, sowie auch solche Schnittstellen, wie z. B. die zu den Angeboten der berufsbezogenen Sprachförderung oder zu denen der Migrationsberatung?

c) In welcher Form wird die Optimierung der Integrationskurszusteuerung, die Arbeit und die Ergebnisse des mit 903 210 Euro finanzierten Pilotprojektes des BAMF zu diesem Thema (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1949, S. 17) ebenfalls Gegenstand der Evaluierung der Integrationskurse, und wenn nein, warum nicht?

5

In welcher Form werden die möglichen Folge- und Wechselwirkungen des Entwurfes für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit den Integrationskursen des Bundes untersucht (z. B. Ausbau der Deutschsprachförderung in Mitglieds- und Drittstaaten sowie eine Bedarfsentwicklung für die Integrationskurse angesichts verstärkter Sprachnachweise bereits bei Einreise nach Deutschland), und falls nicht, warum nicht?

6

Welche Datenquellen des BAMF haben sich als „nicht ausreichend“ erwiesen, um eine Evaluation auch ohne Durchführung einer vorgeschalteten Erhebung von Primärdaten durchzuführen? Wie wird begründet, dass mit der Erhebung dieser Daten erst jetzt begonnen wird und dies in den vergangenen Jahren nicht stattgefunden hat (vgl. Bundestagsdrucksache. 16/725, S. 3, 7 und 9; 16/9222, S. 10f; 17/705, S. 15 ff. sowie 18/5606, S. 12 ff. und 17 ff.)?

7

Sind das Projektdesign und die Zeitplanung der Evaluation so ausgelegt, dass eine zeitnahe Befassung der Fachausschüsse des Deutschen Bundestages auch noch in dieser Wahlperiode möglich ist, und wenn nein, warum nicht?

8

Hat die Bundesregierung die Empfehlungen der „Untersuchung Integrationskurse“ des BAMF aus dem Jahr 2016 umgesetzt (Aussetzen der sog. Dublin-Fall-Prüfung bei Zulassungsanträgen; frühere Ausstellung der Berechtigungsscheine, Flexibilisierung der Möglichkeiten zur Kurswiederholung, bessere Ausrichtung der Lehrkräftequalifizierung auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden mit Fluchterfahrungen)? Wenn ja, wann, und mit welchen Schritten? Wenn nein, warum nicht?

a) Hat die Bundesregierung die Empfehlungen des Working Paper 72 des BAMF aus dem Jahr 2017 mit dem Titel „Schnell und erfolgreich Deutsch lernen – wie geht das? Erkenntnisse zu den Determinanten des Zweitspracherwerbs unter besonderer Berücksichtigung von Geflüchteten“ umgesetzt (z. B. mehr Lehrkräfte mit Migrationshintergrund bzw. mehr gleichgeschlechtliche Kursleitende, verstärkter Einsatz der BAMF-Regionalkoordinierenden bei der Vermittlung einer vermehrten Nutzung der deutschen Sprache außerhalb der Integrationskurse, mehr Ausdifferenzierung der Kurse, kleinere Kursgröße, keine Überforderung von Geflüchteten)? Wenn ja, wann, und mit welchen Schritten? Wenn nein, warum nicht?

b) Hat die Bundesregierung die Empfehlungen des Abschlussberichts „Regionale Koordinierung der Integrationsförderung“ umgesetzt (z. B. mehr Präsenz bzw. Sichtbarkeit der Regionalen Koordinierung, bessere Erreichbarkeit von Kursangeboten, verbesserter Datenaustausch zwischen BAMF, kommunalen Akteuren und Kursträgern, nahtloses Ineinandergreifen der Regelangebote zur Deutschsprachförderung, allgemeingültige Zertifizierungen des Sprachstands junger Geflüchteter an Berufsschulen)? Wenn ja, wann, und mit welchen Schritten? Wenn nein, warum nicht?

9

Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung bereits 2016 1 179 647 Euro für eine „Untersuchung der Integrationskurse des BAMF“ bzw. für eine „Untersuchung der Schnittstellen zwischen den Integrationskursen und der berufsbezogenen Sprachförderung sowie Maßnahmen der BA“ verausgabt hat (also Fragestellungen, die in der jetzigen Evaluation erneut Untersucht werden; vgl. 19/1949, S. 16), und wenn ja, wo wurden die Ergebnisse dieser Untersuchungen veröffentlicht bzw. wie wurden sie umgesetzt?

10

Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung 2016 bereits 1 505 350 Euro für die „Unterstützung bei der Umsetzung der Ergebnisse aus der externen Untersuchung der Integrationskurse“ verausgabt hat (ebd.), und wenn ja, für die Umsetzung welcher Ergebnisse und externen Untersuchungen wurden diese Gelder konkret ausgegeben (bitte aufschlüsseln)?

11

Wie viele Personen haben in den Jahren von 2015 bis 2018 eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs erhalten (bitte nach Jahren, Bundesländern, Geschlecht, Statusgruppe und Kurstypen aufschlüsseln)?

12

Wie lange mussten nach Kenntnis der Bundesregierung die Personen mit einem Anspruch auf einen Integrationskurs in den Jahren 2015 bis 2018 von der Beantragung bis zum Beginn der Kurse durchschnittlich warten (bitte nach Jahren, Statusgruppe, Kursart und Bundeländern aufschlüsseln)? Wie lange mussten die Personen, die lediglich eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs ohne gleichzeitig einen Anspruch darauf zu haben, in den Jahren 2015 bis 2018 von der Beantragung bis zum Beginn der Kurse durchschnittlich warten (bitte nach Jahren, Statusgruppe, Kursart und Bundeländern aufschlüsseln)?

13

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2018 ihre Teilnahmeberechtigung nicht wahrgenommen, und wie viele Teilnahmeberechtigungen sind demnach in den Jahren 2015 bis 2018 letztlich verfallen (bitte nach Jahren, Bundesländern, Geschlecht, Statusgruppe und Kurstypen aufschlüsseln)?

14

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2018 einen begonnenen Integrationskurs ohne Abschluss beendet (bitte nach Jahren, Bundesländern, Geschlecht, Statusgruppe und Kurstypen aufschlüsseln)?

15

Welche Gründe liegen nach Kenntnis der Bundesregierung der Nichtteilnahme, dem Abbruch und der Beendigung der Kurse ohne Abschluss zu Grunde?

a) Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang die besondere Lebenssituation der Teilnehmenden (z. B. die Verpflichtung zu regelmäßigen Behördenterminen, Wohnungssuche, beengte Wohnverhältnisse in Gemeinschaftsunterkünften ohne Rückzugsorte zum Lernen, (chronische) Krankheiten, Traumatisierungen etc.)?

b) Falls keine Erkenntnisse zu den Gründen vorliegen, warum werden die Gründe weder erfasst noch analysiert?

16

Wie hat sich die freiwillige Kursteilnahme in den Jahren 2015 bis 2018 (im Vergleich zu der verpflichtenden Teilnahme) aus Sicht der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahren, Bundesländern, Geschlecht, Statusgruppe und Kurstypen aufschlüsseln)?

17

Wie viele sog. Alteinwandernden, wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger bzw. wie viele deutsche Staatsangehörige ohne ausreichende Deutschkenntnisse erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015-2018 im Rahmen von § 44 Absatz 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) eine Teilnahmeberechtigung, und wie viele davon haben ihren Integrationskurs begonnen (bitte zum einen nach Jahren, Bundesländern, sowie nach den drei Personengruppen Alteinwanderinnen bzw. Alteinwanderer, EU-Bürgerinnen bzw. EU-Bürger und Deutsche aufschlüsseln)?

18

Ist es zutreffend, dass im Jahr 2018 weniger als 1 Prozent aller Integrationskurse ein sog. KompAS-Kurs („Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb“) waren (Bundestagsdrucksache 19/4155, S. 5), und wenn ja, was tut die Bundesregierung, um mehr von diesen – zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit betriebenen – Kursen anzubieten?

19

Wird die Bundesregierung, wie von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Annette Widmann-Mauz gefordert, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und Asylsuchende zu den Kursen zulassen (die Antwort bitte begründen)? Wenn ja, wann soll dies umgesetzt werden, und wird es als Anspruch ausgestaltet?

20

Plant die Bundesregierung auch die Einführung eines Anspruchs auf Integrationskurse für die Personen mit einem Aufenthaltstitel nach Abschnitt 5 Aufenthaltsgesetz, die bisher keinen Anspruch haben (insbesondere Personen mit einem Aufenthaltsrecht gemäß §§ 22, 25 Absatz 3, 25 Absatz 5; die Antwort bitte begründen)? Wenn ja, wann soll dies umgesetzt werden?

21

Wie viele Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, haben in den Jahren von 2016 bis 2018 einen Antrag gestellt, um am Integrationskurs teilzunehmen (bitte nach Jahren, Bundesländern, Kurstypen und Herkunftsländern aufschlüsseln)?

a) Wie vielen von ihnen wurde die Teilnahme auch ermöglicht (bitte nach Jahren, Bundesländern, Kurstypen und Herkunftsländern aufschlüsseln)?

b) Mit wie vielen teilnehmenden Asylsuchenden, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, rechnet die Bundesregierung für das Jahr 2019?

22

Wie viele Geduldete haben in den in den Jahren 2016 bis 2018 einen Antrag gestellt, am Integrationskurs teilnehmen zu wollen, und wie vielen von ihnen wurde die Teilnahme auch ermöglicht (bitte nach Jahr der Teilnahme, Herkunftsland und Aufenthaltsdauer in Deutschland sowie Bundesland aufschlüsseln), und mit wie vielen Geduldeten rechnet die Bundesregierung für das Jahr 2019?

23

Wie wird sichergestellt, dass den zur Integrationskursteilnahme Berechtigten, die in Erstaufnahmeeinrichtungen, Ankunftszentren oder AnkER-Zentren leben, der Zugang zu den Kursen effektiv ermöglicht wird?

24

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Abschneiden von Asylsuchenden mit Aufenthaltsgestattung bei der Abschlussprüfung ihres Integrationskurses in den Jahren 2016 bis 2018?

25

Wie viele Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und Geduldete, bei denen kein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, hatten 2011 bis 2018 einen Antrag auf Teilnahme an einem sog. Erstorientierungskurs gestellt, und wie viele der Antragstellenden konnten letztlich an einem solchen Erstorientierungskurs teilnehmen (bitte beides nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

a) An wie vielen Standorten werden diese Erstorientierungskurse angeboten?

b) Mit wie vielen Asylsuchenden mit Aufenthaltsgestattung, bei denen die Prognose, ob ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, nicht pauschal vorgenommen wird, die im Jahr 2019 den Antrag auf Teilnahme an einem solchen Erstorientierungskurs stellen werden, rechnet die Bundesregierung?

c) Hält die Bundesregierung das jetzige quantitative Angebot dieser Erstorientierungskurse für bedarfsdeckend?

d) Aus welchem fachlichen Grund werden Lehrkräfte dieser Erstorientierungskurse schlechter bezahlt als Integrationslehrkräfte (so erhalten die Honorarkräfte der Erstorientierungskurse nicht 35 Euro, sondern nur 32,50 Euro pro Unterrichtseinheit, BMI-Sachinfo an den Abgeordneten Tobias Lindner vom 9. Oktober 2018)?

26

Wie viele Personen haben in den Jahren von 2015 bis 2018 in der Abschlussprüfung ihres Kurses welches Sprachniveau erreicht (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

a) Wie viele Personen erreichen das Integrationskursziel (Zertifikat Integrationskurs) bei dem ersten Versuch (bitte nach Jahren, Geschlecht, Statusgruppe und Kurstypen aufschlüsseln)?

b) Wie viele Personen erreichen das Integrationskursziel (Zertifikat Integrationskurs) nach dem Besuch eines Wiederholungskurses (bitte nach Jahren, Geschlecht, Statusgruppe und Kurstypen aufschlüsseln)?

c) Wie viele Personen schließen den Integrationskurs mit dem Bestehen der Sprachprüfung auf der Stufe A2 ab (bitte nach Jahren, Geschlecht, Statusgruppe und Kurstypen aufschlüsseln)?

27

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Abschneiden der Teilnehmenden von Jugend-, Eltern- bzw. Frauenkursen sowie von Alphabetisierungskursen bei der Abschlussprüfung ihres Kurses (bitte für die Jahre 2011 bis 2014 aufschlüsseln, vgl. Bundestagsdrucksache 18/5606, S. 9 f.)?

28

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Abschneiden von Asylsuchenden; Geduldeten, Alteinwanderinnen und Alteinwanderern, EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern bzw. von Deutschen bei der Abschlussprüfung ihres Integrationskurses in den Jahren von 2015 bis 2018 und den Gründen, die zu diesem Abschneiden führen (bitte nach Jahren und Statusgruppen aufschlüsseln)?

29

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber,

a) wie viele Personen zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet worden sind (§ 44a Absatz 1 Nummer 1 und 3 AufenthG),

b) in wie vielen Fällen Personen ihrer Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs (§ 44a Absatz 1 AufenthG) aus von ihnen zu vertretenden Gründen nicht nachgekommen sind (bitte jeweils – entsprechend der Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/11661, S. 16 – für die Jahre von 2012 bis 2018 aufschlüsseln), und

c) welche Gründe für die Nichtteilnahme trotz Verpflichtung vorliegen?

30

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in wie vielen Fällen und aus welchen Gründen

a) ein Bußgeld angedroht bzw. verhängt wurde (§ 98 Absatz 2 Nummer 4 AufenthG),

b) die Nichtverlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 8 Absatz 3 AufenthG angedroht bzw. vollzogen wurde und

c) eine Ausweisung gemäß § 55 Absatz 2 Nummer 2 AufenthG verfügt bzw. Verwaltungszwang angeordnet wurde (bitte jeweils – entsprechend der Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/11661, S. 16 – für die Jahre von 2012 bis 2018 aufschlüsseln)?

31

Welche Kosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Höhe für den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit den o. g. Sanktionsmitteln an (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?

32

In wie vielen Fällen wurde – nach Kenntnis der Bundesregierung – von der im Jahr 2011 eingeführten Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Aufenthaltserlaubnis von Personen, die zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet worden sind, jeweils nur um „höchstens ein Jahr“ zu verlängern, solange die Betroffenen den Integrationskurs noch nicht erfolgreich abgeschlossen oder nicht den Nachweis erbracht haben, dass ihre Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist (§ 8 Absatz 3 Satz 6 AufenthG)? Sind der Bundesregierung hierbei rechtliche Anwendungsprobleme bekannt geworden (z. B. bei der Beurteilung, ob die Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist), und wenn ja, welche?

33

Plant die Bundesregierung, die Ankündigungen aus dem aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, also die Mitwirkung beim Spracherwerb, stärker durch Sanktionen einzufordern bzw. vorhandene Sanktionsmöglichkeiten konsequenter zu nutzen, trotz der laufenden Evaluation noch in der laufenden Wahlperiode umzusetzen? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die (Aus-)Wirkungen von Sanktionen auf die Lernmotivation, den Lernerfolg und die insgesamt wirtschaftliche und soziale Situation der Teilnehmenden?

34

Wie viele Personen waren in den Jahren von 2015 bis 2018 als Integrationskurslehrkraft zugelassen (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?

35

Wie viele Lehrkräfte haben in den Jahren von 2015 bis 2018 bei den zugelassenen Integrationskursträgern gearbeitet (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?

a) Wie viele von ihnen waren mit welchem Stundenumfang fest angestellt (bitte nach Geschlecht und Bundesland aufschlüsseln)?

b) Wie viele von ihnen haben in welchem Stundenumfang als Honorarkräfte gearbeitet (bitte nach Geschlecht und Bundesland aufschlüsseln)?

36

Welche Honorare erhielten Integrationskurslehrkräfte – nach Kenntnis der Bundesregierung – im Jahr 2018 pro Unterrichtseinheit (bitte nach Bundesland und nach den Schritten 20-25 Euro, 26-30 Euro, 31-35 Euro, 36-38 Euro und über 38 Euro aufschlüsseln)?

37

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass – bezogen auf das derzeitige Mindesthonorar von 35 Euro pro Unterrichtseinheit (UE) – eine Honorarkraft selbst bei einer Vollzeitarbeitsleistung von 25 UEs letztlich nur auf ein Nettomonatseinkommen von rund 1 500 Euro kommen kann (aus einem Gespräch mit dem Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte in Hannover am 16. November 2018)? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, hält sie das für eine angemessene Vergütung?

38

Müsste nach Ansicht der Bundesregierung das derzeitige Mindesthonorar von 35 Euro nicht allein schon deswegen zumindest auf 38 Euro erhöht werden, weil der ihm zugrundeliegende Mindestlohn in der Weiterbildung bereits zum 1. Januar 2018 um 0,66 Euro auf 15,26 Euro angehoben worden ist, und wenn nein, warum nicht?

a) Warum wird kein dynamisiertes Mindesthonorar eingeführt, um ein Zurückfallen hinter die der Berechnung zugrundeliegenden Honorare zu gewährleisten?

39

Ist die Bundesregierung bzw. das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durch das „Bündnis DaF/FaZ-Lehrkräfte“ darüber unterrichtet worden, dass Integrationskursanbieter Lehrkräfte häufig zwar fest anstellen, diese dann aber zu einer Arbeitsleistung von bis zu 40 UEs verpflichten (was aufgrund der notwendigen Vor- und Nachbereitung de facto eine Arbeitsleistung von 50 bis 60 Stunden bedeutet), und dass hierfür regelmäßig dann nur ein Bruttogehalt von 2 500 Euro vorgesehen ist? Und wenn ja,

a) hält die Bundesregierung eine vertraglich vorgesehene Arbeitsleistung von 40 UEs für zulässig bzw. für sachgerecht,

b) sieht die Bundesregierung bei solchen Arbeitsverträgen eine Gefahr des Unterlaufens des Mindestlohns, und wenn nein, warum nicht,

c) inwiefern prüft das BAMF im Zuge seiner Vor-Ort-Kontrollen auch die Inhalte der jeweiligen Arbeitsverträge (mit Blick auf die Einhaltung des Mindestlohns), und

d) wie bewertet die Bundesregierung eine einheitliche Faktorisierung bei Festanstellung als Instrument zur Verhinderung der Umgehung des Mindesthonorars?

40

Wie viele Lehrkräfte bezogen in den Jahren von 2015 bis 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung ergänzende Sozialleistungen, und welche Gesamtkosten sind dadurch nach Kenntnis bzw. Einschätzung der Bundesregierung für die öffentliche Hand entstanden (bitte nach Geschlecht und nach Angestelltenverhältnis oder Honorarkraft, Jahr und Bundesland unterscheiden)?

41

Sind der Bundesregierung aus den Jahren von 2015 bis 2018 Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung oder arbeitsgerichtliche Verfahren bekannt, in denen die Frage einer möglichen Scheinselbstständigkeit von freiberuflichen Integrationskurslehrkräften verhandelt worden ist? Wenn ja, welche, und wie wurden sie abgeschlossen? In wie vielen Fällen ist beim Goethe-Institut in den Jahren von 2017 bis 2018 seitens der Rentenversicherungsträger der Verdacht einer möglichen Scheinselbstständigkeit von freiberuflichen Integrationskurslehrkräften erhoben bzw. belegt worden, und mithilfe welcher Maßnahmen hat das Goethe-Institut auf das Problem einer möglichen Scheinselbstständigkeit von freiberuflichen Integrationskurslehrkräften reagiert?

42

Was hält die Bundesregierung von einer Umstellung der Finanzierung von der Individualförderung auf eine Gruppenförderung und der Möglichkeit, damit die wirtschaftlichen Interessen der Kursträger und Lehrkräfte zu unterstützen?

43

Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung die Individualförderung im Gegensatz zu der Gruppenförderung auf die Zulassung von kleineren Kursträgern?

44

Wie haben sich die Ausgaben für die Fahrtkosten (u. a. mit Blick auf die seit das 1. Januar 2018 neu geregelte Fahrtkostenvergütungsverfahren) in den Jahren von 2017 bis 2018 entwickelt (bitte nach Fahrtkosten – gesamt –, reine Fahrtkosten, Fahrtkosten nach dem Kooperationsmodell, Verwaltungsausgaben aufschlüsseln)?

45

In wie vielen Fällen hat sich die Fahrtkostenpauschale im Jahr 2018 als zu niedrig erwiesen, so dass das BAMF mithilfe eines Trägerrundschreibens vom 29. Januar 2019 das Fahrtkostenvergütungsverfahren Anfang 2019 ändern musste?

a) Ist es zutreffend, dass nunmehr Teilnehmende, die außerhalb von Großstädten leben, regelmäßig „bereits mit dem Fahrtkostenantrag einen Härtefallantrag einreichen“ sollen (aus einem Gespräch mit Integrationskursträgern in Krefeld am 6. Dezember 2018)?

b) Ist es zutreffen, dass für Teilnehmende, die in Großstädten leben, die Tagespauschale von 2,50 Euro (einem Betrag mit dem man z. B. in Berlin gerade mal einen Einzelfahrschein lösen kann) künftig regelmäßig die Kosten für ein Sozial- bzw. Monatsticket übernommen werden sollen (aus einem Gespräch mit Integrationskursträgern in Krefeld am 6. Dezember 2018)?

46

Wie viele Kursträger bzw. wie viele Teilnehmende haben an diesem Begleitprojekt im Jahr 2018 partizipiert?

a) Wurde dieses Projekt – wie angekündigt – evaluiert, und wenn ja, welche Erfahrungen wurden mit diesem Projekt gemacht?

b) Wurde dieses Projekt für das Jahr 2019 verlängert, und wenn ja, wie viele Mittel hat das BMI aus seinem Einzelplan hierfür für 2018 bzw. 2019 zur Verfügung gestellt?

47

Wie werden die Aufgaben und Ziele von denen der Migrationsberatung für Erwachsene abgegrenzt?

48

An welchen 24 Standorten wird dieses Pilotprojekt durchgeführt?

a) Ist es zutreffend, dass eine Zielvorgabe dieses Pilotprojektes ist, die Wartezeiten (und damit auch die sog. Drop-out-Quote) zu reduzieren, indem die Frist zwischen einer Teilnahmeverpflichtung und dem Kursbeginn halbiert werden soll, bzw. dass Teilnahmeberechtigte sich innerhalb von drei Tagen bei dem Kursträger melden sollen, auf den das BAMF sie bzw. ihn verwiesen hat (Gespräch mit dem Bündnis Freier Dozentinnen und Dozenten Berlin am 14. Februar 2019)?

b) Inwiefern werden bei der Zuweisung auch die Erfahrungen berücksichtigt, die das BAMF insbesondere auch hinsichtlich der Test- und Meldestellen (TuM) mit dem jeweiligen Kursträger gemacht hat (Lernmethoden, Erfolgsquote, Abbrecherquote), und wenn nein, warum nicht?

c) Wie bewertet die Bundesregierung die durch die zentrale Zuweisung möglicherweise entstehende Inflexibilität, wenn ein Wechsel des Kurses nach der Zusteuerung und dem Kursantritt notwendig wird, um einen Lernerfolg zu ermöglichen?

d) Anhand welcher Parameter wird bei der Zusteuerung die Frage der Erreichbarkeit eines Kursträgers beurteilt?

e) Bis wann soll dieses Pilotprojekt durchgeführt werden?

f) Wird dieses Pilotprojekt evaluiert? Wenn ja, bis wann, und durch wen? Wenn nein, warum nicht?

49

Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die „Zentrale Zusteuerung“ bisher

a) für die in den Kommunen und Ländern gewachsenen Strukturen der Integrationskursangebote und der Verschränkung von Bundes- und Länderangeboten,

b) für Träger mit unterschiedlichen Unternehmensgrößen von Integrationskursen,

c) auf die Qualität der Integrationskurse und

d) auf die Wartezeiten von Integrationsberechtigten mit und ohne Anspruch (bitte nach Statusgruppe, Kursart und Projektstandorten aufschlüsseln)?

50

An welchen Standorten wird dieses Pilotprojekt durchgeführt?

a) Ist es zutreffend, dass es die Intention dieses Pilotprojektes ist, das bestehende Vergütungssystem der Integrationskurse um zwei finanzielle Anreize zu ergänzen, zum einen durch eine an die Einhaltung des Kursbeginns gekoppelte, kursbezogene Garantievergütung, wie die Einführung eines sog. Flexibilitätsbonus (für die in Absprache mit dem BAMF vorgenommene Anpassung des gemeldeten Kursbeginns angesichts einer veränderten Bedarfssituation) und zum anderen, indem die Durchführung von Alphabetisierungskursen durch qualifizierte Lehrkräfte durch Zahlung eines Bonus an den Kursträger honoriert werden (so sollen Honorarlehrkräfte hier eine Mindestvergütung in Höhe von 40 Euro erhalten, Anlage 3 zum Trägerrundschreiben 09/18 vom BAMF www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse/Kurstraeger/Traegerrundschreiben/Anlagen/traegerrundschreiben-09_20181112-anlage3.pdf?__blob=publicationFile)?

b) Bis wann soll dieses Pilotprojekt durchgeführt werden?

c) Wird dieses Pilotprojekt evaluiert? Wenn ja, bis wann, und durch wen? Wenn nein, warum nicht?

51

Gedenkt die Bundesregierung, die Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD – trotz der laufenden Evaluation – noch in der Wahlperiode umzusetzen, nämlich

a) die Verbesserung der Effizienz der Integrationskurse,

b) die Ermöglichung einer besseren Zielgruppenorientierung,

c) eine stärkere Kursdifferenzierung nach Vorkenntnissen sowie

d) den besseren Einsatz digitaler Angebote innerhalb der Integrationskurse? Wenn ja, wann, und durch welche Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht?

52

Teilt die Bundesregierung die Feststellung der 13. Integrationsministerkonferenz (Ergebnisprotokoll der Integrationsministerkonferenz am 15. und 16. März 2018 in Nürnberg, S. 18)

a) dass sowohl die Differenzierung, als auch die Erfolgsquote der Integrationskurse „zu gering“ sei

b) und dass mit Blick auf die Durchführung der Integrationskurse valide Daten häufig „fehlen“ würden, und wenn ja, welche Daten stehen hierfür regelmäßig nicht zur Verfügung?

53

Gedenkt die Bundesregierung, der Aufforderung der 13. Integrationsministerkonferenz noch in der Wahlperiode nachzukommen, nämlich „eine grundlegende Überprüfung der Qualität und Effizienz der Integrationskurse vorzunehmen und notwendige Reformen einzuleiten“ sowie „fortan entsprechende Daten zu Abbruchgründen zu erheben und den Ländern für eine gemeinsame Bewertung zur Verfügung zu stellen“? Wenn ja, wann, und durch welche Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht?

54

Gedenkt die Bundesregierung, dem Appell der 13. Integrationsministerkonferenz noch in der Wahlperiode nachzukommen, nämlich

a) die im Gesamtprogramm Sprache zusammengefassten Integrationskurse und Kurse der berufsbezogenen Sprachförderung bereits vor Ablauf der Wartezeit auch für solche Asylsuchende sowie Geduldete zu öffnen, die nicht aus den Herkunftsländern Iran, Irak, Syrien, Eritrea und Somalia stammen, die jedoch über einen Arbeitsmarktzugang verfügen, und hierfür die notwendigen Kapazitäten zu schaffen, sowie

b) Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern einen Rechtsanspruch auf Teilnahme am Integrationskurs einzuräumen? Wenn ja, wann, und durch welche Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht?

55

Inwiefern ist mit Blick auf den Entwurf der Bundesregierung für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz insofern (mit Blick auf die Integrationskurse) ein Paradigmenwechsel verbunden, als künftig bereits für die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Sprachkenntnisse vorausgesetzt werden, die bislang doch eigentlich erst nach einem Zuzug in einem Integrationskurs erworben werden sollten?

Berlin, den 2. April 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen