Umsetzung der Nationalen Engagementstrategie der Bundesregierung
der Abgeordneten Dr. Anna Christmann, Ulle Schauws, Katja Dörner, Beate Walter-Rosenheimer, Annalena Baerbock, Kai Gehring, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Margit Stumpp, Canan Bayram, Luise Amtsberg, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Jahr 2010 hat die Bundesregierung eine „Nationale Engagementstrategie“ vorgelegt, die eine „gemeinsame und aufeinander abgestimmte Engagementförderung aller Ressorts“ darstellen soll, um „durch geeignete Rahmenbedingungen einen Nährboden zu schaffen, auf dem bürgerschaftliches Engagement in seiner ganzen Vielfalt an Motiven und Ausgestaltungsmöglichkeiten gedeihen kann“ (Nationale Engagementstrategie, S. 5).
Nach fast zehn Jahren Bestehen ist es aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller angezeigt, eine Umsetzung der in der Strategie beschriebenen Maßnahmen und das Erreichen der genannten Ziele zu überprüfen. Eine Bilanz der bisherigen Umsetzung der Strategie muss möglich sein, zumal in einigen Zielsetzungen der Strategie noch offensichtliche Defizite vorherrschen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Maßnahmen wurden zu den folgenden Zielen aus der „Nationalen Engagementstrategie der Bundesregierung“ in den vergangenen fast zehn Jahren ergriffen, und konnten mit diesen Maßnahmen die gesetzten Ziele ganz oder teilweise erreicht werden, und anhand welcher Indikatoren stellt die Bundesregierung dies fest (bitte pro Strategieziel konkrete Maßnahmen und Finanzmittel, Einzelprojekte mit Etat und regionale Verteilung aufschlüsseln):
a) Einbindung eher „engagementferner Menschen“ in ein bürgerschaftliches Engagement, konkret von Arbeitslosen, Frauen für Führungspositionen und politische Verantwortung (Mandate), Migrantinnen und Migranten (S. 7; 11-12; 18; 20; 53-54), Menschen mit Migrationshintergrund, Seniorinnen und Senioren und Jugendliche als Helfer für das THW (S. 11-12), Kindern- und Jugendlichen im Allgemeinen (S. 14-16),
b) Prävention gegen Formen von „Extremismus“ (S. 17-18),
c) Verbesserung der „Teilnahmemöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen aus Familien im SGB-II-Bezug am (Sport-)Vereinsleben“ (S. 19),
d) Anerkennung von Engagement als „eigener Bildungsort“ sowie „Entwicklung und Stärkung der Engagementbereitschaft in den bestehenden Bildungseinrichtungen“ (vgl. S. 7; 21-29),
e) Implementation von bürgerschaftlichem Engagement als „fester und selbstverständlicher Teil in Schule und Hochschule“ als „Service Learning“ (S. 24),
f) „Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen mit bürgerschaftlichen Akteuren voranzutreiben“ (S. 22),
g) verbesserte Anrechnung eines Freiwilligendienstes auf „eine Ausbildung im selben Tätigkeitsbereich oder die Gewährung eines Studienplatzbonus“ ebenso wie Ausweitung von Vergünstigungen in kulturellen Einrichtungen (S. 26),
h) Freiwilligendienstprogramm „kulturweit“ weltweit anbieten (S. 28),
i) „Vereinheitlichung und weitere Angleichung des sozialen Schutzniveaus“ im Freiwilligendienstprogramm „weltwärts“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (S. 28),
j) Entwicklungspolitische „Förderprogramme und Ansätze“ für Engagementinteressierte „sichtbarer machen, inhaltlich besser verzahnen und im Sinne von attraktiven, bedarfsgerechten Engagementangeboten weiter entwickeln“ (S. 49),
k) Förderung des Engagements von Bürgerinnen und Bürgern im Natur- und Umweltschutz sowie der Stadt- und Regionalentwicklung ebenso wie eine „verstärkte Rolle in der Gestaltung dieser Politikfelder“ (S. 30),
l) Anpassung der Engagementpolitik an die Herausforderungen (z. B. in der Pflege) und Potenziale (z. B. mehr engagierte Seniorinnen und Senioren), die mit dem demografischen Wandel verbunden sind (S. 42),
m) Prüfung von neuen Möglichkeiten des grenzüberschreitenden Austauschs von Freiwilligen (S. 48-49),
n) „Die Palette an passgenauen Engagementmöglichkeiten“ im Senior Expert Service (SES) zu erweitern und vor allem für die „entwicklungspolitische Inlandsarbeit stärker [zu] nutzen“ (S. 52),
o) „Beitrag zur Verbesserung der Anerkennungskultur“ von bürgerschaftlichem Engagement (S. 54),
p) Entwicklung neuer, einheitlicher Nachweisstrukturen (Kompetenznachweise und -bilanzen) in Abstimmung mit den Bundesländern, bürgerschaftlichen Organisationen und der Wirtschaft (S. 57),
q) Überprüfung der Möglichkeit, Mindeststandards für Kompetenznachweise zu entwickeln (S. 58),
r) einfache, verständliche Hinweise der Bundesregierung für Finanzverwaltung, Arbeitsverwaltung und Sozialträger, um die Abgrenzung zwischen bürgerschaftlichem Engagement und abhängiger Beschäftigung und gewerblicher Tätigkeit klar darzustellen (S. 59),
s) Förderung der „Zusammenarbeit in der Entwicklung, Gestaltung und Umsetzung von Projekten“ zwischen Staat, Wirtschaft und Stiftungen (S. 60-62),
t) Unterstützung von Initiativen, die „Standards zur Wirkungsmessung und -berichterstattung“ von Sozialunternehmen bzw. sozialen Innovationen entwickeln (S. 63)?
Welche Ausgaben haben die einzelnen Bundeministerien für Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele der Nationalen Engagementstrategie seit 2010 getätigt (bitte insgesamt sowie die Entwicklung der Ausgaben zu den Maßnahmen im Zeitverlauf aufführen, bitte für 2019 und 2020 geplante Maßnahmen aufführen)?
Welche strategischen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Engagement zu verbessern?
Warum haben einzelne Ressorts der Bundesregierung (etwa „Aktionsprogramm zum bürgerschaftlichen Engagement in der Entwicklungspolitik“ des BMZ oder die Engagementstrategie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) ein Strategiepapier zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement vorgelegt, andere nicht?
Welche Bundesministerien gedenken, weiterhin eine Engagementstrategie vorzulegen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass durch den Ressortkreis Engagement die interministerielle Koordination (z. B. von Förderprogrammen) innerhalb der Bundesregierung ausreichend abgedeckt ist, wie es u. a. in der Nationalen Engagementstrategie gefordert wird (S. 65-66)?
Welche Projekte aus der Nationalen Engagementstrategie sind evaluiert worden? Gab es eine Gesamtevaluation? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist die Gesamtevaluation gekommen? Wenn nein, ist eine Evaluation geplant?
Ist eine Aktualisierung der nationalen Engagementstrategie, beispielsweise zum zehnjährigen Bestehen der letzten Strategie, geplant (wenn nein, bitte begründen)?