Förderpolitik für gleichwertige Lebensverhältnisse
der Abgeordneten Markus Tressel, Britta Haßelmann, Stefan Schmidt, Christian Kühn (Tübingen), Daniela Wagner, Claudia Müller, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Unsere Regionen entwickeln sich nach Ansicht der Fragesteller immer weiter auseinander. Auf der einen Seite boomen Metropolregionen, ziehen Unternehmen und Zuwanderinnen und Zuwanderer aus dem In- und Ausland an und schaffen neue Herausforderungen für die Stadtplanung. Auf der anderen Seite drohen Orte und ganze Landstriche zu veröden und Infrastrukturen zu verfallen (vgl. www.berlin-institut.org/fileadmin/user_upload/Die_demografische_Lage_2019/ Demografische_Lage_online.pdf).
Ziel der Strukturpolitik sollte es nach Auffassung der Fragesteller sein, die Auswirkungen solcher Entwicklungen zielgenau zu steuern. Es existieren zahlreiche Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU mit ebendiesem Ziel (u. a. GRW – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ –, Städtebauförderung, ERP-Regionalprogramm – ERP = European Recovery Programme –, „Kommunen innovativ“, ELER – Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums –, EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung). In diesem Förderdschungel den Überblick zu behalten, ist jedoch schwierig. Die mangelnde Kenntnis über die Programme, die oftmals herausfordernde und zeitaufwendige Beantragung der Gelder und Personalengpässe in vielen Kommunalverwaltungen, führen aus Sicht der Fragesteller dazu, dass viele Programme über Jahre hinweg schlecht abgerufen werden bzw. die Mittel nicht dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden: in strukturschwachen Regionen.
Viele der Förderprogramme sind nach Ansicht der Fragesteller unabdingbar, um die Kluft zwischen wirtschaftlich prosperierenden und strukturschwachen Regionen zu verringern und dem Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse näherzukommen. Dennoch bedürfen sie einer Überarbeitung, um die Förderkulisse übersichtlicher für ihre Adressaten zu gestalten und noch passgenauer auf deren Bedürfnisse zu reagieren. In einer eigens hierfür eingesetzten Facharbeitsgruppe von Bund und Ländern innerhalb der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wird u. a. die Umgestaltung der Förderlandschaft mit dem Fokus auf strukturschwache Regionen behandelt (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ gleichwertige-lebensverhaeltnisse-schaffen-1515788).
Für eine zielgenauere Förderpolitik, muss nach Auffassung der Fragesteller zuerst ein Überblick erarbeitet werden, welche Unterstützungsmöglichkeiten es von Bundesseite bereits gibt und in welcher Höhe diese abgerufen werden. Denn nur so kann nach Auffassung der Fragesteller endlich damit begonnen werden, das Fördersystem ganzheitlich zu überarbeiten und sicherzustellen, dass die Mittel auch dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Über welche Förderprogramme beziehungsweise Haushaltstitel und in welcher Höhe etatisiert der Bund für Länder und Kommunen finanzielle Mittel im Haushalt (inklusive Zuschüssen, zinsvergünstigten Darlehen und öffentlichen Bürgschaften; bitte nach Ressortzuständigkeit, Programm bzw. Haushaltstitel und Volumen aufschlüsseln)?
Wie hoch war jeweils der Mittelabruf der in Frage 1 genannten Programme in den letzten fünf Haushaltsjahren, für die diese Informationen vorliegen, und wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Mittel zwischen den Ländern und Regionen verteilt (bitte nach Programm beziehungsweise Haushaltstitel, Verfügungsrahmen und Abrufquote, Land und Raumordnungsbzw. Arbeitsmarktregion und Jahr aufschlüsseln)?
Über welche Programme und Instrumente hat der Bund die Möglichkeit, Kommunen Finanzmittel direkt zur Verfügung zu stellen (bitte nach Ressortzuständigkeit, Programmtitel, Haushaltstitel und Volumen auflisten)?
Inwiefern wird die vorausgesagte Eintrübung der konjunkturellen Entwicklung (vgl. www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/konjunktur-wirtschaftsweise- senken-wachstumsprognose-auf-08-prozent-dpa.urn-newsml-dpa-com-2009 0101-190319-99-448714) eine Auswirkung auf die Förderpolitik des Bundes haben, und welche konkreten Folgen hat diese ggf. bereits auf den Bundeshaushalt 2020?
Welche EU-Förderprogramme ruft der Bund ggf. gemeinsam mit den Ländern in welcher Höhe und zu jeweils welchem konkreten Zweck ab (bitte nach Ressortzuständigkeit, Programmtitel und Volumen für die Länder aufschlüsseln)?
In welcher Höhe fließen welche EU-Mittel über den Bund in Länderprogramme und direkt an Kommunen (bitte nach Ressortzuständigkeit, Programmtitel, jeweiligen Volumen für die Bundesländer und Destinatären sowie Mittelabrufen der einzelnen Programmtitel für die letzten fünf Haushaltsjahre aufschlüsseln)?
In welcher Höhe kamen die in Frage 5 genannten Mittel in den letzten fünf Jahren den Übergangsregionen zu Gute, in welcher Höhe den stärker entwickelten Regionen?
In welcher Höhe rechnet die Bundesregierung mit Einschnitten für die Übergangsregionen bzw. die stärker entwickelten Regionen nach den aktuellen Vorschlägen der Europäischen Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 (bitte jeweils nach Bundesländern aufschlüsseln)?
In welcher Höhe sind in welchen Programmen bzw. bei welchen Instrumenten Kürzungen durch den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 nach dem jetzigen Diskussionsstand zu erwarten?
Wie ist die Bereitschaft der Bundesregierung, auf Forderungen seitens der Länder einzugehen, etwaige Kürzungen bei der Strukturförderung und der Förderung für die ländlichen Räume seitens der EU zu kompensieren?