Stadtentwicklungspolitik und Städtebauförderung ab 2020
der Abgeordneten Daniela Wagner, Christian Kühn (Tübingen), Markus Tressel, Britta Haßelmann, Stefan Schmidt, Matthias Gastel, Claudia Müller, Corinna Rüffer, Dr. Tobias Lindner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die seit 1971 bestehende Städtebauförderung wurde seit ihrem Bestehen regelmäßig überprüft, weiterentwickelt und an neue Herausforderungen angepasst. In jüngster Zeit sind hier die Einführung des neuen Bund-Länder-Programms der Städtebauförderung „Zukunft Stadtgrün“ und die Zusammenlegung der Programme der Städtebauförderung „Stadtumbau Ost“ und „Stadtumbau West“ in dem Programm „Stadtumbau“ zu nennen. Beide Änderungen erfolgten 2017.
Die Programmlandschaft der Städtebauförderung ist also im stetigen Wandel und besteht aktuell aus sechs Teilprogrammen und zwar den Programmen Stadtumbau, Soziale Stadt, Städtebaulicher Denkmalschutz, Aktive Stadt- und Ortszentren, Kleine Städte und Gemeinden sowie Zukunft Stadtgrün. Die Programme adressieren verschiedene Problemlagen und Herausforderung in unseren Städten und Gemeinden. Diese reichen von städtebaulichen und sozialen Missständen wie erheblichen Sanierungsstau, Infrastruktur für fließenden und ruhenden Verkehr mit Sanierungs- und/oder Anpassungsbedarfen, Wohnungsleerstand oder Leerstand im Einzelhandel und Gewerbe, besonderer sozialer Entwicklungsbedarf, mangelhaftes Wohnumfeld und öffentlicher Raum, ausbaufähige technische Infrastruktur, Brachflächen, soziale Infrastruktur mit Ergänzungsbedarfen oder historische Bausubstanz mit Sanierungsbedarf.
Die Programme bieten aber auch Hilfestellungen bei entstehenden oder existierenden Funktionsverlusten im zentralen Versorgungsbereich, bei Gewerbe und Industrie, Verkehrsflächen oder militärischen Flächen.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD haben die die Bundesregierung tragenden Parteien angekündigt die Programme der Städtebauförderung zu flexibilisieren, zu entbürokratisieren und weiterzuentwickeln. Weiterhin wurde angekündigt, mit den Ländern die der Städtebauförderung zu Grunde liegende Grundvereinbarung neu zu verhandeln und den Verfügungsrahmen für gewährte Mittel der Städtebauförderung zu verlängern. Zur Vorbereitung einer Weiterentwicklung der Städtebauförderung will die Bundesregierung Modellprojekte gemeinsam mit einzelnen, unterschiedlich großen Kommunen realisieren und beispielhaft Modernisierungs- und Anpassungsstrategien für den klimagerechten Umbau, für Infrastruktur für neue Mobilitätsformen, für Nachverdichtung und Nebeneinander von Sport, Wohnen, Freizeit und Gewerbe und den sozialen Zusammenhalt entwickeln (siehe Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode Seite 112–113, www.bundesregierung.de/ resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14- koalitionsvertrag-data.pdf?download=1).
Städtebauliche Herausforderungen gibt es nach Ansicht der Fragesteller auch im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung, der Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme, der Digitalisierung und Smart Cities, der Mobilitätswende, dem Neubau und der städtebaulichen energetischen Modernisierung von Stadtvierteln, Freiräume für Erholung und Bewegung, dem Barriereabbau, dem Milieuschutz, der gemeinwohlorientierten Bodenpolitik und der Baulandaktivierung, um nur einige zu nennen. Es soll daher gefragt werden, welche städtebaulichen Herausforderungen berücksichtigt werden sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Inwieweit hat die Bundesregierung den Prozess zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung gestartet, und welche Verbände wurden bisher in welcher Weise eingebunden (bitte Art und Datum der Einbindung angeben)?
Was sind die Zukunftsthemen und Schlüsselherausforderungen der Stadtentwicklung bzw. Stadtentwicklungspolitik?
Decken die bestehenden Programme der Städtebauförderung diese Themen und Herausforderungen ab?
a) Wenn ja, inwieweit?
b) Wenn nein, welche Themen fehlen?
Wie müssten die Programme der Städtebauförderung inhaltlich und strukturell angepasst werden, damit sie den Zukunftsthemen und Herausforderungen der Stadtentwicklung bzw. Stadtentwicklungspolitik gerecht werden können?
a) Wenn ja, welche, und inwiefern?
b) Wenn nein, welche Themen fehlen?
Welche der Themen sind programmspezifisch, welche Themen sind Querschnittsthemen?
Welche künftigen Förderschwerpunkte ergeben sich daraus für die Städtebauförderung?
Sollte das Thema Smart City künftig Förderschwerpunkt bzw. Teilprogramm der Städtebauförderung sein und wird die Smart-City-Charta dafür die Grundlage bilden (siehe www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/ Sonderveroeffentlichungen/2017/smart-city-charta-dl.pdf?__blob=publication File&v=2)?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, in welcher Höhe, und ab wann?
Sollte das Thema Klimaschutz künftig Förderschwerpunkt bzw. Teilprogramm der Städtebauförderung sein, und inwieweit wird das „Übereinkommen von Paris – Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über den Klimaschutz“ dafür die Grundlage bilden?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, in welcher Höhe, und ab wann?
Sollte das Thema energetische Quartierssanierung künftig Förderschwerpunkt bzw. Teilprogramm der Städtebauförderung sein?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, in welcher Höhe, und ab wann?
c) Welche Rolle spielt die Ökobilanzierung von Quartieren als Förderkriterium?
Sollte das Thema Stadt-Umland-Beziehungen künftig Förderschwerpunkt bzw. Teilprogramm der Städtebauförderung sein?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, in welcher Höhe, und ab wann?
Sollten Konzepte interkommunaler Kooperation künftig Förderschwerpunkt bzw. Teilprogramm der Städtebauförderung sein?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, in welcher Höhe, und ab wann?
Sollten interkommunale Kooperation künftig Förderbedingung in bestimmten Teilprogrammen der Städtebauförderung sein, und wenn ja, in welchen?
Sollte das Thema Stadtumbau künftig als Förderschwerpunkt bzw. Teilprogramm der Städtebauförderung erhalten bleiben, und wenn nein, warum nicht?
Sollte das Thema Soziale Stadt künftig als Förderschwerpunkt bzw. Teilprogramm der Städtebauförderung erhalten bleiben, und wenn nein, warum nicht?
Sollte die nationale Kofinanzierung des ESF-Bundesprogramms (ESF = Europäischer Sozialfonds) „Soziale Stadt – Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“ erhalten bleiben, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung weiter die Einrichtung einer Stiftung Soziale Stadt, wie von Dr. Barbara Hendriks auf der Bundesbauministerkonferenz im Oktober 2015 vorgeschlagen (www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/ SharedDocs/Publikationen/StBauF/SozialeStadt/NL_2015-11-13_3.pdf?__ blob=publicationFile&v=4)?
a) Wenn nicht, warum nicht?
b) Wenn ja, wie ist der Stand, und wann wird die Stiftung gegründet?
Sollte das Thema Städtebaulicher Denkmalschutz künftig als Förderschwerpunkt bzw. Teilprogramm der Städtebauförderung erhalten bleiben, und wenn nein, warum nicht?
Sollte das Thema Aktive Stadt- und Ortsteilzentren künftig als Förderschwerpunkt bzw. Teilprogramm der Städtebauförderung erhalten bleiben, und wenn nein, warum nicht?
Sollte das Thema Kleine Städte und Gemeinden künftig als Förderschwerpunkt bzw. Teilprogramm der Städtebauförderung erhalten bleiben, und wenn nein, warum nicht?
Sollte Zukunft Stadtgrün und Grün in der Stadtentwicklung künftig als Förderschwerpunkt Teilprogramm der Städtebauförderung erhalten bleiben, und wenn nein, warum nicht?
Sollte der Investitionspakt Soziale Integration im Quartier künftig als Förderschwerpunkt bzw. Teilprogramm der Städtebauförderung erhalten bleiben, und wenn nein, warum nicht?
Sollte das Projekt „Wohnen leitet Mobilität“, welches durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und die Nationale Klimaschutzinitiative noch bis Dezember 2019 gefördert wird, eine Anschlussförderung erhalten, um zu verhindern, dass bereits eingeleitete kommunale Projekte weitergeführt und verstetigt werden können, und wenn nein, warum nicht?
Welche Verfahren und Instrumente tragen besonders zum Erfolg der Städtebauförderprogramme bei?
a) Wie kann deren Anwendung breiter und intensiver erfolgen?
Inwieweit bestehen in den Teilprogrammen der Städtebauförderung, der Verwaltungsvereinbarung oder anderen Bereichen der Städtebauförderung nicht gesetzliche Anforderungen, die eine flexible Anwendung der Programme einschränken?
Wo besteht die Notwendigkeit gesetzlicher Änderungen für eine flexiblere und einfachere Umsetzung der Städtebauförderung?
Wurde, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, für die Unterstützung des Wohnungsbaus die Sanierung und Herrichtung von Industriebrachen als eigenen Förderschwerpunkt geprüft, und wenn ja, was hat die Prüfung ergeben (siehe Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode Seite 113, www.bundes regierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad 672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1)?
Wenn nein, wann wird die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein?
Wurde, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, zur Förderung der Revitalisierung von Industrie- und Konversionsbrachflächen das Bundesimmissionsschutzgesetz und damit in Verbindung stehende Technische Anleitungen auf Anpassungsbedarfe in Bezug auf bestehende Hindernisse bei der Brachflächenaktivierung überprüft, und wenn ja, was hat die Prüfung ergeben (siehe Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode Seite 113, www.bundesregie rung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672 b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1)?
Wenn nein, wann wird die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein?
Welche Modellprojekte bzw. -vorhaben wurden über das Modellvorhaben nachhaltiges Wohnen für Studenten und Auszubildende hinaus gemeinsam mit einzelnen, unterschiedlich großen Kommunen realisiert und beispielhafte Modernisierungs- und Anpassungsstrategien für den klimagerechten Umbau, für die Infrastruktur für neue Mobilitätsformen, für Nachverdichtung und Nebeneinander von Sport, Wohnen, Freizeit und Gewerbe und den sozialen Zusammenhalt entwickelt (bitte nach Kommune, Projekt und Projektmittel aufschlüsseln)?
Welche Forschungsvorhaben zur Weiterentwicklung des Städtebaus wurden zu welchen Themen durchgeführt, sind noch in der Durchführung oder sind noch geplant (bitte Thema des Forschungsvorhabens, Ergebnisse und Empfehlungen des Forschungsvorhabens, Zeithorizont, Höhe des Finanzvolumens und durchführende Institute bzw. Organisationen entsprechend der bestehenden Teilprogramme der Städtebauförderung angeben)?