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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktueller Stand bedarfsgerechter Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

21.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/985003.05.2019

Aktueller Stand bedarfsgerechter Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen

der Abgeordneten Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Renate Künast, Steffi Lemke, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Einführung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) von Windkraftanlagen (WEA) hat mit der gesetzlichen Festlegung im Energiesammelgesetz eine neue Wendung erfahren. Bereits seit dem Jahr 2011 hat sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die BNK unter Einsatz der sogenannten Transponderlösung eingesetzt (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7579), welche zum damaligen Zeitpunkt von den zuständigen Fachbehörden aufgrund von flugsicherheitsrelevanten Vorbehalten abgelehnt wurde. Nachdem sich fast der komplette Markt für BNK aufgrund dieser Ablehnung umorientiert hatte, tauchte die Transpondertechnologie überraschend wieder im Energiesammelgesetz auf. In der am 21. Dezember 2018 in Kraft getretenen Gesetzesnovelle wurde die BNK ab dem 1. Juli 2020 verpflichtend festgeschrieben. Unter § 9 Absatz 8 Nummer 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) steht: „Die Pflicht nach Satz 1 kann durch eine Einrichtung zur Nutzung von Signalen von Transpondern von Luftverkehrsfahrzeugen erfüllt werden“.

Die Bundesregierung hat somit nach Auffassung der Fragesteller in das Gesetz eine Technologie aufgenommen, ohne die sicherheitsrelevanten Fragen im Vorfeld ausräumen zu können. In der Antwort auf die Schriftliche Frage 109 auf Bundestagsdrucksache 19/5440 der Abgeordneten Ingrid Nestle erklärte die Bundesregierung, eine grundsätzliche Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnungen von Luftfahrthindernissen (AVV) und der zukünftige Einsatz von Transpondern würden geprüft, es bestünden allerdings weiterhin noch flugsicherheitsrelevante Bedenken, die zwischen den zuständigen Fachbehörden zu klären seien. Diese Aussage wurde in den Antworten auf die Schriftlichen Fragen 130 auf Bundestagsdrucksache 19/5984 und 84 auf Bundestagsdrucksache 19/6663 wiederholt. Die Bundesregierung erklärte, dass die Abstimmung zwischen dem Bundesministerium für Verteidigung, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, der Bundespolizei, dem Luftfahrt-Bundesamt, dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, der Deutschen Flugsicherung GmbH und Vertretern der Landesluftfahrtbehörden andauere.

Der Einsatz der Transponderlösung sorgt weiterhin für große Unsicherheit unter Windparkbetreibern und Anwohnern. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht klar, ob die Technologie entgegen der flugsicherheitsrelevanten Bedenken eingesetzt werden kann oder nicht. Darüber hinaus bietet lediglich eine Firma die sogenannte Transponderlösung an und verfügt auch über die entsprechenden Patente, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/6714 zum Thema hervorgeht. Weitere Anbieter der Transponderlösung sind derzeit nicht auf dem Markt. Die Unsicherheit der Windkraftanlagenbetreiber wird verstärkt durch den § 52 EEG zur Verringerung der Zahlungsansprüche bei Pflichtverstößen.

Entgegen vielfacher Warnungen, die Transponderlösung nicht ohne Klärung der Zulassung in den Gesetzentwurf aufzunehmen, hat sich die Bundesregierung anders entschieden.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen11

1

Kann die Transponderlösung für die BNK von Windkraftanlagen wie geplant im ersten Halbjahr 2019 in einen Entwurf der AVV übernommen werden, und wird dieser wie geplant im zweiten Halbjahr 2019 in Kraft treten, und wenn ja, an welchem Datum (vgl. Schriftliche Frage 130 auf Bundestagsdrucksache 19/5984)?

2

Konnten zum jetzigen Zeitpunkt mit den zuständigen Bundesministerien aus Sicht der Flugsicherung sowie der zuständigen Behörden alle sicherheitsrelevanten Vorbehalte, die mit dem Einsatz einer transponderbasierten BNK verknüpft sind, ausgeräumt werden, und wenn nicht, um welche Punkte handelt es sich noch?

3

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Erfüllungsaufwand der verpflichtenden BNK für einzelne Anlagen und für die gesamte Ausrüstung des Anlagenbestandes?

4

Ist es richtig, dass laut Gesetzgebung Windkraftanlagen ohne ein installiertes BNK-System ab dem 1. Juli 2020 weiterhin betrieben werden dürfen, jedoch keine Marktprämie ausgezahlt bekommen?

5

Liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse vor, welche zu einer Anpassung der bisherigen Umsetzungsfrist nach § 9 EEG zum 1. Juli 2020 führen, und wenn ja, wann plant die Bundesregierung die verpflichtende BNK umzusetzen (vgl. Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/6714, Antwort zu Frage 5)?

6

Wie viel Zeit hält die Bundesregierung für angemessen zwischen einer eventuellen Zulassung von Transpondern und dem Ende der Übergangsfrist für Windanlagenbetreiber?

7

Ist eine Interpretation des § 9 Absatz 8 Nummer 2 EEG zulässig, nach welcher der BNK-Pflicht nachgekommen wurde, solange eine Einrichtung zur Nutzung von Signalen von Transpondern von Luftverkehrsfahrzeugen installiert wurde, ohne dass die Zulässigkeit dieser Technik in der AVV festgeschrieben wurde?

8

Welche rechtlichen Folgen ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung, wenn die Übergangsfrist endet, ohne dass Transponder zugelassen wurden, und besteht in diesem Fall eine Pflicht für Windkraftanlagen auf den Bau von Radarlösungen, und welche Übergangsfrist wäre dann angemessen?

9

Wie viele Windkraftanlagen verfügen derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung über eine BNK, und welche Technologie der BNK kommt dabei zum Einsatz?

10

Wie viele Windkraftanlagen über 100 Meter Höhe verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht über eine BNK?

11

Wie bewertet die Bundesregierung, dass weit fortgeschrittene BNK-Projekte mit Radartechnik aufgrund der Neuregelung und unerwarteten Erwähnung von der Transponderlösung pausiert bzw. abgebrochen wurden?

Berlin, den 26. April 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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