Qualität der Paketzustellung in Deutschland
der Abgeordneten Pascal Meiser, Fabio De Masi, Matthias W. Birkwald, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Susanne Ferschl, Jan Korte, Jutta Krellmann, Michael Leutert, Thomas Lutze, Cornelia Möhring, Bernd Riexinger, Jessica Tatti, Alexander Ulrich, Harald Weinberg, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zwischen 2013 und 2018 haben sich die bei der Bundesnetzagentur eingegangenen Beschwerden wegen Mängeln bei der Post- und Paketzustellung nahezu verzehnfacht. Ein Drittel dieser Beschwerden beziehen sich auf Paketzustellungen.
Laut der Bundesnetzagentur (BNetzA) betrafen im Jahr 2017 sogar 85 Prozent der Schlichtungsanträge bei der Schlichtungsstelle Post Fehler bei der Paketzustellung (Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur – Post 2016/2017; www.tages schau.de/wirtschaft/postdienst-beschwerden-101.html).
Die Fragestellenden wollen deshalb wissen, welcher Zusammenhang zwischen den nach ihrer Ansicht notorisch schlechten Arbeitsbedingungen bei Paketdiensten und der nachlassenden Qualität der Zustellung besteht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Von wie vielen Firmen, die lizenzpflichtige Postleistungen beziehungsweise anzeigepflichtige Kurierdienstleistungen erbringen, der Bundesnetzagentur (BNetzA) aber nicht bekannt sind, geht die Bundesregierung aus?
Wie viele gewerbliche Postdienstleister gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt, und wie viele davon haben eine Lizenz gemäß § 6 des Postgesetzes (PostG), und wie viele haben ihre Tätigkeit gemäß § 36 PostG angezeigt?
Wie viele gewerbliche Post-, Paket- und Kurierdienste gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt (bitte nach Briefpost, Paket, und Expressdiensten und pro Bundesland aufschlüsseln)?
Wie viele Beschwerden zum Service im Postbereich beziehungsweise in der Kurier-, Express- und Paket-Branche (KEP) sind in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung bei der BNetzA eingegangen (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Wann ist mit der Veröffentlichung der Ergebnisse des Forschungsprojekts „Fortentwicklung der Geschäftsmodelle bei der DP AG – national/ international“, das laut Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur – Post 2016/2017 (Bundestagsdrucksache 19/169, S. 106) für das Jahr 2018 geplant war, zu rechnen?
Stimmt die Bundesregierung den Empfehlungen im Kapitel 3 des Sondergutachtens Post 2017 der Monopolkommission (ebenfalls Bundestagsdrucksache 19/169, S. 209-214) zu, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen (bitte nach einzelnen Handlungsempfehlungen unter den Punkten 232 bis 239 mit Angabe der Zustimmung bzw. Ablehnung der Bundesregierung und der jeweils geplanten Umsetzung aufschlüsseln)?
Hält die Bundesregierung es für notwendig, die Befugnisse der BNetzA im Bereich der KEP-Branche auszuweiten, und wenn ja, in welcher Hinsicht?
Wie viele Gespräche hat es in den letzten fünf Jahren zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Paket- und Expressdienstleistern einerseits und Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung bzw. BNetzA andererseits zu den Themen Regulierung der Post- und KEP-Branchen, Qualität der Zustellung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen gegeben?
Welche Kriterien müssen nach Einschätzung der Bundesregierung erfüllt sein, damit eine „hochwertige, flächendeckende und erschwingliche Grundversorgung mit Postdienstleistungen“ hinsichtlich der Paketzustellung sichergestellt ist (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 2018, S. 61)?
Aus welchen Bundeshaushaltstiteln sind in den letzten zehn Jahren Fördergelder für Pilotprojekte im Bereich der Paketzustellung auf der letzten Meile bereitgestellt worden (bitte nach Jahr, Haushaltstitel, Projekt, Bundesland beziehungsweise Kommune und Höhe der Förderung aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich der Paketdienste, um „die Qualität und die Effizienz auf den Postdienstleistungsmärkten zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten und zu erhöhen“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 2018, S. 61)?
Von wie vielen der lizenzpflichtigen Postdienstleister als auch der nach § 36 PostG anzeigepflichtigen Unternehmen in der KEP-Branche fehlen nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit noch aktualisierte Adressdaten und/ oder vollständige Angaben zur Anzahl der Beschäftigten und Auftragnehmer?
Hält die Bundesregierung die Ergänzung einer Anzeigepflicht für Kurierdienste im Sinne des § 5 Absatz 2 Nummer 3 PostG durch eine Lizenzpflicht angelehnt an § 5 PostG für sinnvoll (bitte begründen)?
Welchen Verbesserungsbedarf sieht die Bundesregierung infolge der Veröffentlichung des „Sachstand Markterhebung Postdienstleistungen 2018“ der Bundesnetzagentur (bitte ausführen)?
Wie vielen Unternehmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren die Lizenzen gemäß § 6 PostG entzogen (bitte nach Entziehungsgrund aufschlüsseln)?
Hat es Gespräche zwischen Bundesministerien, den Koalitionsfraktionen, der BNetzA und/oder Vertretern der Paketdienstleistungsunternehmen zu arbeitsmarktpolitischen Regulierungen in der Paketbranche, beispielweise zum Vorschlag einer Subunternehmerhaftung von Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil und SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzender Andrea Nahles, gegeben, und wenn ja, wann (bitte nach Termin, beteiligten Parteien und Themen der Gespräche aufschlüsseln; Quelle: ZEIT ONLINE, „Nahles: Subunternehmerhaftung auf Paketbranche ausweiten“, 23. Februar 2019; sueddeutsche.de, „Paketdienste sollen für Subunternehmen haften“, 2. März 2019)?
Ist folgende Aussage der EU-Kommission nach Einschätzung der Bundesregierung nach wie vor zutreffend: „Die Liberalisierung des deutschen Postmarktes fiel mit der Einführung eines verbindlichen Mindestlohns im Postsektor in Deutschland zusammen. Nach Angaben von ECORYS liegt der Mindestlohn wesentlich über den derzeit von alternativen Postbetreibern gezahlten Löhnen und seine Einführung könnte sich negativ auf den Wettbewerb auswirken“ (Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Anwendung der Postrichtlinie – Richtlinie 97/67/EG, geändert durch die Richtlinie 2002/39/EG –, 22. Dezember 2008, S. 5; bitte begründen)?
Hält die Bundesregierung Änderungen an der Europäischen Postrichtlinie (2008/6/EG) zur Verbesserung der Qualität der Paketzustellung für erforderlich (bitte begründen)?
Hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Gespräche mit Sozialpartnern oder anderen interessierten Parteien zur Möglichkeit einer Wiederaufnahme der Postbranche in § 7 bzw. § 7a des Arbeitnehmerentsendegesetzes geführt?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Städte und Gemeinden seit 1994 Filialen der Deutschen Post AG beziehungsweise der Postbank, die einen Kooperationsvertrag mit der Deutschen Post AG zum Vertrieb von Postdienstleistungen abgeschlossen haben, bezuschusst haben (bitte nach Bundesland und Stadt bzw. Gemeinde unter Vermerk der jährlichen Summe sowie des Zeitraumes der Zuschusszahlungen aufschlüsseln)?