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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Juristische Auseinandersetzungen im Finanzsektor

(insgesamt 22 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

12.06.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1006810.05.2019

Juristische Auseinandersetzungen im Finanzsektor

der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Deutsche Bank AG wird in einer Reihe von Fällen mit unterschiedlichen Delikten wie der (Beihilfe zu) Geldwäsche und Steuerhinterziehung, des Betrugs (z. B. Manipulation von Referenzzinssätzen) oder der Umgehung von Sanktionsbestimmungen im internationalen Finanzverkehr in Verbindung gebracht. In vielen Fällen sind hierbei rechtskräftige Urteile ergangen, in anderen Fällen laufen Ermittlungen oder Gerichtsverfahren.

So wurden beispielsweise 2016 sechs ehemalige Mitarbeiter der Deutschen Bank im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuerbetrug im Emissionshandel u. a. zu Haftstrafen verurteilt (www.wiwo.de/unternehmen/banken/co2-betrugsskandalbei-der-deutschen-bank-haftstrafe-fuer-ex-manager-wegen-steuerbetrugs/13726156.html). Im Jahr 2017 musste die Deutsche Bank wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten ein Bußgeld von 630 Mio. Euro zahlen (www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/finanzaufsicht-bafin-setzt-geldwaesche-sonderbeauftragtenbei-deutscher-bank-ein/23107124.html). Im Jahr 2013 verhängte die EU-Kommission wegen der Manipulation von Referenzzinssätzen Bußgelder in Höhe von 725 Mio. Euro gegen die Deutsche Bank, 2015 wurden in einem Vergleich mit den USA und Großbritannien 2,5 Mrd. Euro fällig (https://boerse.ard.de/aktien/die-skandale-der-deutschen-bank102.html). Der frühere Mitarbeiter und Hinweisgeber E. B. warf der Deutschen Bank eine „kriminelle Unternehmenskultur“ vor (www.newyorker.com/magazine/2016/08/29/deutschebanks-10-billion-scandal).

Erst kürzlich enthüllten die „Troika-Laundromat“-Recherchen ein mutmaßliches Geldwäschesystem zwischen Russland und westlichen Staaten. Zwischen spätestens 2003 und frühestens April 2017 sollen in dem Zusammenhang Überweisungen in Höhe von mehr als 889 Mio. US-Dollar von Konten der Deutschen Bank an dem Geldwäschesystem zugehörige Konten überwiesen worden sein (www.sueddeutsche.de/politik/laundromat-geldwaesche-russland-1.4354499).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Welcher Anteil des bisher unter Geldwäscheverdacht stehenden Transaktionsvolumens von rund 190 Mio. Euro der über Konten des „Troika Laundromats“ gehenden Zahlungsströme ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf Konten der Deutschen Bank geflossen (www.sueddeutsche.de/politik/laundromat-geldwaesche-russland-1.4354499)?

2

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Medienberichte zutreffend, wonach mehr als 889 Mio. US-Dollar von Konten der Deutschen Bank an Konten des „Troika Laundromats“ geflossen sein sollen (www.sueddeutsche.de/politik/laundromat-geldwaesche-russland-1.4354499)?

3

War nach Kenntnis der Bundesregierung die Deutsche Bank als Korrespondenzbank für die russische Investmentbank Troika Dialog tätig?

4

Kam die Deutsche Bank nach Kenntnis der Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass Medien über ein Netzwerk von rund 70 Briefkastenfirmen im Zusammenhang mit dem „Troika Laundromat“ berichteten – ihren verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 Absatz 6 des Geldwäschegesetzes (GWG) nach (www.zeit.de/wirtschaft/2019-03/datenleak-geldwaesche-russland-westen)?

5

Welche Konsequenzen zog die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Hinblick auf ihre aufsichtsrechtliche Praxis im Rahmen von § 51 Absatz 2 GWG vor dem Hintergrund der Medienberichte, dass die Deutsche Bank bis August 2015 als Korrespondenzbank der T. K. tätig blieb, obwohl diese in den Magnitsky-Fall verwickelt war (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/geldwaesche-die-rolle-deutscher-banken-in-der-russischen-geldwaschmaschine-1.3427896)?

6

Wann haben, vor dem Hintergrund der Erklärung eines Sprechers der Deutschen Bank, dass man „stets mit Behörden und Regulatoren weltweit kooperativ zusammenarbeite“, die BaFin oder die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) nach Kenntnis der Bundesregierung das erste Mal Informationen zu Transaktionen zwischen der Deutschen Bank und der Firma M. D. bzw. Konten des „Troika Laundromats“ erhalten (www.sueddeutsche.de/politik/laundromat-geldwaesche-russland-1.4354499)?

a) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Verdachtsmeldungen zu Finanztransaktionen auf Konten der Firma M.D. und/oder anderen Konten des „Troika Laundromats“ von der Deutschen Bank gemäß § 43 GwG an die FIU gemeldet, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wurden die ersten Verdachtsmeldungen übermittelt (www.sueddeutsche.de/politik/laundromat-geldwaesche-russland-1.4354499-2)?

b) Hat die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung über den routinemäßigen aufsichtsrechtlichen Prozess hinaus Informationen bei der Deutschen Bank im Zusammenhang mit dem „Troika Laundromat“ angefragt?

c) Hat die Deutsche Bank der BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung proaktiv oder auf Anfrage Informationen im Zusammenhang mit dem „Troika Laundromat“ übermittelt?

d) Welche Schlüsse hat die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung aus den übermittelten Informationen zu den oben genannten Transaktionen gezogen?

e) Welche Maßnahmen hat die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung in Folge der gezogenen Schlüsse aus den übermittelten Informationen zu den oben genannten Transaktionen eingeleitet?

7

Werden und wurden Prüfungen der BaFin bei der Deutschen Bank nach Kenntnis der Bundesregierung mit Unterstützung von oder durch externe Unternehmen durchgeführt (bitte für die letzten zehn Jahre ausführen und mit Unternehmensnamen auflisten)?

8

Welcher Anteil der Prüfungen bei der Deutschen Bank wurde nach Kenntnis der Bundesregierung mit Unterstützung bzw. durch Externe durchgeführt?

9

Welche Maßnahmen, Interessenkonflikte auszuschließen, hat die Bundesregierung ergriffen angesichts der Tatsache, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG die Abschlussprüfung der Deutschen Bank bis 2020 übernimmt und gleichzeitig einen Sonderbeauftragten für Geldwäscheprävention in Zusammenarbeit mit der BaFin stellt (www.finance-magazin.de/bankingberater/wirtschaftspruefer/ey-ergattert-deutsche-bank-mandat-2026721/)?

10

Wie stellt die Bundesregierung die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der KPMG-Sonderprüfer bei der Geldwäscheprävention vor dem Hintergrund sicher, dass KPMG in der Vergangenheit auch für die Prüfung des Korrespondenzbankengeschäfts (u. a. mit der Danske Bank) im Rahmen der Jahresabschlussprüfung gemäß § 26 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute zuständig war (vgl. Bundestagsdrucksache 19/7840, Antwort zu Frage 5)?

11

Von wie vielen Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren in den letzten zehn Jahren in Deutschland gegen die Deutsche Bank bzw. gegen Angestellte der Deutschen Bank hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit

a) (Beihilfe zur) Geldwäsche (§ 261 des Strafgesetzbuchs – StGB),

b) Betrug (§ 263 StGB),

c) Untreue (§ 266 StGB),

d) Steuerhinterziehung (§ 370 AO),

e) Beihilfe zur Steuerhinterziehung (§ 27 StGB; §370 der Abgabenordnung – AO) bzw.

f) weiteren Straftatbeständen oder Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Aufsichtstätigkeit der BaFin oder der Tätigkeit anderer Bundesbehörden Kenntnis erlangt (bitte auflisten)?

12

Wie ist der Status (laufend, beendet, eingestellt) der unter Frage 11 fallenden Verfahren nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Sanktionen bzw. Auflagen wurden bisher in diesem Rahmen verhängt bzw. Vergleiche abgeschlossen (bitte auflisten)?

13

Von wie vielen Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren in den letzten zehn Jahren in Deutschland hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit

a) Geldwäsche (§ 261 StGB),

b) Steuerhinterziehung (§ 370 AO),

c) Korruption (§ 331, 332, 333, 334, 335, 335a, 108e, 299 StGB) bzw.

d) Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), und wo Verdächtige bzw. Beschuldigte die Deutsche Bank in Deutschland als Kreditinstitut für mit den o. g. Delikten zusammenhängenden Zahlungen genutzt haben, im Rahmen der Aufsichtstätigkeit der BaFin oder der Tätigkeit anderer Bundesbehörden Kenntnis erlangt (bitte auflisten)?

14

Wie ist der Status (laufend, beendet, eingestellt) der unter Frage 13 fallenden Verfahren nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Sanktionen bzw. Auflagen wurden bisher in diesem Rahmen verhängt bzw. Vergleiche abgeschlossen (bitte auflisten)?

15

Von wie vielen Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren in den letzten zehn Jahren in Deutschland gegen die Deutsche Bank bzw. gegen Angestellte der Deutschen Bank hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit den folgenden Skandalen

a) „Libor-Skandal“,

b) „Emissionshandel-Skandal“,

c) „Offshore Leaks“,

d) „Luxemburg Leaks“,

e) „Russian Laundromat“,

f) „Panama Papers“,

g) „Danske Bank“ und

h) „Cum-Ex“ im Rahmen der Aufsichtstätigkeit der BaFin oder der Tätigkeit anderer Bundesbehörden Kenntnis erlangt (bitte auflisten)?

16

Auf welche Zeiträume und Volumina in Euro erstrecken sich die in Frage 15 genannten Verfahren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils (bitte auflisten)?

17

Wie ist der Status (laufend, beendet, eingestellt) der unter Frage 15 fallenden Verfahren nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Sanktionen bzw. Auflagen wurden bisher in diesem Rahmen verhängt bzw. Vergleiche abgeschlossen (bitte auflisten)?

18

Von wie vielen Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren in den letzten zehn Jahren im Ausland gegen die Deutsche Bank bzw. gegen Angestellte der Deutschen Bank hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit

a) (Beihilfe zur) Geldwäsche,

b) Betrug oder vergleichbare Tatbestände,

c) Untreue oder vergleichbare Tatbestände,

d) Korruption,

e) Steuerhinterziehung,

f) Beihilfe zur Steuerhinterziehung,

g) Umgehung von Sanktionsbestimmungen bzw.

h) weiteren Straftatbeständen oder Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Aufsichtstätigkeit der BaFin oder der Tätigkeit anderer Bundesbehörden inklusive im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Kenntnis erlangt (bitte auflisten)?

19

Wie ist der Status (laufend, beendet, eingestellt) der unter Frage 18 fallenden Verfahren nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Sanktionen bzw. Auflagen wurden bisher in diesem Rahmen verhängt bzw. Vergleiche abgeschlossen (bitte auflisten)?

20

Wie viele dieser Ermittlungs- und Gerichtsverfahren laufen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung gegen wie viele Angestellte der Deutschen Bank jeweils in Deutschland und im Ausland?

21

Hat es Gespräche der Bundesregierung mit Vertretern der US-Regierung bzw. des US-Parlaments mit Bezug auf in den Vereinigten Staaten zurzeit laufenden parlamentarische, aufsichtsrechtliche oder strafrechtliche Untersuchungen bzw. Ermittlungen gegen die Deutsche Bank gegeben? Wenn ja, wann, und in welcher Form fanden diese Gespräche statt?

22

Wie viele Verdachtsmeldungen sind bei der FIU seit dem 26. Juni 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung

a) von der Deutschen Bank bzw.

b) von anderen Verpflichteten zu Transaktionen mit Bezug zur Deutschen Bank jeweils mit Hinweis auf Geldwäsche bzw. Terrorismusfinanzierung eingegangen?

c) Wie viele der Verdachtsmeldungen unter a und b wurden durch die FIU bisher an welche Strafverfolgungsbehörden übermittelt?

Berlin, den 30. April 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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