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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Minority SafePack-Initiative

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

29.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1011714.05.2019

Minority-SafePack-Initiative

der Abgeordneten Filiz Polat, Dr. Franziska Brantner, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Dr. Irene Mihalic, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In der Europäischen Union leben über 50 Millionen Angehörige nationaler Minderheiten. Neben den 23 Amtssprachen existieren über 60 Regional- und Minderheitensprachen. Jede siebte Bürgerin bzw. jeder siebte Bürger der Europäischen Union ist Mitglied einer Minderheit oder spricht eine Minderheitensprache. Die Europäische Bürgerinitiative „Minority SafePack – eine Million Unterschriften für die Vielfalt Europas“ fordert die Stärkung der Rechte von sprachlichen und ethnischen autochthonen, nationalen Minderheiten in den EU-Staaten. Die Initiative entstand durch das Engagement der Mitgliedsorganisationen der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten (FUEN). Es wurde ein Paket von Rechtsinstrumenten und Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung nationaler Minderheiten ausgearbeitet (www.minority-safepack.eu/). Dieses umfasst eine Reihe von EU-Rechtsakten, die die Förderung von Rechten der Europäischen Minderheiten, den Schutz der Regional- und Minderheitensprachen sowie ihrer Kulturen ermöglichen sollen. Damit soll die Europäische Union Verantwortung übernehmen und zu einem wahrhaften Förderer der kulturellen und sprachlichen Vielfalt in ganz Europa werden.

Die Minority-SafePack-Initiative umfasst ursprünglich elf Vorschläge, von denen neun von der Europäischen Kommission registriert wurden (www.fuen.org/de/news/einzelansicht/article/legal-experts-work-on-legislative-proposals-based-on-the-minority-safepack-initiative/):

  • EU-Empfehlung zum Schutz und zur Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt
  • Förderprogramme für kleine Sprachgemeinschaften
  • die Schaffung eines Zentrums für Sprachenvielfalt
  • den Schutz nationaler Minderheiten und die Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt aufzunehmen in die Ziele des EU-Fonds für regionale Entwicklung
  • die Forschung über den Mehrwert von Minderheiten in unserer Gesellschaft und Europa voranzutreiben
  • Anstrebung der Gleichheit für staatenlose Minderheiten, z. B. Roma
  • ein übergreifendes europäisches Urheberrechtsgesetz, damit Medien und Dienstleistungen in der Muttersprache wahrgenommen werden können
  • Freiheit der Leistung und Inanspruchnahme audiovisueller Inhalte in den Minderheitenregionen
  • bedingungslose Einbeziehung der Minderheiten in regionale und staatliche Förderprogramme zum Erhalt von Kultur, Medien und Kulturerbe

Die Europäische Bürgerinitiative ist aus Sicht der Fragesteller eine der relevantesten Initiativen der autochthonen, nationalen Minderheiten in Europa in den letzten Jahren. Die Europäische Kommission registrierte – nach ursprünglicher Ablehnung und nachfolgendem Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof – die Initiative am 3. April 2017. Die Initiative sammelte innerhalb eines Jahres 1 128 385 Millionen Unterschriften (www.minority-safepack.eu/). Die Vorlage der validierten Unterschriften an die Europäische Kommission soll nach Aussage der Initiatoren nach der Konstituierung der neuen Kommission nach den Europawahlen im Mai 2019 erfolgen (www.fuen.org/de/news/einzelansicht/article/thestatements-of-support-for-the-minority-safepack-initiative-will-be-presented-onlyto-the-new-european-commission/). Eine öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament und eine Positionierung der Europäischen Kommission bezüglich der Minority-SafePack-Initiative steht damit noch aus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten neun Vorschläge der Minority-SafePack-Initiative zur Stärkung der Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten?

2

Welche sind nach Ansicht der Bundesregierung die wichtigsten noch ungelösten Fragen bezüglich der Förderung und des Schutzes nationaler Minderheiten in Europa?

3

Wie viele Mittel sind für welche Maßnahmen der Förderung und Unterstützung autochthoner, nationaler Minderheiten in Deutschland im Bundeshaushalt 2019 und im Bundeshaushalt 2020 vorgesehen (bitte nach Einzelplänen differenzieren)?

4

Welche Förderprogramme und wie viele Finanzmittel sollen für kleine und/oder bedrohte Sprachgemeinschaften nach Auffassung der Bundesregierung durch die Europäische Union bereitgestellt werden?

Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, den Zugang zu finanzieller Förderung für kleine Sprachgemeinschaften innerhalb der Europäischen Union zu verbessern?

5

Inwiefern und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dem Aussterben von Sprachen in Deutschland entgegenwirken, und welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen?

6

Inwiefern wird sich die Bundesregierung für die Gründung eines Europäischen Zentrums für Sprachenvielfalt (Language Diversity Centre) einsetzen, und wenn nein, warum nicht?

7

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, den Schutz nationaler Minderheiten und die Förderung ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt in die Zielvorgaben der EU-Kohäsionspolitik und des EU-Fonds für regionale Entwicklung aufzunehmen, und wenn ja, wie soll dieses Ziel erreicht werden?

8

Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Forschung über den Mehrwert von nationalen Minderheiten in unserer Gesellschaft und Europa voranzutreiben?

Welche EU-Forschungsprogramme sollen nach Auffassung der Bundesregierung den Mehrwert nationaler Minderheiten vertiefend untersuchen, und in welcher Höhe sollen zusätzliche Mittel dafür bereitgestellt werden?

9

Für welche Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung in der Europäischen Union ein, um staatenlosen Menschen, die Angehörige nationaler Minderheiten sind, die Angleichung ihrer Rechte zu gewähren?

10

Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, damit Angehörige nationaler Minderheiten Übertragungen von audiovisuellen Inhalten (z. B. Nachrichten und Sportveranstaltungen) in Deutschland auch in den jeweiligen Regionaloder Minderheitensprachen in Anspruch nehmen können?

11

Wie setzt sich die Bundesregierung für die Freiheit und Inanspruchnahme audiovisueller Inhalte in den jeweiligen Regional- und Minderheitensprachen in den Minderheitenregionen ein?

12

Wie setzt sich die Bundesregierung für die Einbeziehung des Schutzes von nationalen Minderheiten in die Förderrichtlinien regionaler und staatlicher Förderprogramme zum Erhalt von Kultur, Medien und Kulturerbe ein?

13

Welche weiteren Maßnahmen aus der Minority-SafePack-Initiative werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland eingeführt?

Berlin, den 7. Mai 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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