Aktuelle Entwicklungen bei der Bundespolizei
der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit einem Haushaltsansatz von über 3,5 Mrd. Euro und aktuell 46 328 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (vgl. https://www.bundespolizei.de/Web/DE/05Die-Bundespolizei/07Daten-Fakten/Daten-Fakten_node.html) hat die Bundespolizei unter den Sicherheitsbehörden des Bundes eine besondere Bedeutung. Sie ist nach Auffassung der fragestellenden Fraktion in diesem Sinne auch in besonderem Maße Ausdruck der innenpolitischen Agenda der Bundesregierung und erlaubt wesentliche Rückschlüsse auf die Arbeit des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat, zumal auch personalpolitische Entscheidungen der Bundesregierung aufgrund ihrer Größe bei der Bundespolizei oft besonders gut ablesbar sind. Die vorliegende Kleine Anfrage knüpft an die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3932 an.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie viele Beamtinnen und Beamte haben bei der Bundespolizei aktuell jeweils eine der folgenden Amtsbezeichnungen inne:
a) Polizeimeisteranwärterinnen bzw. Polizeimeisteranwärter,
b) Polizeimeisterinnen bzw. Polizeimeister,
c) Polizeiobermeisterinnen bzw. Polizeiobermeister,
d) Polizeihauptmeisterinnen bzw. Polizeihauptmeister, jeweils mit und ohne Amtszulage,
e) Polizeikommissaranwärterinnen bzw. Polizeikommissaranwärter,
f) Polizeikommissarinnen bzw. Polizeikommissare,
g) Polizeioberkommissarinnen bzw. Polizeioberkommissare,
h) Polizeihauptkommissarinnen bzw. Polizeihauptkommissare, jeweils nach A 11 und A 12,
i) Erste Polizeihauptkommissarinnen bzw. Erste Polizeihauptkommissare,
j) Polizeiratanwärterinnen bzw. Polizeiratanwärter,
k) Polizeirätinnen bzw. Polizeiräte,
l) Polizeioberrätinnen bzw. Polizeioberräte,
m) Polizeidirektorinnen bzw. Polizeidirektoren,
n) Leitende Polizeidirektorinnen bzw. Leitende Polizeidirektoren und
o) Präsidentinnen bzw. Präsidenten einer Bundespolizeidirektion?
An welche Standorte ist die GSG9 aktuell stationiert, und welche Planung gibt es hinsichtlich zusätzlicher Standorte wie der Schmidt-Knobelsdorf-Kaserne in Berlin-Spandau (vgl. DER TAGESSPIEGEL, 23. März 2018, „GSG9 landet erst in fünf bis sieben Jahren in Spandau“), beziehungsweise wann werden diese zusätzlichen Standorte nach aktuellem Planungsstand realisiert?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Mitteilung der Bundespolizeidirektion München an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof kurz vor der für den 8. April 2019 angesetzten Verhandlung eines Verfahrens aufgrund einer Klage wegen einer verdachtsunabhängigen Kontrolle durch die Bundespolizei Anfang Januar 2014 in einem Zug zwischen Kempten und München für die zukünftige Durchführung von verdachtsunabhängigen Kontrolle durch die Bundespolizei insgesamt (vgl. www.migazin.de/2019/04/11/einsicht-jahren-bundespolizei-gerichtstermin-racial/?utm_source=wysija&utm_medium=email&utm_campaign=MiGAZIN+Newsletter)?
Wird die Bundesregierung den Erlass zur Anwendung von § 23 Absatz 1 Nummer 3 des Bundespolizeigesetzes insbesondere dessen Buchstabe b nach Buchstabe c im Sinne der Frage 3 für die Durchführung anlassloser Kontrollen überarbeiten?
Wie viele Aus- und Fortbildungsplätze plant die Bundesregierung in den Jahren 2020 und 2024 insgesamt vorzuhalten, und auf welche Bundespolizeiaus- und Fortbildungszentren verteilen sich diese (bitte nach Jahr, Aus- und Fortbildungszentren aufschlüsseln)?
Inwiefern plant die Bundesregierung insbesondere den geplanten Rückgang von Aus- und Fortbildungsplätzen beim Bundespolizeiaus- und Fortbildungszentrum Bamberg (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 23 der Abgeordneten Lisa Badum auf Bundestagsdrucksache 19/8806) auszugleichen?
Wie viele Planstellen bei der Bundespolizeidirektion 11 sind aktuell besetzt, und welche Stellenzahl sieht die Personalplanung der nächsten drei Jahre für die Bundespolizeidirektion 11 vor?
Wie viele Dienstposten sind bei der Bundespolizei aktuell ausschließlich oder überwiegend mit der Bekämpfung der verschiedenen Phänomenbereiche Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) befasst, und wie hat sich diese Zahl seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Situation und Planungen bei der Bundespolizei 2018“ auf Bundestagsdrucksache 19/3932 verändert (bitte nach Möglichkeit nach Phänomenbereichen aufschlüsseln)?
Inwiefern werden im Rahmen von § 15 der Bundespolizei-Laufbahnverordnung externe Studienleistungen anerkannt, die bei
a) Länderpolizeien,
b) Polizeien im Ausland oder
c) nicht polizeilichen Hochschulen
erworben worden sind?
Inwiefern führen externe Studienleistungen zu einer Verkürzung des Studiums nach § 46 Absatz 3 Satz 2 der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei, die bei
a) Länderpolizeien,
b) Polizeien im Ausland oder
c) nicht polizeilichen Hochschulen
erbracht worden sind?
Inwiefern plant die Bundesregierung die Anerkennungspraxis gemäß ihrer Antworten zu den Fragen 9 und 10 in absehbarer Zeit zu ändern?
Mit welchem Ergebnis wurde die Prüfung der Frage, welche Rolle die Bundespolizei im Rahmen einer aktiven Cyber-Abwehr übernehmen soll, durch die Bundesregierung (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Situation und Planungen bei der Bundespolizei 2018 auf Bundestagsdrucksache 19/3932) abgeschlossen, und falls die Prüfung noch nicht abgeschlossen sein sollte, wie ist deren Stand, und welche Faktoren berücksichtigt die Bundesregierung im Rahmen dieser Prüfung?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für ihre Zusammenarbeit mit der 2018 gegründeten Bayrischen Grenzpolizei bei der Durchführung von Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze aus dem Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2018 – Az.:1 BvR 142/15 – zur sog. automatischen KfZ-Kennzeichenkontrolle, in der das Gericht in Bezug auf das Bayrische Polizeiaufgabengesetz feststellte: „Soweit Kennzeichenkontrollen zur Verhütung oder Unterbindung der unerlaubten Überschreitung der Landesgrenze geregelt werden, verstößt Artikel 33 Absatz 2 Satz 2 bis 5, Artikel 13 Absatz 1 Nummer 5 BayPAG gegen die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Grenzschutz aus Artikel 73 Absatz 1 Nummer 5 GG“?
Wie bewertet die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der unter www.komm-zur-bundespolizei.de/info-polizeiaerztliche-untersuchung (aufgerufen am 17. April 2018) genannten Ausschlussgründe, insbesondere hinsichtlich von chronischen Infektionen durch HI-Viren, dass durch eine moderne und effektive antivirale Therapie eine vollständige Kontrolle der Virusreplikation erreicht werden kann, so dass im peripheren Blut keine HI-Viren mehr nachweisbar sind, was zu einer normalen berufliche Belastbarkeit und einer vollständigen Reduktion der Wahrscheinlichkeit einer Übertragung (Transmission) führt (vgl. Votum des Wehrmedizinischen Beirates zum 3. Thema der Sitzungsperiode 2016/17, Einstufung von HIV-infizierten ohne Krankheitszeichen bei der Einstellung, Dienstzeitverlängerung und Übernahme in den Status „Berufssoldat bzw. Berufssoldatin“)?
Hält die Bundesregierung aktuell Änderungen des Bundespolizeigesetzes für erforderlich, und wenn ja,
a) in welchen Bereichen und
b) aus welchen Gründen?
Wie viele Waffenverbotszonen wurden auf Grundlage von § 1 Absatz 2 in Verbindung mit den §§ 3, 14 und 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes in den letzten zwölf Monaten eingerichtet (bitte nach Ort und Dauer aufschlüsseln)?
Inwiefern werden Reisende, die ihre Bahnfahrt an einem Bahnhof ohne eingerichtete Waffenverbotszone gemäß Frage 16 beginnen, nach Kenntnis der Bundesregierung über eine Waffenverbotszone am Ziel- oder Umsteigebahnhof informiert?
In wie vielen Fällen wurden in den letzten zwölf Monaten seitens der Bundespolizei Messer zur waffenrechtlichen Einordnung nach dem Waffengesetz an das Bundeskriminalamt geschickt, und wie viele dieser Fälle standen im Zusammenhang mit Kontrollen in einer Waffenverbotszone gemäß Frage 16?
Inwiefern sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen bei Kontrollen im Rahmen von Waffenverbotszonen gemäß Frage 16 die Frage der Glaubhaftmachung eines beruflichen Grundes für das Mitführen eines Messers oder die Glaubhaftmachung eines Mitführens zum häuslichen Gebrauch nicht vor Ort einvernehmlich geklärt wurde?
Wie viele Fankundige Beamte (FKB) sind aktuell bei der Bundespolizei im Einsatz (bitte nach Dienststellen aufschlüsseln)?
Plant die Bundespolizei, in Zukunft mehr FKB einzusetzen?
Welche Aus- und Fortbildungsangebote gibt es bei der Bundespolizei für FKB?
Wie viele Eingaben sind im Jahr 2018 insgesamt und im Jahr 2019 bisher
a) bei der Vertrauensstelle der Bundespolizei eingegangen, und
b) wie viele Personen haben sich (schriftlich oder in anderer Weise) an die Vertrauensstelle der Bundespolizei gewandt, und
c) in wie vielen Fällen wünschte die Petentin oder der Petent eine vertrauliche Behandlung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Eingaben gemäß Frage 23 betrafen
a) Personalangelegenheiten,
b) Sachverhalte mit möglicher disziplinarrechtlicher Relevanz und
c) Sachverhalte mit möglicher strafrechtlicher Relevanz (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Mitte-Studien 2018/2019 (www.fes.de/forumberlin/gegen-rechtsextremismus/mitte-studie/)
a) hinsichtlich der Möglichkeit, dass in der Studie als häufig erkannte Überzeugungen auch bei Beschäftigten der Bundespolizei zu finden sein könnten und
b) hinsichtlich der in der Studie festgestellten Häufigkeit rassistischer Äußerungen für die Bundespolizei?
Inwiefern werden bei der Bundespolizei rassistische oder andere für die Dienstausübung relevante problematische Äußerungen von Beschäftigten statistisch erfasst?