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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Datenzugang zu Social-Media-Plattformen für Forschungszwecke

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

03.06.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1017715.05.2019

Datenzugang zu Social-Media-Plattformen für Forschungszwecke

der Abgeordneten Dr. Anna Christmann, Dr. Konstantin von Notz, Kai Gehring, Tabea Rößner, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner, Erhard Grundl, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Dr. Danyal Bayaz, Monika Lazar und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bewusste Desinformation, intransparente Diskursverschiebungen mit Hilfe von Trollarmeen und Bots und die Wirkung von Microtargeting, auch und gerade für politische Werbung im Vorfeld von Wahlen und Referenden, sorgen weltweit für Schlagzeilen. Auf bestimmte Zielgruppen zugeschnittene und für andere Personengruppen nicht sichtbare Werbebotschaften, sog. Dark Ads, bieten den politischen Akteuren die Möglichkeit, sich in einer geschützten Öffentlichkeit ohne Kenntnis oder Erwiderungsmöglichkeit des politischen Gegners an eine Vielzahl von Personen zu richten. Die veränderten Nutzungsgewohnheiten (vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/285230/umfrage/aktive-nutzer-von-whatsappweltweit) zeigen einen Anstieg in der Nutzung von Messengerdiensten, die aufgrund der geschlossenen Öffentlichkeiten auch als „Dark Social“ bezeichnet werden (vgl. u. a. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Rechtspopulismus, Rechtsextremismus und Politische Desinformation im Netz“ auf Bundestagsdrucksache 19/2224).

Eine verbesserte Transparenz und systematische Analyse der Rolle von Social Media für unsere Demokratie und freiheitliche Gesellschaft, auch als Voraussetzung für Regulierung, ist nach Ansicht der Fragesteller insgesamt dringend nötig. Hier bleiben sowohl Unternehmen wie auch Gesetzgeber in der Pflicht. Bezüglich der Untersuchung der skizzierten Phänomene können aber auch Wissenschaft und Forschung einen wichtigen Beitrag leisten. Der Zugang der Wissenschaft zu belastbaren und vergleichbaren Zahlen und Datensätzen, um unter anderem die genannten Phänomene zu untersuchen, gestaltet sich jedoch schwierig. Gerade hinsichtlich der Frage nach der tatsächlichen Wirkung von intransparenten Einflussnahmen mit Hilfe von Dark Ads und Co. gehen die Meinungen in der Wissenschaft heute weit auseinander.

Debatten um Wahlmanipulation und gesteuerte Desinformationskampagnen haben zwischenzeitlich dazu geführt, dass Anbieter Datensätze nach eigenen Kriterien zusammenstellen und diese der Forschung zur Verfügung stellen. Dies ermöglicht allerdings keine umfassenden systematischen Analysen, die nach Auffassung der Fragesteller angesichts der steigenden Bedeutung für unsere Demokratie notwendig wären. Deshalb hat insbesondere die Europäische Kommission im Rahmen ihres Aktionsplans gegen Desinformation mit den großen Anbietern Facebook, Google und Twitter auf einen Verhaltenskodex hingewirkt, der die Bereitstellung eines datenschutzgerechten Zugangs zu Daten für Forscher vorsieht, um die Ausbreitung und die Auswirkungen von Desinformation nachzuvollziehen und besser zu verstehen (vgl. dazu aktuell http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-19-2174_de.htm).

Derzeit können die für eine systematische Analyse der öffentlichen Beiträge benötigten Datenpunkte (technische Daten, Reichweitendaten, Suchergebnisdaten, etc.) allerdings nur sehr begrenzt eingesehen werden (vgl. www.stiftung-nv.de/sites/default/files/blinde.fleck_.digitale.oeffentlichkeit.pdf). Auch Forschungsanalysen von Social-Media-Plattformen bewegen sich dabei grundsätzlich in einem rechtlichen Spannungsfeld, weil die überwiegende Mehrzahl der dabei untersuchten Daten rechtlich geschützte persönliche Informationen und Daten enthalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Von welchen Berichten und Evaluierungen mit welchem Inhalt öffentlicher Stellen im In- und Ausland hat die Bundesregierung Kenntnis, die Kooperationen von Wissenschaft und privaten Anbietern sozialer Netzwerke zum Zwecke des Datenzugangs für die Forschung thematisieren?

2

Von welchen Erhebungen und Analysen zur Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Daten sozialer Medien für die Wissenschaft mit welchem Aussagegehalt hat die Bundesregierung Kenntnis?

3

Welche Berichte, Erhebungen und Analysen haben die Bundesregierung oder die ihr nachgeordneten Behörden zur Frage des Informationszugangs auf Daten privater Social-Media-Plattformen für die Forschung seit 2013 in Auftrag gegeben?

4

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten nach gegenwärtiger Rechtslage für den Zugriff auf unternehmensseitig anfallende Datenarten von Social-Media-Plattformen zu Forschungszwecken, und plant die Bundesregierung gegenwärtig Veränderungen dieses rechtlichen Rahmens, um entsprechende Zugriffe zu erleichtern, und wenn ja, welche konkret, und wenn nein, warum nicht?

5

Welche Erkenntnisse hat das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte und im August 2017 gestartete Forschungsprojekt DORIAN (Desinformation aufdecken und bekämpfen) bislang im Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Aufdeckung von Desinformation und ihrer Urheber ergeben, und in welcher Weise plant die Bundesregierung die Berücksichtigung der Gesamtergebnisse dieses Forschungsprojekts?

6

Inwieweit und wann haben die Bundesregierung oder die ihr nachgeordneten Behörden die Plattformanbieter zur Frage des Informationszuganges für bestimmte Forschungszwecke (wenn ja, für welche) konsultiert, und falls ja, welche, und welche Antworten hat die Bundesregierung von wem darauf erhalten?

7

Inwieweit haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden, und unter welchen Voraussetzungen, Anbieter sozialer Netzwerke (wenn ja, welche) um Erlangung von allgemeinen Informationszugängen für andere behördliche Aufgaben (soweit ja, welche) nachgesucht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

8

Sollten nach Ansicht der Bundesregierung nicht dem Anwendungsbereich der Datenschutzgesetze unterfallende Daten sozialer Netzwerke wie beispielsweise Facebook, Twitter, Youtube, WhatsApp, Instagram und TikTok vor dem Hintergrund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung für wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung stehen, und wenn ja, welche Daten sollten dabei prioritär für welche konkreten Forschungszwecke zur Verfügung gestellt werden, und auf welchen Wegen, bzw. in welchen Formaten?

9

Sind die bislang rein freiwillig erfolgenden Datenveröffentlichungen der Anbieter im Hinblick auf Wahlmanipulationen und Desinformationskampagnen aus Sicht der Bundesregierung rechtlich wie tatsächlich ausreichend, und falls nein, warum nicht?

10

Welche regulatorischen Ansätze wie etwa Pflichtangaben von Social-Media-Plattformen zu geschalteter Wahlwerbung und Wahlbeeinflussung hat die Bundesregierung mit Blick auf den Zugang für Forscherinnen und Forscher evaluiert oder betrachtet?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Zugangsmöglichkeiten für Forscherinnen und Forscher zu Daten von Facebook über die Einrichtung Social Science One (https://socialscience.one), auch mit Blick auf die Abwesenheit einer solchen Einrichtung in Deutschland?

12

Welche regulatorischen Überlegungen gibt es seitens der Bundesregierung bereits, Anbieter sozialer Medien zur strukturellen Kooperation mit öffentlichen deutschen oder europäischen Forschungseinrichtungen zu verpflichten, oder aus welchen Gründen ist eine Initiative für derartige Kooperationen bislang von Seiten der Bundesregierung nicht geplant?

13

Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung auf europäischer Ebene, um einen einheitlichen rechtlichen Rahmen zur Nutzung von Daten sozialer Medien für die wissenschaftliche Forschung zu ermöglichen?

14

Welches Bundesministerium ist in der Bundesregierung federführend für den Zugang von öffentlich finanzierter Forschung zu Daten sozialer Medien zuständig, bzw. aus welchen Gründen gibt es keine solche Zuständigkeit?

15

Welche Initiativen sind von der Bundesregierung geplant, um im Rahmen der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen eine breitere Verwendung offener Schnittstellen bei Plattformanbietern für wissenschaftliche Zwecke zu befördern?

16

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung zum Austausch von Social-Media-Daten für die Forschung vor dem Hintergrund, dass für die Vergleichbarkeit von Studien und wissenschaftlichen Arbeiten eine gemeinsame Datengrundlage Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten ist, aber gleichzeitig die Nutzungsbedingungen der großen Plattformanbieter eine Weitergabe oder Veröffentlichung von Datensätzen untersagen, und welche konkreten Maßnahmen wurden bereits ergriffen?

17

Inwieweit hat die Bundesregierung auch vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Bedeutung und Transparenz auf dem Werbemarkt evaluiert, ob und welche Transparenzverpflichtungen für Abrufe und Klickzahlen benötigt werden, und hält die Bundesregierung hier Selbstverpflichtungen der Unternehmen für ausreichend?

18

Welchen Handlungsbedarf hat die Bundesregierung in Bezug auf die Intransparenz von politischer Werbung in sozialen Medien festgestellt, und welche konkreten Vorschläge wird sie dazu wann vorlegen?

19

Hält die Bundesregierung die in der kürzlich beschlossenen, neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie getroffene Regelung zu Data-Mining für Forschungszwecke für eine praktikable und ausreichende Regelung für die wissenschaftliche Praxis, und wie wird sie die Vorgabe der Richtlinie in nationales Recht umsetzen?

20

Welche Maßnahmen, insbesondere im Bereich technische Infrastrukturen, hat die Bundesregierung ergriffen, um die Erhebung und Verarbeitung großer Datenbestände aus sozialen Netzwerken für die Wissenschaft zu unterstützen?

21

Wie viele Professuren und Forschungsprojekte befassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland mit der Analyse politischer Debatten in den sozialen Medien mithilfe informationstechnologischer Methoden, und welche dieser Forschungsprojekte sind durch den Bund gefördert (bitte für jedes Forschungsprojekt Laufzeit, Finanzierungsumfang, Zielstellung und beteiligte Akteure angeben)?

22

Sieht die Bundesregierung einen gestiegenen Bedarf an interdisziplinärer Forschung im Bereich Politik- und Medienwissenschaft in Kombination mit Data-Science-Kenntnissen, und gibt es Initiativen, diesen Bedarf in Zukunft beispielsweise mit einem Teil der geplanten 100 KI-Professuren zu decken?

Berlin, den 6. Mai 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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