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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mittelvergabe beim Lausitz-Festival

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

03.06.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1020215.05.2019

Mittelvergabe beim Lausitz-Festival

der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Michael Theurer, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Deutsche Bundestag stellte dem Haushalt der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) im Haushaltsjahr 2018 4. Mio. Euro für die Durchführung des Lausitz-Festivals zur Verfügung. Ziel der Förderung ist die gezielte „Stärkung der Lausitzregion durch attraktive kulturelle Veranstaltungen“ (siehe Kommentierung der BKM zum Haushalt 2019, sog. blaues Buch, EP 0452, S. 99). Das Lausitz-Festival soll ab 2019 ein jährlich wiederkehrendes Kunstfestival in der Lausitzregion sein und insbesondere die „Potenziale der Region als identitätsstiftende Kernregion“ wiederentdecken und vermitteln.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Auf Grundlage welcher Kriterien bzw. Förderanforderungen hat die Bundesregierung der weiteren Vergabe der Fördermittel für das Lausitz-Festival durch die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen stattgegeben?

2

Fand nach Kenntnis der Bundesregierung eine Ausschreibung für die Trägerschaft des Lausitz-Festivals statt?

a) Wenn ja, wer hat diese Ausschreibung wann durchgeführt, und anhand welcher Förderkriterien und anhand welches Konzeptes, Zeit- und Finanzierungsplanes erhielt die Kulturservicegesellschaft mbH Görlitz den Zuschlag?

b) Wenn nein, warum nicht, und wie wurde die Trägerschaft bestimmt?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Zeitpunkt der Zustellung des Förder- bzw. Vergabeentscheides an die Kulturservicegesellschaft mbH Görlitz? Welcher Förderzeitraum wurde festgelegt?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, ob der Fördermittel- bzw. Vergabebescheid die konkrete Auflage beinhaltete, den ersten Teil des Festivals zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beginnen oder das Lausitz-Festival zu einem bestimmten Zeitpunkt durchgeführt bzw. beendet zu haben?

5

Enthält der Förderbescheid nach Kenntnis der Bundesregierung Auflagen bezüglich der vollständigen Verwendung der Mittel im Haushaltsjahr 2019 bzw. deren Übertragbarkeit auf nachfolgende Jahre?

6

In welchen weiteren Orten der Lausitz – außer Görlitz – werden von der Bundesregierung Projekte auf der Grundlage des Haushaltstitels „Lausitz-Festival“ gefördert (bitte detaillierte Auflistung darüber, welche Veranstaltungen in welcher Stadt bzw. Ortschaft gefördert werden, anführen)?

7

Welche Teilnehmer bzw. Ensembles konnten sich nach Kenntnis der Bundesregierung bis zu welchem Zeitpunkt für eine Teilnahme an dem Lausitz-Festival bewerben?

8

Wie viele Bewerbungen sind nach Informationen der Bundesregierung bei den Veranstaltern eingegangen?

9

Welche weiteren Veranstaltungen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Jahr im Rahmen des Lausitz-Festivals noch stattfinden?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnis über das Verfahren der Berufung des Intendanten des Lausitz-Festivals?

a) Gab es hierzu ein öffentliches Verfahren, bei dem auch Persönlichkeiten der Region berücksichtigt wurden?

b) Wenn nein, warum nicht?

11

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung ein Auswahlgremium zur Besetzung der künstlerischen Leitung des Lausitz-Festivals?

a) Wenn ja, mit welcher Besetzung?

b) Wenn nein, warum nicht?

c) Für welchen Zeitraum wurde der Intendant berufen?

12

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die bisher im April 2019 durchgeführten Maßnahmen – mit einem Budget von 1 Mio. Euro – evaluiert werden, um zu prüfen, ob der Zielsetzung des Festivals („Potenziale der Region als identitätsstiftende Kernregion“ wiederentdecken und vermitteln) damit entsprochen wurde?

13

Hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob neben dem eigenen Orchester des designierten Intendanten auch andere Klangkörper und Musikschaffende bzw. Künstler anderer Gattungen eingeladen wurden bzw. noch werden?

Berlin, den 8. Mai 2019

Christian Lindner und Fraktion

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