Umsetzung des Holzerlasses der Bundesregierung
der Abgeordneten Steffi Lemke, Lisa Badum, Dr. Bettina Hoffmann, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die globale Waldvernichtung ist eine der großen Bedrohungen der Gegenwart. Denn die Krisen unserer Zeit, das Artensterben und die Klimakrise, werden durch den Verlust von Wäldern weltweit befeuert (www.ipcc.ch/site/assets/uploads/2018/ 03/AR5-WGII_SPMgerman.pdf). Dabei sind Wälder als Kohlenstoffspeicher und vielfältige Lebensräume entscheidende Verbündete für den Klima- und Artenschutz. Doch statt wirksamen Waldschutz voranzutreiben, sind Wälder weltweit illegalem Raubbau, Übernutzung und Abholzung und den katastrophalen Auswirkungen der Klimakrise ausgesetzt. Laut der Naturschutzorganisation WWF wurden allein zwischen 1990 und 2015 durch Holzeinschlag und landwirtschaftliche Expansion 239 Millionen Hektar Naturwälder vernichtet und weitere 185 Millionen Hektar Wald degradiert. Dies entspricht in etwa der 21-fachen Größe der Bundesrepublik Deutschland (www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/ Publikationen-PDF/WWF-Waldbericht-2018.pdf). Und die Lage spitzt sich weiter zu: Trotz jahrzehntelanger Zielsetzungen der Staatengemeinschaft zum Natur- und Waldschutz, verzeichnet die FAO weiterhin einen jährlichen Waldverlust von 7,6 Millionen Hektar und in den vergangenen drei Jahren ist sogar eine Beschleunigung des Waldverlustes zu verzeichnen (http://ec.europa.eu/environment/ forests/pdf/feasibility_study_deforestation_kh0418199enn_main_report.pdf). Eine weitere Studie geht davon aus, dass im vergangenen Jahr weltweit 12 Millionen Hektar Tropenwald verloren gegangen sind (www.spiegel.de/wissenschaft/natur/ tropenwald-geht-weltweit-zurueck-a-1264313.html).
Die Zuspitzung der Klimakrise wird darüber hinaus eine weitere Belastung der Wälder zur Folge haben: Der Weltklimarat geht für viele Regionen der Welt durch die Erhitzung unserer Atmosphäre von einer erhöhten Baumsterblichkeit und einem damit verbundenen Waldsterben aus (www.ipcc.ch/site/assets/uploads/ 2018/03/AR5-WGII_SPMgerman.pdf).
Der illegale Holzeinschlag ist dabei von besonderer Brisanz und zu einem der gravierendsten transnationalen Verbrechen aufgestiegen mit zu befürchtenden Schäden in Höhe von bis zu 157 Mrd. US-Dollar (www.gfintegrity.org/ wpcontent/uploads/2017/03/Transnational_Crime-final-_exec-summary.pdf). Dabei zeigen Enthüllungen von Nichtregierungsorganisationen, wie dem World Wildlife Fund, Robin Wood oder Environmental Investigation Agency, immer wieder, dass illegales Holz und Holzprodukte weiterhin den Weg auf den europäischen und deutschen Markt finden (beispielhaft: https://eia-international.org/reports- mm/stateofcorruption/). Unter anderem deshalb ist aus Sicht der Fragesteller der europäische und deutsche Rechtsrahmen zum Schutz der internationalen Wälder gescheitert und zeigt dringenden Reformbedarf auf.
Die öffentliche Beschaffung hat hier aus Sicht der Fragesteller eine große Verantwortung. Die Bundesregierung scheint die Herausforderungen in Bezug auf den illegalen Raubbau und den internationalen Holzhandel längst erkannt und sich im Rahmen des Gemeinsamen Erlasses zur Beschaffung von Holzprodukten aus dem Jahr 2010 hohe Standards für die öffentliche Beschaffung gesetzt zu haben. In diesem wird vorgeschrieben das Holzprodukte, die durch die Bundesverwaltung beschafft werden, nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen müssen.
Aus Sicht der Fragesteller bietet der Holzerlass eine gute Chance, durch die relevanten Marktanteile der öffentlichen Beschaffung eine nennenswerte Verschiebung hin zu nachhaltiger Holzbewirtschaftung zu bewirken. Neun Jahre nach Verabschiedung des Holzerlasses müssten aus Sicht der Fragesteller die notwendigen Veränderungsprozesse innerhalb der Bundesverwaltung abgeschlossen sein und der Holzerlass vollumfänglich umgesetzt sein.
Doch die öffentliche Beschaffung kam im Fall der Sanierung der Gorch Fock in Kritik; hier steht die Legalität stark im Zweifel und Verbindungen zur organisierten Kriminalität liegen nahe.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Im Rahmen welcher nationaler, europäischer und internationaler Gesetze, Strategien, Verträge und Abkommen hat sich die Bundesregierung in welchem Zeitrahmen zum Schutz und Erhalt von Wäldern verpflichtet, und inwiefern wird die Bundesregierung diese Ziele erreichen (bitte nach Ziel bzw. Abkommen und Zielerreichung aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den jährlichen weltweiten Waldverlust von 1990 bis zum Jahr 2018, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die Erreichung international vereinbarter Abkommen zum Schutz der Wälder?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Anteil des illegalen Holzeinschlags am globalen Waldverlust seit dem Jahr 1990?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß von illegalem Holzeinschlag in Deutschland und Europa, und von welchen ökologischen und wirtschaftlichen Schäden geht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aus?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß und die Abläufe von illegalen Abholzungen in den rumänischen Karpaten, und inwieweit verletzen diese nach Einschätzung der Bundesregierung die europäischen Naturschutzrichtlinien?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über weiter stattfindende Abholzungen im Bialowieza Wald in Polen seit des Inkrafttretens eines Urteils des europäischen Gerichtshofes von April 2018, indem dieser einen sofortigen Abholzungsstopp fordert?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Holz- und Holzprodukte, die aus illegalen Abholzungen in Europa auf den deutschen Markt gelangt sind?
In welchem finanziellen Rahmen haben die Bundesbehörden seit Verabschiedung des Holzerlasses 2010 Holzprodukte gekauft (bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
Wie viel Prozent der durch die Bundesverwaltung beschaffenen Holzprodukte sind seit Verabschiedung des Holzerlasses von 2010 nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung?
Welche Holzmengen und mit welcher Zertifizierung (FSC, PEFC oder gleichwertige andere) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der öffentlichen Beschaffung seit 2010 beschafft (bitte auflisten)?
Aus welchen Gründen war es der Bundesverwaltung nicht möglich, die Beschaffung der Holzprodukte vollständig und nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung umzustellen, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um diese Umstellung zu fördern?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Marktanteil der öffentlichen Beschaffung im Bereich der Holzprodukte in den einzelnen Jahren seit dem Jahr 2010, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der möglichen Signalkraft einer vollständigen Umsetzung des Holzerlasses?
Sind der Bundesregierung, neben der Sanierung der Gorch Fock, weitere Fälle bekannt, in der eine Bundesbehörde bei der Beschaffung von Holzprodukten die Beschaffungsrichtlinie bzw. den Holzerlass nicht anwendete (Antwort auf die Schriftliche Frage 115 auf Bundestagsdrucksache 19/8434; bitte alle Fälle seit dem Jahr 2010 auflisten)?
Welche Konsequenzen hat das Missachten bzw. Nichtanwenden des Holzerlasses für Ämter der öffentlichen Beschaffung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass auf Bundestagsdrucksache18/5031 dargelegt wurde, dass der Beschaffungserlass für Holz für alle Bundesbehörden bindend sei?
Welche Schritte wurden seit dem Ende des Forschungsvorhabens „Statistik der öffentlichen Beschaffung in Deutschland – Grundlagen und Methodik“ im Jahr 2015 unternommen, um ein verlässliches System zu Monitoring und Statistik zur Überprüfung der öffentlichen Beschaffungsrichtlinie zu erreichen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5031)?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass das Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung des Holzerlasses ausreichend ist?
a) Wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung die Missachtung z. B. in dem Fall der Holzbeschaffung für die Gorch Fock?
b) Wenn nein, was wird die Bundesregierung tun, damit das Verfahren zur Überprüfung ausreicht und der Holzerlass ohne Ausnahmen zur Anwendung kommt?
Wie will die Bundesregierung das Verfahren verbessern, um den Nachweis erbringen zu können, dass die Anforderungen aus dem Beschaffungserlass tatsächlich umgesetzt wurden?