Einsatz des automatischen internationalen Informationsaustauschs über Finanzkonten gegen Steuerhinterziehung
der Abgeordneten Kay Gottschalk, Stefan Keuter, Albrecht Glaser, Franziska Gminder, Dr. Bruno Hollnagel und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Zahlreiche Staaten und Gebiete nehmen am automatischen internationalen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen teil. Im September 2018 haben sich bereits 102 Staaten bzw. Gebiete zum Austausch bekannt. In Deutschland wird er durch das Bundeszentralamt für Steuern abgewickelt. Für dessen Etablierung nach dem gemeinsamen OECD-Meldestandard CRS müssen die Daten an die Landesfinanzbehörden weitergeleitet werden und dort muss mit der Auswertung begonnen werden. Der Informationsaustausch aufgrund des gemeinsamen Meldestandards erfolgte erstmals zum September 2017 für den Meldezeitraum 2016. Die Daten sollten ab 2019 vom Bundeszentralamt für Steuern an die zuständigen Landesfinanzbehörden übersandt werden. Die systematische Auswertung der CRS-Daten soll bei den Landesfinanzbehörden erst 2020 beginnen, ein Abschluss für die jeweiligen Meldezeiträume ist nicht benannt. Der Umfang betrug zum 20. Juli 2018 rund 1,5 Millionen Datensätze mit einem Einkünftevolumen von 58 Mrd. Euro und Kontoständen von 85 Mrd. Euro. Die übersandten Daten sind Anhaltspunkt für die Veranlagung von Kapitalerträgen aus dem Ausland und Ausgangspunkt für weitere Prüfungen. Die Landesfinanzbehörden haben bereits jetzt vor der gesammelten Weiterleitung der Daten die Möglichkeit, Anfragen im Wege der Amtshilfe auf der Grundlage von § 111 der Abgabenordnung an das Bundeszentralamt für Steuern zu stellen (Bundestagsdrucksachen 19/3630 und 19/1438).
Die Bundesregierung bezeichnet den Informationsaustausch als einen Meilenstein für die Bekämpfung des grenzüberschreitenden Steuerbetruges und der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung. Bis zum Juli 2018 hatten Landesfinanzbehörden lediglich drei Vorabanfragen im Wege der Amtshilfe gestellt, um Daten aus dem CRS-Informationsaustausch zu erhalten (Bundestagsdrucksache 19/3630). Im Ergebnis sind nach Einschätzung der Fragesteller die seit 2017 durch den automatischen internationalen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen erhaltenen Millionen Datensätze mit einem Einkünfte- und Kontostandsvolumen in Milliardenhöhe, bis auf die vorgenannten drei Einzelfälle, nicht verwendet bzw. systematisch ausgewertet worden. Das Bundesministerium der Finanzen hat damit als vorgesetzte Dienstbehörde des Bundeszentralamts für Steuern die rechtzeitige, vollständige und gleichmäßige Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland nach Ansicht der Fragesteller bislang nicht sichergestellt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Was war die ursprüngliche Zeitplanung für die Aufbereitung, Weiterleitung und Auswertung der Datensätze, aufgeschlüsselt nach den konkreten Meilensteinen?
Welche Soll- bzw. Ist-Abweichungen gibt es bei diesen Meilensteinen für die einzelnen Meldezeiträume seit 2016?
Was sind die Meilensteine in der aktuellen Zeitplanung für die Jahre 2019 und 2020?
Wie viele Datensätze liegen derzeit beim Bundeszentralamt für Steuern mit welchem Einkünftevolumen und welcher Summe an Kontoständen vor, getrennt nach Meldezeiträumen?
Wie viele Steuerpflichtige verbergen sich hinter diesen Datensätzen, getrennt nach Meldezeiträumen?
Wie hoch ist der absolute und relative Anteil an manuell aufzubereitenden Datensätzen für jeden Meldezeitraum, und durch wen sollen diese Datensätze bis wann aufbereitet werden?
Werden die Auswertungen der Datensätze durchgehend für alle zurückliegenden Meldezeiträume ab 2016 vorgenommen?
In wie vielen Fällen sind von Landesfinanzbehörden bis heute Anfragen im Wege der Amtshilfe gestellt worden, und welche Mehrergebnisse sind dabei erzielt worden, getrennt nach Bundesländern, Meldezeiträumen und Steuerarten?
Bis wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die bisher vorliegenden Datensätze seitens der Landesfinanzbehörden systematisch ausgewertet worden sein, getrennt nach Meldezeiträumen?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die vollständige Auswertung dieser Daten jetzt und die rechtzeitige Auswertung künftig im Rahmen der Steuerauftragsverwaltung sicherzustellen?