Der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 und der Fall Anis Amri – Offene Fragen zur Verantwortung und etwaigen Fehler der Sicherheitsbehörden
der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 19. Dezember 2016 starben elf Besucher des Weihnachtsmarktes auf dem Berliner Breitscheidplatz durch einen terroristischen Anschlag, der von dem Tunesier Anis Amri durchgeführt wurde. Amri raste mit einem Lkw, dessen er sich zuvor bemächtigt hatte, in den Weihnachtsmarkt und riss viele Menschen mit sich. Zudem tötete er mit einem Kopfschuss den Lkw-Fahrer und mehr als 50 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt.
Der Attentäter wurde auf der Flucht in Italien von Polizeibeamten gestellt und bei einem Schusswechsel getötet. Drei Untersuchungsausschüsse, davon zwei in den Bundesländern Berlin und Nordrhein-Westfalen und der 1. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages haben seitdem ihre Arbeit aufgenommen und versuchen, die Geschehnisse rund um den Anschlag und den Attentäter und die Rolle der deutschen Sicherheitsbehörden in diesem Zusammenhang aufzuklären. In den Medien wird fast täglich zu neuen Erkenntnissen, Verwicklungen und möglichen weiteren Mittätern und Mitwissern berichtet.
Die Bundesregierung tut sich aus Sicht der Fragesteller schwer damit, die Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses rückhaltlos zu unterstützen. So werden Akten teilweise bis zur Unkenntlichkeit geschwärzt, erheblich verzögert geliefert und es wurde dem Ausschuss verweigert, wichtige Zeugen laden zu können. Die Oppositionsfraktionen mussten deswegen wiederholt den Klageweg beschreiten. Die Hinterbliebenen der Opfer des Anschlages fordern in einem Brief an die Bundestagsfraktionen, dass die Bundesregierung endlich für umfassende Transparenz sorgen muss und sich nicht länger der Aufklärung in den Weg stellen darf. Dass bei den Hinterbliebenen laut ihres Briefes der Eindruck einer Blockadehaltung der Bundesregierung entstanden ist, deren Motive unklar sind und ihr Vertrauen in die Glaubwürdigkeit der Vertreterinnen und Vertreter der staatlichen Institutionen stark beeinträchtigt, ist nach Ansicht der Fragesteller alarmierend.
Trotz der stetigen und intensiven Befragung von Zeugen im Untersuchungsausschuss ist die Kenntnis der Bundesregierung in ihrer Gesamtheit zu den untenstehenden Fragen nach wie vor offen.
Vor diesem Hintergrund erwartet die fragestellende Fraktion eine vollständige Beantwortung der nachfolgenden Fragen, die dem umfassenden Aufklärungsanspruch nicht nur der Hinterbliebenen sondern der ganzen Öffentlichkeit Rechnung trägt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Inwiefern entspricht die aktuell auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat befindliche Chronologie „Behördenhandeln um die Person des Attentäters vom Breitscheidplatz Anis Amri“ vom 15. Februar 2017 noch dem aktuellen Stand der Erkenntnisse der Bundesregierung sowie all ihrer nachgeordneten Behörden, und wenn nein, welche Ergänzungen müssen vorgenommen werden?
Inwiefern plant die Bundesregierung eine Aktualisierung der Chronologie?
Inwiefern gab es nach Kenntnis der Bundesregierung unterhalb der Ebene der Arbeitsgruppe des GTAZ auch im Kontext Anis Amri Besprechungen zu bestimmten Ermittlungs- oder Fallkomplexen, die nicht als offizielle GTAZ-Sitzungen eingestuft wurden (bitte Anzahl, Datum, Teilnehmer und Protokolle bzw. Abstimmungsergebnisse der jeweiligen Sitzung bzw. Sitzungen auflisten)?
Für welche Bundesbehörden und welche Landesbehörden hat das Bundesamt für Verfassungsschutz in den letzten fünf Jahren (2014 bis 2019) wie viele Behördenzeugnisse ausgestellt (bitte nach Jahren und Behörden aufschlüsseln)?
Welche Erlasse und/oder Dienstanweisungen bestehen insbesondere beim Bundesamt für Verfassungsschutz und beim Bundeskriminalamt zu der Erstellung von Behördenzeugnissen (bitte konkrete Anweisung bzw. konkreten Erlass bezeichnen)?
Wann war Anis Amri (bitte auch alle bekannten Aliasidentitäten berücksichtigen) – wenn auch nur mittelbar oder am Rande – zum ersten Mal Thema einer Besprechung im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum?
Welche US-Sicherheitsbehörden (wie etwa das FBI) übermittelten deutschen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung wann (u. a. Ende 2016) Informationen über durch sie überwachten Telekommunikationsverkehr in bzw. aus Berlin bzw. Teile daraus, insbesondere mit Bezügen zu Anis Amri (bitte auch alle bekannten Aliasidentitäten berücksichtigen) vor und nach dessen Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über entsprechende Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen in bzw. aus Berlin durch US-Sicherheitsbehörden sowie Empfänger diesbezüglicher Informationsübermittlungen seit 2014?
Welche Ermittlungsmaßnahmen haben Bundessicherheitsbehörden mit welchem Ergebnis ergriffen, um die Herkunft der Schusswaffe „ERMA“ zu klären, die sich zeitweise im Besitz von Anis Amri befand und mit der der Lkw-Fahrer L. O. getötet wurde (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/article1845 28466/Erma-EP-552-Amri-und-der-NSU-nutzten-dasselbe-Pistolenmodell. html)?
a) Konnten auch frühere Besitzer ermittelt werden?
Wenn ja, waren eine bzw. einer oder mehrere von diesen den Sicherheitsbehörden bekannt, und wenn ja, wer bzw. welche (bitte nach Zeitraum des Besitzes und Behörde aufschlüsseln)?
b) Konnte der Weg der Waffe von der Produktion bis zur Inbesitznahme durch Anis Amri ermittelt werden?
Wenn ja, auf welche Weise, und wenn nein, warum nicht?
c) Wurden mögliche Zusammenhänge zwischen dieser Waffe und der Waffe gleicher Bauart bzw. Hersteller ermittelt, mit der die Polizeibeamtin Michelle Kiesewetter als mutmaßlich letztes Opfer der NSU-Mordserie erschossen wurde?
d) Ist man solchen Tatsachen und Auffälligkeiten nachgegangen bzw. hat man von Seiten des BKA entsprechende Schlussfolgerungen gezogen?
Wenn ja, in welcher Weise, und mit welchem Ergebnis?
Welche Ermittlungsmaßnahmen haben Bundessicherheitsbehörden ergriffen, um den abweichenden Auffindeort des Handys des Lkw-Fahrers L. O. am Berliner Lützowplatz aufzuklären (Vorläufiges Stenografisches Protokoll 19/47 1. Untersuchungsausschuss Seite 75 ff.)?
a) Konnte zweifelsfrei geklärt werden, ob Anis Amri mit dem Lkw am Fundort des Handys vorbeigefahren ist?
b) Wurde das Handy des ermordeten Lkw-Fahrers am Auffindeort abgelegt oder sprach die Auffindesituation dafür, dass es aus dem fahrenden Lkw geworfen wurde?
c) War das Handy beschädigt?
d) Befand sich an dem Handy oder an der Handyhülle auswertbares DNA-Material oder Fingerspuren?
e) Mit welchen Vergleichspersonen oder -proben oder -spuren wurden die an der Hülle oder dem Handy gefundenen Spuren im Sinne der Frage 10d abgeglichen?
f) Wurden Ermittlungen dergestalt durchgeführt, um die aus Sicht der Fragesteller doch sehr auffällige räumliche Nähe des Auffindeortes des Handys zu der Wohnung der Brüder A. und B. Y. M. in der K.-str. Berlin abzuklären?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
g) Kann ausgeschlossen werden, dass einer der Brüder M. das Handy am späteren Fundort abgelegt hat, nachdem er dort zuvor aus dem späteren Tat-Lkw ausgestiegen ist?
Wenn ja, aufgrund welcher ermittelten Tatsachen?
h) Wurde im oder am Tat-Lkw Spurenmaterial von einem der Brüder M. gefunden?
Wenn ja, welches, und wo genau?
i) Lag den Bundessicherheitsbehörden Spurenmaterial – z. B. DNA-Profil oder Finger- und Handflächenabdrücke – der Brüder M. für eine Auswertung oder einen Vergleich vor?
Wenn ja, welches Material, und woher stammte dieses, bzw. wann wurde dieses und aus welchem Grund genommen?
j) Welche Treffer zu welchen möglichen Mittätern oder Kontaktpersonen des Attentäters (sog. 121-Liste des Untersuchungsausschusses) – konnten bei dem Abgleich von Fingerspuren oder DNA-Material erzielt werden, welches am Tat-Lkw im Rahmen der Spurensicherung nach dem Anschlag festgestellt wurde?
k) Konnten im Rahmen der Spurensicherung am Tat-Lkw auch Spuren und Spurenmaterial (z. B. DNA, Fingerspuren) gesichert werden, welches keinen konkreten Personen zugeordnet werden konnte (wenn ja, bitte die genaue Bezeichnung und „Sicherungsort“ angeben)?
Lag den Bundessicherheitsbehörden zum Datum des Anschlages Spurenmaterial – z. B. DNA-Profil oder Finger- und Handflächenabdrücke – des Mitbeschuldigten B. B. A. vor?
Wenn ja, welches Material, und wann wurde dieses abgenommen?
a) Welche Spuren bzw. welches wo aufgefundene Spurenmaterial wurde mit dem von B. B. A. vorliegenden Spurenmaterial verglichen, und aus welchen Gründen?
b) Welche Ergebnisse traten dabei zu Tage?
c) Wann und in welchem Zusammenhang wurden bei B. B. A. zum letzten Mal eine DNA-Probe sowie Finger- und Handflächenabdrücke genommen, und nach welcher Rechtsgrundlage, und aus welchem Grund?
Wurde die VP-01 (VP = Vertrauens- oder Verbindungsperson), die Ende 2015 bzw. Anfang 2016 für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen in der Ermittlungskommission (EK) Ventum tätig war, zwischenzeitlich durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) oder eine andere Bundesbehörde als eigene VP „übernommen“ (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/ terroram-breitscheidplatz-in-berlin-der-fall-anis-amri-eine-bestandsaufnahme/23765 910.html)?
a) Wenn ja, durch welche Behörde wurde sie „übernommen“?
b) Wann wurde sie „übernommen“?
c) Ist sie ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell noch als VP tätig bzw. im Einsatz?
Wenn ja, für welche Behörde?
d) Hält sich die als VP-01 bekannte Person derzeit in Deutschland auf?
Gab es während ihres regelmäßigen Aufenthalts in Deutschland auch Auslandsaufenthalte, und wenn ja, wo, und wann?
e) Lebt die als VP-01 bekannte Person nach Kenntnis der Bundesregierung noch?
Ist die vom BfV eingesetzte VP, die 2016 u. a. auch in der Fussilet-Moschee eingesetzt war, aktuell noch im Einsatz (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/ plus181325970/Anschlag-Breitscheidplatz-Amri-und-und-der-Spitzel.html)?
a) Wenn ja, ist die VP immer noch im gleichen Phänomenbereich eingesetzt?
b) Werden oder wurden gegen die zuvor bezeichnete, vom BfV eingesetzte VP, die 2016 u. a. auch in der Fussilet-Moschee eingesetzt war, nach Kenntnis der Bundesregierung polizeiliche Ermittlungsverfahren durchgeführt, und wenn ja, um welche Verfahren handelt es sich, und wie ist der gegenwärtige Stand der Ermittlungsverfahren bzw. wann wurden sie abgeschlossen, und mit welchem Ergebnis (bitte genaue Bezeichnung des Gegenstandes der Ermittlungen sowie Bezeichnung der ermittelnden Behörden sowie Stand des jeweiligen Ermittlungsverfahrens angeben)?
c) Konnte diese VP auch Informationen zur Person M. A. Ch. (bitte auch bekannte Aliaspersonalien, unter denen er agierte, beachten) beschaffen?
d) Wenn ja, wann wurde diese VP ggf. von ihrer VP-Führung aktiv zu dieser Person befragt oder beauftragt, zu diesem Informationen zu beschaffen?
Wenn nein, warum nicht?
e) Wenn ja, wann wurde diese VP ggf. von ihrer VP-Führung aktiv zu dieser Person befragt oder beauftragt, zu diesem Informationen zu beschaffen?
Wenn nein, warum nicht?
f) Wenn ja, wann lieferte die VP diese Informationen, und was ist mit diesen Informationen geschehen?
g) Konnte diese VP auch Informationen zur Person C. B. (bitte auch bekannte Aliaspersonalien, unter denen er agierte, beachten) beschaffen?
Wenn nein, warum nicht?
h) Wenn ja, wann wurde diese VP ggf. von ihrer VP-Führung aktiv zu dieser Person befragt oder beauftragt, zu diesem Informationen zu beschaffen?
Wenn nein, warum nicht?
i) Wenn ja, wann lieferte die VP diese Informationen, und was ist mit diesen Informationen geschehen?
j) Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass M. A. Ch., C. B., H. A., E. C., S. D., I. A. (alias P. B.), S. A., B. B. A., S. H. H., R. K., F. H. und M. R. VPen, Quellen, Nachrichtenmittler, Informanten oder Ähnliches einer Landes- oder Bundesbehörde waren?
k) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber oder liegen den deutschen Sicherheitsbehörden Informationen darüber vor, dass eine der in Frage 13j bezeichneten Personen VP, Quelle, Nachrichtenmittler, Informant oder Ähnliches eines ausländischen Nachrichtendienstes (AND) oder einer anderen ausländischen Sicherheitsbehörde war?
Welche Erkenntnisse konnte die belgisch-französisch-deutsche Ermittlergruppe (vgl. DER SPIEGEL Nr. 17/20.4.2019, Artikel „Tarnname „Isma3el“) bisher zur Einbindung von M. A. Ch., C. B. und Anis Amri in europäische Terrornetzwerke gewinnen?
a) Mit wie viel Personal welcher Bundessicherheitsbehörden wird diese Ermittlergruppe unterstützt?
b) Bis wann ist der Einsatz dieser gemeinsamen Ermittlungsgruppe vorgesehen bzw. geplant?
c) Welche polizeilichen Observations- und Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen waren gegen die Personen M. A. Ch. und C. B. von Seiten deutscher Polizeibehörden angeordnet und wurden durchgeführt (bitte genaue Bezeichnung des Zeitraums, der anordnenden und ausführenden Dienststelle angeben)?
d) Welche polizeilichen Observations- und Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen waren nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die Personen M. A. Ch. und C. B. von Seiten an der Ermittlungsgruppe beteiligter ausländischer Polizeibehörden angeordnet und wurden durchgeführt (bitte genaue Bezeichnung des Zeitraums, der anordnenden und ausführenden Dienststelle angeben)?
e) Welche nachrichtendienstlichen Observations- und Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen und G-10-Maßnahmen waren gegen die Personen M. A. Ch. und C. B. von Seiten des BfV und/oder des Bundesnachrichtendienstes angeordnet und wurden durchgeführt (bitte genaue Bezeichnung des Zeitraums, der anordnenden und ausführenden Dienststelle angeben)?
f) Welche nachrichtendienstlichen Observations- und Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen waren nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die Personen M. A. Ch. und C. B. von Seiten an der Ermittlungsgruppe beteiligter ausländischer Nachrichtendienste angeordnet und wurden durchgeführt (bitte genaue Bezeichnung des Zeitraums, der anordnenden und ausführenden Dienststelle angeben)?
g) Inwiefern haben deutsche Sicherheitsbehörden im Kontext dieser Ermittlungsgruppe bereits Einblicke in beispielsweise Telekommunikationsüberwachungsprotokolle, Observationsvideos und sonstige Ermittlungsunterlagen von M. A. Ch. und C. B. genommen, und sind in diesen Bezüge zu Anis Amri und (wenn ja, welche) andere den Behörden bekannte Gefährder bzw. relevante Personen mit Bezug zu Anis Amri aufgefallen?
h) Wann und in welchem Zusammenhang sind je welcher Sicherheitsbehörde des Bundes das erste Mal die Namen M. A. Ch. und C. B. bekannt geworden?
i) Inwiefern haben die Erkenntnisse zu den Anschlagsplanungen M. A. Ch., C. B. und Anis Amris die Bewertung der Bundesregierung und der Bundessicherheitsbehörden in Bezug auf den Attentäter Anis Amri und dessen Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz verändert?
Wann und in welcher Weise hat sich die Spitze des Bundesinnenministeriums nach dem Anschlag am Berliner Breitscheidplatz mit einer möglichen Abschiebung von B. B. A. befasst?
a) Waren auch Spitzen anderer Bundesministerien oder der Bundesregierung in die Befassung eingebunden und beteiligt?
Wenn ja, wer, und ab wann, und in welchem Format?
b) Waren auch Spitzen von Landesministerien und Landesbehörden in die Befassung eingebunden und beteiligt?
Wenn ja, wer, und ab wann, und in welchem Format?
Welche IS-Kontakte des Attentäters Anis Amri in Libyen und Syrien sind der Bundesregierung bekannt (bitte einzeln nach Person und Zeitpunkt des ersten und letzten Kontakts auflisten)?
Trifft es nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu, dass B. B. A. nach seiner Abschiebung aus Deutschland im Februar 2017
a) in Tunesien zu acht Jahren Haft verurteilt wurde und seit Juli 2017 in Tunesien inhaftiert ist und
b) kurze Zeit nach seiner Inhaftierung wieder entlassen wurde und sich auf freiem Fuß befindet (vgl. Artikel in DIE ZEIT vom 15. März 2019, von Kai Biermann, Yassin Musharbash und Holger Stark: „Sitzt Amris Freund im Gefängnis?“)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum aktuellen Aufenthaltsort bzw. Aufenthaltsstatus des B. B. A.?
Ist der Bundesregierung oder einer Bundessicherheitsbehörde bekannt, ob B. B. A. Informant, Quelle, Nachrichtenmittler oder Mitarbeiter eines AND oder anderen ausländischen Sicherheitsbehörde war oder noch ist (vgl. Artikel im FOCUS vom 22. Februar 2019: „Regierung schob Amri-Vertrauten ab, um dessen Verwicklung in Attentat zu vertuschen“)?
a) Seit wann ist bzw. wurde dies der Bundesregierung bzw. einer Bundessicherheitsbehörde bekannt?
b) Wurde dies selbst ermittelt oder wurde dies durch Mitteilung eines AND oder einer anderen ausländischen Sicherheitsbehörde oder Regierungsstelle bekannt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob eine oder mehrere VP des Bundesamtes für Verfassungsschutz an einem sogenannten Weihnachtsseminar des A. W. im Deutschsprachigen Islamkreis Hildesheim e. V. (DIK Hildesheim) im Dezember 2015 zugegen waren, an dem u. a. auch Anis Amri teilgenommen hatte?
a) Wenn ja, war dieser Sachverhalt jemals Gegenstand einer Auswertung bzw. Nachbereitung innerhalb des BfV?
b) Wurden den vorbezeichneten VPen des BfV im Nachgang Lichtbilder zu Anis Amris vorgelegt, und wurden sie damit beauftragt, Erkenntnisse zu Anis Amri zu sammeln, insbesondere im Kontext von weiteren Veranstaltungen bzw. Seminaren im DIK Hildesheim?
c) Inwiefern haben diese VPen Erkenntnisse und Informationen zu Anis Amri an das BfV weitergeben können?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob eine oder mehrere VP des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei einem Seminar in der Al Medinah Moschee in Kassel zugegen waren, an dem u. a. auch Anis Amri teilgenommen hatte?
a) Wenn ja, war dieser Sachverhalt jemals Gegenstand einer Auswertung bzw. Nachbereitung innerhalb des BfV?
b) Wurde den vorbezeichneten VPen des BfV im Nachgang Lichtbilder zu Anis Amris vorgelegt, und wurden sie damit beauftragt, Erkenntnisse zu Anis Amri zu sammeln, insbesondere im Kontext von weiteren Veranstaltungen bzw. Seminaren in der Al Medinah Moschee?
c) Inwiefern haben diese VPen Erkenntnisse und Informationen zu Anis Amri an das BfV weitergeben können?
Wurde dem Bundeskriminalamt ein Hinweis vom Bundesamt für Verfassungsschutz zu einem möglichen Aufenthalt Anis Amris auf einem Parkplatz in Frankreich auf dessen Fluchtroute bekannt gemacht oder übermittelt, und wenn ja, wann, und durch wen beim BfV wurde dieser Hinweis zu welchem Zeitpunkt und auf welche Weise übermittelt, und durch wen beim BKA wurde dieser Hinweis zu welchem Zeitpunkt und auf welche Weise entgegengenommen (bitte die übermittelnde und entgegennehmende Stelle und Personen bitte genau bezeichnen; vgl. https://rp-online.de/politik/deutschland/ anis-amri-behoerden-gingen-hinweis-auf-fluechtenden-attentaeter-nicht-nach_ aid-38035293)?
a) Wie bewertet die Bundesregierung, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz laut eigenem Vermerk den Hinweis, der am 22. Dezember 2016 einging, erst am 27. Dezember 2016 – also nach Anis Amris Tod – weitergegeben haben soll?
b) Hat das BfV mit dieser verspäteten Weitergabe nach Auffassung der Bundesregierung die Fahndung nach dem Attentäter Anis Amri erschwert?
Wenn nein, warum nicht?
c) Inwiefern wäre es nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich gewesen, den Hinweis auf den Aufenthaltsort von Amri auch angesichts seiner Gefährlichkeit an ausländische Behörden weiterzugeben, und warum ist das unterblieben?
d) Inwiefern haben sich das Bundesamt für Verfassungsschutz oder eine andere deutsche Sicherheitsbehörde je nochmals mit dem Hinweisgeber zu Anis Amris möglichen Aufenthalt in Frankreich in Verbindung gesetzt – dieser hatte ja nachweislich seine Telefonnummer hinterlassen und um Rückruf gebeten –, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
e) Inwiefern hatte das BfV im Kontext der Flucht Anis Amris nach dem Anschlag Kontakt zu italienischen Sicherheitsbehörden, und ist ihm bekannt geworden, dass Anis Amri vorhatte, nach Mailand zu fliehen?
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei Anis Amri ein weiteres Mobiltelefon aufgefunden, als er bei einem Schusswechsel mit Angehörigen der Staatspolizei am 23. Dezember 2016 in Sesto San Giovanni getötet wurde?
a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung oder den Bundessicherheitsbehörden diesbezüglich vor?
b) Wurde mit den italienischen Behörden diesbezüglich Rücksprache gehalten?
Wenn ja, welche Behörde hat dies durchgeführt, und mit welchem Ergebnis?
c) Wurde dieses Mobiltelefon technisch ausgewertet?
Wenn ja, durch welche Behörde bzw. Dienststelle, und welche Ergebnisse konnten mit Blick auf mögliche Mittäter, Fluchthelfer, Unterstützer oder sonstige Kontaktpersonen von Anis Amri daraus gewonnen werden?
d) Hat nach Erkenntnissen der Bundesregierung E. C. Anis Amri bei seiner Flucht aus Berlin geholfen, z. B. ihn mittels seines Kfz aus Berlin verbracht?
Wenn ja, wohin genau?
Hat Anis Amri nach Erkenntnissen der Bundesregierung auf seiner Flucht „Zwischenstation“ im DIK Hildesheim gemacht, und wurde ihm dort geholfen?
Wenn ja, welcher Art waren diese Hilfeleistungen, und durch wen wurden sie getätigt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Entschädigungszahlungen in welcher Höhe bisher an die Familie und Hinterbliebenen des von Anis Amri ermordeten Lkw-Fahrers L. O. ausgezahlt wurden?
a) Wurde auch der Schaden an dem Lkw ersetzt bzw. wurde der Lkw ersetzt?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Was ist mit dem Wrack des Lkw genau passiert?
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, dass italienische Nachrichtendienste oder sonstige Sicherheitsbehörden wussten, dass Anis Amri auf seiner Flucht nach Sesto San Giovanni kommen würde?
a) Ist die Bundesregierung oder eine Bundessicherheitsbehörde diesbezüglich mit den italienischen Behörden in einen Austausch getreten?
b) Wenn ja, welche Behörde hat dies wann getan, und mit welchem Ergebnis?
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, dass die beiden „Carabinieri“, die sich bei der Kontrolle am 23. Dezember 2016 von Anis Amri am Bahnhof von Sesto San Giovanni einen Schusswechsel mit diesem lieferten und ihn dabei töteten, gezielt zum Bahnhof beordert wurden, um Anis Amri dort „abzufangen“?
Haben deutsche Sicherheitsbehörden konkrete Nachforschungen zu der Firma „O. L.“ und dem dort von L. O. am 16. Dezember 2016 im Rahmen eines „Spezialauftrages“ angenommenen Paketes (29KG) durchgeführt?
Wenn ja mit welchem Ergebnis (vgl. https://milano.corriere.it/cronaca/cards/ dalla-calibro-22-telefoninoi-misteri-fuga-solitaria-anis/strana-coincidenza. shtml?refresh_ce-cp)?
Wie schätzen die Bundesregierung und die Bundessicherheitsbehörden den Umstand ein, dass der Beladeort des von Anis Amri als Tatmittel für den Anschlag benutzten Lkw sich in unmittelbarer räumlicher Nähe (ca. 20 Gehminuten) zu dem Ort befand, an dem Anis Amri auf seiner Flucht bei einem Schusswechsel am 23. Dezember 2016 von italienischen Polizisten getötet wurde (vgl. Artikel vom 14. Juni 2018 in DER TAGESSPIEGEL, Maria Fiedler: „Der Fall Amri gibt immer neue Rätsel auf“)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen und Kontaktpersonen des Anis Amri
a) zur islamistischen Szene im Großraum Mailand,
b) zur islamistischen Szene in Frankreich,
c) zur islamistischen Szene in Belgien bzw.
d) zur organisierten Kriminalität oder anderen kriminellen Strukturen in Italien, Frankreich, Belgien und der Schweiz?