Auswirkungen des Eigentümerwechsels auf die Unabhängige Patientenberatung
der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Kordula Schulz-Asche, Dr. Bettina Hoffmann, Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Erhard Grundl, Ulle Schauws, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit Januar 2016 betreibt die UPD gGmbH, eine Tochtergesellschaft der Sanvartis GmbH, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD). Die fragestellende Fraktion hat sich seitdem bereits in mehreren Kleinen Anfragen an die Bundesregierung gewandt, um herauszufinden, wie es um die Unabhängigkeit der neuen UPD steht und wie sich die Beratungsqualität sowie die Beratungsstrukturen entwickelt haben (Bundestagsdrucksachen 18/7136, 18/9484 und 18/12182).
Im September 2018 wurde bekannt, dass ein Eigentümerwechsel der UPD stattgefunden hat. Die UPD gGmbH, die Mutterfirma Sanvartis und die Sanvartis Group wurde an die Careforce Sanvartis Holding GmbH, ein Unternehmen, das auch für die pharmazeutische Industrie tätig ist, verkauft. Aufsetzend auf den Eigentümerwechsel und den darauf folgenden Berichterstattungen, in denen sowohl über überhöhte Kosten für Softwarelizenzen, die die UPD an die Sanvartis GmbH zahlt, als auch von Qualitätsmängeln bei Informationen auf der Homepage die Rede war (vgl. www.aerzteblatt.de/nachrichten/98508/Beratungs-und-Transparenzdefizit-bei-Unabhaengiger-Patientenberatung), will die fragestellende Fraktion nun Auskunft über die Entwicklungen seit dem Eigentümerwechsel bekommen, die Haltung der Bundesregierung zu den in der öffentlichen Berichterstattung vielfach erhobenen Vorwürfen zur Unabhängigkeit der UPD, der mangelnden Transparenz über die Mittelverwendung sowie der Verschlechterung der Beratungsqualität (www.aerzteblatt.de/nachrichten/101234/Kritik-an-UPD-nichtentkraeftet) erfahren und darüber informiert werden, welche Konsequenzen aus diesen Entwicklungen bisher gezogen wurden
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung seit 2013 bis heute über
- a) die Anzahl der Patientinnen und Patienten, die sich an die UPD wenden,
- b) die Anzahl an Beratungstätigkeiten (bitte nach telefonischem Kontakt und persönlichen Vor-Ort-Gesprächen sowie nach Anzahl der Beratungen nach Orten bzw. Regionen und nach Anzahl der beratenen Patientinnen und Patienten aufschlüsseln),
- c) die durchschnittlichen Dauer der Beratungen,
- d) die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten bei der Beratungsqualität und die durchschnittlichen Kosten pro Beratungsgespräch (bitte nach Anzahl der Beratungen x Beratungsdauer im Verhältnis zur Gesamtfördersumme angeben)?
2. Welche Auswirkungen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die umfangreiche und kritische Berichterstattung über die UPD seit dem Eigentümerwechsel auf
- a) die Strukturen innerhalb der UPD,
- b) das Ansehen der UPD,
- c) die Beratungsanzahl und Anzahl an Patientinnen und Patienten, die sich an die UPD wenden?
3. Inwieweit und in welcher Weise ist die Bundesregierung konkret den in den Medienberichten erhobenen Vorwürfen und Bedenken (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) gegenüber der Sanvartis GmbH bzw. Careforce GmbH nachgegangen?
4. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den von den wissenschaftlichen Mitgliedern des Beirats der UPD angemerkten Qualitätsmängeln bei den medizinischen Informationen auf der Homepage der UPD (vgl. www.sueddeutsche.de/gesundheit/medizin-offizielle-patientenberatungfuehrt-hilfesuchende-in-die-irre-1.4147159)?
- b) Welche strukturellen Gründe sieht die Bundesregierung für diese Qualitätsmängel?
- c) Welche Maßnahmen sind der Bundesregierung bekannt, die ergriffen worden sind, um diese Qualitätsmängel zu beheben?
- d) Sind nach Ansicht der Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Behebung der Qualitätsmängel nötig? Wenn ja, welche?
5. a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten nach Kenntnisse der Bundesregierung für die UPD, und wie hat sich seit dem Eigentümerwechsel die Anzahl insgesamt sowie die Einstellungen von Personal und Kündigungen entwickelt (bitte in absoluten Zahlen und nach Abteilungen seit 2016 angeben)?
- b) Ist der Bundesregierung darüber hinaus bekannt, ob es in der UPD einen vermehrten Personalwechsel oder Personalrückgang im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr 2017 gegeben hat? Wenn ja, welche Gründe sieht sie für diese Entwicklungen?
6. a) Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung Patientendaten bei der UPD erhoben und ausgewertet?
- b) In welcher Form und in welchem Umfang liegen nach Kenntnis der Bundesregierung diese Daten als unverschlüsselte Rohdaten vor?
- c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen an die bei den Beratungsgesprächen erhobenen sensiblen Patientendaten?
- d) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung überprüft, ob die datenschutzrechtlichen Anforderungen im Umgang mit den bei den Beratungsgesprächen erhobenen sensiblen Patientendaten eingehalten werden?
- e) Kann die Bundesregierung zusichern, dass die Daten nur für die für die Beratung relevanten Zwecke genutzt werden?
- f) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Patientendaten ausschließlich der UPD und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einsehbar, oder haben auch die Sanvartis GmbH oder die Careforce GmbH Zugriff auf die Daten?
- g) Wo werden nach Kenntnis der Bundesregierung die erhobenen Daten der Patientinnen und Patienten gespeichert?
- h) Nach welcher Frist werden die bei den Gesprächen erhobenen Daten der Patientinnen und Patienten nach Kenntnis der Bundesregierung von den jeweiligen Servern wieder gelöscht?
7. a) Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Patientendaten für den jährlich zu veröffentlichenden Patientenmonitor kategorisiert, codiert und ausgewertet, und wer hat die neue Codierung entwickelt und eingeführt?
- b) Welche Maßnahmen der Qualitätssicherung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Codierung berücksichtigt?
- c) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Kategorie „psychosozialer Beratungsbedarf“ nicht mehr erhoben wird, und wenn ja, welche Gründe sind der Bundesregierung dafür bekannt?
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand der Überprüfung der Fördervereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) und der Sanvartis GmbH durch den Bundesrechnungshof, und wann wird mit einem ersten Ergebnis zu rechnen sein?
9. a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung von Prof. Dr. Ingo Heberlein, nach der die Unabhängigkeit der UPD seit Vergabe an die Sanvartis GmbH nicht mehr gegeben sein kann (vgl. Prof. Dr. Ingo Heberlein, SGB V und Interessenkollisionen – Konflikt mit dem Kartellvergaberecht, Die Sozialgerichtsbarkeit 08.16, S. 426 – 433)?
- b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik des o. g. Sachverständigen, dass es nach der bereits umstrittenen Vergabe sogar noch zu deutlichen Verschlechterungen der Unabhängigkeit etwa durch den Beherrschungsvertrag der UPD durch die Sanvartis GmbH gekommen ist?
- c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Hintergründe der durch die neuen Eigentümer der Careforce GmbH angekündigten Aufkündigung des Beherrschungsvertrages, und wie beurteilt die Bundesregierung dies?
10. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass auf die durch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlte Förderung nach § 65 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) nunmehr Umsatzsteuer zu entrichten ist, die zuvor nicht in der Fördersumme der UPD berücksichtigt war?
11. a) Wenn nunmehr Umsatzsteuer zu entrichten ist, worin sieht die Bundesregierung die Vorzüge der vom damaligen Patientenbeauftragten einvernehmlich mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen getragenen Vergabeentscheidung an ein privatwirtschaftliches Unternehmen?
- b) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der fragestellenden Fraktion, dass in der Rückschau die Vergabeentscheidung zugunsten eines privatwirtschaftlichen Unternehmens dazu geführt hat, dass trotz einer gesetzlich erhöhten Fördersumme effektiv weniger Geld für die Förderung der Patientenberatung zur Verfügung steht als bei der Vergabe an einen anderen Träger?
- c) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Fördermittel ausschließlich der Beratung zugutekommen und nicht für die Aufbringung einer Umsatzsteuer genutzt werden?
12. Wer trägt aus Sicht der Bundesregierung die politische Verantwortung für die – eine Umsatzbesteuerung der UPD-Förderung begünstigende – Vergabeentscheidung?
13. a) Welche politischen, juristischen und gesetzgeberischen Optionen bestehen nach Ansicht der Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die UPD zukünftig wieder in gemeinnütziger Form getragen wird?
- b) Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung bei den einzelnen denkbaren Regelungen (bitte nach Alt-Regelung, Stiftungsregelung, Anlehnung an § 140 f. und weitere Optionen aufschlüsseln)?
Berlin, den 14. Mai 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Fragen14
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung seit 2013 bis heute über
a) die Anzahl der Patientinnen und Patienten, die sich an die UPD wenden,
b) die Anzahl an Beratungstätigkeiten (bitte nach telefonischem Kontakt und persönlichen Vor-Ort-Gesprächen sowie nach Anzahl der Beratungen nach Orten bzw. Regionen und nach Anzahl der beratenen Patientinnen und Patienten aufschlüsseln),
c) die durchschnittlichen Dauer der Beratungen,
d) die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten bei der Beratungsqualität und die durchschnittlichen Kosten pro Beratungsgespräch (bitte nach Anzahl der Beratungen x Beratungsdauer im Verhältnis zur Gesamtfördersumme angeben)?
Welche Auswirkungen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die umfangreiche und kritische Berichterstattung über die UPD seit dem Eigentümerwechsel auf
a) die Strukturen innerhalb der UPD,
b) das Ansehen der UPD,
c) die Beratungsanzahl und Anzahl an Patientinnen und Patienten, die sich an die UPD wenden?
Inwieweit und in welcher Weise ist die Bundesregierung konkret den in den Medienberichten erhobenen Vorwürfen und Bedenken (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) gegenüber der Sanvartis GmbH bzw. Careforce GmbH nachgegangen?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den von den wissenschaftlichen Mitgliedern des Beirats der UPD angemerkten Qualitätsmängeln bei den medizinischen Informationen auf der Homepage der UPD (vgl. www.sueddeutsche.de/gesundheit/medizin-offizielle-patientenberatungfuehrt-hilfesuchende-in-die-irre-1.4147159)?
b) Welche strukturellen Gründe sieht die Bundesregierung für diese Qualitätsmängel?
c) Welche Maßnahmen sind der Bundesregierung bekannt, die ergriffen worden sind, um diese Qualitätsmängel zu beheben?
d) Sind nach Ansicht der Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Behebung der Qualitätsmängel nötig? Wenn ja, welche?
a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten nach Kenntnisse der Bundesregierung für die UPD, und wie hat sich seit dem Eigentümerwechsel die Anzahl insgesamt sowie die Einstellungen von Personal und Kündigungen entwickelt (bitte in absoluten Zahlen und nach Abteilungen seit 2016 angeben)?
b) Ist der Bundesregierung darüber hinaus bekannt, ob es in der UPD einen vermehrten Personalwechsel oder Personalrückgang im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr 2017 gegeben hat? Wenn ja, welche Gründe sieht sie für diese Entwicklungen?
a) Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung Patientendaten bei der UPD erhoben und ausgewertet?
b) In welcher Form und in welchem Umfang liegen nach Kenntnis der Bundesregierung diese Daten als unverschlüsselte Rohdaten vor?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen an die bei den Beratungsgesprächen erhobenen sensiblen Patientendaten?
d) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung überprüft, ob die datenschutzrechtlichen Anforderungen im Umgang mit den bei den Beratungsgesprächen erhobenen sensiblen Patientendaten eingehalten werden?
e) Kann die Bundesregierung zusichern, dass die Daten nur für die für die Beratung relevanten Zwecke genutzt werden?
f) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Patientendaten ausschließlich der UPD und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einsehbar, oder haben auch die Sanvartis GmbH oder die Careforce GmbH Zugriff auf die Daten?
g) Wo werden nach Kenntnis der Bundesregierung die erhobenen Daten der Patientinnen und Patienten gespeichert?
h) Nach welcher Frist werden die bei den Gesprächen erhobenen Daten der Patientinnen und Patienten nach Kenntnis der Bundesregierung von den jeweiligen Servern wieder gelöscht?
a) Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Patientendaten für den jährlich zu veröffentlichenden Patientenmonitor kategorisiert, codiert und ausgewertet, und wer hat die neue Codierung entwickelt und eingeführt?
b) Welche Maßnahmen der Qualitätssicherung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Codierung berücksichtigt?
c) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Kategorie „psychosozialer Beratungsbedarf“ nicht mehr erhoben wird, und wenn ja, welche Gründe sind der Bundesregierung dafür bekannt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand der Überprüfung der Fördervereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) und der Sanvartis GmbH durch den Bundesrechnungshof, und wann wird mit einem ersten Ergebnis zu rechnen sein?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung von Prof. Dr. Ingo Heberlein, nach der die Unabhängigkeit der UPD seit Vergabe an die Sanvartis GmbH nicht mehr gegeben sein kann (vgl. Prof. Dr. Ingo Heberlein, SGB V und Interessenkollisionen – Konflikt mit dem Kartellvergaberecht, Die Sozialgerichtsbarkeit 08.16, S. 426 – 433)?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik des o. g. Sachverständigen, dass es nach der bereits umstrittenen Vergabe sogar noch zu deutlichen Verschlechterungen der Unabhängigkeit etwa durch den Beherrschungsvertrag der UPD durch die Sanvartis GmbH gekommen ist?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Hintergründe der durch die neuen Eigentümer der Careforce GmbH angekündigten Aufkündigung des Beherrschungsvertrages, und wie beurteilt die Bundesregierung dies?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass auf die durch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlte Förderung nach § 65 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) nunmehr Umsatzsteuer zu entrichten ist, die zuvor nicht in der Fördersumme der UPD berücksichtigt war?
a) Wenn nunmehr Umsatzsteuer zu entrichten ist, worin sieht die Bundesregierung die Vorzüge der vom damaligen Patientenbeauftragten einvernehmlich mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen getragenen Vergabeentscheidung an ein privatwirtschaftliches Unternehmen?
b) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der fragestellenden Fraktion, dass in der Rückschau die Vergabeentscheidung zugunsten eines privatwirtschaftlichen Unternehmens dazu geführt hat, dass trotz einer gesetzlich erhöhten Fördersumme effektiv weniger Geld für die Förderung der Patientenberatung zur Verfügung steht als bei der Vergabe an einen anderen Träger?
c) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Fördermittel ausschließlich der Beratung zugutekommen und nicht für die Aufbringung einer Umsatzsteuer genutzt werden?
Wer trägt aus Sicht der Bundesregierung die politische Verantwortung für die – eine Umsatzbesteuerung der UPD-Förderung begünstigende – Vergabeentscheidung?
a) Welche politischen, juristischen und gesetzgeberischen Optionen bestehen nach Ansicht der Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die UPD zukünftig wieder in gemeinnütziger Form getragen wird?
b) Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung bei den einzelnen denkbaren Regelungen (bitte nach Alt-Regelung, Stiftungsregelung, Anlehnung an § 140 f. und weitere Optionen aufschlüsseln)?
Wer trägt aus Sicht der Bundesregierung die politische Verantwortung für die – eine Umsatzbesteuerung der UPD-Förderung begünstigende – Vergabeentscheidung?