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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aquatische und wasserabhängige Biodiversität

(insgesamt 45 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

05.07.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1048727.05.2019

Aquatische und wasserabhängige Biodiversität

der Abgeordneten Steffi Lemke, Harald Ebner, Dr. Bettina Hoffmann, Claudia Müller, Lisa Badum, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

„Ohwohl die Stand- und Fließgewässer nicht einmal ein Zehntausendstel des Wasservolumens der Erde beinhalten, leben in ihnen 12 Prozent aller bekannten Arten“ (www.ufz.de/index.php?de=36055). Doch viele dieser Gewässer sind in der Vergangenheit durch Eingriffe des Menschen, wie Wasserentnahmen, Wärmeeinleitungen, Baumaßnahmen wie z. B. Begradigungen oder Trockenlegungen, und durch die Einleitung von Schadstoffen, beeinträchtigt worden.

„Zwischen 1996 und 2011 gingen rund 40 Prozent aller Feuchtgebiete verloren – mehr als jeder andere Habitattyp“ (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/ 1410/publikationen/texte_24-2019_geo-6_hintergrund_final.pdf).

Mit dieser Zerstörung von wichtigen Ökosystemen geht ein großer Verlust an Biodiversität einher. Die industrielle Landwirtschaft, Bergbau, Kraftwerke und Industrieunternehmen sind hier verantwortlich. Der 6. Globale Umweltbericht geht von einem 81-prozentigen Verlust an Süßwasserarten aus (ebd.). Dabei haben intakte Süßwasser-Ökosysteme enorme Bedeutung auch für Menschen als Trinkwasserlieferanten, für Hochwasserschutz und Erholung (www.bfn.de/ themen/gewaesser-und-auenschutz.html).

Den Schutz der Biodiversität in Süßwasser-Ökosystemen thematisieren verschiedene Richtlinien der EU – die Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie, sowie die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihre Tochterrichtlinien. Deutschland hat sich auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene verpflichtet, die Artenvielfalt zu schützen und das Artensterben zu stoppen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen45

1

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Zustand und Entwicklung der aquatischen und wasserabhängigen Biodiversität in Deutschland vor (bitte nach Flora und Fauna, Oberflächengewässerarten, Ökosystem, auch am Beispiel einzelner Arten aufschlüsseln)?

Welches sind hier die wichtigen Ursachen der Entwicklung?

2

Geht die Bundesregierung von ähnlichen Ergebnissen in Deutschland aus zu denen in der EU: „The proportion of assessments which are unfavourable and deteriorating is particularly high for fish, molluscs and amphibians, all associated with wetlands and freshwater (rivers, lakes)“ (Commission Staff Working Document EU Assessment of progress in implementing the EU Biodiversity Strategy to 2020)?

3

Welche ökologischen Funktionen nimmt die Biodiversität in Oberflächengewässern nach Kenntnis der Bundesregierung ein?

4

Wie bewertet die Bundesregierung den Erhaltungszustand wildlebender Arten und natürliche Lebensräume in Süßwasser-Ökosystemen?

5

Welche zeitlichen Entwicklungen der Populationen der aquatischen und wasserabhängigen FFH-Arten in FFH-Gebieten sind der Bundesregierung bekannt?

6

Welche Situation und zeitliche Entwicklung der aquatischen und wasserabhängigen Biodiversität erkennt die Bundesregierung aus den Roten Listen?

7

Wie ist laut Kenntnis der Bundesregierung der allgemeine langfristige Trend für die bislang in den Roten Listen erfassten aquatischen und wasserabhängigen Arten?

Wie viele Arten haben langfristig einen rückläufigen Trend (bitte in Prozent und nach Artenzahl angeben)?

8

Wie ist laut Kenntnis der Bundesregierung der allgemeine kurzfristige Trend für alle bislang in den Roten Listen erfassten aquatischen und abhängige Arten?

Wie viele Arten haben kurzfristig einen rückläufigen Trend (bitte in Prozent und nach Artenzahl angeben)?

9

Welche überdurchschnittlichen Trends (lang- und kurzfristig) mit Blick auf ihre Rückläufigkeit bei einzelnen Arten sind der Bundesregierung bekannt (bitte Art und Trend aufführen)?

Welche aquatischen und wasserabhängigen Arten sind von extremen negativen Bestandstrends besonders betroffen?

In welchen Lebensräumen sind aquatische und wasserabhängige Arten besonders betroffen (bitte nach Lebensraum aufschlüsseln)?

10

Wie bewertet die Bundesregierung den Erhaltungszustand der heimischen Fische in Deutschland?

Wie viele Fischarten stehen auf der Roten Liste und gelten als gefährdet und ausgestorben (am Beispiel einzelner Arten)?

Worin sieht sie die Ursachen für diesen Zustand?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) formulierten Ziels „Der Bestand aller fischereilich bedeutsamen Arten ist dauerhaft gesichert. Die Schadstoffbelastung der Fische (zum Beispiel Aal) und Muscheln ist bis 2015 soweit reduziert, dass diese (wieder) uneingeschränkt genießbar sind“ (S. 35)?

Wie weit ist der dazugehörige Indikator bzw. sind die zugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt?

Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar?

Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels „Bis 2020 besitzen viele Flüsse wieder gute Badegewässerqualität. Der Bestand der für das jeweilige Fließgewässer charakteristischen Fischfauna ist dauerhaft gesichert“ (S. 35)?

Wie weit ist der dazugehörige Indikator bzw. sind die zugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt?

Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar?

Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen?

13

Wie bewertet die Bundesregierung den Erhaltungszustand von Wanderfischen (z. B. Stör, Aal, Lachs) in Deutschland, und welche Entwicklung sieht sie hier?

Worin sieht sie die Ursachen für die Entwicklung?

14

Welche weiteren Schutzmaßnahmen sieht die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass die Bestände des Lachses, nach Kenntnis der Fragesteller, trotz langjährigen intensiven Besatzes nicht weiter steigen, als erforderlich an, um aus eigener Reproduktion selbständig erhaltende Lachsbestände zu erreichen?

15

Welcher weiteren Artenhilfsprogramme sieht die Bundesregierung angesichts der Präsenz aquatischer und wasserabhängiger Arten in den Roten Listen als erforderlich an?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung den Erhaltungszustand von Unken, Fröschen und Kröten (bitte nach Art und Erhaltungszustand sowie Rückgang in absoluten Zahlen aufschlüsseln)?

Worin sieht sie die Ursachen?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung den Erhaltungszustand von Amphibien- FFH-Arten (bitte nach Art und Erhaltungszustand sowie Rückgang in absoluten Zahlen aufschlüsseln)?

Worin sieht sie die Ursachen?

18

Welche gezielte Schutzmaßnahmen oder Artenhilfsprogramme für Amphibien implementiert oder plant die Bundesregierung?

19

Wie bewertet die Bundesregierung den Zustand und die Bestandsentwicklung von Auen- und Gewässerbiotoptypen seit 2000 (bitte nach Biotoptyp und Gefährdungsstufe sowie nach verlorener Fläche in Hektar und in Prozent je Bundesland aufschlüsseln)?

20

Wie bewertet die Bundesregierung den Zustand und die Entwicklung der Ökosysteme naturnaher Binnengewässer einschließlich ihrer Nebenläufe von weniger als 10 km² Einzugsgebietsgröße und Seen von weniger als 0,5 km² Fläche, ihrer Uferzonen sowie der angrenzenden Grundwasserleiter und grundwasserabhängigen Landökosysteme?

Inwiefern hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der naturnahen Gewässer im Vergleich zum Jahr 2000 verändert?

21

Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung der Wasserläufe der sogenannten Kleingewässer von weniger als 10 km² Einzugsgebietsgröße und Seen von weniger als 0,5 km² Fläche für das Erreichen des guten ökologischen Zustands bzw. des „wasserseitig“ günstigen Erhaltungszustands bei denjenigen Wasserkörpern bzw. Natura-2000-Gebieten, die bisher an die EU-Kommission gemeldet wurden?

22

Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung und den Bestand typischer Auenarten wie der Stieleiche (Quercus robur), Gemeine Esche (Fraxinus exelcior) und Flatterulme (Ulmus laevis, Baum des Jahres 2019)?

Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um auenwaldtypische Arten zu fördern?

23

Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung einleiten, um den Erhaltungszustand von Auen zu verbessern?

Welche Schritte wird die Bundesregierung einleiten, um die Umsetzung der FFH-Richtlinie in den Bundesländern zum Schutz auentypischer Lebensraumtypen und Arten zu gewährleisten?

24

Wie bewertet die Bundesregierung das ökologische Potential sowie den ökologischen Zustand von Flüssen, und welche Bedeutung hat dies für die aquatische Biodiversität?

25

Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels „Bis 2015 ist entsprechend den Vorgaben der WRRL ein guter ökologischer und chemischer Zustand bzw. ökologisches Potenzial der Flüsse erreicht, die ökologische Durchgängigkeit ist wiederhergestellt“?

26

Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels „Bis 2020 verfügt der überwiegende Teil der Fließgewässer wieder über mehr natürliche Überflutungsräume“ (S. 35)?

a) Wie weit ist der dazugehörige Indikator bzw. sind die zugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt (bitte je Bundesland aufschlüsseln)?

b) Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 an den Bundeswasserstraßenabschnitten und in weiteren Gewässern im Eigentum des Bundes erreichen?

c) Welche Geld- und Personalmittel stehen für die Erreichung dieser Ziele auf Bundesebene zur Verfügung?

27

Welche Daten und Kenntnisse zur aktuellen Situation der aquatischen Biodiversität in Kleingewässern in Deutschland liegen der Bundesregierung vor?

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zum Verlust und zur Degradierung von Kleingewässern vor?

28

Welche aktuellen Erkenntnisse haben die Bundesregierung bzw. Institutionen des Bundes (Behörden, Forschungseinrichtungen etc.) zu Auswirkungen von Pestiziden auf die aquatische Biodiversität?

29

Sind der Bundesregierung ähnliche Untersuchungen, zu der aktuellen Untersuchung in Schweizer Bächen, in der pro Standort zwischen 71 und 89 Wirkstoffe (AQUA & GAS No 4 | 2019), die zusammen für die aquatischen Wirbellosen große Risiken darstellen, gefunden wurden, aus Deutschland bekannt, die eine ähnliche Situation nahelegen?

Falls nicht, wie soll diese Lücke in der Umweltüberwachung geschlossen werden?

Geht die Bundesregierung von ähnlichen Ergebnissen in Deutschland aus?

30

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Rückgang der Insekten im Bereich Binnengewässer vor?

31

Wie sieht die Bundesregierung die aquatische Biodiversität durch Einflüsse der Landwirtschaft insbesondere durch Nitrat bzw. zu hohe Nährstoffgehalte beeinflusst?

32

Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung des Bodenerosionseintrags von Feinsedimenten auf die aquatische Biodiversität, und welche Ursache sieht sie?

33

Wie sieht die Bundesregierung die aquatische Biodiversität durch andere Umweltschadstoffe (z. B. durch Verbrennung fossiler Energien), Mikroschadstoffe (Mikroplastik) und Spurenstoffe beeinflusst?

34

Welche finanziellen Ressourcen plant die Bundesregierung ein, um dem Problem der zu hohen externen (Nähr-)Stoffeinträge in Gewässer zu begegnen?

Für welche konkreten Maßnahmen werden diese Ressourcen vorrangig eingesetzt, um die Nährstoffeinträge in Gewässer weiter zu verringern?

35

Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung einleiten, um schädliche stoffliche Einflüsse auf die aquatische Biodiversität abzuwenden (z. B. Gesetzesanpassungen im Düngerecht, Chemikalienrecht, Verbotsregelungen etc.)?

36

Betrachtet die Bundesregierung Gewässerrandstreifen als effektives und effizientes Instrument, um Stoffeinträge zu verhindern?

Wenn ja, welche Breite von Uferrandstreifen (in Metern) betrachtet die Bundesregierung als mindestens notwendig, um schädliche Stoffeinträge effektiv zurückhalten zu können?

37

Welche Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf bedrohte Wanderfischarten sind der Bundesregierung bekannt?

38

Welche Auswirkungen des Schwallbetriebs von Wasserkraftwerken auf alle Flussfischarten sind der Bundesregierung bekannt?

39

Welche Kenntnisse zur Wirkung von interagierenden Stressoren auf die aquatische Biodiversität liegen der Bundesregierung vor?

40

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Wirkung multipler Stressoren auf die aquatische Biodiversität zunimmt?

41

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Wirkung multipler Stressoren auf die aquatische Biodiversität zu verringern?

42

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen von invasiven Arten auf die aquatische und wasserabhängige Biodiversität vor?

43

Welche Auswirkungen gebietsfremder Fisch- und Wirbellosenarten auf die Populationsgrößen autochthoner aquatischer Arten z. B. in Rhein und Donau sind der Bundesregierung und den Ländern bekannt?

44

Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung zur Verhinderung der bewussten Aussetzung z. B. durch Aquarianer, der fahrlässigen Einbringung z. B. durch Schifffahrt und der weiteren Ausbreitung gebietsfremder aquatischer und wasserabhängiger Arten in Deutschland (vgl. Aichi-Ziel – Aichi Biodiversity Target – 9)?

45

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen der Mahd von Wasserpflanzen auf die aquatische und wasserabhängige Biodiversität, den Rückhalt von Nährstoffen und die Emission von Treibhausgasen vor?

Berlin, den 7. Mai 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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