Wismut-Uranabbau und dadurch bedingte Erkrankungen ehemaliger Arbeiter
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Bettina Hoffmann, Maria Klein-Schmeink, Lisa Badum, Matthias Gastel, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ab dem Jahr 1946 wurde unter Leitung der sowjetischen Armee in Ostdeutschland mit der Uranerzförderung begonnen, um Uran für das sowjetische Atomwaffenprogramm zu gewinnen. Dabei waren die Arbeitsbedingungen laut Bundesregierung „schlecht“ und zumindest in der Anfangszeit wurden viele der Arbeiter sogar zwangsverpflichtet, vgl. Informationsbroschüre „20 Jahre Wismut GmbH“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/wimut.pdf?__blob= publicationFile&v=3).
Am 2. Oktober 2018 widmete sich im „Deutschlandfunk“ die Sendung „Der Fall Warta – Gerechtigkeit für einen toten Wismut-Kumpel“ ausführlich dem Komplex von Uranabbau-bedingten Berufserkrankungen ehemaliger Wismut-Arbeiter und Problemen bei der Anerkennung dieser Berufserkrankungen (vgl. w w w . deutschlandfunkkultur.de/der-fall-warta-gerechtigkeit-fuer-einen-toten-wismut- kumpel.3720.de.html?dram:article_id=425403).
Gegen Ende der Uranerz-Gewinnung waren laut o. g. Regierungsbroschüre noch knapp 28 000 Menschen bei der SDAG Wismut beschäftigt, zwischen 1946 und 1990 laut o. g. Deutschlandfunk-Sendung insgesamt eine halbe Million. Die Deutschlandfunk-Sendung wirft hinsichtlich der Anerkennung Uranabbau-bedingter Berufserkrankungen ehemaliger Wismut-Arbeiter aus Sicht der Fragesteller gravierende Fragen auf. Dies beginnt damit, dass anscheinend eine individuelle Dosiserfassung aufgrund fehlender Dosimeter für die Arbeiter nicht gegeben war. Darüber hinaus habe es weitere Lücken in der (non-individuellen) Erfassung der Radioaktivitätsbelastung gegeben, zudem Probleme bei der Bergwerks-Bewetterung.
Lücken bei Ermittlung bzw. Dokumentation der Radioaktivitätsbelastung rührten ferner daher, dass die Wismut-Betriebsgesellschaft vor 1989 Messresultate vernichtet habe, wie sich aus dem vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) und der Bergbau-Berufsgenossenschaft (BBG) herausgegebenen Forschungsbericht „Belastung durch ionisierende Strahlung im Uranerzbergbau der ehemaligen DDR“ ergebe. Dessen Abschlussbericht aus dem Jahr 1998, nach dem Hauptautor Frank Lehmann auch als „Lehmannstudie“ bezeichnet, hält fest: „In den Unterlagen der Wismut GmbH fanden sich für Uranerz-Tagebaue keine Ergebnisse von Radon- und Radon-Folgeprodukt- Messungen. Es kann angenommen werden, daß in den Tagebauen Culmitzsch und Lichtenberg einzelne Erhebungsmessungen erfolgten. Ergebnisse sind nicht verfügbar. Auch Unterlagen zu durchgeführten Staubmessungen sind nicht mehr zugängig, da diese vor 1989 der Kassation zugeführt wurden.“
Laut Deutschlandfunk-Sendung käme in jüngeren Jahren als Problem bei der Anerkennung von Berufserkrankungen ehemaliger Wismut-Bergarbeiter hinzu, dass die Berufsgenossenschaft auf Basis veralteter wissenschaftlicher Grundlagen arbeite.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ungefähr wie viele Personen insgesamt zum Uranabbau in der Wismut zeitweise zwangsverpflichtet waren?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und ggf. inwiefern und in welchem Zeitraum die Wismut-Arbeiter über die gesundheitlichen Gefahren des Uranabbaus in der Wismut nicht ausreichend aufgeklärt bzw. im Unklaren gelassen wurden?
Inwiefern waren die Arbeitsbedingungen beim Uranabbau in der Wismut nach Kenntnis der Bundesregierung konkret „schlecht“ (bitte möglichst vollständige und konkrete Angabe aller Probleme; vgl. die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Informationsbroschüre)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wann die im Uranabbau tätigen Wismut-Arbeiter erstmals über die gesundheitlichen Probleme des Uranabbaus, insbesondere die Belastung durch Radon und Radon-Folgeprodukte, offiziell aufgeklärt wurden?
Inwiefern erfolgte diese Aufklärung aus Sicht und nach Kenntnis der Bundesregierung
a) nach dem damaligen Stand von Wissenschaft und Technik oder
b) zumindest in noch ausreichendem Umfang oder
c) nur unvollständig bzw. unzureichend?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern sich die in der DDR für den Uranabbau in der Wismut geltenden Gesundheits- und Strahlenschutzvorschriften in der Zeit des Uranabbaus in der Wismut von den damaligen vergleichbaren Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland konkret unterschieden?
Inwiefern war aus Sicht und nach Kenntnis der Bundesregierung die Prävention oder Reduzierung der radiologischen Belastung der Wismut-Arbeiter beim Uranabbau nicht ausreichend, insbesondere die Prävention oder Reduzierung der Inkorporationsbelastung?
Inwiefern war aus Sicht und nach Kenntnis der Bundesregierung die Erfassung der radiologischen Belastung der Wismut-Arbeiter
a) lückenhaft und
b) nicht repräsentativ (bitte nach Erfassungsinstrumenten und Inkorporationsarten differenzieren)?
Ist der Bundesregierung der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte, von HVBG und BBG herausgegebene Forschungsbericht bekannt, und falls ja, welche wesentlichen Fehler, Lücken oder Einschränkungen enthält er aus Sicht der Bundesregierung?
Welche sind hinsichtlich der Fragen 8 und 9 die wesentlichen Erkenntnisgrundlagen der Bundesregierung, auf die sie sich stützen kann?
Inwiefern sind aus Sicht der Bundesregierung die ihr seit der Wiedervereinigung vorliegenden Erkenntnisgrundlagen lückenhaft?
Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung dazu, in welchem Ausmaß die Bewetterung beim Uranabbau in der Wismut ausgeschaltet wurde, ausfiel oder Defizite anderer Art aufwies?
Kann die Bundesregierung aufgrund eigener Erkenntnisse bestätigen, dass die Wismut-Betriebsgesellschaft vor dem oder bis zum Jahr 1989 Messresultate vernichtet hat, die in der Folgezeit besseren Aufschluss über die radiologische Belastung hätten liefern können (vgl. den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten, von HVBG und BBG herausgegebenen Forschungsbericht)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung noch Messwerte und Daten, die noch nicht ausgewertet sind, aber für die Beurteilung der Uranabbau-bedingten Radioaktivitätsbelastung ehemaliger Wismut-Arbeiter relevant sein könnten (ggf. bitte darlegen)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht ausgewertetes Aktenmaterial, noch nicht ausgewertete Unterlagenbestände etc., die betreffende Messwerte und Daten enthalten könnten?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob sich betreffende, noch unausgewertete Mess-Resultate in anderen Aktenbeständen ehemaliger DDR-Institutionen – insbesondere ehemaliger Staatssicherheitsbehörden –
a) befinden,
b) nicht befinden oder
c) befinden könnten?
Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, welche Atemrate für einen Hauer beim Uranabbau in der Wismut von der Berufsgenossenschaft „Rohstoffe und chemische Industrie“ (BG CRI) zugrunde gelegt wird?
Wann gab es nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich welche Änderungen der berufsgenossenschaftlichen Annahmen?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die internationale Fachkommission „International Commission on Radiological Protection“ (ICRP) im Jahr 2002 die ihres Erachtens hier anzunehmende Atemrate bei starker körperlicher Anstrengung verdoppelt hat von 1,5 m3 pro Stunde auf 3 m3 pro Stunde?
Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, mit welchem Umrechnungsfaktor von „Working Level Months“ (WLM) zu Millisievert (mSv) der Technische Dienst der Berufsgenossenschaft bei den Anerkennungsverfahren für Berufserkrankungen aufgrund ionisierender Strahlung rechnet (ggf. bitte angeben)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, schätzungsweise wie viele Menschen sich insgesamt um die Anerkennung einer Uranabbau-bedingten Berufserkrankung ehemaliger Wismutarbeiter
a) erfolgreich und
b) erfolglos bemüht haben, seien es ehemalige Wismutarbeiter selbst oder Hinterbliebene?