Kabinettsbeschluss „Eckpunkte zur Strukturförderung von Kohleregionen“
der Abgeordneten Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Lisa Badum, Stephan Kühn (Dresden), Claudia Müller, Kerstin Andreae, Matthias Gastel, Kai Gehring, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke, Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Bundeskabinett hat am 22. Mai 2019 Eckpunkte zur Strukturförderung von Kohleregionen vorgelegt. Die Vorschläge sind Arbeitsauftrag aus der Kohlekommission, welche Ende Januar 2019 der Bundesregierung ihr Ergebnis vorlegte.
Die Eckpunkte sehen vor, dass der Bund insgesamt bis zu 40 Mrd. Euro für die Weiterentwicklung der bisherigen Braunkohlereviere in der brandenburgischen und sächsischen Lausitz, in Nordrhein-Westfalen westlich von Köln und in Sachsen und Sachsen-Anhalt um Leipzig und Halle zur Verfügung stellt. Auch die Standorte besonders betroffener Steinkohlekraftwerke und das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt sollen eine Unterstützung erhalten.
Die Eckpunkte sehen die Vorbereitung eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen mit einer Vielzahl strukturwirksamer Maßnahmen vor. Herzstück des Gesetzes werden Finanzhilfen des Bundes an die Länder für bedeutende regionale Investitionen mit einem Gesamtwert von bis zu 14 Mrd. Euro sein. Darüber hinaus wird der Bund innerhalb einer Bund-Länder-Vereinbarung bis zu 26 Mrd. Euro für konkrete von den Ländern vorgeschlagene Projekte in den Kohleregionen aufwenden, um die Attraktivität der Standorte für die Menschen und für Unternehmen zu steigern. Der Bund wird seinen Anteil am Gesamtpaket insbesondere in die regionale und überregionale Verkehrsinfrastruktur, in die Ansiedlung von Forschungseinrichtungen und von Bundesbehörden investieren.
Um den Strukturwandel schnell beginnen zu können, sehen die Eckpunkte vor, dass mit einem Sofortprogramm Projektvorschläge der Länder im Rahmen bestehender Bundesprogramme umgesetzt werden. Der Bund stellt hierfür bis zu 240 Mio. Euro an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung.
Auf dieser Grundlage will die Bundesregierung einen Gesetzentwurf erstellen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen18
Werden die Finanzmittel in Höhe von 40 Mrd. Euro zusätzlich zu bereits bestehenden Finanzzusagen ausgezahlt oder in bereits bestehende Zusagen, wie etwa den Bundesverkehrswegeplan, integriert (bitte aufschlüsseln, welche Gelder bereits in bestehende Programme in welchem Zeitraum fließen sollen)?
Wann plant die die Bundesregierung, ihren Gesetzentwurf zur Strukturförderung der Kohleregionen vorzulegen?
Wann plant die Bundesregierung, ihren Gesetzentwurf zum Abschalten von Kohlekraftwerkskapazitäten vorzulegen?
Ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung die separat geplanten Entwürfe für das Braunkohle- bzw. Steinkohleausstiegsgesetz zeitgleich vorlegen wird (wenn nein, bitte begründen)?
Inwiefern plant die Bundesregierung die Finanzhilfen an die Kohleregionen an die Bedingung der Abschaltung von Kohlekraftwerkskapazitäten zu knüpfen? Auf welche Art und Weise plant die Bundesregierung dies sicherzustellen? Wenn die Bundesregierung dies nicht plant, aus welchen Gründen nicht?
Inwiefern sollen nach Ansicht der Bundesregierung die Kohleregionen den Strukturwandel mit eigenen Maßnahmen, die über die Erstellung der Leitbilder hinausgehen, in den Bereichen Klimaschutz, Energiewende, Verkehrswende und Zukunft der Arbeit unterstützen? Welche konkreten Ziele und konkreten Maßnahmen sind hier zwischen der Bundesregierung und den jeweiligen Landesregierungen vereinbart worden?
Welche Überlegungen zur zweiten Ausschreibungsrunde von 1,2 Gigawatt in Süddeutschland bis 2022 gibt es innerhalb der Bundesregierung, und wie sollen die „modifizierten Bedingungen“ konkret aussehen (s. Eckpunktepapier)?
Wird es sich bei diesen zusätzlichen Kapazitäten ausschließlich um Erdgaskraftwerkskapazitäten handeln, und falls nein, welche Kapazitäten welcher anderen Energieträger sollen dann im Zuge der Ausschreibungsrunde ausgeschrieben werden?
Welche Projektvorschläge der Länder für das Sofortprogramm gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bisher, und nach welchen Kriterien wurden diese durch die Bundesregierung geprüft (bitte alle Kriterien differenziert auflisten)?
Hat die Bundesregierung alle von den Ländern im Zuge des Sofortprogramms vorgeschlagenen Projekte nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit geprüft, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen kam die Bundesregierung (bitte für jedes Projekt einzeln auflisten), und wenn nein, warum nicht?
Inwiefern wird die Bundesregierung die Projektvorschläge der Bundesländer im Zuge ihrer Umsetzung und nach Abschluss der Projekte einer begleitenden und/oder abschließenden Erfolgskontrolle unterziehen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Eigenanteil der Länder für die geförderten Investitionen?
Welche konkreten Projekte und Maßnahmen plant die Bundesregierung an den Steinkohlekraftwerksstandorten über welchen Zeitraum hinweg zu fördern (bitte Art und zeitlichen sowie finanziellen Umfang der Maßnahme, geplanten Förderbeginn und geplantes Förderende auflisten)?
Im Ausschuss für Wirtschaft und Energie am 13. März 2019 sprach sich Staatssekretär Andreas Feicht für eine gesetzliche Zweiteilung des Kohleausstiegs (Stein- bzw. Braunkohle) aus, welche Vor- und Nachteile hätte nach Einschätzung der Bundesregierung ein solches Vorgehen und auf Grundlage welcher Studien, Untersuchungen oder Prognosedaten basiert die Einschätzung der Bundesregierung hierzu?
Da die Bundesregierung laut Eckpunkten eine Verlängerung und Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 beabsichtigt und dabei auch von einem besonderen KWK-Bonus für Süddeutschland die Rede ist, wie soll dieser genau ausgestaltet werden, und bis wann ist mit dem Entwurf eines entsprechend geänderten KWKG zu rechnen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die notwendige Gas-Infrastruktur in Süddeutschland vorhanden ist, um die Gaskraftwerke zu versorgen, deren Bau sie fördern möchte?
Welche weiteren Schritte bzw. Maßnahmen und gesetzlichen Veränderungen zur Planungsbeschleunigung von Energie- und Verkehrsinfrastrukturprojekten schweben der Bundesregierung neben der vorgesehenen erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für ausgewählte Vorhaben vor?
Da sich die Bundesregierung unter den „Maßnahmen zum Aufbau starker Energieregionen der Zukunft“ für eine „gemeinsame Erklärung von Bund und Ländern“ zur Flankierung der bei Ländern und Kommunen liegenden langfristigen Konzepte zur Flächenplanung und Ausweisung von Erneuerbaren-Projekten ausspricht, wie will sich die Bundesregierung in diesen Prozess konkret einbringen?