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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kabinettsbeschluss "Eckpunkte zur Strukturförderung von Kohleregionen" und Auswirkungen auf das Rheinische Revier und die Steinkohlereviere in Nordrhein-Westfalen

(insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

16.07.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1091214.06.2019

Kabinettsbeschluss „Eckpunkte zur Strukturförderung von Kohleregionen“ und Auswirkungen auf das Rheinische Revier und die Steinkohlereviere in Nordrhein-Westfalen

der Abgeordneten Oliver Krischer, Katharina Dröge, Dr. Irene Mihalic, Annalena Baerbock, Lisa Badum, Kai Gehring, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke, Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Bundeskabinett hat am 22. Mai 2019 Eckpunkte zur Strukturförderung von Kohleregionen mit Schwerpunkt auf die Braunkohlereviere vorgelegt. Die Vorschläge sind Arbeitsauftrag aus der Kohlekommission, welche Ende Januar 2019 der Bundesregierung ihr Ergebnis vorlegte. Die Eckpunkte sehen vor, dass der Bund insgesamt bis zu 40 Mrd. Euro für die Weiterentwicklung der bisherigen Braunkohlereviere in der brandenburgischen und sächsischen Lausitz, in Nordrhein-Westfalen westlich von Köln und in Sachsen und Sachsen-Anhalt um Leipzig und Halle zur Verfügung stellt. Auch die Standorte besonders betroffener Steinkohlekraftwerke und das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt sollen eine Unterstützung erhalten.

Die Eckpunkte sehen die Vorbereitung eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen mit einer Vielzahl strukturwirksamer Maßnahmen vor. Im Zentrum des Gesetzes sollen Finanzhilfen des Bundes an die Länder für bedeutende regionale Investitionen mit einem Gesamtwert von bis zu 14 Mrd. Euro stehen. Darüber hinaus wird der Bund bis zu 26 Mrd. Euro für konkrete eigene Projekte in den Kohleregionen aufwenden, um die Attraktivität der Standorte für die Menschen und für Unternehmen zu steigern. Der Bund wird seinen Anteil am Gesamtpaket insbesondere in die regionale und überregionale Verkehrsinfrastruktur, in die Ansiedlung von Forschungseinrichtungen und von Bundesbehörden investieren. 37 Prozent der Finanzhilfen sind für das Rheinische Revier in Nordrhein-Westfalen vorgesehen.

Um den Strukturwandel schnell beginnen zu können, sehen die Eckpunkte vor, dass mit einem Sofortprogramm Projektvorschläge der Länder im Rahmen bestehender Bundesprogramme umgesetzt werden. Der Bund stellt hierfür bis zu 240 Mio. Euro an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen32

1

Wie will die Bundesregierung für den Erfolg des Strukturwandels in Nordrhein-Westfalen konkret sicherstellen, dass die Akteure vor Ort einbezogen werden, wie etwa die betroffenen Kreise und Gemeinden, Unternehmen, Kammern, Verbände, Gewerkschaften, die Bundesagentur für Arbeit und die Zivilgesellschaft?

2

Wie will die Bundesregierung verbindlich zusichern, dass die zugesagten Mittel bis 2038 in die vom Strukturwandel betroffenen Braun- und Steinkohleregionen in Nordrhein-Westfalen fließen werden, um Planungssicherheit für die betroffenen Kommunen und Regionen zu schaffen?

3

Welche Abweichung ist nach Auffassung der Bundesregierung von den finanziellen Zusagen im Eckpunktepapier der Bundesregierung an das Land Nordrhein-Westfalen durch die Formulierung „bis zu“ möglich?

4

Welche Mittel plant die Bundesregierung für zivilgesellschaftliche Aktivitäten und zur Förderung der Lebensqualität in den durch den Strukturwandel in Nordrhein-Westfalen betroffenen Regionen zur Verfügung zu stellen?

5

Wie wurden die im Eckpunktepapier für Nordrhein-Westfalen aufgeführten Leitbilder entwickelt?

6

Was versteht die Bundesregierung konkret unter dem Leitbild für das Rheinische Revier „Europäische Modellregion für Energieversorgungs- und Ressourcensicherheit“ (s. Eckpunkte)?

7

Wer soll die Internationale Bau- und Technologieausstellung Rheinisches Zukunftsrevier organisieren und finanzieren?

8

Inwieweit soll bei der Entwicklung der Internationalen Bau- und Technologieausstellung Rheinisches Zukunftsrevier ein beteiligungsorientierter Prozess durchgeführt werden?

9

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass nach dem Eckpunktepapier „Maßnahmen zum Aufbau starker Energieregionen der Zukunft“ unterstützt werden sollen, die Einschränkungen für den weiteren Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen?

10

Welche Gespräche hat die Bundesregierung bereits mit dem Land Nordrhein-Westfalen geführt, um sicherzustellen, dass ausreichend Flächen im Rheinischen Revier für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zur Verfügung stehen werden?

11

Nach welchen objektiv nachvollziehbaren Kriterien wurden bzw. werden Projekte aus Nordrhein-Westfalen für das Sofortprogramm ausgewählt?

12

Nach welchen objektiv nachvollziehbaren Kriterien wurde die besondere Betroffenheit von Tagebaurandkommunen in Nordrhein-Westfalen bei der Bestimmung der Projekte für den Teil „Prioritäre Projekte“ berücksichtigt?

13

Welche konkreten Beschleunigungen der für das Rheinische Revier vorgeschlagenen Verkehrsprojekte wird es auf Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 22. Mai 2019 geben (bitte einzeln aufschlüsseln)?

14

Wie möchte die Bundesregierung die Beschleunigung des Infrastrukturausbaus umsetzen?

15

Nach welchen objektiv nachvollziehbaren Kriterien erfolgte die Auswahl aus den im Abschlussbericht der Kohlekommission für das Land Nordrhein-Westfalen vorgeschlagenen Infrastrukturprojekten für den Teil „Prioritäre Projekte“ des Eckpunktepapiers?

16

Nach welchen objektiv nachvollziehbaren Kriterien erfolgte die Auswahl aus den im Abschlussbericht der Kohlekommission für das Land Nordrhein-Westfalen vorgeschlagenen Infrastrukturprojekten für den Teil „Planungsbeschleunigung von Verkehrsinfrastrukturprojekten“ des Eckpunktepapiers?

17

Nach welchen objektiv nachvollziehbaren Kriterien erfolgte die Auswahl aus den im Abschlussbericht der Kohlekommission für das Land Nordrhein-Westfalen vorgeschlagenen Infrastrukturprojekten für die unter „Anlage 2 – Ergänzende Informationen zu den Infrastrukturprojekten“ aufgeführten Projekte des Eckpunktepapiers?

18

Sollte sich die Bundesregierung bei der Auswahl der Projekte des Eckpunktepapiers nicht an den Maßnahmenvorschlägen der Kohlekommission orientiert haben, nach welchen objektiv nachvollziehbaren Kriterien erfolgte jeweils die Auswahl?

19

Aus welchen Gründen finden sich keine der im Abschlussbericht der Kohlekommission vorgeschlagenen Maßnahmen im Bereich Radwege im Eckpunktepapier?

20

Welche konkreten Maßnahmen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung für die entsprechend Punkt 3b) aa) aufgeführten Projekte zu einer Planungsbeschleunigung führen?

21

Wie soll formal die laut Eckpunktepapier vorgesehene Priorisierung der unter Punkt 3a) bb) („Prioritäre Verkehrsprojekte und weitere Vorhaben aus dem Bereich Mobilität und Digitales“) und Anlage 2 aufgeführten Infrastrukturprojekte gegenüber den weiteren Projekten, die bereits im Bundesverkehrswegeplan im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft sind, ablaufen?

22

Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung die in Anlage 2 des Eckpunktepapiers aufgeführten Ortsumgehungen einen Beitrag zur Abmilderung des Strukturwandels in der betroffenen Region leisten?

23

Welche Ansiedlungen von neuen Bundesbehörden mit welcher Stellenanzahl sind in Nordrhein-Westfalen in welchem Zeitrahmen vorgesehen?

24

Welche Gespräche zwischen Bundesregierung und Energiekonzernen aus Nordrhein-Westfalen gab es zum Kabinettsbeschluss, und welche Folgetreffen mit welchen Inhalten sind in diesem Jahr noch vorgesehen?

25

Inwieweit hat die Bundesregierung in den Verhandlungen mit den Betreibern sowie dem Land Nordrhein-Westfalen bereits darauf hingewirkt, dass auf Grundlage des Beschlusses der Kohlekommission die restlichen Teile des Hambacher Waldes erhalten bleiben?

26

Inwieweit ist die Ausgestaltung des im Abschlussberichts der Kohlekommission enthaltenen „Anpassungsgeld-Braunkohle“ fortgeschritten?

27

Welche Ressourcen wird der Bund für konkrete eigene Projekte in der Steinkohleregion Ruhrgebiet aufwenden?

28

In welchen Standorten im Regionalverband Ruhr besitzt der Steinkohlesektor „wirtschaftliche Relevanz“ gemäß des Kriteriums der Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ (S. 7, vgl. www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-strukturwandel.pdf?__blob=publicationFile&v=16) , nachdem der Steinkohlesektor 0,2 Prozent der Wertschöpfung bezogen auf den betrachteten Landkreis im Steinkohlesektor ausmacht und der Standort im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) als strukturschwach gilt?

29

Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, für wie viele Eigentümer von Kraftwerksflächen in Nordrhein-Westfalen Rückbauverpflichtungen bestehen und welche Summe in diesem Zusammenhang der Bund bisher aufbringen musste und schätzungsweise noch aufzubringen hat?

30

Inwiefern kommt die Bundesregierung bei den ehemaligen Kraftwerksflächen in Nordrhein-Westfalen, wo keine Rückbauverpflichtungen der Eigentümer bestehen, neben den Abbruchkosten auch für die Kosten der Flächenentwicklung auf?

31

Inwiefern plant die Bundesregierung, den Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die Kohlekraftwerksstandorte sind oder waren, ein Vorkaufsrecht für die Flächen der Standorte einzuräumen?

32

Inwiefern hat es im (zeitlichen) Kontext der Arbeit der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ konkrete Gespräche der Bundesregierung mit der nordrheinwestfälischen Landesregierung speziell mit Blick auf die Förderung der ehemaligen Steinkohleregion Ruhrgebiet gegeben, und wenn ja, was waren die wesentlichen Inhalte und Ergebnisse dieser Gespräche?

Berlin, den 4. Juni 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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