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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rechtsdurchsetzung in sozialen Medien

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

03.07.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1094717.06.2019

Rechtsdurchsetzung in sozialen Medien

der Abgeordneten Thomas Hacker, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Carina Konrad, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten und soll der Bekämpfung von äußerungsrechtlichen Delikten wie der Hassrede dienen. Um das NetzDG herum ist eine kontrovers geführte Debatte über Sinn, Zweck, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit entbrannt. Auch die von den entsprechenden Unternehmen veröffentlichten Transparenzberichte zum NetzDG haben Befürworter und Kritiker des NetzDG nicht verstummen lassen. Die sowohl von den Unternehmen als auch vom Bundesamt für Justiz (BfJ) veröffentlichten Zahlen können unterschiedlich interpretiert werden.

Aus den Transparenzberichten der größten Plattformbetreiber geht hervor, dass die Zahl der Beschwerden, die bei den Plattformbetreibern eingehen, bei einem Großteil der Plattformen rückläufig sind. Die Gründe hierfür sind umstritten. Zum einen wird dies auf eine benutzerunfreundliche Gestaltung bei den Plattformen zurückgeführt und zum anderen wird darin die Bestätigung gesehen, dass eine gedankliche Vorzensur durch die Nutzer selbst stattfindet.

Hinzukommt, dass aus den Transparenzberichten hervorgeht, dass die Netzwerkbetreiber trotz der geringen Anzahl an Beschwerden plattformübergreifend nur bei etwa 25 Prozent der Beschwerden Maßnahmen ergriffen haben. Aus der Tatsache, dass gut 75 Prozent der Beschwerden von den Plattformbetreibern nicht weiter verfolgt werden, könnte der Schluss gezogen werden, dass dem Bundesamt für Justiz eine Vielzahl an Sachverhalten gemeldet werden müsste.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht die Große Koalition vor, dass sie die NetzDG-Transparenzberichte zum Anlass nehmen möchte, „um das Netzwerkdurchsetzungsgestz insbesondere im Hinblick auf die freiwillige Selbstregulierung weiterzuentwickeln“ (S. 131 Koalitionsvertrag).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen52

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Zahl der Beschwerden bei den weit überwiegenden Plattformen rückläufig sind?

1

Welche Ursachen liegen diesem Rückgang aus Sicht der Bundesregierung zugrunde?

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob das BfJ eine Liste der Anbieter von sozialen Netzwerken besitzt, die einer Berichtspflicht unterliegen?

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis, wer konkret die Anbieter sozialer Netzwerke sind, die einer Berichtspflicht nach dem NetzDG unterfallen?

1

Wer stellt nach Kenntnis der Bundesregierung fest, welche sozialen Netzwerke Verpflichtete nach dem NetzDG sind und überprüft entsprechende Angaben auf Korrektheit und Vollständigkeit?

1

Plant die Bundesregierung, das NetzDG dahingehend zu ändern, dass die Plattformen Nutzern die Beschwerde künftig leichter ermöglichen müssen?

1

Welchen Einfluss sieht die Bundesregierung in den jeweiligen „Community Standards“ der Plattformen für den Rückgang?

1

Wie bewertet die Bundesregierung die jeweiligen ���Community Standards“ im Vergleich zum NetzDG hinsichtlich Praktikabilität, Beschwerdegrund, Schutzgut, Durchsetzung und Dauer der Bearbeitung?

2

Wie hat sich die Zahl der eingegangenen Beschwerden beim Bundesamt für Justiz über das Jahr 2018 gesehen entwickelt?

2

Entspricht die Zahl der eingegangenen Beschwerden dem, was die Bundesregierung vor dem Inkrafttreten des NetzDG erwartet hat?

2

Wie wird sich die Zahl der Beschwerden aus Sicht der Bundesregierung nach den bisherigen Erkenntnissen für das Bundesamt für Justiz im Jahr 2019 entwickeln?

2

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl an Spam-Meldungen an das BfJ, und wie werden diese identifiziert und herausgefiltert?

3

Wie viele Bußgeldverfahren wurden durch das Bundesamt für Justiz bisher angestoßen?

3

Entspricht diese Zahl dem, was die Bundesregierung bei Inkrafttreten des NetzDG erwartet hat?

3

Wie viele Verfahren wurden nach der Meldung an das Bundesamt für Justiz positiv abgeschlossen und beschieden?

3

Wodurch sieht die Bundesregierung die Lücke von gemeldeten, weiterverfolgten und festgestellten Verstößen begründet?

3

Durch welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung diese Lücke schließen, und falls keine Maßnahmen angedacht sind, warum nicht?

3

Gegen welche Anbieter wurden bisher konkret Ermittlungen aufgenommen, und was sind die jeweiligen Gründe dafür?

4

Wie viele Mitarbeiter des Bundesamtes für Justiz sind mit der Bearbeitung der Beschwerden betraut?

4

Wie viele Beschwerden entfallen auf einen Mitarbeiter?

4

Wie viele Beschwerden werden von den Mitarbeitern pro Monat im Schnitt bearbeitet?

4

Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einer Beschwerde?

4

Plant die Bundesregierung aufgrund der rückläufigen Anzahl an Beschwerden sowohl kurz- als auch langfristig eine Reduzierung der mit den Beschwerden betrauten Mitarbeiter?

5

Wie erklärt die Bundesregierung die Negierung des Antragsrechts des Betroffenen, und inwieweit sieht die Bundesregierung in der Löschung ohne Antrag und Anhörung des Betroffenen auch eine Persönlichkeitsrechtsverletzung beim Betroffenen, welcher aus prozessrechtlichen, gesellschaftlichen oder sonstigen Gründen an einer Löschung bewusst kein Interesse haben kann?

6

Ordnet die Bundesregierung soziale Netzwerke den Telemedien zu, und falls nein, aus welchen Gründen nicht, und worunter würde die Bundesregierung soziale Netzwerke subsumieren?

6

Woraus zieht die Bundesregierung ihre Kompetenz für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz?

6

Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine Länderkompetenz?

6

Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine Regulierung innerhalb des Rundfunkstaatsvertrages im Bereich der Telemedien?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Frage, ob zur Abschwächung der Prangerwirkung ein Put-back sich auch auf den Löschungshinweis beziehen müsste?

8

Sieht die Bundesregierung Bedarf, die Auffindbarkeit des Beschwerdebuttons zu standardisieren?

8

Falls nein, warum nicht?

8

Falls ja, wie könnte eine solche Lösung aussehen?

8

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für und gegen eine ähnliche Lösung für einen Beschwerdebutton ähnlich der „2-Klick-Regelung“ hinsichtlich der Auffindbarkeit des Impressums?

9

Aus welchen Gründen ist es bisher noch nicht zu der gesetzlich vorgesehenen Einrichtung der regulierten Selbstregulierung gekommen?

9

Wann ist eine Zertifizierung durch das BfJ zu erwarten?

9

Welche Gründe haben dazu geführt, dass der Antrag der FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V.) vom Dezember 2018 noch nicht vom BfJ zertifiziert worden ist?

10

Ist aus Sicht der Bundesregierung das BfJ die geeignete Stelle, um mittels Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten Transparenzberichte als Steuerungsinstrument einzusetzen?

10

Wie bewertet die Bundesregierung das BfJ in diesem Zusammenhang und seine Rolle als abhängige Behörde?

10

Wie steht die Bundesregierung zur Position von Mag. Dr. Matthias C. Kettemann in seiner Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum NetzDG vom 15. Mai 2019, dass das NetzDG keine effektiven Kontrollmechanismen bereithält und das BfJ keine geeignete Behörde sei, da es durch das NetzDG Regulierungskompetenzen erhält, ohne eine Regulierungsbehörde zu sein (www.hans-bredow-institut.de/uploads/media/ default/cms/media/up8o1iq_NetzDG-Stellungnahme-Kettemann190515.pdf, S. 2)?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Aussagekraft der Transparenzberichte?

10

Sieht die Bundesregierung Verbesserungs- und/oder Konkretisierungsbedarf hinsichtlich der Transparenzberichte, und falls ja, worin könnten diese Verbesserungen und Konkretisierungen bestehen?

10

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die Transparenzberichte durch zunehmende Moderation über die Gemeinschaftsstandards unterlaufen werden könnten und keine Aussagekraft mehr bieten, und falls ja, was gedenkt die Bundesregierung diesbezüglich zu unternehmen?

10

Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob alle Unternehmen die Transparenzberichte abgegeben haben, auch Verpflichtete im Sinne des NetzDG sind?

10

Haben auch Unternehmen, welche nicht Verpflichtete sind, Transparenzberichte erstellt, und falls ja, welche Unternehmen sind dies?

11

Sind im Rahmen der zweiten Runde der Transparenzberichte neue Anbieter hinzugekommen, welche Transparenzberichte eingereicht haben?

11

Falls ja, um welche Anbieter handelt es sich?

11

Falls ja, hätten diese Anbieter bereits in der ersten Runde Transparenzberichte einreichen müssen, und ist geplant, Verfahren gegen solche Anbieter einzuleiten?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Effektivität von § 5 Absatz 2 NetzDG in der Praxis?

12

Hat sich aus Sicht der Bundesregierung das Antwortverhalten der Diensteanbieter hinsichtlich zügiger und unkomplizierter Bestandsdatenauskünfte durch § 5 Absatz 2 NetzDG verändert?

12

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem rechtlich nicht zu beanstandenden Umstand, dass die Diensteanbieter lediglich einen „Briefkasten im Inland“ bereitstellen, aber zugleich dieser Ansprechpartner keine zusätzlichen Auskunftspflichten begründet?

12

Hat aus Sicht der Bundesregierung das NetzDG die Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet für die Strafverfolgungsbehörden verbessert?

12

Wie schätzt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Einfluss und Erfolg von Rechtshilfeersuchen – insbesondere in die USA – ein?

Berlin, den 7. Juni 2019

Christian Lindner und Fraktion

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