Aussagen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz zur Algorithmenkontrolle
der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Olaf in der Beek, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Dr. Jürgen Martens, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die kürzlich zurückgetretene Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Katarina Barley, hat am 24. Mai 2019 zu den Forderungen der Verbraucherschutzministerkonferenz bezüglich einer Algorithmenkontrolle Stellung bezogen. Dabei betonte sie, dass das letzte Wort bei wichtigen Entscheidungen immer der Mensch haben müsse. Gleichzeitig forderte die Bundesministerin Dr. Katarina Barley eine Überprüfbarkeit bei Entscheidungen, die Computer über Menschen treffen sowie eine stärkere Regulierung des Trackings auf europäischer Ebene (www.bmjv.de/SharedDocs/Zitate/DE/2019/052419_Algorithmen.html;jsessionid=2522E98D37E43D92C4EC3FC2A04B0A56.1_cid334).
Fraglich ist, welche konkreten Maßnahmen aus den Aussagen der Bundesministerin, insbesondere nach ihrem Rücktritt, folgen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Inwiefern fühlt sich die Bundesregierung an die Aussagen und Forderungen der ehemaligen Bundesjustizministerin, Dr. Katarina Barley, hinsichtlich der Verbraucherschutzministerkonferenz (www.bmjv.de/SharedDocs/Zitate/DE/2019/052419_Algorithmen.html;jsessionid=2522E98D37E43D92C4EC3FC2A04B0A56.1_cid334) auch nach ihrem Rücktritt gebunden?
Inwiefern stimmt die Bundesregierung den Aussagen und Forderungen der ehemaligen Bundesjustizministerin, Dr. Katarina Barley, hinsichtlich der Verbraucherschutzministerkonferenz zu?
Welche Maßnahmen folgen für die Bundesregierung im Allgemeinen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Speziellen aus der Aussage der ehemaligen Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley, es brauche Transparenz und Überprüfbarkeit bei Entscheidungen, die Computer über Menschen treffen?
Gab oder gibt es Bestrebungen oder Vorbereitungen innerhalb der Bundesregierung im Allgemeinen und dem BMJV im Speziellen, eine Regulierung von Algorithmen hinsichtlich ihrer Transparenz, Nachvollziehbarkeit oder Überprüfbarkeit vorzunehmen? Wenn ja, welche?
Glaubt die Bundesregierung an die technische Umsetzbarkeit einer Überprüfung von Algorithmen?
Falls ja, inwiefern gilt dies auch für Systeme, die „maschinelles Lernen“ betreiben?
Falls ja, wie stellt sich die Bundesregierung eine solche Überprüfung sowohl in technischer Hinsicht als auch im Hinblick auf die behördliche Zuständigkeit vor?
Falls nein, wie lässt sich dies mit den Aussagen der ehemaligen Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley vereinbaren?
Welche Konsequenzen plant die Bundesregierung für Algorithmen, die sich (z. B. aufgrund ihres Aufbaus oder ihrer Komplexität) nicht kontrollieren lassen?
Welche Maßnahmen folgen für die Bundesregierung im Allgemeinen und das BMJV im Speziellen aus der Aussage der ehemaligen Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley, der Mensch müsse bei wichtigen Entscheidungen immer das letzte Wort haben?
Plant die Bundesregierung, diese Forderung gesetzlich zu statuieren? Wenn ja, wann plant die Bundesregierung die Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfs in den Deutschen Bundestag?
Welche Entscheidungen sind aus Sicht der Bundesregierung „wichtige Entscheidungen“, bei denen der Mensch das letzte Wort haben solle?
Inwiefern findet nach Ansicht der Bundesregierung, wie von der ehemaligen Bundesjustizministerin geäußert, eine „Manipulation des Einzelnen“ durch Algorithmen statt?
Welche Fälle von Manipulation des Einzelnen durch Algorithmen sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Fälle, bei denen Algorithmen die Auswahl von Ärzten vorbestimmt haben, sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Fälle, bei denen Algorithmen die Jobsuche vorbestimmt haben, sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Fälle, bei denen Algorithmen die Partnersuche vorbestimmt haben, sind der Bundesregierung bekannt?
Falls nein, wie lässt sich dies mit den Aussagen der Bundesministerin Dr. Katarina Barley auf der Homepage des BMJV vereinbaren?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der ehemaligen Bundesjustizministerin, dass das Tracking auf europäischer Ebene stärker reguliert werden müsse?
Inwiefern hat die Bundesregierung sich bereits für eine stärkere Regulierung des Trackings auf europäischer Ebene eingesetzt?
Inwiefern wird sich die Bundesregierung für eine stärkere Regulierung des Trackings auf europäischer Ebene einsetzen?
Falls nein, wie lässt sich dies mit den Aussagen der Bundesministerin Dr. Katarina Barley auf der Homepage des BMJV vereinbaren?
Welche Maßnahmen folgen für die Bundesregierung im Allgemeinen und das BMJV im Speziellen aus der Aussage der ehemaligen Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley, es brauche noch konkretere Regelungen für die elektronische Kommunikation in der E-Privacy-Verordnung?
Welchen konkreteren Regelungsbedarf sieht die Bundesregierung?
Inwiefern hat die Bundesregierung sich bereits für konkretere Regelungen eingesetzt?
Inwiefern wird die Bundesregierung sich für konkretere Regelungen einsetzen?