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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Potentiale der Genderforschung für Wissenschaft und Gesellschaft

(insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

17.07.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1102321.06.2019

Potentiale der Genderforschung für Wissenschaft und Gesellschaft

der Abgeordneten Kai Gehring, Ulle Schauws, Dr. Anna Christmann, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Genderforschung analysiert die Geschlechterverhältnisse in verschiedenen gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Kontexten aus unterschiedlichen theoretischen und methodischen Perspektiven. Durch diese interdisziplinäre Perspektive bzw. interdisziplinären Perspektiven trägt die Forschung nach Ansicht der Fragesteller dazu bei, den Zusammenhang mit anderen gesellschaftlichen Kategorien wie sozialem Status oder Herkunft zu verdeutlichen und den Zusammenhang mit gesellschaftlichen Machtverhältnissen aufzudecken. Damit erweist sich nach Ansicht der Fragesteller die Gender- bzw. Geschlechterforschung sowohl in der Grundlagenforschung als auch bei der Bewältigung großer gesellschaftlicher Herausforderungen als äußerst produktiv. Aus diesem Grund wurde die Verankerung der Genderforschung in nationalen Forschungsprogrammen als eines der zentralen Ziele für die Weiterentwicklung des gemeinsamen europäischen Forschungsraums festgeschrieben (ERA Priority 4.2 „Gender dimension in researach content“).

Die Fragestellerinnen und Fragesteller begrüßen, dass die Bundesregierung die Relevanz der Genderforschung anerkennt und grundsätzlich feststellt, dass „Forschungs- und Innovationsansätze beispielsweise zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen ohne Berücksichtigung der Genderdimension vielfach unvollständig bleiben“ (Strategie der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum. Leitlinien und Roadmap, S. 20). Die Förderung der Genderforschung durch die Bundesregierung wird dieser Bedeutung allerdings aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller seit Jahren nicht gerecht – sowohl was deren Stärkung als eigenständiges Lehr- und Forschungsgebiet an Hochschulen und Forschungseinrichtungen betrifft wie auch die querschnittsmäßige Verankerung der Geschlechterdimension in der Forschungsförderung in ihrer Breite. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller kann die exzellente Genderforschung hierzulande ihr Potential darum nicht optimal entfalten, und es besteht insbesondere angesichts wachsender wissenschaftsfeindlicher Anfeindungen gegen das Wissensgebiet dringender Handlungsbedarf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Genderforschung für Wissenschaft, Bildung und das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland bei?

2

Welche eigenständigen Förderrichtlinien für Vorhaben der Genderforschung als eigenständiges Lehr- und Forschungsgebiet hat die Bundesregierung seit 2013 veröffentlicht (bitte jeweils mit Angabe des Titels, Datum des Inkrafttretens, des Themenschwerpunkts, des Budgets und der Anzahl bewilligter Forschungsvorhaben auflisten)?

3

Wie hoch waren die Ausgaben für Vorhaben der Genderforschung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2017

a) als eigenständiges Lehr- und Forschungsgebiet und

b) als Querschnittsvorhaben in anderen Forschungsbereichen insgesamt,

c) und wie groß war jeweils der prozentuale Anteil dieser beiden Bereihe an den Forschungsausgaben des BMBF insgesamt?

4

Welche Forschungsvorhaben mit Genderfokus wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG gefördert (bitte jeweils mit Angabe des Titels, des Zuwendungsempfängers, des Themas, der Förderhöhe und der Laufzeit auflisten), und wie hoch waren die von der DFG vergebenen Mittel für diese Vorhaben insgesamt in absoluten Zahlen sowie prozentual an der Gesamtförderung durch die DFG seit 2017?

5

Welche Forschungsvorhaben mit Genderfokus hat die Bundesregierung im Rahmen der „Neuen Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland“ (HTS) ab 2014 gefördert (bitte jeweils mit Angabe des Titels, des Zuwendungsempfängers, des Themas, der Förderhöhe und der Laufzeit auflisten)?

6

Wie hoch waren die Ausgaben für Forschungsvorhaben mit Genderfokus im Rahmen der HTS insgesamt, und wie groß war damit deren prozentualer Anteil an den Gesamtausgaben für die HTS?

7

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung keine eigenständigen forschungspolitischen Initiativen zur Förderung der Genderforschung in die HTS 2025 aufgenommen?

8

Durch welche Maßnahmen wird bei der HTS 2025 sichergestellt, dass eine Verbesserung bei der Verankerung der Genderdimension erzielt wird, insbesondere in den Bereichen

a) Gesundheitsforschung,

b) Forschung für nachhaltige Entwicklung,

c) Klimafolgenforschung,

d) Strukturwandel und regionale Entwicklung,

e) Mobilitätsforschung,

f) Zukunft der Arbeit und Bildungsforschung,

g) Forschung für die zivile Sicherheit,

h) Digitalisierung und

i) Reallaboren, Citizen Science und anderer partizipativer Formate?

9

Welche Vorgaben bestehen seitens des BMBF im Rahmen der Forschungsförderung für die Begutachterinnen und Begutachter im Hinblick auf die Berücksichtigung der Genderdimension?

10

Welche Forschungsvorhaben mit Genderfokus fördert die Bundesregierung im Rahmen des Förderschwerpunkts „Geschlechtsspezifische Besonderheiten in der Gesundheitsversorgung, Prävention und Gesundheitsförderung“, deren Ergebnisse dazu beitragen sollen, geschlechtsbedingte gesundheitliche Ungleichheiten zu reduzieren und die Qualität von Angeboten in der Gesundheitsversorgung, Prävention und Gesundheitsförderung zu verbessern (bitte jeweils mit Angabe des Titels, des Themas, der Förderhöhe und der Laufzeit auflisten)?

11

Wie viele Anträge wurden im Rahmen der Richtlinie zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte zur personalisierten Medizin vom 13. Dezember 2018 (www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2253.html) bewilligt, ohne dass diese Genderaspekte berücksichtigen, da das Projekt oder seine Ergebnisse keine „Individuen oder bestimmte Personengruppen“ betreffen, und wie viele Anträge wurden insgesamt bewilligt?

12

Wie viele Anträge wurden im Rahmen der Richtlinie zur Förderung interdisziplinärer Forschungsverbünde zu muskuloskelettalen Erkrankungen vom 19. Dezember 2019 (www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2235. html) bewilligt, bei denen auf eine Berücksichtigung von Genderaspekten explizit verzichtet wurde, und wie viele Anträge wurden insgesamt bewilligt?

Womit wurde der Verzicht begründet?

13

Wie viele FuE-Vorhaben (FuE = Forschung und Entwicklung) zu Genderaspekten wurden im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Quantitativen Wissenschaftsforschung vom 18. April 2017 (www.bmbf.de/foerderungen/ bekanntmachung-1347.html) gefördert, und wie viele Vorhaben wurden insgesamt gefördert?

14

Wie viele Anträge wurden im Rahmen der Richtlinie zur Stärkung der Forschung in der Geriatrie und Gerontologie vom 10. Oktober 2016 (www. bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1267.html) bewilligt, bei denen auf eine Berücksichtigung von Genderaspekten explizit verzichtet wurde, und wie viele Anträge wurden insgesamt bewilligt?

Womit wurde der Verzicht begründet?

15

Auf welche Forschungsbereiche bezog sich die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek mit ihrer Aussage im Plenum des Deutschen Bundestages am 15. Mai 2019 auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring, wonach im BMBF „an vielen gesellschaftlichen Fragestellungen“ gearbeitet werde (Plenarprotokoll 19/100, S. 12062 (B)), und welche Forschungsvorhaben fördert die Bundesregierung derzeit in diesen Bereichen (bitte jeweils mit Angabe des Titels, des Themas, der Förderhöhe und der Laufzeit auflisten)?

16

Was unternimmt die Bundesregierung, um das nach Ansicht der Fragesteller bestehende strukturelle Förderdefizit, das durch das Fehlen von Fördermöglichkeiten aufgrund der Nichtdefinition als Kleines Fach besteht, auszugleichen?

17

Welche Befunde brachte die von 2007 bis 2012 durch das BMBF geförderte Gesamtkartierung der Kleinen Fächer an deutschen Universitäten bezüglich der Genderforschung, und welche Schlussfolgerungen zog die Bundesregierung daraus?

18

Aus welchen Gründen wurde die Förderrichtlinie „Kleine Fächer – Große Potentiale“ des BMBF vom 21. Juni 2016 nicht für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler der Genderforschung geöffnet?

19

Inwiefern besteht aus Sicht der Bundesregierung Handlungsbedarf, die Genderforschung gemeinsam mit den Ländern und Wissenschaftsorganisationen stärker in der Wissenschaftslandschaft zu verankern und in Forschung und Lehre zu fördern?

20

In welchen Abteilungen und Referaten des BMBF ist die Förderung der Genderforschung schwerpunktmäßig angesiedelt, und warum?

21

Besitzt die Bundesregierung eine Transferstrategie, um die Befunde der Genderforschung systematisch und nachhaltig in die Ausgestaltung von Wissenschafts- und Innovationspolitik sowie ihr politisches Handeln insgesamt einfließen zu lassen?

Wenn ja, was ist Inhalt dieser Strategie?

Wenn nein, warum nicht?

22

Welche Forschungsvorhaben wurden aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017, einen dritten, positiven Geschlechtseintrag zu ermöglichen, zur konsequenten Umsetzung dieser „Dritten Option“ in staatliches Verwaltungshandeln durch die Bundesregierung und die Ressortforschung initiiert (bitte jeweils mit Angabe des Titels, des zuständigen Ressorts, des Themas, der Förderhöhe und der Laufzeit auflisten)?

23

Welche Fortschritte hat die Bundesregierung seit der Veröffentlichung der „Strategie der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum (EFR)“ 2014 bei der Erreichung des Ziels, „zukünftig eine breitere Verankerung der Genderdimension in den nationalen Forschungs- und Innovationsprogrammen zu erreichen“ (S. 21), gemacht, und entlang welcher Kriterien werden diese Fortschritte gemessen?

24

Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus dem Fortschrittsbericht 2018 zum Europäischen Forschungsraum der Generaldirektion der EU-Kommission für Forschung und Innovation hinsichtlich des in Frage 23 genannten Ziels zur Verankerung der Genderdimension in den nationalen Forschungsprogrammen gezogen, und welche Schritte sind eingeleitet, um die im europäischen Vergleich unterdurchschnittliche Bilanz (vgl. ERA Progress Report 2018. Country Profile Germany, S. 1) zügig zu verbessern?

25

Aus welchen Gründen ist Deutschland im Gegensatz zu zahlreichen anderen forschungsstarken Nationen wie beispielsweise Frankreich, USA, Israel oder Großbritannien nicht am Gender-Net zur Erreichung des oben genannten EFR-Ziels im europäischen Forschungsraum beteiligt?

26

Hat sich die Bundesregierung bis zur Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft 2020 konkrete Meilensteine gesetzt, um das oben genannte EFR-Ziel der Verankerung der Genderdimension in nationalen Forschungsprogrammen zu erreichen?

Wenn ja, welche, und bis wann?

27

Welche Fachgespräche, Anhörungen und ähnliche Austauschformate hat das BMBF seit 2014 zur Erreichung des oben genannten EFR-Ziels der Verankerung der Genderdimension beispielsweise mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer, inländischen und internationalen Wissenschaftsorganisationen oder anderer EU-Staaten abgehalten (bitte jeweils mit Angabe des Datums, Art und Thema der Veranstaltung auflisten), und welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung daraus gezogen?

28

Wird sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft 2020 stärker als bisher für die Verteidigung der Wissenschaftsfreiheit in Europa im Allgemeinen und für besonders gefährdete Wissensbereiche wie beispielsweise die Genderforschung im Speziellen einsetzen?

Wenn ja, welche Maßnahmen hält die Bundesregierung hierfür für angemessen?

29

Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der Entscheidung der ungarischen Regierung, Genderforschung aus der Liste zugelassener Masterkurse zu streichen (vgl. Forschung und Lehre vom 16. Oktober 2018 „Ungarns Regierung streicht Genderstudies“), für ihre bilaterale Zusammenarbeit mit Ungarn gezogen?

30

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach Maßnahmen gegen das Wissensgebiet der Genderforschung häufig ein erster Schritt zur Einschränkung wissenschaftlicher Freiheit durch autoritäre Regierungen und Gruppierungen darstellt (vgl. Forschung und Lehre vom 21. Februar 2019 „Unbeirrt gegen die Freiheit der Wissenschaft“, Jezebel vom 5. Dezember 2018 „From Hungary to Brazil, Gender Studies Programs Are Increasingly Under Attack“), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihre Politik?

31

Auf Grundlage welcher Informationen nimmt die Bundesregierung Einschätzungen zur internationalen Lage der Wissenschaftsfreiheit insgesamt sowie der Freiheit einzelner Bereiche wie der Genderforschung vor?

32

Inwiefern sind Anfeindungen und Drohungen gegen Genderwissenschaftlerinnen und Genderwissenschaftler in Deutschland Teil des „Drucks“, den Bundesministerin Karliczek gegenüber der „freien Wissenschaft“ in Deutschland beobachte und der ihr „große Sorgen“ mache (Rede der Bundesministerin anlässlich der Verleihung der Alexander von Humboldt-Professuren am 9. Mai 2019)?

33

Inwiefern beobachtet die Bundesregierung, dass es gegenüber den Vertreterinnen und Vertretern bestimmter wissenschaftlicher Disziplinen wie beispielsweise der Genderforschung wesentlich häufiger Anfeindungen und Drohungen gibt (www.tagesspiegel.de/wissen/brutale-drohungen-im- internethetze-gegen-genderforscherinnen/10318416.html)?

Worauf stützt die Bundesregierung diese Einschätzung, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

34

Besteht aus Sicht der Bundesregierung der Bedarf ,Anlaufstellen und unterstützende Infrastrukturen für inländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einzurichten, um Unterstützung bei wissenschaftsfeindlichen Anfeindungen und Drohungen zu stärken (bitte begründen)?

Berlin, den 12. Juni 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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