Stromleitungen P43/P44
der Abgeordneten Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Netzentwicklungsplanung wurden die Stromleitungen P43 (Mecklar–Bergrheinfeld/West) und P44 (Altenfeld–Grafenrheinfeld) als notwendig erachtet und von der Bundesnetzagentur bestätigt (Netzentwicklungsplan – NEP – Strom 2017 vgl. S. 7). Die bayerische Staatsregierung setzte im Sommer 2015 jedoch die Prüfung von Alternativen durch. Darüber entstand ein Streit zwischen den Landesregierungen Bayern, Hessen und Thüringen. Über das Gebiet der letzteren wäre die Alternative verlaufen. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) weisen darauf hin, dass die ursprünglichen Projekte P43 und P44 wegen ihrer netztechnischen Effizienz den Alternativen vorzuziehen seien (Entwurf NEP Strom 2019 vgl. S. 159).
Ziel des Projekts P43 ist die Erhöhung der Übertragungskapazität zwischen Hessen und Bayern. Auf 51 Kilometern handelt es sich im Sinne des NOVA-Prinzips (Netzoptimierung vor Ausbau) um netzverstärkende Maßnahmen in der bestehenden Trasse. Auf 80 Kilometern ist der Neubau einer 380-kV-Doppelleitung vorgesehen. Das Projekt P44 soll zu einer Erhöhung der Übertragungskapazität zwischen Thüringen und Bayern führen. 27 Kilometer der Leitung sollen verstärkt werden und 81 Kilometer sind in einer neuen Trasse vorgesehen. In der Begründung im Entwurf NEP Strom 2019 (siehe S. 424) wird darauf verwiesen, dass das Projekt P44 auch nach dem Kohleausstieg erforderlich sein wird.
Nun gibt es einen politischen Kompromissvorschlag bezüglich der Stromleitungen P43/P44 (siehe Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 5. Juni 2019). Dieser sieht vor, P44 bis auf eine Verstärkung des Netzes in Thüringen komplett zu streichen und P43 „so weit wie möglich“ als Erdkabel zu verlegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie begründet die Bundesregierung ihre Kehrtwende, das Projekt P43 so weit wie möglich als Erdkabel zu verlegen, obwohl dies bisher ausgeschlossen war, weil laut Bundesregierung die Ergebnisse aus den ausgewiesenen Pilotprojekten abgewartet werden sollten (vgl. www.bmwi.de/Redaktion/DE/ Artikel/Energie/stromnetze-und-netzausbau-regulierung-rahmenbedingungen. html)?
Was bedeutet dies als Konsequenz für andere, sich in der Planung befindende 380-kV-Drehstromnetze, für die von der Bevölkerung ebenfalls eine Erdverkabelung gefordert wird?
Auf welcher sachlichen Grundlage wurde die Entscheidung getroffen, dass die Trasse P44 von Altenfeld in Thüringen nach Grafenrheinfeld nicht mehr notwendig sei?
Rechnet die Bundesregierung bei P43 damit, dass es durch die Erdverkabelung zu weiteren Verzögerungen kommt, und falls ja, wie würde sich dies auf den Zeitplan auswirken?
Sind bereits Genehmigungsverfahren für das Projekt P43 durchgeführt worden, die durch eine Erdverkabelung neu durchgeführt werden müssen?
Wird der Trassenverlauf für das Projekt P43 wie gehabt verlaufen, oder kommt es durch eine mögliche Erdverkabelung zu Abweichungen?
Welchen Stellenwert hat die Erstellung der Netzentwicklungspläne für die Bundesregierung, und wie lässt sich der neue Deal mit den Grundsätzen dieser Netzplanung zu Transparenz, Bürgerbeteiligung und Nachvollziehbarkeit vereinen?
Wie wird die Bundesregierung eine Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Netzplanung sicherstellen?