Konsequenzen der Bundesregierung aus dem Brandunglück Notre-Dame de Paris am 15. April 2019
der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Markus Herbrand, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Frank Sitta, Katja Suding, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am Abend des 15. April 2019 verbreiteten Medien Bilder der brennenden Cathédrale Notre-Dame de Paris. Diese Kirche ist nicht nur geografischer Mittelpunkt Frankreichs. Dieses Wahrzeichen ist von unschätzbarem religiösen, kulturellen, architektonischen, historischen und symbolischen Wert für Paris, Frankreich und Europa und wurde entsprechend als UNESCO-Weltkulturerbe aufgenommen.
Zwischenzeitlich steht fest, dass viele der Kulturschätze gerettet werden konnten und die engagierten Rettungskräfte auch die Substanz der Kathedrale so schützen konnten, dass sie wieder aufgebaut werden kann.
Zuvor hatte Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier die Europäer zu gemeinsamer Solidarität aufgerufen (www.focus.de/finanzen/boerse/wirtschaftsticker/ konjunktur-steinmeier-ruft-zur-unterstuetzung-fuer-wiederaufbau-von-notre-dame- auf_id_10600166.html). Ebenso hat im Geiste der deutsch-französischen Verbundenheit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel Hilfe angeboten. Deutschland sei „gerne bereit, dass wir gemeinsam an dem Wiederaufbau mitwirken, auch mit deutscher Expertise, mit deutscher Erfahrung“ (www.dw.com/de/spenden- fuer-wiederaufbau-von-notre-dame/a-48342108). Dies bekräftigte auch der Chef des Bundeskanzleramts Dr. Helge Braun: „Wenn Deutschland helfen kann, und sei es mit Unterstützung von Fachkräften und Restauratoren, um das, was verloren gegangen oder beschädigt worden ist, wieder aufzubauen, werden wir Frankreich dabei unterstützen“ (https://rp-online.de/panorama/ausland/feuer-in-paris-die-welt- will-kathedrale-notre-dame-retten_aid-38149655).
Seitens der Bundesregierung ist daraufhin Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters am 30. April 2019 nach Paris gereist, um mit dem französischen Kulturminister Franck Riester über die durch den Brand verursachten Schäden zu sprechen. Begleitet wurde sie von der früheren Kölner Dombaumeisterin Prof. Barbara Schock-Werner, die von der Staatsministerin mit der Koordination der zahlreichen deutschen Hilfsangebote betraut worden ist. Laut Mitteilung der Bundesregierung hat die Staatsministerin mit Minister Franck Riester über die Frage gesprochen, wie Deutschland die Aufbauarbeiten konkret unterstützen kann. „Uns erreichen von überall her beeindruckende Zeichen der Solidarität und konkrete Hilfsangebote. Ich werde Franck Riester versichern, dass wir – sofern dies gewünscht ist – Frankreich jederzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen“, zitiert die Bundesregierung Staatsministerin Monika Grütters. Bereits zuvor habe sie Frankreich der Solidarität Deutschlands versichert und fachliche sowie technische Unterstützung angeboten. Inzwischen hätten zahlreiche Unternehmen und Experten sowie Sachverständige aus Bund und Ländern signalisiert, den Wiederaufbau der Kathedrale auf allen Ebenen mit ihrem Fachwissen und mit tatkräftiger Hilfe unterstützen zu wollen (www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/ staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/aktuelles/kulturstaatsministerin-in- paris-gruetters-wir-bieten-hilfe-beim-wiederaufbau-von-notre-dame-an--1604344).
Das ZDF zitierte Staatsministerin Monika Grütters am 30. April 2019 mit den Worten, allein in ihrem Bundesministerium seien mehr als 900 konkrete Angebote eingegangen. Deutschland könne Eichenholz für den abgebrannten Dachstuhl liefern. Konkrete Vereinbarungen gebe es noch nicht. Man müsse den Franzosen erstmal Zeit lassen, den Sachstand zu ermitteln, so Staatsministerin Monika Grütters (https://amp.zdf.de/nachrichten/heute/kulturstaatsministerin-gruetters- deutsche-eiche-fuer-notre-dame-100.html).
Nun gilt es unter anderem, der Bundesregierung anlässlich des Unglücks eine Reihe von Fragen zu Bauwerken von im weiteren Sinne vergleichbarer Bedeutung in Deutschland zu stellen. Auch Deutschland verfügt über Architektur von besonderer Bedeutung, was zum Teil in ihrer Auflistung als UNESCO-Weltkulturerbe zum Ausdruck kommt, wie nur beispielsweise den Aachener oder den Kölner Dom.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Hat die Bundesregierung eine Übersicht über alle aus Deutschland kommenden Hilfs- und Unterstützungsangebote bezüglich der Restauration von Notre-Dame, und wenn ja, welche Angebote sind das?
Hat die französische Regierung zwischenzeitlich Interesse an Hilfen und Unterstützung seitens der Bundesregierung gezeigt bzw. konkret angefragt, und wenn ja, um welche Hilfen oder Unterstützungsleistungen handelt es sich?
Konnte aus Deutschland bislang tatsächlich Hilfe geleistet werden?
Bietet die Bundesregierung zur Koordinierung privater Hilfsangebote Unterstützung an, beispielsweise durch die Bereitstellung von Informationen oder durch die Einrichtung oder Benennung einer konkreten Anlaufstelle für Anbieter von Unterstützungsleistungen gleich welcher Art? Falls ja, welche Hilfe stellt die Bundesregierung bereit?
Wie geht die Bundesregierung um mit Hilfsangeboten wie den zitierten 900 Angeboten, beziehungsweise wie sind Reaktion und Verfahren der Bundesregierung gegenüber den Unterstützungen anbietenden privaten Einrichtungen, Unternehmen oder Privatpersonen?
Auf welche Personal- und Sachmittel der Bundesregierung kann die Koordinatorin Prof. Barbara Schock-Werner zur Erfüllung ihres Auftrags zurückgreifen?
Welche Gebäude bzw. baulichen Anlagen von gehobener kultureller Bedeutung und öffentlichem Zugang für Besucher befinden sich direkt im Eigentum bzw. der Verantwortlichkeit des Bundes?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die zuständigen Landesbehörden Evakuierungspläne für Kunstschätze, die in in Deutschland befindlichen Objekten der UNESCO-Weltkulturerbe-Liste ausgestellt oder aufbewahrt werden, ausgearbeitet haben, und falls ja, wie zügig kann solch eine Evakuierung erfolgen?
Welche Zahlen liegen der Bundesregierung dazu vor, für wie viele der 44 in Deutschland befindlichen Weltkulturerbestätten ein Katastrophenschutzplan nach den Vorgaben des „Handbuch Katastrophenschutz“ des Deutsche UNESCO-Kommission e. V. erstellt worden ist?
Weiß die Bundesregierung, ob es Evakuierungspläne für die Umgebung der Weltkulturerbestätten gibt, damit Anwohner im Falle von Bränden oder Anschlägen schnell aus der Gefahrenzone in Sicherheit verbracht werden können?
Falls es solche Pläne nach Kenntnis der Bundesregierung nicht geben sollte, sieht die Bundesregierung diesbezüglich Handlungsbedarf, solche Pläne in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden erarbeiten zu lassen bzw. den Landesbehörden eine Empfehlung zur Erarbeitung dieser Pläne auszusprechen?
Werden solche Pläne, wenn sie durch die Länder bzw. Gemeinden erstellt werden, bei der Bundesregierung zentral erfasst?
Falls solche Evakuierungspläne der Bundesregierung nicht generell bekannt sind, werden sie dann situativ abgefragt, wenn es zu einem Ereignis kommt?
Wie lange dauert es in diesen Fällen, bis die Bundesregierung über den offiziellen Dienstweg über das Anlaufen und den Stand von Rettungs-, Löschoder Bergungsarbeiten informiert wird?
Inwieweit überwacht das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung zur Verhinderung solcher Unglücke die Ausführung von Arbeiten an historisch bedeutsamen Gebäuden (z. B. die im Besitz der Stiftung Preußischer Kulturbesitz befindlichen), um sicherzustellen, dass bei Arbeiten keine Beschädigungen, Brandgefahren oder Ähnliches entstehen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es bei der Auftragsvergabe gesteigerte Anforderungen an die Fachkenntnisse von ausführenden Bau- bzw. Installationsunternehmen gibt, um sicherzustellen, dass Arbeiten immer mit der höchsten Sorgfalt und Kompetenz ausgeführt werden?
Hat die Bundesregierung einen Überblick über die in den Bundesländern geltenden besonderen Bauschutzmaßnahmen für historisch bzw. kulturell bedeutsame Gebäude, die bei Arbeiten zu berücksichtigen sind, und wenn ja, wie sind diese Anforderungen ausgestaltet?
Wie wird aus Sicht der Bundesregierung bestmöglich das Dilemma aufgelöst, den schnellen Zugang für schwere Löschfahrzeuge und sonstige Einsatzkräfte bis unmittelbar an besonders schützenswerte Gebäude zu gewährleisten und zeitgleich die Gefahr eines Terroranschlags mit schweren Fahrzeugen zu verhindern?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es für alle in Deutschland befindlichen Objekte des UNESCO-Weltkulturerbes gesonderte Terrorschutzmaßnahmen gibt?
Wie wird der konkrete Bedarf dafür ermittelt, und wer legt den Bedarf fest?
Wer nimmt die Maßnahmen ab?
Werden die Pläne in regelmäßigen Abständen entsprechend sich ändernder Bedrohungslagen angepasst?
Gibt es von Seiten der Bundesregierung Unterstützung monetärer oder fachlicher Art für die lokal verantwortlichen Betreiber oder Eigentümer der Kulturstätten (z. B. bei der Planung und Installation von Terrorabwehrmaßnahmen, wie versenkbaren Pollern, oder Brandschutzverhütern, wie automatischen Sprenkleranlagen)?
Hat die Bundesregierung für bedeutende Bauwerke, insbesondere für die in Deutschland befindlichen Weltkulturerbestätten, Kenntnisse darüber, ob in diese Stoffe verbaut sind, deren Freisetzung im Rahmen eines Katastrophenfalls zu einer Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung werden kann (z. B. Asbest)?
Gibt es neben Brandschutzplänen für diese herausgehobenen Gebäude auch Erdbebenschutzpläne, und falls ja, welche Behörde erstellt diese?
Wer prüft die Objekte auf Einhaltung der Brandschutz- und Erdbebenschutzpläne, und in welchen Intervallen?
Bestehen für die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Zuständigkeiten, und falls ja, wie übt sie diese aus?
Lässt der Bund sich in den Fällen informieren, wo er keine Zuständigkeit hat?
Wie wird der Bund in diesem Fall konkret informiert?
Welche Stellen auf Bundesebene werden informiert?
Sieht die Bundesregierung angesichts des Unglücks Evaluierungsbedarf für Brandschutz-, Erdbebenschutz- und Bauschutzmaßnahmen?