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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bekämpfung von illegaler Beschäftigung, Sozialleistungsmissbrauch und Schwarzarbeit

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

12.07.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1124127.06.2019

Bekämpfung von illegaler Beschäftigung, Sozialleistungsmissbrauch und Schwarzarbeit

der Abgeordneten Kay Gottschalk, Albrecht Glaser, Franziska Gminder, Dr. Bruno Hollnagel, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, illegale Beschäftigung, Sozialleistungsmissbrauch und Schwarzarbeit stärker zu bekämpfen und hierfür am 25. März 2019 einen Gesetzentwurf vorgelegt (Bundestagsdrucksache 19/8691). Damit sollen die gravierenden Beitragsausfälle in der Sozialversicherung und Ausfälle bei den Steuereinnahmen verringert sowie legale Arbeitsplätze geschaffen werden.

Der jährliche Erfüllungsaufwand durch das Gesetz wird für die Verwaltung jährlich stufenweise auf rund 464 Mio. Euro im Jahr 2030 ansteigen. Er enthält Personal- und Sachkosten für insgesamt bis zu 4 360 Arbeitskräfte bei der Zollverwaltung sowie 178 Arbeitskräfte bei weiteren Einrichtungen des Bundes. Für die Zollverwaltung bedeutet dies einen erheblichen Aufwuchs zu den vorhandenen rund 40 000 Stellen und Planstellen im Haushaltsgesetz 2019. Im Jahr 2018 waren von den rund 36 000 Planstellen zum 1. Juni 2018 rund 4 500 Planstellen nicht besetzt (Haushaltsgesetz 2019 vom 17. Dezember 2018, BGBl. 2018 I, S. 2528 ff.).

Nach Ansicht der Fragesteller sind die folgenden Schlüsse zu ziehen: Aus dem in § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) postulierten Grundsatz der Wirtschaftlichkeit folgt, dass die Bundesverwaltung nur so viel Personal beschäftigen darf, wie sie benötigt, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Ihren Personalbedarf hat sie mit Hilfe von Personalbedarfsermittlungen zu ermitteln. Die Verwaltungsvorschriften zu § 17 BHO verpflichten sie, ihren Personalbedarf unter Anwendung angemessener Methoden der Personalbedarfsermittlung sachgerecht und nachvollziehbar zu begründen. Grundlage einer Personalbedarfsermittlung ist grundsätzlich eine Organisationsuntersuchung. Die Organisationsuntersuchung mit Aufgabenkritik und Geschäftsprozessoptimierung identifiziert Verbesserungspotenziale, die vor der Personalbedarfsermittlung umzusetzen sind. Denn nur in einem optimierten Umfeld kann der tatsächlich erforderliche Personalbedarf ermittelt werden.

Der Bundesrechnungshof hat wiederholt festgestellt, dass die Zollverwaltung nicht dazu in der Lage war, Verfahren angemessen zu steuern und damit letztendlich Personal angemessen einzusetzen (zuletzt Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2018 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes, Nummer 11). Andererseits gab es Personalüberhänge (siehe Bemerkungen 2018, Nummer 13). Ziel muss es nach Einschätzung der Fragesteller daher sein, nach der Ermittlung des Personalbedarfs zunächst einmal alle vorhandenen Möglichkeiten innerhalb der Zollverwaltung und Personal aus anderen Kapiteln des Bundeshaushalts auszuschöpfen, um dann als letzte Alternative neues Personal einzustellen.

Die Bundesregierung will nach dem Gesetzentwurf den mit dem Regelungsvorhaben verbundenen Erfüllungsaufwand evaluieren, insbesondere hinsichtlich der Fallzahlen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der weiteren beteiligten Behörden. Nicht vorgesehen ist hingegen, die voraussichtlichen Steuermehreinnahmen, Beitragsmehreinnahmen und die geschaffenen legalen Arbeitsplätze zu untersuchen. Gleiches gilt für die sonstigen beabsichtigten Wirkungen, z. B. auf die Migration. Ohne derartige Indikatoren können die Zielerreichung und Wirkungen des Gesetzgebungsvorhabens nach Ansicht der Fragesteller nicht sinnvoll evaluiert werden. Nicht nachvollziehbar ist es aus Sicht der Fragesteller deshalb, ein Vorhaben mit Wirkungen von mittelbar fast einer halben Milliarde Euro an dauerhaften zusätzlichen Staatsausgaben pro Jahr zu initiieren, ohne Aussagen zu den voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen auf die Staatseinnahmen zu treffen und dies auch anhand dieser Indikatoren zu evaluieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wann hat die Zollverwaltung zuletzt eine Organisationsuntersuchung durchgeführt, und wenn ja, wurden Verbesserungspotentiale identifiziert und genutzt?

2

Hat die Zollverwaltung eine Personalbedarfsermittlung durchgeführt, und wenn ja, hat sie die im Jahr 2018 rund 4 500 nicht besetzten Planstellen berücksichtigt?

3

Wurde hierbei das Handbuch des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zugrunde gelegt, und wenn nein, auf welche Weise wurde der Bedarf ermittelt?

4

Wurde geprüft, den aktuellen Personalmehrbedarf über Rationalisierungsmaßnahmen oder auf andere Weise aufzufangen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

5

Wurde geprüft, Planstellen aus anderen Kapiteln des Bundeshaushalts zu übertragen bzw. vorhandenes Personal aus anderen Kapiteln des Bundeshaushalts auszuschöpfen?

6

Mit welchen Steuermehreinnahmen (ohne Kindergeld) rechnet die Bundesregierung durch die Maßnahmen im Gesetzgebungsvorhaben für den Zeitraum 2020 bis 2030 (bitte nach Kalenderjahren und Steuerarten aufschlüsseln)?

7

Mit welchen Einsparungen bei Kindergeldzahlungen durch die stärkere Verknüpfung des Anspruchs mit dem Freizügigkeitsrecht rechnet die Bundesregierung für diesen Zeitraum (bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln)?

8

Mit welchen Mehreinnahmen für die Sozialversicherung rechnet die Bundesregierung für diesen Zeitraum (bitte nach Kalenderjahren und Zweigen aufschlüsseln)?

9

Mit welchen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt rechnet die Bundesregierung für diesen Zeitraum (bitte nach Kalenderjahren sowie legalen neuen Arbeitsplätzen aufschlüsseln)?

10

Mit welchen sonstigen beabsichtigten Wirkungen, z. B. auf die Migration, rechnet die Bundesregierung für diesen Zeitraum (bitte nach Kalenderjahren und Wirkungsbereichen aufschlüsseln)?

Berlin, den 19. Juni 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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