Atomares Zwischenlager Jülich
der Abgeordneten Oliver Krischer, Sylvia Kotting-Uhl, Lisa Badum, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Dr. Bettina Hoffmann, Steffi Lemke, Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In Jülich lagern noch immer 152 Behälter mit AVR-Brennelementen (AVR = Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor) ohne gültige Genehmigung. Für den Verbleib der AVR-Brennelemente werden derzeit drei Optionen geprüft: Export in die Wiederaufbereitungsanlage Savannah River National Lab im US-Bundesstaat South Carolina, ein Transport in das Transportbehälterlager Ahaus sowie der Neubau eines Zwischenlagers direkt am Standort in Jülich (www1.wdr.de/ nachrichten/rheinland/diskussion-ueber-brennelemente-in-juelich-100.html).
Im letzten Jahr hat das Forschungszentrum Jülich entschieden, dass ein geplantes Gelände zur Errichtung eines neuen atomaren Zwischenlagers nicht mehr zur Verfügung stehen kann (www.fz-juelich.de/SharedDocs/Meldungen/PORTAL/ DE/2019/2019-03-13-zwischenlager-standortsuche.html). Damit verzögert sich nach Einschätzung der Fragesteller die mögliche Errichtung eines neuen Zwischenlagers um Jahre.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wurde die Bundesregierung vor der Entscheidung des Forschungszentrums Jülich vorab informiert, dass diese die Bereitstellung eines Grundstückes zur Errichtung eines atomaren Zwischenlagers zurückzieht?
a) Falls ja, wann, und wie hat die Bundesregierung darauf reagiert?
b) Falls nein, wie bewertet die Bundesregierung diese Nichtinformation als größter Geldgeber des Forschungszentrums Jülich (FZJ GmbH)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Begründungen der FZJ GmbH für das Zurückziehen des Grundstücks für einen möglichen Zwischenlagerneubau?
Plant die Bundesregierung, auf die Entscheidung der FZJ GmbH Einfluss zu nehmen und diese ggf. zu revidieren?
Hätte die Bundesregierung dazu die Möglichkeit?
Inwiefern trifft es zu, dass die im Jahr 2013 geänderte „SEWD Richtlinie Zwischenlager“ einen deutlich erhöhten Flächenbedarf, u. a. für Freiflächen um das Zwischenlager, gegenüber der zuvor gültigen Richtlinie festsetzt, und wie hoch ist dieser zusätzliche Flächenbedarf für ein Zwischenlager am Standort Forschungszentrum Jülich?
Übersteigt nach Einschätzung der Bundesregierung dieser ggf. zusätzliche Flächenbedarf die Möglichkeit am ursprünglich geplanten Standort?
Wie erklärt es sich die Bundesregierung, dass sowohl die FZJ GmbH als auch die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN GmbH) seit Gültigkeit der SEWD Richtlinie Zwischenlager im Jahr 2013 über sechs Jahre lang nicht bemerkt haben, dass sie auf einem Grundstück ein atomares Zwischenlager in Jülich planen, das nach Angabe der FZJ GmbH dieser Richtlinie nicht entspricht (in einem Brief des FJZ an den Abgeordneten Oliver Krischer hat das Institut eingeräumt, erst in jüngster Zeit den zusätzlichen Flächenverbrauch aufgrund der Neufassung der SEWD Richtlinie vom Februar 2013 eruiert zu haben)?
Welche konkreten Planungsschritte bzw. Prüfungen sind für das bislang von der FZJ GmbH zugesagte Grundstück seit der Anordnung zur unverzüglichen Räumung im Juli 2014 bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt worden?
In welcher Weise lässt sich das Bundesministerium der Finanzen als Hauptgesellschafter regelmäßig über die von der JEN GmbH durchgeführten Prüfungsschritte der drei in Rede stehenden Optionen zur Lagerung der AVR-Brennelemente unterrichten?
Wie schätzt die Bundesregierung die Fortschritte bei der Prüfung der drei Optionen im Rückblick über die letzten fünf Jahre ein?
Welche Kosten sind ab dem Jahr 2014 bei der Planung eines neuen atomaren Zwischenlagers in Jülich nach Kenntnis der Bundesregierung angefallen (Gutachten Erdbebensicherheit, allgemeine Planungskosten, Umweltverträglichkeitsprüfung etc.)?
Wer ist jeweils für die Kosten aufgekommen?
Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung der Zeitplan für die Findung und Identifizierung eines geeigneten neuen Areals für ein Zwischenlager aus?
Welche Kosten dürften hier erneut anfallen, beispielsweise inkl. Gutachten zur Erdbebensicherheit?
Um wie viele Jahre verzögert sich nach Einschätzung der Bundesregierung die mögliche Errichtung eines Zwischenlagers durch die Entscheidung der FZJ GmbH, die Zusage für die Bereitstellung eines vorgesehenen Grundstücks zurückzuziehen?
Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung die von FZJ und JEN eingerichtete Arbeitsgruppe die Prüfung aller Grundstücksoptionen für einen Neubau am Standort Jülich abgeschlossen haben?
Wäre nach Kenntnis der Bundesregierung das bestehende Zwischenlager, nach erfolgtem Nachweis der Erdbebensicherheit, genehmigungsfähig?
Wann rechnet die Bundesregierung damit, dass die Transportgenehmigung für einen Abtransport der AVR-Brennelemente ins Zwischenlager Ahaus erteilt werden kann?
Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung einer solchen Transportgenehmigung nach Kenntnis der Bundesregierung basierend auf der aktuellen Rechtslage erfüllt sein?
Welche Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen Genehmigung sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang nicht erfüllt?