Umgang mit und Rückgabe von menschlichen Gebeinen aus kolonialen Kontexten
der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Erhard Grundl, Kai Gehring, Tabea Rößner, Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, Ulle Schauws, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Zuge der deutschen Kolonialherrschaft über Teile Afrikas, Ozeaniens und Chinas wurden im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert Tausende von menschlichen Gebeinen und Körperteilen Kolonisierter nach Deutschland verschleppt. Im Rahmen „rassenanthropologischer Forschung“ wurden diese menschlichen Überreste pseudowissenschaftlich genutzt, u. a. um eine vermeintliche Ungleichwertigkeit menschlicher „Rassen“ nachzuweisen. 100 Jahre nach Ende der Kolonialherrschaft befinden sich die meisten dieser „human remains“ noch immer auf deutschem Boden, vor allem in Museen, Universitätssammlungen und medizinischen Institutionen (www.tagesspiegel.de/politik/kolonialismus-wie-viel-raubkunstbesitzen-die-deutschen/23225654.html).
Zahlreiche Initiativen im globalen Süden und hierzulande treten seit Jahren für die Rückgabe der menschlichen Gebeine an die Nachfahren und Herkunftsgesellschaften ein. Bisher gibt es seitens der Bundesregierung jedoch nur vereinzelte Rückgaben von „human remains“, deren Ablauf zudem sowohl bei Vertreterinnen und Vertretern der Herkunftsgesellschaften als auch bei den zivilgesellschaftlichen Organisationen in Deutschland auf Kritik gestoßen ist. Im zuletzt verabschiedeten Eckpunktepapier hält die Bund-Länder-AG zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten fest: „Menschliche Überreste aus kolonialen Kontexten sind zurückzuführen.“ Ferner kündigt die Bund-Länder-AG an, dem verantwortungsvollen Umgang mit menschlichen Gebeinen „Vorrang“ zu geben und „die Voraussetzungen für Rückführungen von menschlichen Überresten schaffen“ zu wollen. Ein rechtlicher Anspruch der Nachfahren bzw. der Herkunftsgesellschaften auf die Rückgabe menschlicher Gebeine wird allerdings bis zum heutigen Tage nicht gewährt (www.dw.com/de/noch-kein-schlussaktdeutscher-kolonialgeschichte/a-45282855; www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/koloniales-erbe-arbeitsgruppe-zum-umgang-mit-sammlungsgut-verabredet.html; https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32009D0406).
Dabei ist die Identifizierung und Rückgabe der menschlichen Gebeine Kolonisierter nach Ansicht der Fragesteller eine der dringlichsten ethisch-moralischen und geschichtspolitischen Aufgaben unserer Zeit. Die Lagerung von „human remains“ in musealen Beständen wird von den Nachfahren nicht selten als „weiterer Gewaltakt“, als ein „Gewaltakt über den Tod hinaus“ wahrgenommen (vgl. http://justlisten.berlin-postkolonial.de/menschliche-gebeine). Die Gebeine müssen daher nach Ansicht der Fragesteller schnellstens zurückgegeben werden, nicht nur aus Pietät, sondern insbesondere, weil ihr Fehlen bei den Angehörigen in vielen Fällen als extrem schmerzvoll wahrgenommen wird und zu schweren psychischen Belastungen führen kann. Hier gilt es also, ganz konkret das Leid der Nachkommen, die ihre Ahnen in der Heimat bestatten wollen, zu beenden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie viele der Schädel und Skelette aus der sog. S-Sammlung, die zwischen ca. 1885 und 1924 durch Felix von Luschan vom Königlichen Museum für Völkerkunde (heute Ethnologisches Museum Berlin) angelegt wurde und sich gegenwärtig in den Beständen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz befindet, werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Zeit auf ihre Provenienz hin beforscht?
Welcher Zeitplan wird bei der Erforschung der Provenienz weiterer Schädel und Skelette aus der „S-Sammlung“ nach Kenntnis der Bundesregierung verfolgt, und welche finanziellen Mittel werden dabei seitens der Bundesregierung zur Verfügung gestellt?
a) Welche Herkunftsgesellschaften der Schädel und Skelette sind auf der Grundlage der überlieferten Dokumentationen und von Markierungen auf den Gebeinen bereits heute bekannt?
b) Welche Schädel und Skelette sind auf dieser Grundlage konkreten Personen zuzuordnen?
c) Welche bereits bekannten Herkunftsgesellschaften und Familienangehörigen sind schon offiziell informiert worden?
a) In welcher Art und Weise werden die Ergebnisse der Provenienzforschung zur „S-Sammlung“ nach Kenntnis der Bundesregierung veröffentlicht?
b) Inwiefern werden die Ergebnisse den Herkunftsgesellschaften vorgelegt?
Teilt die Bundesregierung die Position von Dr. Bernhard Heeb, Kurator der „S-Sammlung“ am Museum für Vor- und Frühgeschichte in Berlin, dass menschliche Gebeine aus der „S-Sammlung“, die über eine „unkritische“ Provenienz verfügen, für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden könnten (vgl. www.preussischer-kulturbesitz.de/newsroom/dossiers-und-nachrichten/dossiers/dossier-provenienzforschung/luschan-sammlung.html)?
a) Falls ja, wie definiert die Bundesregierung eine „unkritische“ Provenienz der Gebeine, und für welche Forschungszwecke sollen die Gebeine ihrer Auffassung nach genutzt werden?
b) Falls nein, hat sich die Bundesregierung gegenüber der Stiftung Preußischer Kulturbesitz bereits für eine umfängliche Restitution der „S-Sammlung“ ausgesprochen?
Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der Rückgabe der menschlichen Überreste aus der „S-Sammlung“, und plant die Bundesregierung, die Kosten für zukünftige Rückführungen der verschleppten sterblichen Überreste zu übernehmen?
Welche Gespräche gab es seitens der Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern der Herkunftsgesellschaft zur Rückgabe von sterblichen Überresten aus anderen Sammlungen als der „S-Sammlung“?
Zu welchen Ergebnissen führten diese jeweiligen Gespräche nach Kenntnis der Bundesregierung?
Welche finanziellen Mittel werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig verausgabt, um sterbliche Überreste in den Beständen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, der Stiftung Deutsches Historisches Museum sowie der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung auf ihre Provenienz hin zu beforschen (bitte nach den genannten Institutionen aufschlüsseln)?
a) Wie viele Stellen mit welchem Stundenumfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen Institutionen mit der Erforschung der Provenienz menschlicher Gebeine und anderer Körperteile befasst (bitte nach den genannten Institutionen aufschlüsseln)?
b) Wie hoch waren die seit 2013 pro Jahr vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für die Erforschung der Provenienz menschlicher Überreste in den o. g. Institutionen?
c) Welche finanziellen Mittel plant die Bundesregierung für die Erforschung der Provenienz menschlicher Überreste in den o. g. Institutionen für das kommende Haushaltsjahr ein?
Die sterblichen Überreste wie vieler Menschen in den Beständen bundesbezuschusster kulturgutbewahrender Einrichtungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren erfolgreich auf ihre Provenienz hin beforscht?
Reicht der gegenwärtige gesetzliche Rahmen in Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung aus, um menschliche Gebeine aus kolonialen Kontexten sicher, respekt- und würdevoll aufzubewahren und zu lagern?
a) Falls ja, wie erklärt sich die Bundesregierung, dass z. B. Teile der „S-Sammlung“ vor der Übergabe an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz „zerbrochen“ oder mit „Schmutz und Schimmel“ (vgl. www.preussischer-kulturbesitz.de/newsroom/dossiers-und-nachrichten/dossiers/dossierprovenienzforschung/luschan-sammlung.html) bedeckt waren?
b) Falls nein, wird sich die Bundesregierung in der Bund-Länder-AG zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten für entsprechende Gesetzesänderungen aussprechen?
Inwieweit orientiert sich die Bundesregierung an der Praxis in Großbritannien, wo es in den letzten Jahren Gesetzesänderungen zur Aufbewahrung und Lagerung von menschlichen Gebeinen aus kolonialen Kontexten gab?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über gegenwärtig in Deutschland laufende Projekte, in deren Rahmen die Provenienz von menschlichen Gebeinen erforscht wird, und steht die Bundesregierung zwecks Wissenstransfer in einem Austausch mit den Bundesländern?
Welche Forschungsprojekte zur Aufarbeitung der „rassenanthropolitischen Forschung“ in Deutschland fördert die Bundesregierung derzeit (bitte mit Angabe des Titels, des Themas, der Laufzeit, des Budgets, des federführenden Ressorts und der beteiligten Institutionen in Deutschland und im Ausland)?
Welche internationalen Bildungs- und Forschungsprojekte fördert die Bundesregierung derzeit mit Staaten deutscher Postkolonien (bitte mit Angabe des Titels, des Themas, der Laufzeit, des Budgets, des federführenden Ressorts und der beteiligten Institutionen in Deutschland und im Ausland)?
Wird die Bundesregierung ein nationales zentrales Register aller menschlichen Überreste aus kolonialen Kontexten erstellen, um den Nachfahren die eigenständige Suche nach ihren verschleppten Vorfahren zu erleichtern?
a) Falls ja, welchen Zeitplan verfolgt sie dabei?
b) Falls nein, warum nicht?
Hält es die Bundesregierung für erforderlich, belastbare Kenntnisse über in Deutschland stattfindende Forschung an menschlichen Gebeinen aus kolonialen Kontexten, die nicht ausschließlich der Klärung ihrer Herkunft und Rückgabe dienen, zu erlangen?
a) Falls ja, inwiefern plant die Bundesregierung, diese gegenwärtig nicht vorhandenen Kenntnisse zu gewinnen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5130)?
b) Falls nein, warum nicht?
Ist der Kenntnisstand über „rassenanthropologische Forschung“ an menschlichen Gebeinen aus kolonialen Kontexten in Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung hinreichend aufgearbeitet, und bestehen in der breiten Bevölkerung sowie in der Wissenschaftsgemeinschaft im Besonderen ausreichend Kenntnisse und Sensibilität für das Thema?
a) Falls nein, welche Forschungs- und Bildungsprojekte fördert die Bundesregierung, um eine entsprechende kritische Reflexion zu befördern?
b) Setzt sich die Bundesregierung bei den Bundesländern für eine stärkere Thematisierung der „rassenanthropologischen Forschung“ in Bildung, Forschung und Lehre ein?
Die Gebeine und Körperteile wie vieler Kolonisierter wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren aus den Beständen bundesbezuschusster kulturgutbewahrender Einrichtungen an die Herkunftsgesellschaften restituiert?
In wie vielen Fällen wurden die Nachfahren bzw. Vertreterinnen und Vertreter kolonisierter Herkunftsgesellschaften nach Kenntnis der Bundesregierung vorher proaktiv über die Existenz ihrer Vorfahren in Deutschland informiert?
Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass Informationen über auf ihre Provenienz hin beforschte menschliche Gebeine zeitnah an Vertreterinnen und Vertreter der Nachfahren bzw. der Herkunftsgesellschaften übermittelt werden?
Welche finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung für den Zugang zu diesen Informationen gegenwärtig zur Verfügung, und welche Mittel sind dafür in den kommenden Haushaltsjahren vorgesehen (insbesondere in Hinblick auf den im Eckpunktepapier der Bund-Länder-AG zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten enthaltenen Vorschlag zur Errichtung und Ausgestaltung einer Anlaufstelle)?
Plant die Bundesregierung, den Nachfahren bzw. den Herkunftsgesellschaften einen rechtlichen Anspruch auf die Rückgabe von „human remains“ aus den Beständen bundesbezuschusster Einrichtungen zu geben?
a) Falls ja, welchen Zeitplan verfolgt sie dabei?
b) Falls nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung gesetzliche Maßnahmen, die auch private Sammlungen von Schädeln und anderen Körperteilen Kolonisierter dazu anhalten, für eine würdevolle Aufbewahrung der sterblichen Überreste zu sorgen, Provenienzrecherchen zu betreiben und Rückgaben an die Nachfahren und Herkunftsgesellschaften zu ermöglichen?
a) Falls ja, welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung dabei?
b) Falls nein, warum nicht?