Nach der zweiten Sitzung des Klimakabinetts – Lösungen der Bundesregierung zum Kampf gegen die Klimakrise
der Abgeordneten Lisa Badum, Christian Kühn (Tübingen), Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Dr. Ingrid Nestle, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke, Gerhard Zickenheiner, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die klimapolitische Stagnation ist nach Ansicht der Fragesteller öffentlich spürbar und treibt die Menschen um. Nicht erst seit der Europawahl verlangen nach Ansicht der Fragesteller die Bürgerinnen und Bürger Antworten und Lösungsansätze auf eine der drängendsten gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts – die sich verschärfende Klimakrise. Nicht nur junge Menschen, die sich um ihre Zukunft sorgen, versammeln sich weltweit freitags zum Streiken auf der Straße. Sie fordern, die Pariser Klimaziele einzuhalten und die Erderhitzung auf deutlich unter 2 Grad, möglichst 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Auch der Ruf von Unternehmerinnen und Unternehmern, der Wissenschaft und von vielfältigen zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren nach politischen Richtungsentscheidungen und Planungssicherheit ist nach Ansicht der Fragesteller unüberhörbar. Die breite gesellschaftliche Akzeptanz für die Umsetzung von wirksamen Klimaschutzmaßnahmen im Kampf gegen die Klimakrise ist nach Ansicht der Fragesteller ungebrochen hoch und wächst (www.bmu.de/pressemitteilung/umweltbewusstseinsstudie-2018-bevoelkerung-erwartet-mehrumwelt-und-klimaschutz-von-allen-akteuren/).
Am 14. März 2019 gab das Bundeskanzleramt im Anschluss an den Koalitionsausschuss die Bildung eines „Klimakabinetts“ bekannt. Laut der Bundesregierung handelt es sich bei diesem Koalitionsausschuss um „[…] ein hochrangiges Gremium zur Intensivierung und politischen Steuerung ihres klimapolitischen Engagements“, mit dem Ziel, die „[…] rechtlich verbindliche Umsetzung des Klimaschutzplans sowie der für Deutschland verbindlichen Klimaschutzziele für das Jahr 2030 vorzubereiten“ (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/096/1909664.pdf). Die Bundesregierung räumt dem Querschnittsthema Klimaschutz eine „herausgehobene politische Bedeutung“ ein. Trotz höchster politischer Prioritätszuweisung und Beratung im ministeriellen Kreise kam es aus Sicht der Fragesteller seit der ersten Sitzung des Klimakabinetts (Mitte März 2019) zu keinen nennenswerten klimapolitischen Entscheidungen bzw. zu keiner Beschleunigung der Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes. Auch die zweite Sitzung (am 29. Mai 2019) des Klimakabinetts lässt die Öffentlichkeit und den Deutschen Bundestag weiterhin warten. Denn die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, die Grundsatzentscheidung über die Gesetze und Maßnahmen erst im September 2019 treffen zu wollen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressemitteilungen/2-sitzungdes-kabinettausschusses-klimaschutz-1632648).
Der öffentlich eingeforderten Beschleunigung klimapolitischer Entscheidungen und der Dringlichkeit, nach wissenschaftlich erwiesenen Erkenntnissen nun wirksamen Klimaschutz einzuleiten, wird die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller nicht gerecht – trotz eines zu diesem Zweck eingerichteten Klimakabinetts.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Erachtet die Bundesregierung die zwei noch planmäßig angesetzten Klimakabinettssitzungen im Juli und im August 2019 als ausreichend, um eine Grundsatzentscheidung im September 2019 zu treffen bzw. noch in diesem Jahr die „[…] rechtlich verbindliche Umsetzung des Klimaschutzplans sowie der für Deutschland verbindlichen Klimaschutzziele für das Jahr 2030 vorzubereiten“ (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/096/1909664.pdf)?
Zu welchen der Eckpunkte des Referentenentwurfs für das Klimaschutzgesetz (Reduktion der CO2-Emissionen um 95 Prozent bis 2050, CO2-Budgets, Sektorziele, jährliche Sektorenziele, Sofortmaßnahmenprogramm bei Überschreitung der CO2-Mengen, Ressortverantwortlichkeiten und entsprechende Zahlungsverpflichtungen), das laut der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze am 27. Mai 2019 in die Ressortabstimmung gegeben wurde und damit allen Bundesministerien bekannt ist (www.tagesschau.de/inland/klimaschutzgesetz-schulze-streit-101.html), besteht innerhalb der Bundesregierung Einigkeit?
Zu welchen Punkten herrscht noch Diskussionsbedarf?
Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus der Tatsache gezogen, dass die EU-Effort-Sharing-Regulierung für die Bereiche Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft trotz Flexibilisierungsoptionen grundsätzlich jährliche CO2-Budgets für die genannten Sektoren vorschreibt und inwiefern findet dieser regulatorische Tatbestand Einzug in die Überlegungen zur Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes der Bundesregierung?
Warum liegen die Maßnahmenvorschläge der Bundesministerien nicht vollständig vor, obwohl die jeweiligen Bundesministerien durch das Bundesumweltministerium bereits im letzten Jahr aufgefordert wurden, einen Maßnahmenkatalog vorzulegen, der die nationalen Klimaziele bis 2030 gewährleistet (www.dw.com/de/svenja-schulze-wieder-vorreiter-beim-klimaschutz-werden/a-44652638)?
Bis wann sollen die Maßnahmenvorschläge der einzelnen Ressorts durch das jeweilige Bundesministerium spätestens vervollständigt und dem Bundesumweltministerium zugeschickt werden?
Wie gewährleistet die Bundesregierung realistische und vergleichbare sozioökonomische Grundannahmen der eingereichten Maßnahmen zur Erreichung der einzelnen Sektorziele 2030 (laut Klimaschutzplan 2050) des jeweiligen Ressorts (Quantifizierung der Treibhausgaseinsparungen, Verteilungswirkung, Kosten der Klimaschutzmaßnahmen)?
a) Werden mehrere sozioökonomische Szenarien berechnet, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
b) Werden die Bewertungen des Bundesumweltministeriums zeitnah dem Parlament zugeleitet und veröffentlicht? Wenn ja, bis wann wird dies geschehen?
Welche Gutachter und Gutachterinnen (bitte Name und Institution angeben) werden die Klimaschutzmaßnahmen überprüfen?
Um welche konkreten 50 Klimaschutzmaßnahmen, die vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer am 29. Mai 2019 im Klimakabinett angekündigt wurden (www.tagesschau.de/inland/klimakabinett-109.html), handelt es sich dabei, und wann werden diese vollständig veröffentlicht?
Welche konkreten Klimaschutzmaßnahmen außer der steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vorgelegt, und plant der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer, es seiner Kabinettskollegin Julia Klöckner gleichzutun und den Maßnahmenkatalog zu Erreichung der nationalen Klimaziele 2030 zu veröffentlichen?
a) Wenn ja, bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wann genau wird die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung beschlossen?
Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in der Sitzung des Klimakabinettes am 29. Mai 2019 angekündigt?
a) Welchen Anteil an der Zielerfüllung soll der anzunehmende Kohleausstieg haben?
b) Welche Maßnahmen über den angekündigten Kohleausstieg hinaus zieht das Bundeswirtschaftsministerium in Betracht, um gegebenenfalls Verzögerungen beim Kohleausstieg auszugleichen?
c) Wird das Bundeswirtschaftsministerium weiterhin die Auffassung vertreten, dass eine Erreichung der Emissionsreduktionsziele der Energiewirtschaft ausreicht, auch wenn eine Übererfüllung möglich und angesichts der fehlenden Reduktionen in anderen Sektoren erforderlich scheint?
Welche weiteren Modelle und Studien werden, neben dem Prüfgutachten, welches von Prof. Edenhofer und Prof. Schmidt erarbeitet und in der Klimakabinettssitzung im Juli 2019 vorgestellt werden soll (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/klimaziele-fest-im-blick-1632482), für die fachliche Bewertung der Konzeptionierung einer CO2-Bepreisung herangezogen (bitte auflisten)?
a) Bis wann werden die mit öffentlichen Mitteln finanzierten Studien der Öffentlichkeit spätestens zugänglich gemacht?
b) Wenn dies nicht geplant ist, warum nicht?
Inwiefern wird die Bundesregierung im Klimakabinett ebenfalls über mögliche CO2-Preisinstrumente in den Sektoren, die bereits vom Europäischen Emissionshandel erfasst sind, diskutieren? Wenn nicht, warum nicht?
Inwiefern besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, aus welchen Gründen sich die Europäische Kommission während der Verhandlung zur Reform des EU-ETS (EU Emissions Trading System) gegen die Erweiterung des Zertifikatehandels auf die Bereiche der Heiz- und Kraftstoffe verständigt hat, und wie wird dies von der Bundesregierung bewertet?
Seit wann besteht zwischen der Bundesregierung und den folgenden Initiativen bzw. Organisationen der Austausch bzgl. einer internationalen Ausweitung von CO2-Preissystemen: „Partnership for Market Readiness“ (PMR); „International Carbon Action Partnership“ (ICAP); „Carbon Market Platform“, „Carbon Pricing Leadership Coalition“ (CPLC) (https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/104/1910474.pdf) (bitte jeweils einzeln auf die genannten Institutionen bzw. Organisationen eingehen)?
a) Welche Länder nahmen daran teil?
b) Welche Themen wurden besprochen?
c) Wie oft hat sich die Bundesregierung bereits getroffen, und in welcher Regelmäßigkeit ist geplant, den Dialog fortzusetzen?
d) Welchen konkreten Beitrag kann Deutschland bei diesem Austausch leisten, beachtet man den Fakt, dass Deutschland bisher selbst keinen nationalen CO2-Preis eingeführt hat?
e) Welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?
Wieviel Prozent der globalen Treibhausgasemissionen sind nach Kenntnissen der Bundesregierung einem CO2-Preis unterworfen?
Für wie realistisch hält die Bundesregierung die Vereinbarung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD, „ein CO2-Bepreisungssystem, das nach Möglichkeit global ausgerichtet ist, jedenfalls aber die G20-Staaten umfasst“ noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen, vor dem Hintergrund, dass seit 13 Jahren die Forderung von Ex-Weltbank Ökonom Nicholas Stern zur Einführung eines globalen CO2-Preises (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/klimawandel-nicholas-stern-ueber-den-wandel-der-wirtschaft-a-995539.html) folgenlos geblieben ist?
Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung, bezugnehmend auf die Antwort auf die Kleine Anfrage „Aktivitäten der französisch-deutschen „Meseberger Klima-AG“ (Bundestagsdrucksache 19/5256) vom 23. Oktober 2018, wo es heißt: „Die Bundesregierung hat die Bewertung des Sonderberichtes des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimafragen (IPCC) über 1,5°C globale Erwärmung noch nicht abgeschlossen. […] Die Bundesregierung wird sich hierzu zu gegebenem Zeitpunkt positionieren“, nun ihre Bewertung des Sonderberichts nach nunmehr acht Monaten abgeschlossen?
a) Wenn keine abschließende Bewertung erfolgt (bitte begründen), warum ist es zu keiner Positionierung bisher gekommen? Bis spätestens wann wird sich die Bundesregierung positionieren?
b) Wenn eine abschließende Bewertung erfolgt ist, inwiefern hält die Bundesregierung vor dem Licht des Sonderberichts die Ziele des Klimaschutzplans 2050 für ausreichend, um die Klimaziele von Paris (Begrenzung der Erderwärmung auf unter 2, möglichst 1,5 Grad) zu erreichen?
c) Inwiefern sieht die Bundesregierung dabei einen Zusammenhang mit der Antwort auf die Kleine Anfrage zu Klima und Sicherheitspolitik vom 23. Mai 2019 (Bundestagsdrucksache 19/10474): „Die Bundesregierung begrüßt den Sonderbericht des […] IPCC über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5 Grad Celsius […]. Für die Sicherheits- und Außenpolitik ist ein globaler Temperaturanstieg von 1,5 Grad Celsius ein Risikomultiplikator“?
d) Ist der Bundesregierung die Studie von „1,5°C: Was Deutschland tun muss“ im Auftrag von Campact e. V. bekannt (https://blog.campact.de/wp-content/uploads/2019/03/Deutschland_1.5_Web.pdf), wonach Deutschland in Szenario ab 2040 treibhausgasneutral sein muss? Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dieser Studie?
Wird das europäische Klimaneutralitätsziel bis 2050, ungeachtet dessen, dass die EU-Staats- und -Regierungschefs sich nicht auf ein gemeinsames Ziel der Klimaneutralität bis 2050 auf EU-Ebene einigen konnten, für das „Klimakabinett“ zur handlungsleitenden Prämisse, zumal sich die Bundeskanzlerin im Vorfeld des EU-Gipfels am 20. bis 21. Juni 2019 ausdrücklich zu dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 bekannt hat (www.n-tv.de/politik/Neues-Klimaziel-auf-EU-Gipfel-gescheitert-article21099426.html)?
a) Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die Arbeit des „Klimakabinetts“ und letztendlich für die nationalen Klimaschutzmaßnahmen bis 2030 und 2050 daraus?
b) Inwiefern fließen die Beschlüsse des „Klimakabinetts“ auch in die Erarbeitung der integrierten Nationalen Energie- und Klimapläne (NEPC) Deutschlands ein, die als konkrete Beiträge zur Erreichung der EU-Klimaziele 2030 bis Ende 2019 bei der EU-Kommission eingereicht werden müssen?
c) Wenn nein, warum nicht?
Da die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 5. Juni 2019 eine engere Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Frankreich und den Niederlanden ankündigte (https://de.reuters.com/article/deutschland-klima-merkel-idDEKCN1T51CD: „Die Klimaschutzkabinette der Staaten sollten sich abstimmen“),
a) welche Treffen haben zwischen dem Klimakabinett bzw. der Bundesregierung und den Klimaschutzkabinetten Frankreichs und den Niederlanden bisher stattgefunden (bitte mit Angabe von Datum und Teilnehmenden auflisten)
b) welche Themen wurden besprochen, und mit welchem Ergebnis, und
c) welches Ziel wird mit diesen Treffen verfolgt?
Plant die Bundesregierung während der Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes die Konsultation zivilgesellschaftlicher Akteure wie beispielsweise Gewerkschaften, FridaysforFuture oder Umweltverbände et al.? Inwiefern wird die Bundesregierung hierbei an den Konsultationsprozess zum Klimaschutzplan 2050 anknüpfen?
a) Wenn ja, wann, und wen plant die Bundesregierung im Zusammenhang der Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes aus der Zivilgesellschaft zu konsultieren?
b) Wenn nein, bitte begründen, warum die Mitarbeit zivilgesellschaftlicher Akteure an einem Klimaschutzgesetz nicht vorgesehen ist?