Wissenschaftsfreiheit als Grundlage der akademischen Zusammenarbeit mit China
der Abgeordneten Kai Gehring, Margarete Bause, Jürgen Trittin, Dr. Anna Christmann, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Claudia Roth (Augsburg), Katja Dörner, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ist zentraler Bestandteil menschlicher Freiheit. Sie ist Voraussetzung für die Entwicklung neuer Perspektiven auf unser Zusammenleben und kreativer Lösungen für die großen Herausforderungen unserer Zeit. Diese Freiheit wird aber nicht in allen Staaten gewährleistet. Auch in der Volksrepublik China gibt es immer wieder Eingriffe in die Arbeit von Forscherinnen und Forschern. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) spricht in seiner China-Strategie von 2015 von einer „starken Top-Down-Steuerung“ der Wissenschaft sowie „Kompetenzüberschreitungen“ seitens der Politik (S. 34). Hinzu kommen zahlreiche Übergriffe auf Studierende und Forschende, wie sie beispielsweise das Netzwerk Scholars at Risk dokumentiert und aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist eine stärkere Fokussierung der deutschen Außen- und Menschenrechtspolitik auf die Förderung der Wissenschaftsfreiheit weltweit geboten (vgl. Bundestagsdrucksache 19/6426).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller begrüßen, dass die Wissenschaftskooperation zwischen China und Deutschland seit 1978 beständig wächst. Dies kann einen Beitrag zur Bewältigung der großen Herausforderungen wie Klimakrise, Umweltverschmutzung, Artensterben oder Digitalisierung sowie zur Stärkung der Wissenschaftsfreiheit in China leisten. Doch dafür müssen nach Ansicht der Fragesteller Leitlinien von Wissenschaftsfreiheit und die Einhaltung guter wissenschaftlicher Standards tatsächlich die Grundlage der Zusammenarbeit sein (vgl. China-Strategie, S. 32). Das bedeutet auch, dass die Arbeit chinesischer und ausländischer Forscherinnen und Forscher und Wissenschaftsorganisationen in China ohne staatlichen Druck und Einmischung möglich sein muss. Ebenso muss gewährleistet werden, dass durch die – an sich begrüßenswerten – Kooperationen keine strukturellen Abhängigkeiten oder Einflussmöglichkeiten durch den chinesischen Staat auf die Themensetzung deutscher Wissenschaftseinrichtungen hierzulande entstehen. Gerade angesichts der umfassenden Zensur in bestimmten Themenbereichen ist es aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wichtig, dass hierzulande weiterhin eine starke, unabhängige China-Expertise in der Sinologie sowie anderen Fachbereichen besteht, die intensiv mit chinesischen Partnerinnen und Partnern kooperiert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie ist aus Sicht der Bundesregierung die Lage der Wissenschaftsfreiheit in China, wie hat sich diese seit 2015 verändert, und auf welche Grundlagen stützt sie diese Einschätzung?
Welche neuen Gesetze, Richtlinien und sonstigen staatlichen Vorgaben wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 in China verabschiedet, die Räume für ein unabhängigeres Arbeiten von chinesischen Wissenschaftlern weiter erschweren?
Inwiefern wurden die in der China-Strategie des BMBF genannten „Risiken für Deutschland“ (S. 34) seit 2015 systematisch überprüft, welche Ergebnisse liegen dazu vor, und inwiefern wurden diese in eine „Weiterentwicklung und Anpassung der Strategie“ (S. 8) einbezogen?
Inwiefern überprüft die Bundesregierung die Einhaltung der Grundprinzipien und Regeln guter wissenschaftlicher Praxis im Rahmen internationaler Wissenschaftskooperationen, und welche Schlüsse zieht sie hinsichtlich der Zusammenarbeit mit China insbesondere in den Bereichen
a) der Offenheit wissenschaftlicher Auswahlprozesse und der Transparenz über das Zustandekommen von Förderentscheidungen (S. 33),
b) „ungünstiger Rahmenbedingungen“ für ausländische Bewerberinnen und Bewerber und „einseitigen ungewollten Technologietransfer“ (S. 37),
c) der unzureichenden Einbeziehung der Zivilgesellschaft durch Stakeholder-Dialoge (S. 34),
d) ideologische Prägung bestimmter Forschungsinhalte (S. 56) und
e) politische Kontrolle und Zensur (S. 56)?
Sind aus Sicht der Bundesregierung die Freiheit der Wissenschaft und Standards für gute wissenschaftliche Praxis gewährleistet sowie Freiräume für „die Vermittlung kreativen Denkens“ (S. 35) im Rahmen der Chinesisch-Deutschen Hochschule für angewandte Wissenschaften (CDHAW), dem Chinesisch-Deutschen Hochschulkolleg (CDHK) sowie anderer bilateraler Bildungs- und Wissenschaftskooperationen ausreichend gewährleistet?
Welche Anlaufstellen bestehen für Betroffene aus Wissenschaft und Wirtschaft, wenn die oben genannten Regeln guter wissenschaftlicher Praxis in der bilateralen Zusammenarbeit verletzt werden oder bei Verletzungen im Bereich forschungsrelevanter Rechtsfragen wie etwa Patentrechte oder den Schutz persönlicher Daten?
a) Reichen diese aus Sicht der Bundesregierung aus, um die in der China-Strategie genannten „Risiken“ zu vermeiden?
b) Inwiefern ist die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle, wie etwa im China-Monitor des Mercator Institute for China Studies (S. 71) empfohlen, geplant?
Wie viele Sitzungen des „Gesprächskreises China“ des BMBF (S. 44) haben seit 2015 stattgefunden (bitte mit Angabe des Datums sowie der teilnehmenden Organisationen auflisten), und in wie vielen dieser Sitzungen wurden Fragen zur Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit und die Verletzung guter wissenschaftlicher Standards thematisiert, und welche neuen Erkenntnisse und Schlussfolgerungen konnten dabei gewonnen werden?
Was ist der Umsetzungsstand des gemeinsamen „Internationalen Kollegs für Geistes- und Sozialwissenschaften“ in China (S. 57), und inwiefern ist die „ideologische“ Prägung und „die Gefahr einer politischen Kontrolle bzw. Zensur“ (S. 56) dabei ein Hindernis?
a) Welche Schwerpunktthemen wurden für die Bearbeitung am Kolleg bislang gemeinschaftlich ausgewählt?
b) Welche Schwerpunktthemen wurden jeweils von der deutschen und der chinesischen Seite vorgeschlagen?
Ist eine Neuauflage der China-Strategie nach 2020 geplant?
a) Wenn ja, mit Vertreterinnen und Vertretern aus welchen Gesellschaftsbereichen haben dazu bereits Konsultationen stattgefunden bzw. sind geplant?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) In welcher Form finden ein Monitoring und eine Evaluierung der Umsetzung der in der China-Strategie 2015 bis 2020 festgehaltenen 35 Maßnahmen statt, und inwiefern fließen diese ggf. in eine Neuauflage der Strategie ein?
d) Welchen Einfluss hat die sich in den vergangenen Jahren verschärfende Menschenrechtslage in China auf die thematische Schwerpunktsetzung einer ggf. Neuauflage der China-Strategie des BMBF?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Löschung bestimmter Artikel aus den Angeboten von Wissenschaftsverlagen wie Springer Nature (www.forschung-und-lehre.de/politik/professoren-trennen-sich-von-springernature-1071/) auf Druck der chinesischen Regierung, und sieht sie solche Eingriffe als Bedrohung der Wissenschaftsfreiheit über die Grenzen Chinas hinaus?
Was ist der Bundesregierung über Einschüchterungen von chinesischen Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland durch chinesische Behörden bekannt, sowie von deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die zu China forschen?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Ablehnung von Visaanträgen sowie die Beschränkung oder den Entzug von Aufenthaltsgenehmigungen für Studierende oder Forschende durch die chinesische Regierung aufgrund bestimmter Forschungsinhalte oder öffentlicher Äußerungen? Inwiefern sind davon DAAD-geförderte Studierende oder Forschende betroffen?
Welche sonstige Kenntnis besitzt die Bundesregierung über zunehmend schwierige Rahmenbedingungen für ausländische Studierende oder Forschende in China, beispielsweise durch neue Gesetze, Reisebeschränkungen oder sonstige staatliche Vorgaben?
Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über Warnungen von Sicherheitsbehörden vor „Spionage-Versuchen“ durch Konfuzius-Institute an Universitäten (FAZ, 2. Mai 2018, „Mit Konfuzius zur wissenschaftlichen Vormacht“)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Schließung von Konfuzius-Instituten auf Grundlage von Vorwürfen der Verletzung von Lehr- und Wissenschaftsfreiheit, beispielsweise in Schweden oder den USA (Schweden: www.scmp.com/news/china/article/1677976/swedish-university-evers-ties-confucius-institute; USA: www.insidehighered.com/news/2019/01/09/colleges-move-close-chinese-government-funded-confucius-institutesamid-increasing)?
Besteht aus Sicht der Bundesregierung Anlass zur Annahme, dass der chinesische Staat Einfluss auf die Veranstaltungen, Lehrinhalte und -materialen an Konfuzius-Instituten in Deutschland nimmt, und inwiefern sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Bedarf, die Förderung von „China-Kompetenz in sprachlicher und interkultureller Hinsicht“ (China-Strategie, S. 39) jenseits der Konfuzius-Institute in der Wissenschaft zu stärken?
Besteht aus Sicht der Bundesregierung Anlass zur Annahme, dass der chinesische Staat durch die Finanzierung von Dozierendenstellen oder Stiftungsprofessuren Einfluss auf Lehr- und Forschungsinhalte an Hochschulen hierzulande nimmt (vgl. ZEIT Campus, 22. November 2017, „Konfuzius nimmt Anlauf“)?
Welche Folgen hatte das Inkrafttreten des Gesetzes über ausländische Nichtregierungsorganisationen (NGOs) 2017 in China für die bilaterale Wissenschaftskooperation, und inwiefern waren deutsche Wissenschaftsorganisationen betroffen?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über Kooperationen deutscher Wissenschaftseinrichtungen mit Institutionen die den Streitkräften der Volksrepublik China zuzurechnen sind, einschließlich solcher die international unter anderen Namen agieren (wie beispielsweise das „Xi’an Research Institute of High Technology“ oder das „Zhengzhou Institute of Surveying and Mapping“, www.aspi.org.au/report/picking-flowers-making-honey)?
Bestehen aus Sicht der Bundesregierung Gründe, die grundsätzlich gegen solche Kooperationen sprechen, insbesondere wenn diese durch öffentliche Gelder aus Deutschland (mit)finanziert werden?
Wenn nicht, welche Werte und Standards sollten aus Sicht der Bundesregierung die Grundlage solcher Kooperationen mit militärnahen Institutionen bilden?
Besteht aus Sicht der Bundesregierung Handlungsbedarf, die Informations- und Beratungsangebote für Hochschulen und Forschungseinrichtungen auszubauen, damit diese nicht unbeabsichtigt Kooperationen mit militärnahen Institutionen eingehen, wenn diese unter anderem Namen agieren (www.aspi.org.au/report/picking-flowers-making-honey)?