Kultur- und Kreativwirtschaftspolitik der Bundesregierung
der Abgeordneten Margit Stumpp, Erhard Grundl, Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Beate Walter-Rosenheimer, Ekin Deligöz, Dieter Janecek, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit 2007 gibt es die „Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft“ der Bundesregierung (www.kultur-kreativ-wirtschaft.de/KUK/Navigation/DE/Home/home.html), die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und von der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) gemeinsam koordiniert wird. Seit 2016 verfügt die Initiative in Berlin über ein eigenständiges Kompetenzzentrum, während die Beratung der Kreativen vor Ort mittlerweile von den Ländern übernommen wird.
Eine Unterstützung der Kultur- und Kreativwirtschaft jenseits von klassischer Kulturförderung einerseits und reiner Wirtschaftsförderung andererseits stellt den Bund vor besondere Herausforderungen, etwa im Hinblick auf die Förderung nichttechnischer Innovationen, da es bislang an einem spezifisch auf die Kulturwirtschaft bezogenen Innovationsbegriff fehlt. Aber auch ein Mangel an aussagekräftigen statistischen Daten zu den verschiedenen Teilmärkten macht eine gezielte Förderpolitik schwierig. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hat die Regierungskoalition zwar einen Bericht zur sozialen Lage und wirtschaftlichen Situation von Kreativen angekündigt (www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1, S. 166 ff.), offenbar findet er sich aber noch in der Phase der Ausarbeitung.
Der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft stehen im aktuellen Haushalt für 2019 7,786 Mio. Euro an Haushaltsmitteln zur Verfügung. Diese Mittel sollten so effektiv wie möglich eingesetzt werden – im Sinne einer bestmöglichen Unterstützung der Kreativschaffenden, die oft genug als Soloselbstständige tätig sind und mit prekären ökonomischen Bedingungen zu kämpfen haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wird es ein Ausschreibungsverfahren für die Erstellung des Monitoringberichts Kultur- und Kreativwirtschaft für das Berichtsjahr 2019 geben, wann wird die Ausschreibung veröffentlicht, und in welcher Höhe werden Mittel dafür veranschlagt?
Ist die Erstellung von Monitoringberichten für das Berichtsjahr 2019 für die einzelnen Teilmärkte der Kultur- und Kreativwirtschaftsbranche vorgesehen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus den bereits vor zehn Jahren geführten Teilmarktdialogen gezogen, und welche konkreten Maßnahmen hat sie auf Basis dieser Dialoge mit Bezug zu einzelnen Teilmärkten ergriffen (bitte Maßnahmen einzeln aufführen)?
Plant die Bundesregierung, zukünftig mit dem jährlichen Monitoringbericht neben den Daten zum Beitrag der Kultur- und Kreativwirtschaft zur Bruttowertschöpfung auch Daten zur Einkommensstruktur und -verteilung unter den Kreativen, Verwertern und anderen Branchenakteuren zu ermitteln?
Plant die Bundesregierung, in den Monitoringberichten zukünftig Daten zur Geschlechterverteilung und zu den Arbeitsverhältnissen, wie beispielsweise die Anzahl der Interessenvertretungen etc., in den jeweiligen Branchen abzufragen?
Wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung Bedarf für die Schaffung eines Förderfonds für solche künstlerischen, kulturellen, kreativen, sozialen Innovationen, die bisher qua Definition weder von bestehenden technischen Innovationsfonds noch von bestehenden nichttechnischen Innovationsfonds profitieren?
a) Wenn ja, wann und in welchem Umfang wird ein solcher Förderfonds aufgesetzt?
b) Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung die Aufsetzung eines Förderfonds für innovative Ideen, bei denen keine Unterscheidung von technischen und nichttechnischen Komponenten vorgenommen wird, so wie es in der im Auftrag des BMWi erstellten Studie „Nichttechnische Innovationen – Welche Impulse setzt der Markt? Welche Rolle hat der Staat?“ empfohlen wird?
a) Wenn ja, wann und in welchem Umfang wird ein solcher Förderfonds aufgesetzt, und in welchem Bundesministerium wird er angesiedelt sein?
b) Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Notwendigkeit zur Förderung kreativer und sozialer Innovationen besteht, die über die bisherigen Maßnahmen hinausgeht?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit der Entwicklung eines spezifischen Innovationsbegriffs für die Kultur- und Kreativwirtschaft, und arbeitet sie bereits an einer solchen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, in welchem Rahmen wird ein spezifischer Innovationsbegriff für die Kultur- und Kreativwirtschaft entwickelt (bitte Beteiligte und Zeitrahmen angeben)?
Welche wirtschaftspolitisch besonders relevanten Handlungsfelder im Bereich der Kultur und Kreativwirtschaft hat die als Reaktion auf das 2016 veröffentlichte Gutachten des BMWi zu nichttechnischen Innovationen eingerichtete Task-Force (erwähnt in der Antwort zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 18/11995) identifiziert, und welche Unterstützungsmaßnahmen für nichttechnische Innovationen wurden bisher ergriffen oder sollen noch ergriffen werden?
Soll es in Zukunft noch Teilmarktdialoge der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft geben, und falls ja, nach welchen Kriterien, und von wem werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der zukünftigen Teilmarktdialoge ausgewählt?
Wie wird sichergestellt, dass Kreative mit geringem Einkommen sich die Teilnahme an etwaigen zukünftigen Teilmarktdialogen leisten können?
Wie rechtfertigen sich die steigenden Kosten für das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft vor dem Hintergrund, dass die konkrete Beratung Kreativer seit 2016 von den Ländern übernommen wird?
Welche Kosten sind mit dem Wettbewerb Kultur- und Kreativpiloten, dem Programm Copiloten und der jährlichen Preisverleihung seit 2017 verbunden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Kosten sind mit dem Fellow-Programm des Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft seit 2016 verbunden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wofür werden die in der Bereinigungssitzung des Haushalts 2019 beschlossenen zusätzlichen Mittel von 5 Mio. Euro zugunsten der „Umsetzung kreativwirtschaftlicher Konzepte“ konkret verwendet (bitte einzeln auflisten)?
Strebt die Bundesregierung an, die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft mit weiteren Mitteln im Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 auszustatten, und wenn ja, kann die Bundesregierung die Höhe bereits beziffern?
Welche Kosten verursachte das Internetportal der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft seit 2017, und wie hoch sind seit 2011 die Zugriffszahlen im monatlichen Durchschnitt?
Welche Ergebnisse hat der Bereich „Wissenschaftliche Analyse“ im Rahmen des „Research Ventures Creative Economies“ mit dem Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft seit 2017 erarbeitet, und welche Kosten sind dafür seit 2017 entstanden?
Zieht die Bundesregierung Schlüsse aus dem Vorschlag der Sozialwissenschaftlerin Lisa Basten (vgl. Protokoll 18/82 der Anhörung im Kulturausschuss des Deutschen Bundestages vom 26. April 2017), dass die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft einen runden Tisch finanzieren sollte, um die diversen Interessenvertretungen der Kreativen aus den verschiedenen Branchen zusammenzubringen und sie in die Lage zu versetzen, zu aktuellen politischen Fragestellungen, die die Branche betreffen, gemeinsame Stellungnahmen zu entwickeln?
Wenn ja, welche?
Welche Konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Studie „Digitale Verwertungsformen in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Auswirkungen auf die Künstlersozialversicherung“ (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/Forschungsberichte/fb521-digitale-verwertungsformen-in-der-kultur-und-kreativwirtschaft.pdf?__blob=publicationFile&v=1, Dezember 2018, Bundesministerium für Arbeit und Soziales – BMAS –), umzusetzen – wie beispielsweise die Forderung der Autoren, dass Plattformen, die im Wertschöpfungswandel an Bedeutung gewinnen, auch zur Künstlersozialabgabe herangezogen werden müssten –, um die soziale Absicherung von Kulturschaffenden und Kreativen zu verbessern (bitte detaillierte Maßnahmen mit eventuellen unterlegten Fördersummen aufführen)?
Welche Verbände und sonstige Interessensvertretungen sind nach Einschätzung der Bundesregierung der Kultur- und Kreativwirtschaft zuzurechnen (bitte auflisten)?