Verwirklichung einer nachhaltigen Gemeinsamen Fischereipolitik bis 2020
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Steffi Lemke, Harald Ebner, Renate Künast, Markus Tressel, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Jahr 2013 einigten sich die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in der Europäischen Union auf eine weitreichende Reform ihrer Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und insbesondere auf das Ziel der Wiederherstellung aller bewirtschafteten Fischbestände in EU-Gewässern. Seit Inkrafttreten der neuen Grundverordnung (Verordnung (EU) 1380/2013) sind fast fünf Jahre vergangen, und weiterhin bestehen große Mängel bei der Umsetzung von Artikel 2.2, laut dem die exzessive Nutzung der Bestände oberhalb des höchstmöglichen Dauerertrags (Maximum Sustainable Yield – MSY) spätestens und unter allen Umständen bis 2020 beendet sein muss.
Eine kürzlich durchgeführte Überprüfung der Umsetzung der GFP durch den Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für Fischerei (STECF) hat deutlich gemacht, dass die erzielten Fortschritte zu langsam sind und dass noch immer 41 Prozent der Bestände im Nordostatlantik übermäßig befischt werden (www.ices.dk/sites/pub/Publication%20Reports/Advice/2018/2018/BalticSea Ecoregion_FisheriesOverviews_2018_November.pdf). Mit Blick auf die für 2020 gesetzte Frist für die Erreichung nachhaltiger Nutzungsraten für alle Bestände ist es nach Ansicht der Fragesteller unerlässlich, dass die Bundesregierung die bis Jahresende anstehenden Verhandlungen über Fangmöglichkeiten für 2020 im EU-Ministerrat und insbesondere die Konsultationen mit Norwegen und anderen Küstenstaaten nutzt, um sicherzustellen, dass die Festlegungen von Gesamtfangmengen (TAC) in der Ostsee, der Nordsee und allen weiteren Fanggebieten die wissenschaftlich empfohlenen Werte und Vorschriften der GFP respektieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Im Rahmen welcher internationaler Umwelt- und Fischereiabkommen hat sich die Bundesregierung verpflichtet, die Überfischung bis zum Jahr 2020 zu beenden, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für dieses Ziel aus den aktuell vorliegenden Daten für die verschiedenen Weltregionen und insbesondere für deutsche und Europäische Meeresgebiete?
Warum überschreiten nach Einschätzung der Bundesregierung neun von sechzehn Gesamtfangmengen für gemeinsame Bestände im Jahr 2019, die im Rahmen der Konsultationen zwischen Norwegen und der EU beschlossen wurden, die wissenschaftlich empfohlenen Fanggrenzen des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES) (www.ices.dk/sites/pub/Publication%20 Reports/Advice/2018/2018/BalticSeaEcoregion_FisheriesOverviews_2018_ November.pdf)?
Warum werden nach Einschätzung der Bundesregierung für die Kabeljau- und Heringsbestände die wissenschaftlich empfohlenen Gesamtfangmengen überschritten, und welche Position hat die Bundesregierung in den entsprechenden Verhandlungen mit Norwegen eingenommen (www.ices.dk/sites/pub/Publication%20Reports/Advice/2018/2018/BalticSeaEcoregion_ FisheriesOverviews_2018_November.pdf)?
Inwiefern wird die Bundesregierung der Kommission gegenüber die Position einnehmen, dass die Konsultationen mit Norwegen im Einklang mit den wissenschaftlichen Empfehlungen von ICES über maximale Fangmengen als Obergrenze und im Einklang mit den Grundsätzen verantwortungsvoller Verwaltung der GFP (Artikel 3 der Verordnung (EU) 1380/2013) zu führen sind?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die bisherige Praxis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Fischereiwirtschaft an den Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und Norwegen über künftige Fangmengen teilnehmen dürfen? Worin begründet die Bundesregierung dies?
Unterstützt die Bundesregierung das Anliegen von zivilgesellschaftlichen Gruppen, ebenfalls Vertreterinnen und Vertreter in die Delegationen für die Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und Norwegen entsenden zu können?
Wenn nein, warum nicht?
Auf welche Weise stellt die Bundesregierung sicher, dass alle Mitglieder der deutschen Delegation – einschließlich der Wirtschaftsvertreterinnen und Wirtschaftsvertreter – auf Ergebnisse der Konsultationen hinwirken, die auf bestmögliche Weise das Nachhaltigkeitsziel der GFP (MSY für alle Bestände bis spätestens 2020) verwirklichen?
Bei welchen konkreten Ostsee-Beständen (bitte mit genauer Bezeichnung von Fischart und Bewirtschaftungsgebiet), für die Deutschland ein direktes Bewirtschaftungsinteresse hat, sieht die Bundesregierung das Erreichen des Ziels aus Artikel 2.2 der GFP-Grundverordnung bis 2020 als gefährdet an? Was tut die Bundesregierung konkret dafür, diesen nach Ansicht der Fragesteller rechtswidrigen Zustand abzuwenden?
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Bedrohung des östlichen Dorschs zu mindern, dessen Bestand sich nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen des ICES in einem kritischen Zustand befindet (www.ices.dk/sites/pub/Publication%20Reports/Advice/2018/2018/Baltic SeaEcoregion_FisheriesOverviews_2018_November.pdf)?
Welche Schlussfolgerungen und notwendigen Maßnahmen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus der aktuellen Empfehlung des ICES, wonach die Größe des Jahrgangs 2016 des westlichen Dorschs um 54 Prozent nach unten korrigiert werden muss (www.ices.dk/sites/pub/Publication%20 Reports/Advice/2018/2018/BalticSeaEcoregion_FisheriesOverviews_2018_ November.pdf)?
Wird die Bundesregierung die erneut (wie bereits für 2019) von ICES empfohlene Schließung der Fischerei auf westlichen Hering in diesem Jahr unterstützen (www.ices.dk/sites/pub/Publication%20Reports/Advice/2018/2018/ BalticSeaEcoregion_FisheriesOverviews_2018_November.pdf)?
Falls nein, welche Position nimmt die Bundesregierung zur Befischung des westlichen Herings ein, und auf welche wissenschaftlichen Belege und Rechtsvorschriften stützt sie eine ggf. von der ICES-Empfehlung abweichende Position?
Welche Konsequenzen drohen nach Einschätzung der Bundesregierung im Falle des Brexits für das Erreichen des Ziels, bis 2020 die Überfischung in den europäischen Gewässern zu beenden?