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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Auswirkungen von naturschädigenden Subventionen auf die Biodiversität

(insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

12.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1146010.07.2019

Die Auswirkungen von naturschädigenden Subventionen auf die Biodiversität

der Abgeordneten Steffi Lemke, Lisa Badum, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Eine Million Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht, die Hälfte der Korallen verloren und das Artensterben schreitet immer schneller voran – das sind die Ergebnisse des Weltartenschutzrats in seinem Bericht zum Zustand der Natur (www.ipbes.net/sites/default/files/downloads/spm_unedited_advance_for_posting_htn.pdf). Das Artensterben findet in Mitteleuropa und in Deutschland vor allem in der Agrarlandschaft statt. Studien zeigen, dass die Artenzahl, die Häufigkeit und die Biomasse von Tieren und Pflanzen in der Agrarlandschaft stark abnehmen (www.acatech.de/Publikation/artenrueckgang-in-der-agrarlandschaft/). Europaweit hat die Agrarlandschaft inzwischen über die Hälfte ihrer ursprünglich dort heimischen Vögel verloren. Der Rückgang, nach den neuesten Zahlen, beträgt 57 Prozent (https://pecbms.info/). Auch in Deutschland gehen die Bestände vieler häufiger Brutvögel von Äckern, Wiesen und Weiden im Beobachtungszeitraum seit 1990 deutlich zurück. Drei von vier Vögeln, die eigentlich hierzulande heimisch sind, gelten mittlerweile als gefährdet. Der Kiebitz verzeichnete einen Rückgang von über zwei Drittel des Bestandes und die Bestände des Rebhuhns haben mit europaweiten Verlusten von 94 Prozent dramatische Ausmaße angenommen. Vögel sind ausgezeichnete Zeigerarten für den Zustand der biologischen Vielfalt insgesamt. Aber auch Erkenntnisse von anderen Artengruppen wie z. B. Insekten und Pflanzen, zu denen wissenschaftliche Studien vorliegen, bestätigen das dramatische Bild. Wir haben stellenweise über 75 Prozent der Biomasse an Fluginsekten verloren (https://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0185809).

Einer der Haupttreiber für den Artenschwund ist die industrialisierte Landwirtschaft. Die vielfache Intensivierung der Ackernutzung, die Beseitigung von Kleinstrukturen wie Hecken und Feldraine für größere Schläge, Ackergifte und Nitratüberschüsse auf den Böden und Grünlandverluste schaden der Natur. Sie alle nehmen den Pflanzen und Tieren den Lebensraum und die Nahrung. Die Landwirtschaft wird aus Steuermitteln subventioniert. „Finanzhilfen und Steuervergünstigungen waren und sind ein zentrales Instrument der Agrarpolitik. Sie können – je nach Ausgestaltung – die Umweltbelastungen aus der Landwirtschaft verstärken oder vermindern“ (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/uba_fachbroschuere_umweltschaedliche-subventionen_bf.pdf, S. 58). Die bisherige Förderpolitik der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hat nach Ansicht der Fragesteller den Trend zu natur- und umweltschädigenden Praktiken verstärkt. Auch Cross-Compliance und Greening-Mechanismen haben keine Trendumkehr für mehr Artenvielfalt geschaffen. Unter besonderer Kritik steht die erste Säule der GAP, das sind Direktzahlungen, die sich an der Größe der Fläche bemessen, da sie zu einer Steigerung und Ausdehnung der intensiven Produktion beiträgt. Der im April 2019 veröffentlichte Bericht des Bundesamts für Naturschutz (BfN) „Abbau naturschädigender Subventionen und Kompensationszahlungen auf stoffliche Belastung“ errechnet für Deutschland in den Bereichen Siedlung und Verkehr sowie Landwirtschaft einen Betrag von 22 Mrd. Euro naturschädigender Subventionen jährlich (www.bfn.de/fileadmin/BfN/oekonomie/Dokumente/Abbau_naturschaedigender_Subventionen.pdf). Zusammen mit den ebenfalls naturschädigenden, weil klimaschädlichen Subventionen im Energiebereich sind es pro Jahr sogar 55 Mrd. Euro. Der Bericht folgert, mit umfangreichen Subventionen werde eine Landwirtschaft gefördert, die weiterhin zu erheblichen Umweltbelastungen beiträgt. Für die Europäische Union wurden allein die volkswirtschaftlichen Kosten der Umweltbelastungen, die durch den Einsatz synthetischer Stickstoffdünger entstehen, auf 20 bis 150 Mrd. Euro geschätzt, deren Nutzen dagegen nur auf 20 bis 80 Mrd. Euro. Für Deutschland dürfte das Verhältnis laut Bericht aufgrund der hohen Nitratüberschüsse noch ungünstiger ausfallen.

Auch der Bericht des Weltartenschutzrates nennt wirtschaftliche Instrumente als einen der Haupttreiber, die der Natur und Biodiversität schaden. Dazu gehören Subventionen, Finanztransfers, Preise, die nicht die Umwelt- und Sozialkosten widerspiegeln etc. So lagen im Jahr 2015 in den OECD-Ländern Subventionen für eine potentiell umweltschädliche Landwirtschaft bei 100 Mrd. Euro (www.helmholtz.de/fileadmin/user_upload/IPBES-Factsheet.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die im BfN-Report „Abbau naturschädigender Subventionen und Kompensationszahlungen auf stoffliche Belastung“ errechnete Höhe der naturschädlichen Subventionen, und wie bewertet sie diese?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Berichts, dass in erheblichem Maße Aktivitäten subventioniert werden, durch die wichtige Teile der biologischen Vielfalt Deutschlands zerstört und beeinträchtigt werden?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Berichts, dass die aktuellen ordnungsrechtlichen Anforderungen in Deutschland im Hinblick auf stoffliche Beeinträchtigungen von Arten- und Lebensräumen, etwa durch übermäßige Düngung oder durch den Einsatz von Pestiziden, nicht geeignet sind, die dadurch entstehenden akuten, diffusen und kumulativen Belastungen u. a. für die Biodiversität in ausreichendem Umfang zu verhindern?

4

Wird die Bundesregierung der Aussage des BfN-Berichts Maßnahmen folgen lassen, dass der Abbau naturschädlicher Subventionen und die Anlastung von Umweltkosten beim Verursacher durch Abgaben im Sinne von Kompensationszahlungen auf naturschädigende Belastungen, insbesondere stoffliche Beeinträchtigungen, Instrumente sind, um Naturschutzpolitik kostengünstig, verursacherbezogen und wirksamer zu gestalten?

Wenn nein, warum nicht?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Berichts, dass Kompensationszahlungen auf stoffliche Belastungen, insbesondere auf Stickstoffüberschüsse und Pestizide, erhoben werden sollten?

Wenn nein, warum nicht?

6

Welche Subventionen im Bereich Landwirtschaft sind der Bundesregierung bekannt?

7

Welche Subventionen im Bereich Landwirtschaft bewertet die Bundesregierung als naturschädigend und biodiversitätsschädigend?

8

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Größe der bewirtschafteten Grünlandflächen in Deutschland (bitte nach intensiv und extensiv bewirtschafteten Flächen aufschlüsseln)?

9

In welcher Höhe werden Agrarfördermittel der ersten Säule der GAP für diese Flächen ausgegeben (bitte nach extensiv und intensiv bewirtschaftet und pro Jahr aufschlüsseln)?

10

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass öffentliche Gelder aus der ersten Säule der GAP für die Umwandlung von Dauergrünland ausgegeben werden, die laut Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7971 zwischen 440 und 3 000 Euro pro Hektar und Jahr gesellschaftliche Kosten durch den Verlust von Ökosystemdienstleitungen verursachen?

11

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Größe der landwirtschaftlich genutzten Moorflächen (bitte in Ackerbau und Grünland aufschlüsseln)?

12

In welcher Höhe werden nach Kenntnis der Bundesregierung Agrarfördermittel aus der ersten Säule der GAP für diese Moorflächen pro Jahr ausgegeben (bitte nach Ackerbau und Grünland aufschlüsseln)?

13

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Beihilfen zur Entwässerung von Moorstandorten seit 1990 pro Jahr gewährt?

14

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass öffentliches Geld aus der ersten Säule der GAP für Flächen ausgegeben werden, die laut Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7971 ca. 8 bzw. 27,3 Mrd. Euro Schadenskosten verursachen?

15

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Größe der Auenflächen, die landwirtschaftlich als Ackerland und als Grünland genutzt werden?

16

In welcher Höhe werden nach Kenntnis der Bundesregierung Agrarfördermittel der ersten Säule der GAP für die Bewirtschaftung auf Auenflächen ausgegeben (bitte pro Jahr sowohl nach extensiv und intensiv bewirtschaftet als auch Ackerland und Grünland aufschlüsseln)?

17

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Größe der von Stickstoffüberschuss belasteten Gebiete (rote Gebiete)?

18

In welcher Höhe werden nach Kenntnis der Bundesregierung Agrarfördermittel aus der ersten Säule der GAP für diese belasteten Gebiete pro Jahr ausgegeben?

19

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass öffentliche Gelder aus der ersten Säule der GAP für diese Flächen ausgegeben werden, die laut Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7971 erhebliche gesellschaftliche Kosten verursachen (wie z. B. jährlich 20 bis 150 Mrd. Euro europaweit)?

20

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Größe der landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen im Natura-2000-Netz (bitte nach Ackerbau und Grünland auflisten)?

21

In welcher Höhe werden nach Kenntnis der Bundesregierung Agrarfördermittel aus der ersten Säule der GAP für diese im Natura-2000-Netz gelegenen Flächen pro Jahr ausgegeben (bitte nach Ackerbau und Grünland aufschlüsseln)?

22

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Verwendung von finanziellen Mittel pro Jahr aus Agrarumweltprogrammen (Code 213 und 214) in Natura-2000- bzw. FFH-Gebieten (FFH = Flora-Fauna-Habitatrichtlinie) vor (bitte nach Code 213 und 2014 differenzieren)?

23

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Stand der FFH-Managementplanung in den Bundesländern?

Wie viel Mittel geben die Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung für die Durchführung von FFH-Managementplänen aus?

Welche Behörden sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern für die Umsetzung der FFH-Managementplanung zuständig?

24

Welche finanziellen Mittel aus Agrarumweltprogrammen der Programme für Ländliche Entwicklung (zweite Säule der GAP) gehen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich in eine spezifische Förderung von Moorstandorten in der Landwirtschaft?

Berlin, den 25. Juni 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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