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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Vollendung der Ausbaustrecke Nürnberg - Ebensfeld
(insgesamt 19 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
31.07.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1151411.07.2019
Vollendung der Ausbaustrecke Nürnberg - Ebensfeld (VDE 8.1 ABS)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11514
19. Wahlperiode 11.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Lisa Badum, Uwe Kekeritz, Stefan Gelbhaar,
Stephan Kühn (Dresden), Daniela Wagner und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vollendung der Ausbaustrecke Nürnberg–Ebensfeld
Mit Inbetriebnahme der Neubaustrecke Erfurt–Ebensfeld fand das
Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Nummer 8 (VDE 8) zum Fahrplanwechsel im Dezember
2017 seinen vorläufigen Abschluss. Doch bisher sind die Arbeiten an der
Ausbaustrecke Nürnberg–Ebensfeld (VDE 8.1 Ausbaustrecke) nur im Abschnitt
Nürnberg–Fürth und Eltersdorf–Erlangen–Forchheim sowie zwischen
Breitengüßbach und Ebensfeld beendet. Die nachlaufenden Bauarbeiten im Bereich der
Ausbaustrecke Nürnberg–Ebensfeld gehen auch auf den späten Planungsbeginn
in diesem Abschnitt zurück. So hat die DB Netz AG im Bereich des Knotens
Bamberg (Planfeststellungsabschnitt 22) erst im Jahr 2012 die Planungen wieder
aufgenommen. Die Planungs- und Bauaktivitäten konzentrierten sich bis 2017
vor allem auf die Fertigstellung der Neubaustrecke Erfurt–Ebensfeld (www.
vde8.de/Der-Streckenabschnitt-VDE-8-1-Ausbaustrecke-Nuernberg---Ebensfeld
-------_site.site..ls_dir._siteid.1_function.set__lang_lang.de_likecms.html).
Die Durchfahrung der Stadt Bamberg wird nach jetzigem Planungsstand der letzte
Streckenabschnitt der Ausbaustrecke Nürnberg–Ebensfeld sein, der in etwa zehn
Jahren vollendet wird. Nach einer intensiven Variantenabwägung, wozu 2013
eigens ein Koordinierungskreis „Bahnausbau Bamberg“ gegründet wurde, stimmte
die Mehrheit des Bamberger Stadtrats am 6. März 2018 für die Variante mit einem
oberirdischen viergleisigen Ausbau durch Bamberg. Die nunmehr weiter vertiefte
Vorzugsvariante sieht vor, dass auf den beiden äußeren Gleisen der schnelle
Fernverkehr und über die innenliegenden Gleise der Nahverkehr und Güterverkehr
geführt wird. Der Bahnbau im Bamberger Stadtgebiet stellt die Planer vor besondere
Herausforderungen. Die UNESCO verlieh der Stadt Bamberg 1993 den Status des
Weltkulturerbes, woraus sich zusätzliche gestalterische Anforderungen an den
Bahnausbau im Stadtgebiet gerade auch beim Bahnlärmschutz ergeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welchen Planungsstand hat die DB Netz AG im
Planfeststellungsabschnitt 13 (Güterzugstrecke Nürnberg Rbf–Eltersdorf) derzeit erreicht, und
bis wann wird ein Planfeststellungsbeschluss angestrebt?
2. Welchen Planungsstand hat die DB Netz AG im Planfeststellungsabschnitt
18/19 (Forchheim–Eggolsheim) derzeit erreicht, und bis wann wird ein
Planfeststellungsbeschluss angestrebt?
3. Welchen Planungsstand hat die DB Netz AG im
Planfeststellungsabschnitt 21 (Hirschaid) derzeit erreicht, und bis wann wird ein
Planfeststellungsbeschluss angestrebt?
4. Welchen Planungsstand hat die DB Netz AG im
Planfeststellungsabschnitt 22 (Bamberg) derzeit erreicht, und bis wann wird ein
Planfeststellungsbeschluss angestrebt?
5. Bis wann strebt die Bundesregierung den Abschluss einer
Finanzierungsvereinbarung für den Planfeststellungsabschnitt 22 (Bamberg) an, und von
welchen aktualisierten Baukosten geht die DB Netz AG in diesem Abschnitt
derzeit aus?
6. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beginn der Bauarbeiten im
Planfeststellungsabschnitt 22, und bis wann sollen die Arbeiten
abgeschlossen werden?
7. Wie will die DB Netz AG, nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
vom November 2017 im Planfeststellungsabschnitt 15 (Fürther Bogen) und
16 (Fürth Nord) weiter verfahren?
8. Plant die DB Netz AG, im Planfeststellungsabschnitt 15 (Fürther Bogen) und
16 (Fürth Nord) ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren, um die
festgestellten Mängel zu beheben?
Wenn ja, bis wann strebt die DB Netz AG eine Neuauslegung der geänderten
Planunterlagen in den besagten Abschnitten an?
Wenn nein, welche Planung verfolgt die DB Netz AG stattdessen?
9. Ist es zutreffend, dass die DB Netz AG statt des Neubaus des Fürther Bogens
einen bestandsnahen Ausbau entlang der Strecke 5900 über Vach favorisiert
(siehe Nürnberger Nachrichten vom 3. Januar 2019; www.nordbayern.de/
region/ruckt-die-bahn-vom-further-s-bahn-schwenk-ab-1.8464198)?
Wenn ja, bis wann soll die Grundsatzentscheidung über die Variante gefällt
werden?
10. Hat die DB Netz AG eine Entscheidung getroffen, welche Einzelmaßnahmen
sie zum Erreichen einer Zielfahrzeit von unter 60 Minuten zwischen
Nürnberg und Erfurt weiterverfolgen will?
Wenn ja, welche Einzelmaßnahmen sollen bis zur Baureife gebracht werden
(bitte die Maßnahmen genau beschreiben)?
11. Wie viele Güterzüge passieren derzeit werktäglich den Knoten Bamberg
(bitte für die Jahre 2016, 2017 und 2018 angeben), und wie verteilt sich das
Aufkommen auf die Zulauf- bzw. Ablaufstrecken 5102 (via Schweinfurt),
5919 (via NBS Ebensfeld–Erfurt) und 5100 (via Lichtenfels/Probstzella)?
12. Welche Zugzahlen ergeben sich für den Schienengüterverkehr in der
Verkehrsprognose 2030 bzw. 2035, und wie verteilt sich das Aufkommen auf
die Zulauf- bzw. Ablaufstrecken 5102 (via Schweinfurt), 5919 (via NBS
Ebensfeld–Erfurt) und 5100 (via Lichtenfels/Probstzella)?
13. Wird bei der Planung im Planfeststellungsabschnitt 22 (Bamberg) (PFA 22)
besonderer Wert auf einen städtebaulich-gestalterisch anspruchsvollen
Lärmschutz mit möglichst niedrigen Lärmschutzwänden gelegt?
Wenn ja, welche Gestaltungsprinzipien werden verfolgt, und welche
maximale Lärmschutzwandhöhe wird nicht überschritten?
14. Welche Anforderungen zur Gestaltung des Lärmschutzes ergeben sich aus
Sicht der Bundesregierung aus dem UNESCO-Welterbetitel Bambergs?
15. Gibt es Bestrebungen der DB Netz AG, die Durchfahrung Bamberg zum
Modellprojekt für die konsequente Anwendung innovativen Lärmschutzes zu
machen?
16. Soll im Bereich des PFA 22 innovativer Lärmschutz, also beispielsweise
Schienenstegdämpfer und niedrige Schallschutzwände, zum Einsatz
kommen?
Wenn ja, in welchen Abschnitten?
Wenn nein, warum nicht?
17. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Überarbeitung der
Berechnungsmethode für den Mittelungspegel nach der Richtlinie zur
Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen (Schall 03) geplant, mit der
der Tatsache Rechnung getragen wird, dass durch die vollständige
Umrüstung des Güterwagenbestands auf K-Sohle und LL-Sohle
(Schienenlärmschutzgesetz – SchlärmschG, Verbot des Betriebs lauter Güterwagen Ende
2020) von Güterzügen deutlich geringere Schallimmissionen ausgehen
(Reduktion um etwa 10 dB(A))?
18. Von welchem Umrüstungsstand auf K-Sohle und LL-Sohle bei Güterwagen
geht die Berechnungsmethode für den Mittelungspegel nach der Richtlinie
zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen (Schall 03)
derzeit aus, bzw. findet die zunehmende Umrüstung auf „leise Bremssohlen“
bei der Berechnung des Mittelungspegels schon eine Berücksichtigung?
Wenn ja, in welcher Weise?
Wenn nein, warum nicht?
19. Hat bei den Eisenbahnüberführungen „Moosstraße“ und „Zollner Straße“
eine Variantenabwägung zwischen einer Ausführung mit Kfz-Verkehr und
einer Ausführung, bei der ausschließlich öffentlicher Verkehr, Rad- und
Fußverkehr zulässig ist, stattgefunden?
Wenn ja, welche Kostenschätzung liegt beiden Varianten zu Grunde, und
was hat den Ausschlag für die Vorzugsvariante gegeben?
Berlin, den 25. Juni 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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