[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11627
19. Wahlperiode 16.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner, Corinna Miazga,
Hansjörg Müller, Andreas Bleck, Stephan Brandner, Andreas Mrosek,
Dr. Heiko Wildberg, Jens Maier, Steffen Kotré, Joana Cotar, Stefan Keuter,
Martin Hess, Jürgen Braun und der Fraktion der AfD
Korrekturbitten des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund)
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/7472)
Kleine Anfragen sind ein Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion
des Deutschen Bundestages und Ausfluss des Demokratieprinzips. Aus
Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2
GG folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber
der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als
Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und mit dem
grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert
(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06).
Während andere Schriftliche Fragen über Anzahl und Anlass von an Medien
gerichteten Korrekturbitten bei objektiv unzutreffender Berichterstattung noch von
der Bundesregierung detailliert nach Datum, Behörde, Medium und Anlass
beantwortet wurden (Bundestagsdrucksache 19/4421, Fragen 54 und 55),
verweigert sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller einer detaillierten
Beantwortung gleichgerichteter Fragen seitens der Fragesteller
(Bundestagsdrucksache 19/7472).
Gefragt war in Frage 1: „Welche Bundesministerien, obersten Bundesbehörden
und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV und
des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen mittels
anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien Korrekturbitten
verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, oberen
Bundesbehörden, Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten
aufschlüsseln)?“ (Bundestagsdrucksache 19/7472). Gefragt war somit nach einer
detaillierten Aufschlüsselung von Korrekturbitten an Medien. Die Antwort der
Bundesregierung lautete darauf: „Eine Gesamtübersicht der mittels anwaltlicher Hilfe oder
ohne anwaltliche Hilfe gegebenen Hinweise liegt nicht vor“
(Bundestagsdrucksache 19/7472).
Da nicht nach einer Gesamtübersicht gefragt war, sondern nach konkret und
detailliert aufzuschlüsselnden Korrekturbitten, muss nach Ansicht der Fragesteller
die Bundesregierung nochmals zu dieser Thematik befragt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen Anlässen hat das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
seit dem 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2018 bei Medien unter
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen
ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten
auflisten)?
2. Aus welchen Anlässen hat das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
seit dem 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2018 bei Medien ohne
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen
lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Berlin, den 1. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
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ISSN 0722-8333]